2. Säule
FB-62
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Flashcards
Wer ist in der 2. Säule obligatorisch versichert?
- Arbeitnehmende der CH mit einem Mindeseinkommen und ab dem 1.1. nach dem 17. Geburi bis zur Pension
- Arbeitslose während sie Taggelder der Arbeitslosenvers. erhalten
Welche Personen der Arbeitnehmer sind nicht versichert?
- befristete Arbeitsverhältnisse von weniger als 3 mte
- Nebenbeschäftigung von Arbeitnehmern, die schon im Haupterwerb vers. sind
- Arbeitsverhältnisse von IV-Rentner mit einem IV-Grad von mind. 70%
Was für eine Bedeutung hat die Nachdeckung?
Bei Kündigung eines Arbeitsverhältnisses wirkt der Versicherungsschutz für Tod und IV noch einen Monat weiter.
Ab welchem Alter ist man für die Gefahr Tod, IV und Alter abgesichert?
ab dem 1.1 nach dem 24. Geburi, vorher nur gegen Tod und IV
Gibt es ein BVG- Maximum? D.h. ein maximal versicherter Lohn?
Ja, es beträgt das dreifache der max. Altersrente -> 3 x 28080 = 84' 240!!
Nenne die gesetzlich vorgeschriebenen Stufen der Altersgutschriften.
ab 25 = 7 %
ab 35 = 10%
ab 45 = 15 %
ab 55 = 18 %
Wie hoch ist der aktuelle Umwandlungssatz für die Altersrente und von wem wird dieser festgelegt?
aktuell 6.8%
- wird vom Bundesrat festgelegt
Wer kann alles eine berufliche Unfallversicherung anbieten?
SUVA
zugelassene Krankenkasse
Ersatzkasse
Was hat eine Zusatzversicherung im UVG für Vorteile? Nenne div. Gründe
- 100% Kostendeckung im Ausland
- Einschluss der Wagnisse in den Versicherungschutz
- Erhöhung des Taggelds auf 90 % oder gar 100 % des vers. Lohns (anstatt 80%)
- Ausdehnung des Taggelds auf die beiden Wartetage
- Versichert wird auch der über dem UVG-Lohnmaximum liegende Lohn
- Todesfall - oder Invaliditätskapital versichert
Wann wurde das BVG gegründet?
1985
Nenne 8 unfallähnliche Körperschädigungen!
1. Knochenbrüche
2. Verrenkungen von Gelenken
3. Meniskusrisse
4. Muskelrisse
5. Muskelzerrungen
6. Sehnenrisse
7. Bandläsionen (Dehnung und Riss der Bänder)
8. Trommelfellverletzungen
Was ist der Unterschied zwischen einer Komplementär- und einer Subsidiärrente?
Erreichen die UVG-Leistungen zusammen mit den IV-Leistungen nicht 90% des entgangenen Verdienstes, so ist die Vorsorgeeinrichtung verpflichtet, die IV- und UVG-Leistungen mit BVG-Subsidiärrenten zu ergänzen. Somit gilt: Wenn die Komplementärrente nicht reicht, kommt im Unfall die Subsidiärrente zum Zug.
Subsidiärrente gibt es NUR im Unfall!!!!