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a.v. Haftpflichtrecht 1 - Schaden

Nach Schnyder, Portmann, Müller-Chen, Ausservertragliches Haftpflichtrecht, "litera b", Zürich/Basel/Genf 2008

Nach Schnyder, Portmann, Müller-Chen, Ausservertragliches Haftpflichtrecht, "litera b", Zürich/Basel/Genf 2008


Kartei Details

Karten 23
Lernende 29
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 02.08.2015 / 10.01.2023
Lizenzierung Keine Angabe    (Schnyder, Portmann, Müller-Chen, Ausservertragliches Haftpflichtrecht, Schulthess Verlag, Zürich/Basel/Genf 2008)
Weblink
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1. Allgemeine Voraussetzungen der ausservertraglichen Haftung

  1. Schaden/immaterielle Unbill
  2. Widerrechtlichkeit
  3. Kausalzusammenhang
  4. Verschulden/Fahrlässigkeit (F. genügt bei Verschuldenshaftung OR 41 I, bei Kausalhaftungen ist kein Verschulden gefordert)

2. Was ist unmittelbarer Schaden?

3. Was ist ein mittelbarer Schaden?

4. mittelbarer Schaden und unmittelbarer Schaden sind im ausservertraglichen Haftpflichtrecht...

5. Was ist Direktschaden?

6. Was ist Drittschaden?

7. Welche Aussage(n) über Reflexschäden trifft/treffen zu?

8. Was sind die Definition und die Voraussetzungen eines Versorgerschadens?

Definition: Ersatzfähiger Reflexschaden eines Unterstützungsberechtigten.

Voraussetzungen:

  1. Tod des Versorgers (Ehegatte/Partner, Elternteil, BGer: Konkubinatspartner, wenn dieser mit grosser Wahrscheinlichkeit den anderen unterstützt hätte [BGE 114 II 144, 148])
  2. Unterstützungsbedürftigkeit des "Geschädigten" (BGer: wenn nach dem Tod des Versorgers die bisherige standesgemässe Lebensweise nicht mehr beibehalten werden kann [BGE 113 II 323, 334])
  3. Abzug der Vorteilsanrechnung (frühzeitiges Erbe, güterrechtlicher Liquidationsanteil)