2a. Unternehmen- AVB-SVV Musterbedingungen
Musterbedingungen des SVV Ausgabe: 2008
Musterbedingungen des SVV Ausgabe: 2008
Kartei Details
Karten | 122 |
---|---|
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Finanzen |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 03.02.2014 / 09.01.2017 |
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F Entschädigung
F8 Leistungsbegrenzungen bei Elemetarereignissen
Nenne die Leistungsbegrenzung bei Elementarereignissen
Es gelten folgende Begrenzungen, wobei Entschädigungen für Fahrhabe und Gebäudeschäden nicht zusammengerechnet werden:
Übersteigen die von allen Versicherungseinrichtungen, die in der Schweiz Geschäfte betreiben dürfen, aus einem versicherten Ereignis für einen einzelnen VN ermittelten Etschädigungen CHF 25 Mio., so werden sie auf diese Summe gekürzt.
Übersteigen die von allen Versicherungseinrichtungen, die in der Schweiz Geschäfte betreiben dürfen, für ein versichertes Ereignis in der Schweiz ermittelten Entschädigungen CHF 1 Mia. so werden die auf die einzelnen Anspruchsberechtigten entfallenden Entschädigung derart gekürzt, dass sie zusammen nicht mehr als diese Summe betragen.
Diese Begrenzungen gelten nicht für die aufgrund besonderer Vereinbarung versicherten Elementarschäden.
Zeitlich und räumlich getrennte Schäden bilden ein Ereignis, wenn sie auf die gleiche atmosphärische oder tektonische Ursache zurückzuführen sind.
F Entschädigung
F9 Zahlung der Entschädigung
Nenne die drei Bedingungen bei der Zahlung der Entschädigung.
- Die Entschädigung wird 4 Wochen nach dem Zeitpunkt, in dem die Gesellschaft über alle zur Bestimmung der Versicherungsleistung erforerlichen Angaben verfügt, fällig.
- 4 Wochen nach Eintritt des Schadens kann eine erste Teilzahlung im Umfang des Betrags, der nach dem Stand der Schadenermittlung ausgewiesen ist, verlangt werden.
- Die Zahlungspflicht der Gesellsacht wird aufgeschoben, solange die Entschädigung aufgrund schuldhaften Verhaltens des VN oder ddes Anspruchsberechtigten nicht ermittelt odder ausgerichtet werden kann.
- Die Fälligkeit tritt insbesondere so lange nicht ein, als
- unklar ist, an wen die Versicherungsleistung rechtmässig auszurichten ist.
- Polizei oder Untersuchungsbehörden im zusammenhang mit dem Ereignis ermitteln oder ein Strafvefahren gegen den Vn oder Anspruchsberechtigten nicht abgeschlossen ist.
F Entschädigung
F10 Schutz des Pfandgläubigers
Fülle die Lücken
- Hat der ... sein Pfandrecht der Gesellschaft ... angemeldet, und kann der Schuldner die durch das ... geschützten Forderungen nicht begleichen, haftet ...... dem Pfandgläubiger im Umfang der Entschädigung, auch wenn der VN oder Versicherte seinen ..... auf Versicherungsleistungen ganz oder teilweise verloren hat.
- Der ..... ist nicht geschützt, wenn er selbst .... ist oder den Schaden ..... oder ..... herbeigeführt hat.
Gläubiger
schriftlich
Pfandrecht
die Gesellschaft
Anspruch
Pfandgläubiger
anspruhsberechtigt
absichtlich
grobfahrlässig
F Entschädigung
F11 Verjährung und Verwirkung
Weche 3 Bedingungen gibt es bei der Verjährung und Verwirkung?
- Forderung aus dem Versiciherungsvertrag verjähren in 2 Jahren nach Eintritt der Tatsache, welche die Leistungspflicht begründet.
- Lehnt die Gesellschaft die Entschädigungsforderung ab, muss sie der Anspruchsberechtigte innert 2 Jahren nach Eintritt des Ereignisses gerichtlich geltend machen, andernfalls er seine Rechte verliert (Verwirkung).
- Verjährung und Verwirkung von Entschädigungsforderungen aus der Versicherung von Wiederherstellungskosten treten 1 Jahr nach Ablauf der Wiederherstellungsfrist ein.
G Verschiedene Bestimmungen
Was wird in den verschiedenen Bestimmungen geregelt?
10 Sachen
- Beginn und Dauer des Vertrags / Kündigung und Ablauf
- Kündigung im Schadenfall
- Sorgfaltspflichten
- Provisorischer vtBG bzw Umsatz
- Prämie/ Vertragsänderungen
- Gefahrerhöhung und -verminderung
- Handänderung
- Doppelversicherung
- Kommunikation mit der Gesellschaft
- Gesetzliche Bestimmungen
G Verschiedene Bestimmungen
G1 Beginn und Dauer des Vertrags / Kündigung und Ablauf
Wann beginnt und Endet der Vertrag?
- Der Vertrag beginnt an dem in der Police genannten Datum.
- Der Vertrag ist für die in der Police genannte Dauer abgeschlossen. Nach Ablauf verlängert er sich jeweils um 1 Jahr, wenn nicht ein Vertragspartner spätestens am Tag, der einer Frist von 3 Monaten vorausgeht, eine schriftliche Kündigung erhalten hat. Ist der Vertrag für weniger als 1 Jahr abgeschlossen, erlicht er am aufgeführten Tag.
G Verschiedene Bestimmungen
G2 Kündigung im Schadenfall
Nenne die 3 Bedingunge bei Kündigung im Schadenfall
- Tritt ein ersatzpflichtiger Schaden ein, können beide Parteien den Vertrag schriftlich kündigen.
- Die Kündigungsfrist beträgt für den VN 14 Tage und beginnt zu laufen, wenn dieser von der Auszahlung der Entschädigung Kenntnis erhält.
Die Haftung der Gesellschaft erlischt 14 Tage nach Empfang der Kündigung.
- Die Gesellschaft muss spätestens bei Auszahlung der Entschädigung kündigen.
Die Haftung erlischt 4 Wochen nach Eintreffen der Kündigung beim VN.
G Verschiedene Bestimmungen
G3 Sorgfaltspflichten
Nenne die 3 Bestimmungen zu den Sorgfaltspflichten.
Die Versicherten sind zur Sorgfalt verpflichtet.
Sie haben namentlich die nach den Umständen gebotenen Massnahmen zum Schutz der versicherten Sachen und Geldwerte gegen die versicherten Gefahren zu treffen.
In der Wasserversicherung haben die Versicherten auf eigene Kosten insbesondere
die Leitungen und die daran angeschlossenenen Einrichtungen und Apparate in Stand zu halten,
verstopfte Leitungsanlagen zu reinigen und
das Einfrieren durch geeignete Massnahmen zu verhindern.
Insbedsondere bei nicht benützten Räumlichkeiten ist die Heizungsanlage unter angemessener Kontrolle in Betrieb zu halten, anderfalls sind die Leitungen, die daran angeschlossenenen Einrichtung und Apparate zu entleeren.
Die Versicherten haben Massnahmen zu treffen, damit Lizenzen, Programme und Daten nach einem Schaden sofort wieder zur üblichen Nutzung verfügbar sind.
Diese Massnahmen bestehen insbesondere darin, Doppel der Daten, Programme und Lizenzen so aufzubewahren, dass sie nicht zusammen mit den Originalen zerstört werden oder abhanden kommen können.
Werden Sorgfaltspflichten, Sicherheitsvorschriften oder andere Obliegenheiten schuldhaft verleetzt, kann die Entschädigung in dem Ausmass herabgesetzt werden, als Eintritt oder Umfang des Schadens dadurch beeinflusst wurde.
G Verschiedene Bestimmungen
G4 Provisorischer vtBG bzw. Umsatz
Erkläre die Bestimmung zum provisorischen vtBG bzw. Umsatz.
Sind vtBG bzw. Umsatz in der Police als provisorisch bezeichnet, so hat der VN innerhalb von 6 Monaten nach Ablauf des dokumentierten Geschäftsjahres den darin erzielten vtBG bzw. Umsatz zu melden. Die Prämie wird dann rückwirkend angepasst.
Unterbleibt die Meldung, so gilt der provisorische Betrags als deklariert und wird für die Berechnung einer allfälligen Unterversicherung berücksichtigt.
G Verschiedene Bestimmungen
G5 Prämie / Vertragsänderungen
Fülle die Lücken
- Die erste Prämie ist an den in der .... bezeichneten Tag, die folgenden Prämien sind am .... Tag jedes Versicherungsjahrs äfllig. Ist Ratenzahlung vereinbart, gelten die im Laufe des Versicherungsjahrs zahlbaren Prämie als .... .
- Die Gesellschaft kann auf den ..... eines neuesn Verischerungsjahres die Prämien und Selbstbehalte ändern. Sie gibt dem VN die Änderung sptätestens ... vor Ablauf des laufenden Versicherungsjahres bekannt.
- Ist der VN mit einer Erhöhhung der Prämie oder Selbsstbehalte nicht einverstanden, so kann er den davon betroffenen Teil des Vertrages oder den gesamten Vertrag kündigen. Die Kündigung ist gültig, wenn sie spätestens .... des .... Versicherungsjahres bei der Gesellschaft eintrifft.
- Schreibt die Bundesbehörde bei einer gesetzlich geregelten Deckung (z.B. .....) eine Änderung der Prämien, der Selbstbehalte, der Entschädigungsgrenzen oder des Deckungsumfanges vor, so kann die Gesellschaft eine entsprechende Anpassung des Vertrages vornehmenen. In diesem Fall besteht ....... .
Rechnung
ersten
gestundet
Beginn
25 Tage
am letzten Tag
laufenden
(z.B. Elementarschäden)
kein Kündigungsrecht.
G Verschiedene Bestimmungen
G6 Gefahrerhöhung und -verminderung
Fülle die Lücken
Jede Änderung einer für die Beurteilung der Gefahr erheblichen Tatsache ist der Gesellschaft .... .... anzuzeigen. Wird die Mitteilung .... unterlassen, kann die Entschädigung in dem Ausmass ..... werden, als Eintritt oder Umfang des SChadens dadurch beeinflusst wurden.
Bei Gefahrerhöhung kann die Gesellschaft für den Rest der Vertrasdauer die entsprechende .... vornehmen oder den Vertrag .... . Das gleiche .... stehet dem VN zu, wenn über die Prämienerhöhung keine Einigung erzielt wird.
Die Kündigungsfrist beträgt .... , vom Empfang der Anzeige bzw. der Mitteilung an gerechnet. Die Haftung erlischt .... nach Eintreffen der Kündigung bei der anderen Partei.
In beiden Fällen kann die Gesellschaft die zusätzliche Pärmie vom Zeitpunkt der Gefahrerhöhung bis zum .... einfordern.
Bei .... wird die Prämie entsprechend reduziert.
sofort
schriftlich
schuldhaft
herabgesetzt
kündigen
Kündigungsrecht
14 Tage
4 Wochen
Vertragsablauf
Gefahrverminderung
G Verschiedene Bestimmungen
G7 Handänderung
Was passiert nach Handänderung mit dem Vertrag?
Wechseln die versicherten SAchen in ihrer Gesamtheit den Eigentümer, so endet der Vertrag zum Zeitpunkt der Handänderung.
G Verschiedene Bestimmungen
G8 Doppelversicherung
Was gibt es bei der Doppelversicherung zu beachten?
- Bestehen für die versicherte Sachen gegen dieselbe Gefahr und für dieselbe Zeit noch andere Versicherungen oder werden solche abgeschlossen, ist dies der Gesellschaft sofort anzuzeigen.
- Die Gesellschaft kann die Versicherung innert 14 Tagen, von der Anzeige an gerechnet, kündigen.
Die Haftung erlischt 4 Wochen nach Eintreffen der Kündigung beim VN.
- Ist gemäss Police oder AVB ein Teil des Schadens selbst zu tragen, darf für diesen Teil keine andere Versicherung abgeschlossen werden.
Anderfnalls wird die Entschädigung so herabgesetzt, dass der Anspruchsberechtigte in jedem Fall den gemäss diesem Vertrag vereinbarten Teil des Schadens selbst trägt.
G Verschiedene Bestimmungen
G9 Kommunikation mit der Gesellschaft / Kollektivpolicen
Nenne die 3 Bestimmungen.
- Alle Anzeigen und Mitteilung des VN oder Anspruchsberechtigten sind an die zuständige Geschäftsstelle oder den Sitz der Gesellscahft zu richten. Kündiung oder andere Erklärungen, die an eine Frist gebunden sind, müssen vor Ablauf der Frist bei der anderen Partei eintreffen.
- Ist bei Policen, an welchen mehrere Gesellschaften beteiligt sind (Kollektivpoliecn), die Gesellschaft mit der Führung beauftrag, erfolgt der Verkehr zwischen den Gesellschaften und dem VN in allen die Verischerung betreffenden Angelegenheiten ausschliesslich über die Gesellschaft.
- Bei Kollektivpolicen haft jedde Gesellschaft nur für ihren Anteil (keine Solidarschuld)
G Verschiedene Bestimmungen
G10 Gesetzliche Bestimmungen
Nenne die gesetzliche Bestimmung
Im Übrigen gilt das schweizerische Recht, insbedsondere das Bundesgesetzt über den Versicherungsvertrag VVG.
A Versicherter Gegenstand
A1: Sachen
Nenne die 5 versicherten Sachen.
Versicherte Sachen:
1. Waren
2. Einrichtungen
3. Bauliche Einrichtungen (wenn nicht mit Gebäude versichert)
4. Anvertraute Sachen im Eigentum von Dritten
5. Geleaste oder gemietete Sachen
A Versicherter Gegenstand
Thema: Sachen
Was fällt unter den Begriff "Waren"?
Selbst hergestellte Waren und eingekaufte Waren (Rohmaterial, Halb- und Fertigfabrikate), welche zum Verkauf oder zum Verbrauch bestimmt sind und umgesetzt werden können.
A Versicherter Gegenstand
A1: Sachen
Was fällt unter den Begriff "Einrichtungen"?
Nenne 6 Beispiele.
Begriff:
Sachen, welche zum Gebrauch durch den VN bestimmt sind und nicht umgesetzt werden.
Beispiele:
1. Maschinen samt Fundamenten
2. betriebsbedingte Installationen
3. Werkzeuge und Ersatzteile
4. Betriebs-, Lager- und Büroeinrichtungen
5. Betriebsfahrzeuge ohne Kontrollschilder wie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Hubstapler sowie Motorfahrräder und Velos
6. Fahrnisbauten
A Versicherter Gegenstand
A1: Sachen
Welche 3 Sachen sind mitversichert?
1. Bauliche Einrichtungen
(Sofern sie nicht mit dem Gebäude zu versichern sind)
2. Anvertraute Sachen von Dritten
3. Geleaste oder gemietete Sachen
A Versicherter Gegenstand
Thema: Sachen
Welche 3 Sachen sind nur aufgrund besonderer Vereinbarung mitversichert?
1. übrige Fahrzeuge wie Motorfahrzeuge, Anhänger, Wohnwagen, Mobilheime, Boote, Schienen- und Luftfahrzeuge
2. Besondere Sachen und Kosten
3. Geldwerte
A Versicherter Gegenstand
A2: Vorsorgeversicherung
Fülle die Lücken
Versichert ist, sofern in der Police erwähnt:
Die Vorsorgeversicherung, d.h. für die in der .... besonders bezeichneten Sachen wird der Versicherungsschutz auf ...... / ...... ausgedehnt. Im ...... werden die Vorsorgeversicherung und diejenige Gruppe auf die sie sich bezieht, zu einer Gruppe zusammengezogen.
Police
Neuanschaffungen
Wertsteigerungen
Schadenfall
A Versicherter Gegenstand
A3: Besondere Sachen und Kosten
Nenne die 12 besondere Sachen und Kosten
1. Räumungs- u nd Entsorgungskosten
2. Dekontaminationskosten für Erdreich und Löschwasser
3. Wiederherstellungskosten
4. Debitorenausstände
5. Personal- und Besuchereffekten
6. Effekten von Logiergästen
7. Schlossänderungskosten
8. Provisorische Sicherheitsmassnahmen
9. Martkpreisschwankungen
10. Nachteuerung für Einrichtungen
11. Freilegungs- und Suchkosten
12. Bewgungs- und Schutzkosten
A Versicherter Gegenstand
A3: Besondere Sachen und Kosten
Sind die besonderen Sachen immer in der Versicherung eingeschlossen?
Nein, nur sofern sie in der Police erwähnt sind.
A Versicherter Gegenstand
A3: Besondere Sachen und Kosten
Fülle die Lücken
Räumungs- und Entsorgungskosten
D.h. Kosten für die ... von Überresten versicherter Sachen und deren .... bis zum nächsten geeigneten Ablagerungsort sowie ...., Entsorgungs- und Vernichtungskosten. Die Versicherung deckt ferner auch Kosten für .... Analysen bei Sonderabfällen.
Aufräumung
Abfuhr
Ablagerungs-
toxikologische
A Versicherter Gegenstand
A3: Besondere Sachen und Kosten
Fülle die Lücken
Dekontaminationskosten für Erdreich und Löschwasser
d.h. Kosten die der VN aufgrund öffentlich- rechtlicher .... infolge einer .... aufwenden muss um:
- ..... (inkl. Fauna und Flora) auf dem Grundstück, auf dem sich der Sachschaden ereignet hat , zu .... und nötigenfalls zu dekontaminieren oder .....
- .... auf dem Grundstück, auf dem sich der Sachschaden ereigneet hat, zu .... und nötigenfalls zu dekontaminieren und zu beseiten.
- Das kontaminierte Erdreich oder Löschwasser in die nächste geeignete .... zu transportieren und dort abulagern oder zu ..... .
- Anschliessend den ..... des Grundstückes wie vor Eintritt des Schadenfalles wiederherzustellen.
Verfügungen
Kontamination
Erdreich
untersuchen
auszutauschen
Löschwasser
untersuchen
Deponie
vernichten
Zustand
A Versicherter Gegenstand
A3: Besondere Sachen und Kosten
Fülle die Lücken
Wiederherstellungskosten
D.h. Kosten für die Wiederherstellung von:
- Geschäftsbüchern, .... , Verzeichnissen, Mikofilmen, ..... sowie Plänen und .....
- Modellen, Mustern, Formen, ....., Lehren, SPritzgussformen, ....., Stepmpeln, Stehsätzen, ....., Druckplatten und -zylindern, Klischees, dazugehörenden Plänen, Zeichnungen, Entwürfen und dgl. samt Material, die innert __ Jahren .... Eintritt des Schadenereignisses aufgewendet werden. Mitversichert sind ...... für Sachen von Dritten, die anvertraut worden sind.
Akten
Daten
Zeichnungen
Schablonen
Schnitten
Offsetfilmen
nach
Wiederherstellungskosten
A Versicherter Gegenstand
A3: Besondere Sachen und Kosten
1. Geschäftsbüchern
2. Akten
3. Verzeichnissen
4. Mikrofilmen, Daten
5. Plänen
6. Zeichnungen
7. Modelle
8. Muster
9. Forme
10. Schablonen
11. Lehren
12. Spritzgussformen
13. Schnitten
14. Stempeln
15. Stehsätzen
16. Offsetfilmen
17. Druckplatten
18. Druckzylinder
19. Klischees
20. Entwürfe
A Versicherter Gegenstand
A3: Besondere Sachen und Kosten
Fülle die Lücken
Debitorenausstände
D.h. Einnahmeausfälle, die aus der ..... oder Unbrauchbarmachung oder aus dem Verlust von ..... oder Unterlagen entstehen, die zur ..... dienen.
Zerstörung
Fakturakopien
Fakturierung
A Versicherter Gegenstand
A3: Besondere Sachen und Kosten
Fülle die Lücken
Personal- und Besuchereffekten
inkl. ...... und .......
Fahrräder
Motorfahrräder
A Versicherter Gegenstand
A3: Besondere Sachen und Kosten
Fülle die Lücken
Schlossänderungskosten
D.h. Kosten für das ändern oder Ersetzen von Schlüsseln, ..... und dergleichen, Schlössern und elektrischen ..... an den versicherten .... und an gemieteten .... und Postfächern.
Magnetkarten
Schliessanlagen
Standorten
Banksafes
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