§ 4 Rechtliche Grundbegriffe - §13 Gesetzesrecht
Einführung in die Rechtswissenschaften UZH, Ergänzungen
Einführung in die Rechtswissenschaften UZH, Ergänzungen
Set of flashcards Details
Flashcards | 104 |
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Students | 35 |
Language | Deutsch |
Category | Law |
Level | University |
Created / Updated | 27.12.2012 / 18.12.2022 |
Licencing | No Copyright (CC0) |
Weblink |
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Damit sind Vorstellungen und Postulate über ein von Ort und Zeit unabhängiges Recht gemeint, dem das positive Recht möglichst entsprechen soll, das aber, falls das positive Recht von ihm abweicht, auch ohne, ja entgegen einer positivrechtlichen Verankerung beachtet werden soll. (Verweis zu Naturrecht)
Recht als gesellschaftliche Realität. Tatsächliches
Auftreten des Staates mit hoheitlicher Gewalt
Die am Rechtsverhältnis beteiligten Rechtssubjekte
Das OR regelt das wirtschaftliche Leben einer Privatperson, u.a. Vertragsarten und Firmenrecht.
Legalität bezeichnet die Übereinstimmung des Handelns der Bürger und der Staatsgewalt mit dem geltenden Recht.
Sie beruht stets auf einer gesetzlichen Grundlage und wird auch den entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen gemäss wahrgenommen.
Erlass Das Gesetz im materiellen Sinn sind generell-abstrakte Normen, die durch einen staatlichen Hoheitsakt erlassen worden sind. ? Für das „Gesetz im materiellen Sinn“ spielt es daher keine Rolle, auf welcher hierarchischen Stufe es steht, auch eine Verordnung ist ein Gesetz im materiellen Sinn.