Juristische Methodik
2. Semester
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Lernkarten
Was bedeutet die folgende Abkürzung?
Diss.
Dissertation
Was bedeutet die folgende Abkürzung?
Hrsg.
Herausgeber
Was bedeutet die folgende Abkürzung?
BK
Berner Kommentar
Ist die folgende Aussage zum Zitieren juristischer Literatur wahr oder falsch?
Dissertationen sind zitierwürdig, das heisst sie dürfen in wissenschaftlichen Arbeiten verwendet und zitiert werden.
Wahr
Welches Werk oder welche Werke sind unter dem Begriff "Monografie" zu verstehen?
Ist die folgende Aussage zum Zitieren juristischer Literatur wahr oder falsch?
Monografien sind zitierwürdig, das heisst sie dürfen in wissenschaftlichen Arbeiten verwendet und zitiert werden.
Wahr
In juristischen Arbeiten wird oft die Abkürzung „h.L.“ verwendet. Was ist damit gemeint?
herrschende Lehre
In juristischen Arbeiten wird oft die Abkürzung „a.M.“ verwendet. Was ist damit gemeint?
andere Meinung
n juristischen Arbeiten wird oft die Abkürzung „gl.M.“ verwendet. Was ist damit gemeint?
gleiche Meinung
Welches Zitat ist gemäss ZitierGuide korrekt?
Welches Zitat ist gemäss ZitierGuide korrekt?
Welches Zitat ist gemäss ZitierGuide korrekt?
Welches Zitat ist gemäss ZitierGuide korrekt?
Welches Zitat ist gemäss ZitierGuide korrekt?
Welches Zitat ist gemäss ZitierGuide korrekt?
Beurteilen Sie, in welche Kategorien die aufgelisteten Werke gehören.
GÜNTER PIERRE-YVES, La responsabilité du médecin en Suisse, Schweizerische Juristen-Zeitung 89 (1993) 93 ff.
Beurteilen Sie, in welche Kategorien die aufgelisteten Werke gehören.
KOLLER ALFRED, Schweizerisches Obligationenrecht, Allgemeiner Teil, Grundriss des allgemeinen Schuldrechts ohne Deliktsrecht, Bd. 1, 3. Aufl., Bern 2009.
Beurteilen Sie, in welche Kategorien die aufgelisteten Werke gehören.
FORSTMOSER PETER/MEIER-HAYOZ ARTHUR/NOBEL PETER, Schweizerisches Aktienrecht, Bern 1996.
Beurteilen Sie, in welche Kategorien die aufgelisteten Werke gehören.
RAISER THOMAS, Kenntnis und Kennenmüssen von Unternehmen, in: Westermann Harm Peter/Mock Klaus (Hrsg.), Festschrift für Gerold Bezzenberger, Berlin/New York 2000, S. 561 ff.
Beurteilen Sie, in welche Kategorien die aufgelisteten Werke gehören.
HAUSHEER HEINZ, Haftung für Dienstleistungen nach schweizerischem Recht, in: Deutsch Erwin/Taupitz Jochen (Hrsg.), Haftung der Dienstleistungsberufe, Heidelberg 1993, S. 203 ff.
Beurteilen Sie, in welche Kategorien die aufgelisteten Werke gehören.
HANGARTNER IVO, Kommentar zu Art. 5 BV, in: Ehrenzeller Bernhard/Mastronardi Philippe/Schweizer Rainer J./Vallender Klaus A. (Hrsg.), St. Galler Kommentar zur Schweizerischen Bundesverfassung, 2. Aufl., Zürich/St. Gallen 2008.
Beurteilen Sie, in welche Kategorien die aufgelisteten Werke gehören.
MARTI ARNOLD, Zusammenlegung von privatrechtlichem und öffentlichrechtlichem Rechtsschutz bei Verwaltungsjustizbehörden und Spezialgerichten. Bedürfnis, Probleme, Möglichkeiten, ZBl 101 (2000) 169 ff.
Beurteilen Sie, in welche Kategorien die aufgelisteten Werke gehören.
RIEMER-KAFKA GABRIELA/UEBERSCHLAG JAKOB, Kommentar zu Art. 10 GlG, in: Kaufmann Claudia/Steiger-Sackmann Sabine (Hrsg.), Kommentar zum Gleichstellungsgesetz, 2. Aufl., Basel 2009.
Beurteilen Sie, in welche Kategorien die aufgelisteten Werke gehören.
HAUSHEER HEINZ, Neuerungen bei den Haftungsgründen, in: Schweizerische Versicherungs-Zeitschrift 65 (1997) 22 ff.
Beurteilen Sie, in welche Kategorien die aufgelisteten Werke gehören.
SCHLÜCHTER FABIO, Haftung für gefährliche Tätigkeit und Haftung ohne Verschulden: das italienische Recht als Vorbild für das schweizerische?, Diss. St. Gallen, Bern 1990.
Beurteilen Sie, in welche Kategorien die aufgelisteten Werke gehören.
MÜLLER JÖRG PAUL, Die demokratische Verfassung: von der Selbstbestimmung des Menschen in den notwendigen Ordnungen des Zusammenlebens, 2. Aufl., Zürich 2009.
Beurteilen Sie, in welche Kategorien die aufgelisteten Werke gehören.
BRAUN NADJA, Zitieren von Quellen im Internet, in: Jusletter 15. Januar 2001, www.weblaw.ch (Jusletter/Archiv Suche/Chronologie/2001/Jusletter 15. Januar 2001), besucht am: 20.11.2009.
Es gibt aber verschiedene Arten juristischer Literatur, die sich in ihrer Charakte- ristik deutlich unterscheiden. Welche der folgenden Aussage ist am ehesten falsch?
Welche der folgenden Aussage ist am ehesten richtig? Im Basler Kommentar zum Obligationenrecht finden Sie ...
Welche der folgenden Aussage ist am ehesten richtig? Eine Festschrift ...
Welche der folgenden Aussage ist am ehesten richtig? Eine Dissertation ...
Wenn man juristische Literatur zitieren muss, sind unterschiedliche Kriterien zu beachten. Welche Aussage ist am ehesten richtig?
Die Kommentierungen der einzelnen Gesetzesbestimmungen im Basler Kommentar sind durch verschiedene Autoren verfasst, weshalb der Basler Kommentar wie ein Sammelband aufgebaut ist. Welche der folgenden Aussagen dazu ist am ehesten falsch?
Inwiefern unterscheiden sich Lehrbücher, Kommentare, Zeitschriften, Festschriften und Dissertationen. Bitte kreuzen Sie die Aussage an, die am ehesten falsch ist.
In der Bibliothek finden sie eine Dissertation zum Thema „Der Kündigungsschutz im Schweizerischen Arbeitsrecht“. Auf Seite 45 befindet sich eine Textpassage, in welcher eine Aussage eines Nationalrates wortwörtlich und in Anführungs- und Schlusszeichen wiedergegeben wird. Die Fundstelle ist in einer Fussnote korrekt wiedergegeben. Welche der folgenden Aussagen ist am ehesten richtig:
Braucht der erste Bewohner des Planeten Mars eine Rechtsordnung?
Nein, erst ab zwei Personen benötigt es eine Rechtsordnung
Was fordert das Recht für äusserliche Verhalten?
Das Recht fordert grundsätzlich nur die Einhaltung von Verhaltensregeln.
Was fordert das Recht für eine innere Haltung?
Die subjektiven Umstände werden vom Recht aber oft berücksichtigt.
Welche Rechte sind erzwingbar und verbindlich?
Rechtsnorm: Regelfall
Welche Rechte sind nicht erzwingbar und verbindlich?
Rechtsnorm: Ausnahmefall
- Rechtsnormen, die sich an oberste Staatsbehörden richten
- leges imperfectae (Naturalobligationen)
- (blosse) Ordnungsvorschriften
Bsp.: Spiel- und Wettschulden