a.v. Haftpflichtrecht 1 - Schaden
Nach Schnyder, Portmann, Müller-Chen, Ausservertragliches Haftpflichtrecht, "litera b", Zürich/Basel/Genf 2008
Nach Schnyder, Portmann, Müller-Chen, Ausservertragliches Haftpflichtrecht, "litera b", Zürich/Basel/Genf 2008
Kartei Details
Karten | 23 |
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Lernende | 31 |
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 02.08.2015 / 08.06.2024 |
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1. Allgemeine Voraussetzungen der ausservertraglichen Haftung
- Schaden/immaterielle Unbill
- Widerrechtlichkeit
- Kausalzusammenhang
- Verschulden/Fahrlässigkeit (F. genügt bei Verschuldenshaftung OR 41 I, bei Kausalhaftungen ist kein Verschulden gefordert)
2. Was ist unmittelbarer Schaden?
3. Was ist ein mittelbarer Schaden?
4. mittelbarer Schaden und unmittelbarer Schaden sind im ausservertraglichen Haftpflichtrecht...
5. Was ist Direktschaden?
6. Was ist Drittschaden?
7. Welche Aussage(n) über Reflexschäden trifft/treffen zu?
8. Was sind die Definition und die Voraussetzungen eines Versorgerschadens?
Definition: Ersatzfähiger Reflexschaden eines Unterstützungsberechtigten.
Voraussetzungen:
- Tod des Versorgers (Ehegatte/Partner, Elternteil, BGer: Konkubinatspartner, wenn dieser mit grosser Wahrscheinlichkeit den anderen unterstützt hätte [BGE 114 II 144, 148])
- Unterstützungsbedürftigkeit des "Geschädigten" (BGer: wenn nach dem Tod des Versorgers die bisherige standesgemässe Lebensweise nicht mehr beibehalten werden kann [BGE 113 II 323, 334])
- Abzug der Vorteilsanrechnung (frühzeitiges Erbe, güterrechtlicher Liquidationsanteil)
9. Definiere Kommerzialisierungsschaden
Erkaufte aber entgangene Nutzungsmöglichkeit, ohne, direkte negative Auswirkung im Vermögen des Geschädigten, weil kein Ersatz angeschaft wird. Ohne Gesetzliche Grundlage nicht ersatzfähig (anders in Deutschland).
Beispiel: Haushaltsschaden, wenn keine Haushaltshilfe eingestellt wird.
10. Definiere Frustrationsschaden
Enttäuschte Erwartung durch erzwungenen Verzicht auf Annehmlichkeiten oder anderweitige Nutzungsmöglichkeiten. Grundsätzlich kein Schadenersatz, allenfalls (in qualifizierten Fällen) ein Genugtuungsanspruch.
Beispiel: Entgangener Wert von Feriengenuss, wenn dem Feriengast kurz vor Anreise das Bein gebrochen wird. Verhinderter Konzertbesuch wegen Autounfall aus der Anreise.
11. Was besagt die Differenztheorie?
Die Differenztheorie beantwortet nach der klassischen Schadenstheorie, die Frage, ob ein Schaden im Rechtssinne vorliegt. Sie lautet:
Schaden ist die Differnenz zwischen dem Vermögensstand des Geschädigten infolge des schädigenden Ereignisses und dem hypothetischen Vermögensstand bei Ausbleiben des Ereignisses.
12. Worin kann Schaden nach der Differenztheorie bestehen?
- in der Verminderung der Aktiven
- in der Vermehrung der Passiven
- durch entgangenen Gewinn
13. Woraus besteht das damnum emergens?
14. Woraus besteht das lucrum cessans?
15. Welche Schadenskategorien (nach betroffenem Rechtsgut) können unterschieden werden?
- Personenschaden (Körperverletzung/Tötung, widerrechtlich da absolutes Recht)
- Sachschaden (Beschädigung/Zerstörung, widerrechtlich da absolutes Recht)
- sonstiger oder reiner Vermögensschaden (nur bei Verletzung einer Schutznorm [z.B. nach StGB] widerrechtlich und deshalb ersatzfähig)
16. Definiere Immaterielle Unbill
Qualifizierte Beeinträchtigung des Wohlbefindens (seelischer Schmerz), der (nur) aufgrund einer gesetzlichen Norm einen Anspruch auf Genugtuung (nicht aber Schadenersatz) verleiht.
Beispiele: OR 47 bei Tötung/Körperverletzung, OR 49 bei Persönlichkeitsverletzungen nach ZGB 28a
17. Welche Schadenersatzposten sind bei Tötung eines Menschen aus OR 45 I gedeckt?
Bestattungskosten
Allenfalls kommen weitere Ansprüche der nahestehenden Personen dazu, diese erlangen die Ansprüche aber aus eigenem Recht (z.B. Versorgerschaden, Schockschäden, etc.), nicht abgeleitet aus dem Recht des Verstorbenen.
18. Welche Schadenersatzposten sind bei Körperverletzung mit Todesfolge nach OR 45 II gedeckt?
Kosten, die sich seit dem Schadensereignis ergeben haben.
Dies umfasst insbesondere Kosten der (vergeblichen) Heilungsversuche, Transportkosten; Anspruchsberechtigt sind die Erben, da sich das Vermögen des später Verstorbenen durch das die Kosten reduziert hat und sein Anspruch deshalb schon vor dem Tod entstanden ist, geht er lediglich durch Erbgang auf die Erben über.
19. Welche Schadenersatzposten sind bei Körperverletzungen nach OR 46 I gedeckt?
Umfasst insbesondere:
- Wiederherstellungskosten
- Mehrauslagen in der Folge (Plege und Betreuung)
- vorprozessuale Anwaltskosten
- Verdienstausfall
- Erschwerung des wirtschaftlichen Fortkommens
- Rentenschaden (tieferer Rentenanspruch)
- Haushaltsschaden
20. Schadenersatz bei Sachschaden nach OR 41 i.V.m. OR 43/44
Umfasst insbesondere:
- Reperaturkosten/Anschaffungskosten (objektiver Wert, nicht Affektionswert)
- Gewinnausfall
- Kosten der Benutzung eines Ersatzes (z.B. Mietwagen)
21. Definiere reiner Vermögensschaden
Vermögensbeeinträchtigung, ohne dass eine Tötung, Körperverletzung respektive der Verlust oder die Beschädigung einer Sache vorliegt. Da das Vermögen kein absolutes Rechtsgut darstellt, bedarf es für die Ersatzfähigkeit einer speziellen Schutznorm.
22. Definiere normativer Schaden
Nachteile, die keinen Schaden nach der Differenztheorie darstellen würden, aber auf Grund ausdrücklicher gesetzlicher Grundlage ersatzfähig sind.
Es gibt in der Schweiz 3 anerkannte Formen des normative Schadens
- Haushaltsschaden (BGE 132 III 321, E. 3.1)
- Beschädigung von Bäumen (BGE 129 III 331 E.2.2)
- Verletzung/Tötung von Tieren ohne wirtschaftlichen Ertrag (OR 43 Ibis Affektionswert)
23. Anerkannte Formen des normativen Schadens
- Haushaltsschaden (abstrakte Schadensbemessung am Aufwand einer entgeltlichen Haushaltshilfe; BGE 132 III 321, E. 3.1)
- Schäden an Bäumen (Naturalrestitution; BGE 129 III 331 E. 2.2)
- Schäden an Tieren im häuslichen Bereich (Affektionswert; OR 43 Ibis)
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