5.5.3 Die Grundlasten und 5.5.4 Grundpfandrechte
Seite 51 bis 57
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Kartei Details
Karten | 10 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Soziales |
Stufe | Berufslehre |
Erstellt / Aktualisiert | 26.05.2015 / 01.02.2024 |
Lizenzierung | Keine Angabe |
Weblink |
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Die Grundlast erkläre
- Verpflichtet zu einem Aktiven Tun (Leistung von Energie, Bezug von Energie)
z.B. eine Weide unterhalten, Holzlieferpflicht, Zentrale Heizung
- Leistung ergibt sich aus der wirtschaftlichen Natur des Grundstückes oder aus den Bedürfnissen.
- Für die leistung haftet aber nur das Grundstück
- Form: Vertrag, öffentliche Beurkundung, GB, Verfplichtungs und Verfügungsgeschäft.
Beispiel.
Eine Heizzentral die auf Grundstück 1501 ist. Es wird eine Beitragsleist auf die anderen Gundstücke 1502-1505 errichtet. Im Gegenzug hat das Grundstück 1501 die Pflicht Warmwasser zur Verfügung zu stellen. Es hat eine Last für 1502-1505
5.5.4 Grundpfandrecht
Welche Arten gibt es
Der Schuldbrief
und
Grundpfandverschreibung
Die gemeinsamen Merkmale
Eine Sache bietet Sicherheit auf eine beschränkte Forderung.
z.B. ein Darlehen.
und
die Haftung des Objektes für die Forderung.
Was kann der Gläubiger machen mit dem Pfandrecht
Falls die Schuld bei Fälligkeit nicht bezahlt werden kann, kann der Gläubiger aus dem Wert der Sache die Schuld begleichen
Was wird ins GB eingetragen
Bei allen Pfandrechtsarten muss der
Pfandgegenstand als auch die gesicherte Forderung bestimmt werden. Der Betrag muss genau festgesetzt sein.
Dieser Betrag wird ins GB eingetragen.
Wie wird es genannt. Ein Pfandrecht welches auf mehrerer Grundstücken zugleich lastet?
Ist ein Gesamtpfandrecht.
Wann ist ein Gesamtpfandrecht nur gültig
Wenn es auf denselben Eigentümer lautet.