SSK2a Modul 8

SSK 2A Modul 8

SSK 2A Modul 8

Diese Lernkarten behandeln die Besteuerung von Einkommen, Vermögen und privaten Sachverhalten in der Schweiz, insbesondere im Kontext von Stiftungen, Trusts und Vorsorge. Sie erklären Rechtsgrundlagen wie das DBG, Steuerpflicht, Vermögensentwicklung und interkantonale Zuteilungsnormen. Steuerpflichtige und Fachleute profitieren von diesem Wissen, um rechtliche und finanzielle Aspekte korrekt zu beurteilen.
Karten
300
Lernende
3
Sprache
Deutsch
Kategorie
Finanzen
Stufe
Andere
Erstellt / Aktualisiert
31.07.2026 / 10.08.2026

Lernkarten

Modul 3 – Vermögensentwicklung – Lebenshaltungskosten: Wie werden fehlende Angaben ermittelt?

Nicht belegte Kosten werden anhand der persönlichen und familiären Verhältnisse geschätzt; die steuerpflichtige Person muss mitwirken. Rechtsgrundlage: Art. 126 Abs. 2 DBG.

Modul 3 – Vermögensentwicklung – Versicherungsprämien: Welche Korrektur ist nötig?

Die Differenz zwischen effektiv bezahlten Prämien und dem steuerlich anerkannten Abzug wird als zusätzlicher Privatverbrauch erfasst. Rechtsgrundlage: Art. 33 Abs. 1 Bst. g DBG.

Modul 3 – Vermögensentwicklung – Krankheits- und Unfallkosten: Wie werden sie berücksichtigt?

Nicht abziehbare oder nicht deklarierte Krankheits- und Unfallkosten sind als geldwirksamer Privatverbrauch zu erfassen. Rechtsgrundlage: Art. 33 Abs. 1 Bst. h DBG.

Modul 3 – Vermögensentwicklung – Verrechnungssteuerguthaben: Wann ist eine Korrektur erforderlich?

Eine Korrektur erfolgt nur, wenn das Guthaben nicht bereits über die Steuerrechnung oder die Lebenshaltungskosten berücksichtigt wurde.

Modul 3 – Vermögensentwicklung – Finanzierung des Lebensaufwands: Welche Quellen kommen infrage?

Der Lebensaufwand kann aus Einkommen, Vermögensverbrauch, neuen Schulden, Erbschaften, Schenkungen oder anderen Mittelzuflüssen finanziert werden.

Modul 3 – Vermögensentwicklung – Ausgeglichenes Ergebnis: Was zeigt es?

Ein ausgeglichenes Ergebnis spricht dafür, dass Einkommen, Vermögensveränderung und Lebenshaltungskosten plausibel deklariert wurden.

Modul 3 – Vermögensentwicklung – Nicht erklärter Fehlbetrag: Welche Folge kann er haben?

Kann eine Abweichung nicht erklärt werden, darf die Steuerbehörde eine Veranlagung nach pflichtgemässem Ermessen vornehmen. Rechtsgrundlage: Art. 130 Abs. 2 DBG.

Modul 3 – Vermögensentwicklung – Heirat: Wie wird sie in der Vermögensentwicklung berücksichtigt?

Bei der gemeinsamen Veranlagung werden die Vermögenswerte beider Ehegatten zusammengeführt; nicht geldwirksame Abzüge sind gegebenenfalls zu korrigieren.

Modul 3 – Vermögensentwicklung – Trennung, Scheidung und Konkubinat: Was ist zu beachten?

Bei Trennung oder Scheidung sind die Vermögenswerte den Personen einzeln zuzuordnen. Bei Konkubinat kann eine Gesamtbetrachtung beider Haushalte nötig sein.

Modul 3 – Vermögensentwicklung – Todesfall: Welche zeitliche Abgrenzung gilt?

Die verstorbene Person wird bis zum Todestag besteuert; die Erben versteuern das geerbte Vermögen ab dem Todestag. Rechtsgrundlage: Art. 8 Abs. 2 DBG.

Modul 4 – Einkommen aus beweglichem Privatvermögen – Privat- und Geschäftsvermögen: Warum ist die Abgrenzung wichtig?

Private Kapitalgewinne sind grundsätzlich steuerfrei, während Gewinne auf Geschäftsvermögen als Einkommen steuerbar sind. Rechtsgrundlage: Art. 16 Abs. 3 DBG; Art. 18 Abs. 2 DBG.

Modul 4 – Einkommen aus beweglichem Privatvermögen – Kapitalertrag und Kapitalgewinn: Worin liegt der Unterschied?

Kapitalertrag entsteht aus der Nutzung eines Vermögenswerts, etwa durch Zinsen oder Dividenden. Kapitalgewinn entsteht durch eine Wertsteigerung bei der Veräusserung. Rechtsgrundlage: Art. 20 DBG; Art. 16 Abs. 3 DBG.

Modul 4 – Einkommen aus beweglichem Privatvermögen – Besteuerungszeitpunkt: Wann wird ein Ertrag aus beweglichem Privatvermögen besteuert?

Ein Ertrag wird grundsätzlich bei Fälligkeit beziehungsweise beim gesicherten Rechtsanspruch besteuert.

Modul 4 – Einkommen aus beweglichem Privatvermögen – Erträge aus beweglichem Privatvermögen: Welche Hauptgruppen gibt es?

Dazu gehören Zinsen, Beteiligungserträge, Erträge aus beweglichen Sachen, kollektiven Kapitalanlagen und immateriellen Gütern. Rechtsgrundlage: Art. 20 Abs. 1 DBG.

Modul 4 – Einkommen aus beweglichem Privatvermögen – Guthabenzinsen: Wie werden sie besteuert?

Zinsen aus Bank-, Post- und anderen Guthaben sind als Einkommen aus beweglichem Vermögen steuerbar. Rechtsgrundlage: Art. 20 Abs. 1 Bst. a DBG.

Modul 4 – Einkommen aus beweglichem Privatvermögen – Gewöhnliche Obligationen: Wie werden die Erträge besteuert?

Periodische Zinsen sind bei Fälligkeit als Vermögensertrag steuerbar. Die Rückzahlung des Nennwerts ist keine Einkunft. Rechtsgrundlage: Art. 20 Abs. 1 Bst. a DBG.

Modul 4 – Einkommen aus beweglichem Privatvermögen – Diskont- und globalverzinsliche Obligationen: Was ist steuerbar?

Bei überwiegender Einmalverzinsung ist die Differenz zwischen Erwerbspreis und Veräusserungs- oder Rückzahlungswert als Einkommen steuerbar. Rechtsgrundlage: Art. 20 Abs. 1 Bst. a DBG.

Modul 4 – Einkommen aus beweglichem Privatvermögen – Marchzinsen und Bruchzinsen: Worin liegt der Unterschied?

Marchzinsen sind im Kaufpreis enthaltene, noch nicht fällige Zinsanteile. Bruchzinsen sind tatsächlich ausbezahlte Zinsen für einen Teil der Zinsperiode.

Modul 4 – Einkommen aus beweglichem Privatvermögen – Derivative Finanzinstrumente: Was sind sie?

Derivate sind Finanzinstrumente, deren Wert von einem Basiswert wie Aktien, Devisen, Zinsen oder Rohstoffen abhängt.

Modul 4 – Einkommen aus beweglichem Privatvermögen – Termingeschäfte: Was ist ein Future oder Forward?

Ein Termingeschäft verpflichtet die Parteien, einen bestimmten Basiswert zu einem festgelegten Zeitpunkt und Preis zu kaufen oder zu verkaufen.

Modul 4 – Einkommen aus beweglichem Privatvermögen – Optionen: Welche Rechte vermitteln sie?

Eine Option gibt dem Inhaber das Recht, aber nicht die Pflicht, einen Basiswert zu einem festgelegten Preis zu kaufen oder zu verkaufen.

Modul 4 – Einkommen aus beweglichem Privatvermögen – Private Derivate: Wie werden Gewinne und Verluste behandelt?

Bei reiner privater Vermögensverwaltung sind Kapitalgewinne grundsätzlich steuerfrei und Kapitalverluste nicht abziehbar. Rechtsgrundlage: Art. 16 Abs. 3 DBG.

Modul 4 – Einkommen aus beweglichem Privatvermögen – Kombinierte Produkte: Was ist darunter zu verstehen?

Kombinierte Produkte verbinden eine klassische Kapitalanlage mit einem derivativen Element, beispielsweise Kapitalschutz und Option.

Modul 4 – Einkommen aus beweglichem Privatvermögen – Transparente kombinierte Produkte: Wie erfolgt die Besteuerung?

Bei transparenten Produkten werden Zinskomponente und Derivat getrennt behandelt: Der Zins ist steuerbar, der private Kapitalgewinn grundsätzlich steuerfrei. Rechtsgrundlage: Art. 20 Abs. 1 DBG; Art. 16 Abs. 3 DBG.

Modul 4 – Einkommen aus beweglichem Privatvermögen – Nicht transparente kombinierte Produkte: Wie erfolgt die Besteuerung?

Ist die Zinskomponente nicht separat bestimmbar, wird die Wertsteigerung nach den Regeln für überwiegend einmalverzinsliche Obligationen besteuert.

Modul 4 – Einkommen aus beweglichem Privatvermögen – Reverse Convertible: Wie wird ein solches Produkt steuerlich zerlegt?

Der Zins- beziehungsweise Obligationenteil ist steuerbar; das Ergebnis aus der eingebetteten Option gehört grundsätzlich zum privaten Kapitalgewinn oder -verlust. Rechtsgrundlage: Art. 20 Abs. 1 DBG.

Modul 4 – Einkommen aus beweglichem Privatvermögen – Kapitalversicherung mit Einmalprämie: Wann ist die Leistung steuerfrei?

Die Erlebensfall- oder Rückkaufsleistung ist steuerfrei, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere Mindestlaufzeit und Altersgrenzen, erfüllt sind. Rechtsgrundlage: Art. 20 Abs. 1 Bst. a DBG.

Modul 4 – Einkommen aus beweglichem Privatvermögen – Dividenden: Wie werden sie besteuert?

Dividenden sind als Ertrag aus Beteiligungen steuerbar. Rückzahlungen aus anerkannten Kapitaleinlagereserven werden wie Nennwertrückzahlungen behandelt. Rechtsgrundlage: Art. 20 Abs. 1 Bst. c DBG; Art. 20 Abs. 3 DBG.

Modul 4 – Einkommen aus beweglichem Privatvermögen – Liquidationsüberschuss: Was ist steuerbar?

Der Überschuss des Liquidationserlöses über Nennwert und anerkannte Kapitaleinlagereserven ist als Beteiligungsertrag steuerbar. Rechtsgrundlage: Art. 20 Abs. 1 Bst. c DBG.

Modul 4 – Einkommen aus beweglichem Privatvermögen – Direkte Teilliquidation: Wann liegt sie vor?

Eine direkte Teilliquidation liegt vor, wenn eine Gesellschaft eigene Beteiligungsrechte zurückkauft und die Rückzahlung steuerlich als Ausschüttung gilt.

Modul 4 – Einkommen aus beweglichem Privatvermögen – Verdeckte Gewinnausschüttung: Was ist darunter zu verstehen?

Eine verdeckte Gewinnausschüttung ist eine nicht geschäftsmässig begründete Leistung an Beteiligte oder nahestehende Personen, die einem Dritten nicht gewährt worden wäre. Rechtsgrundlage: Art. 20 Abs. 1 Bst. c DBG.

Modul 4 – Einkommen aus beweglichem Privatvermögen – Gratisaktien und Gratisnennwerterhöhungen: Wie werden sie behandelt?

Gratisaktien und Gratisnennwerterhöhungen aus Gesellschaftsmitteln gelten grundsätzlich als steuerbarer Beteiligungsertrag. Rechtsgrundlage: Art. 20 Abs. 1 Bst. c DBG.

Modul 4 – Einkommen aus beweglichem Privatvermögen – Teilbesteuerung: Wann wird die wirtschaftliche Doppelbelastung gemildert?

Erträge aus qualifizierenden Beteiligungen werden bei natürlichen Personen nur teilweise besteuert. Rechtsgrundlage: Art. 20 Abs. 1bis DBG; Art. 18b DBG.

Modul 4 – Einkommen aus beweglichem Privatvermögen – Nutzniessung an beweglichem Vermögen: Wer versteuert den Ertrag?

Der Nutzniesser versteuert die Erträge, weil ihm Nutzung und Ertrag zustehen. Rechtsgrundlage: Art. 20 Abs. 1 Bst. d DBG; Art. 745 ZGB.

Modul 4 – Einkommen aus beweglichem Privatvermögen – Kollektive Kapitalanlagen: Wie werden Ausschüttungen behandelt?

Ausschüttungen und thesaurierte Erträge sind grundsätzlich steuerbar; gesondert ausgewiesene private Kapitalgewinne bleiben steuerfrei.

Modul 4 – Einkommen aus beweglichem Privatvermögen – Immaterielle Güter: Wie werden Einkünfte besteuert?

Entgelte für die Nutzung von Urheberrechten, Patenten und ähnlichen Rechten sind als Einkommen aus beweglichem Vermögen steuerbar. Rechtsgrundlage: Art. 20 Abs. 1 Bst. f DBG.

Modul 4 – Einkommen aus beweglichem Privatvermögen – Indirekte Teilliquidation: Wann kann sie vorliegen?

Sie kann entstehen, wenn eine Beteiligung aus dem Privatvermögen in das Geschäftsvermögen eines Käufers übertragen und innert fünf Jahren nicht betriebsnotwendige Substanz ausgeschüttet wird. Rechtsgrundlage: Art. 20a Abs. 1 Bst. a DBG.

Modul 4 – Einkommen aus beweglichem Privatvermögen – Indirekte Teilliquidation: Wann wirkt der Verkäufer mit?

Mitwirkung liegt vor, wenn der Verkäufer weiss oder wissen muss, dass der Gesellschaft zur Kaufpreisfinanzierung Substanz entzogen wird. Rechtsgrundlage: Art. 20a Abs. 2 DBG.

Modul 4 – Einkommen aus beweglichem Privatvermögen – Transponierung: Was ist der steuerliche Tatbestand?

Eine Transponierung liegt vor, wenn eine Beteiligung in eine selbst beherrschte Gesellschaft übertragen wird und die Gegenleistung Nennwert und Kapitaleinlagereserven übersteigt. Rechtsgrundlage: Art. 20a Abs. 1 Bst. b DBG.

Modul 4 – Einkommen aus beweglichem Privatvermögen – Gewerbsmässiger Wertschriftenhandel: Welche Kriterien sind entscheidend?

Massgebend sind unter anderem Transaktionshäufigkeit, kurze Besitzdauer, Fremdfinanzierung, Derivateinsatz und ein enger Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit.

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