§5 Kontrollfragen Prinzipien des Vertragsrechts

Prinzipien des Vertragsrechts, Peter Böhringer / Roger Müller / Peter Münch / Alex Waltenspühl 2. Auflage

Prinzipien des Vertragsrechts, Peter Böhringer / Roger Müller / Peter Münch / Alex Waltenspühl 2. Auflage


R. J.
Diese Lernkarten behandeln die Grundprinzipien des Vertragsrechts auf Universitätsniveau, mit Fokus auf Leistungsstörungen wie Schlechterfüllung, Verzug und Unmöglichkeit. Sie erklären die Rechte und Pflichten von Gläubigern und Schuldnern, insbesondere bei Vertragsverletzungen und Nebenpflichten. Die Karteikarten sind ideal für Jurastudierende, die sich auf Prüfungen im Vertragsrecht vorbereiten, da sie die wichtigsten Rechtsfolgen und Haftungsfragen verständlich darlegen.
Karten
20
Lernende
0
Sprache
Deutsch
Kategorie
Recht
Stufe
Universität
Erstellt / Aktualisiert
21.11.2014 / 17.03.2018

Lernkarten

Welche beiden ARten positiver Vertragsverletzung lassen sich unterscheiden?

  • Schlechterfüllung
  • Verletzung von Nebenpflichten

Was versteht man unter Schlechterfüllung eines Vertrags?

Der Schuldner leistet nicht in vertragsgemässer Qualität (Auto mit defekten Lichtern).

Was versteht man unter Verletzung einer Nebenpflicht?

Wenn bei der Erfüllung der Leistung eine Nebenpflicht verletzt wird (Maler fällt Farbe auf das Bett)

Besteht ein Unterschied in der Rechtsfolge bei Schlechterfüllung und bei Leistung eines Aliud?

Schuldner leistet etwas anderes (aliud), wie abgemacht. Schlechterfüllung wird die abgemachte Leistung erbracht, jedoch nicht in der abgemachten Qualität (Rote Kirschen - Schwarze Kirschen; aliud, verfaulte Kirsche; Schlechterfüllung).

Nennen Sie die Voraussetzung des Schuldnerverzugs.

  • Nichtleistung trotz Leistungsmöglichkeit
  • Fälligkeit der Forderung
  • Mahnung des Schuldner
    • oder Verabredung eines bestimmten Verfalltages
    • oder Verabredung eines Fixtermin (qualifizierter Verfalltag)
  • Kein Gläubigerverzug
  • Keine berechtigte Leistungsverweigerung durch den Schuldners (Art. 82 und 83 OR)

In welchen Fällen bedarf es keiner Mahnung, um den Schuldner in Verzug zu setzen?

  • Verfalltagsgeschäft
  • Fixgeschäft

Was sind die Rechtswirkungen bei veschuldetem Verzug des Schuldners?

  • Ersatz des verspätungsschadens
  • Haftung für Zufall
  • Verschuldensabhängigkeit

Beispiele für einen Verspätungsschaden.

  • Kosten für Miete einer Ersatzmaschine
  • Ertragsausfall als Folge der verspäteten Lieferung eines Getränkeautomaten
  • Wertverlust der während des Verzug beschädigten Sache
  • Mahn und Rechtsfolgekosten etc.

Was versteht man unter Haftung für Zufall?

Art. 103 Abs 1 OR lässt den Schuldner auch für Zafall haften. Im vertragsrechtlichen Sinne liegt immer dann Zufall vor, wenn das schädigende Ereignis von keiner Vertragspartei zu verantworten ist.

Welche Folge des Verzugs tritt unabhängig vom Verschulden des Schuldners ein?

Der Vezugszins.

Wo befinden sich die speziellen Bestimmungen zum Schuldnerverzug bei vollkommen zweiseitigen Verträgen?

In Art. 107-109 OR.

Schilderung des Vorgehens eines Gläubigers im Falle eines Schuldnerverzugs bei synallagmatischen Verträgen Art. 107.

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