§ 4 Rechtliche Grundbegriffe - §13 Gesetzesrecht

Einführung in die Rechtswissenschaften UZH, Ergänzungen

Einführung in die Rechtswissenschaften UZH, Ergänzungen


Nadja Peeters
Diese Lernkarten bieten einen umfassenden Überblick über grundlegende rechtliche Begriffe und Prinzipien, die für Studierende der Rechtswissenschaften an der Universität relevant sind. Sie decken Themen wie rechtliche Grundsätze, die Durchsetzung von Gesetzen, sowie die Unterschiede zwischen öffentlichem und privatem Recht ab. Die Karteikarten sind besonders nützlich für Studierende, die sich auf Prüfungen vorbereiten und ein tiefes Verständnis der rechtlichen Grundlagen erlangen möchten.
Flashcards
104
Students
36
Language
German
Category
Law
Level
University
Created / Updated
27.12.2012 / 23.12.2024

Cartes-fiches

Rechtssatz:

Gesetz im materiellen Sinn, Normen, die sich im Gewohnheitsrecht und Richterrecht finden

Individualgesetz:

Ausnahmsweise wird die Form des Gesetzes auch für Regelungen verwendet, denen nur eine individuell-konkrete Bedeutung – für eine bestimmte Person oder Institution – zukommt

Sachrecht:

Sachrecht ist das in der Sache anzuwendende Recht. Es beinhaltet sowohl formelles, wie auch materielles Recht.

Formelles Recht:

Formelles Recht dient der Durchsetzung des materiellen Rechtes

Wer und wie kann Recht durchgesetzt werden

Verfassung im formellen Sinn:

Was in der „Verfassungsurkunde“ steht

Verfassung im materiellen Sinn:

Was aufgrund seiner Wichtigkeit in der Verfassung zu stehen verdient, unabhängig davon, ob es tatsächlich darin steht oder nicht

Ausarbeitung /Änderung Bundesgesetz:

Kann vom Bundesrat, von einem Kanton (Standesinitiative), von einer Fraktion oder einer parlamentarischen Kommission kommen, aber auch von einem einzelnen Parlamentarier (in der Form einer Motion, die die Zustimmung beider Räte – National- und des Ständerates – benötigt, in der Formeines Postulats, bei dem die Zustimmung des Rates, in dem es eingereicht wurde, genügt, oder schliesslich in der Form einer parlamentarischen Initiative.

Privatrecht:

Das Privatrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen gleichgestellten Privatpersonen. Im Vordergrund stehen die Interessen der einzelnen Personen als Träger von Rechten und Pflichten. Neben zwingenden enthält es auch dispositive (abänderbare) Rechtsnormen.

Es ist in ZGB und OR enthalten.

Öffentliches Recht:

Das öffentliche Recht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen dem übergeordneten Staat und dem untergeordneten Bürger. Im Vordergrund steht das Interesse der Allgemeinheit. Die Vorschriften sind stets zwingend. Es ist in einer Vielzahl von Gesetzen enthalten, wie BV, StGB, SVG, ArG usw.

  • Keine Privatautonomie
  • Von Amtes wegen durchsetzbar

Rechtsweggarantie:

Jede Person hat bei Rechtsstreitigkeiten Anspruch auf Beurteilung durch eine richterliche Behörde (und nicht nur durch eine Verwaltungsinstanz)

Sachrecht:

Ist das „in der Sache“ anzuwendende Recht, das unmittelbar der Regelung der Rechtsverhältnisse und ihrer Durchsetzung dient (also materielles wie formelles Recht)

Kollisionsrecht:

Bestimmt (im Sine einer Vorfrage), welches Sachrecht anzuwenden ist, wenn in örtlicher, zeitlicher oder sachlicher Hinsicht verschiedene Rechte in Betracht kommen

Privatautonomie:

Vertragsabschlussfreiheit, Vertragsgestaltungsfreiheit, Freiheit in der Wahl des Vertragspartners

Zivilprozessrecht:

Durchsetzung und Schutz der materiellen Rechte

Strafprozessrecht:

Durchsetzung des materiellen Strafrechts

Verwaltungsverfahrensrecht:

Durchsetzung des materiellen Verwaltungsrecht

BGE:

Amtliche Sammlung der Entscheidungen des schweizerischen Bundesgerichts (BGE):

Einteilung seit 1995

  • Band I: Verfassungsrecht
  • Band II: Verwaltungsrecht und Internationales Öffentliches Recht
  • Band III: Zivilrecht sowie Schuldbetreibung- und Konkursrecht
  • Band IV: Strafrecht und Strafvollzug
  • Band V: Sozialversicherungsrecht

Generell-abstrakte Rechtsnormen:

Generell bedeutet dies, dass sich die Norm an eine Vielzahl von Personen richtet. Abstrakt hingegen bedeutet, dass sie eine Vielzahl von Fällen bestimmt.

Dispositives Recht:

kann mittels Vereinbarung geändert werden. Vertragsrecht ist dispositiv (mit Ausnahmen)

Zwingendes Recht:

kann durch Vertrag nicht geändert werden in der Regel welche öffentliches oder drittinteressen dienen oder eine am Rechtsgeschäft beteiligte Partei schützen

Subjektives Recht:

Entspringt dem objektivem Recht, immer dann, wenn das objektive Recht einer Person die Möglichkeit einräumt, Pflichten von einem Verpflichteten verlangen zu können, z.B. Absolute Rechte, Relative Rechte, Forderungsrechte, Gestaltungsrechte

Objektives Recht:

(3 Punkte)

= Rechtsordnung (Rechtssätze, Rechtsnormen)

Durch Anordnung. Es gibt 3 Quellen:

  1. Gesetze (positiv)
  2. Richterrecht
  3. Gewohnheitsrecht

Absolute Rechte:

Gelten gegenüber jedermann Sind dingliche Rechte, Persönlichkeitsrechte, Immaterialgüterrechte

Relative Rechte (obligatorische Rechte):

Gegenüber bestimmten, einzelnen Personen Bestehende Rechte, wirken nur zwischen den Parteien, Fahrnis, Grundstück

Immaterialgüterrechte:

(5 Punkte)

  • Forderungsrecht
  • Eigentumsrecht
  • Urheberrecht
  • Gestaltungsrecht
  • Vertragsrecht

Woraus können Obligationen (relative Rechte) entstehen?

(4 Punkte)

  • Vertrag OR 1
  • unerlaubte Handlung OR 41
  • ungerechtfertigte Bereicherung OR 62
  • die Geschäftsführung ohne Auftrag OR 419ff

Rechtsobjekt:

(4 Punkte, Erläuterung)

Gegenstand eines Rechtsverhältnisses

  • bewegliche Sachen
  • unbewegliche Sachen
  • immaterielle Güter (Patente)
  • Forderungen und Dienstleist.

--> Menschen sind nie Rechtsobjekte (Rechtssubjekte)

Rechtssubjekt:

Träger von Rechten und Pflichten (Wer kann Träger von Rechten und Pflichten sein?)

  • natürliche Personen
  • juristische Personen

Natürliche Person:

Eine natürliche Person ist der Mensch in seiner Rolle als Rechtssubjekt, d. h. als Träger von Rechten und Pflichten. Rechtssubjekte, die keine Menschen sind, nennt man juristische Personen.

Juristische Personen:

Eine juristische Person ist ein vom Gesetz künstlich geschaffenes Rechtssubjekt;

  • Im ZGB: Verein, Stiftung
  • Im OR: AG (Handelsgesellschaft), GmbH (HG),Kommandit-AG (HG), Genossenschaft

Die 4 Rechtsquellen:

(4 Punkte)

  1. Geschriebenes Recht (z. B. Gesetzbücher, Staatsverträge usw.)
  2. Gewohnheitsrecht (Regeln, die sich im öffentl. Bewusstsein verankert haben: z.B. "Ortsgebrauch" im Mietrecht)
  3. Gerichtspraxis (Wie haben andere Richter das Problem gelöst?)
  4. Rechtswissenschaft (Lehre) (z.B. juristische Fachliteratur, Lehrmeinungen von Rechtsgelehrten)

Billigkeit:

Beurteilung eines Rechtsfalles nach dem natürlichen Empfinden dafür, was gerecht ist.

Generalklausel:

allgemeine, nicht mit bestimmten Tatbestandsmerkmalen versehene Rechtsbestimmung

Enumerationsprinzip:

gesetzgebungstechnisches Verfahren, eine Reihe von Einzeltatbeständen aufzuzählen, anstatt sie mit einer globaleren Bezeichnung (vgl. Generalklausel ) zu umfassen

Rechtssicherheit:

Der Verfassungsgrundsatz der Rechtssicherheit gewährleistet Vorhersehbarkeit und Beständigkeit staatlichen Handelns. Er steht in engem Zusammenhang mit dem Legalitätsprinzip (Art. 5 Abs. 1 BV) und dem Vertrauensschutz (Art. 9 BV).

Phasen der Gesetzgebung

(5 Punkte)

  • Initiative
  • Vernehmlassungsverfahren
  • Parlamentarische Verfahren
  • Fakultatives Referendum
  • Veröffentlichung in Amtlicher Sammlung (=Inkraftsetzung)

Phasen der Verfassungsgebung

(3 Punkte)

  • Initiative (Volksinitiative hier möglich)
  • Reaktion (Grundsatz gleich der Gesetzgebung)
  • Obligatorisches Referendum (Referendumsvorlage mit 100d Frist)

Gesetzesdelegation

(Definition & 4 Punkte)

Übertragung von Rechtsetzungskompetenzen von gesetzgebenden Organen an die Exekutive

Voraussetzungen:

  • Übergeordnetes Recht (BV) schliesst sie nicht aus
  • Im formellen Gesetz enthalten
  • Betrifft eine umgrenzte, bestimmte Materie
  • Sofern die Rechtstellung der Einzelnen schwerwiegend berührt ist, sind die Grundzüge der Regelung im formellen Gesetz enthalten

Zentrale Unterschiede öffentliches Recht - Privatrecht

(6 Punkte)

  • Beteiligte Parteien (wenn Private -> meist Privatrecht, jedoch nicht immer)
  • Subordinationstheorie (auf welcher Stufe stehen die einzelnen Rechtsträger?)
  • Interessen- und Funktionstheorie (privates Interesse/Gewinnerzielung vs. Erfüllen einer
  • Staatsaufgabe, öff. Tätigkeit)
  • Modulartheorie (welche Sanktionen folgen?)
  • Zwingende Natur des öffentlichen Rechts

Wichtigsten wirtschaftlichen Grundrechte

(2 Punkte)

  • Eigentumsgarantie (BV 26)
  • Wirtschaftsfreiheit (BV 27)

Étudier