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Set of flashcards Details
Flashcards | 7 |
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Language | Deutsch |
Category | Computer Science |
Level | Primary School |
Created / Updated | 24.11.2013 / 03.12.2013 |
Licencing | No Copyright (CC0) |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/28
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Angebot / Antrag / Offerte (Rn. 28.03)
ist eine empfangbedürftige WE, durch die der Antragsteller einer anderen Pers. den Abschluss eines Vertr. so anträgt, dass der Vertragsschluss nur noch von deren Einverständnis abhängt und z.B. durch ein schlichtes „ja“/„einverstanden“ zustande kommen kan
Bindungswille (Rn. 28.09)
Der Bindungswille ist der Wille des Offerenten, im Falle der Annahme des Antrags gebunden zu sein.
Annahme (Rn. 28.30)
Die Annahme ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung, durch die der Offertenempfänger dem Offerenten sein Einverständnis mit dem angebotenen Vertragsschluss kundtut.
Konsens (Rn. 29.01)
Konsens liegt vor, wenn die Willenserklärungen der vertragsschliessenden Parteien übereinstimmen.
essentialia negotii (Rn. 29.03)
Die essentialia negotii sind die objektiv wesentlichen Vertragspunkte, die den unentbehrlichen Geschäftskern enthalten, nämlich die vertragstypenbestimmenden Merkmale, Leistung und Gegenleistung, sowie die Parteien.
Widerrechtlichkeit im Sinne des Art. 19 Abs. 2 und 20 Abs. 1 OR (Rn. 32.05)
liegt vor, wenn ein Vertrag gegen zwingende privat- oder öffentlichrechtliche Normen des schweizerischen Rechts verstösst.
offenbares Missverhältnis im Sinne des Art. 21 OR (Rn. 32.50)
liegt vor, wenn die Inäquivalenz von Leistung und Gegenleistung nach vergleichbaren Marktverhältnissen gewissermassen in die Augen springt.