SSK2a Modul 8

SSK 2A Modul 8

SSK 2A Modul 8

Diese Lernkarten behandeln die Besteuerung von Einkommen, Vermögen und privaten Sachverhalten in der Schweiz, insbesondere im Kontext von Stiftungen, Trusts und Vorsorge. Sie erklären Rechtsgrundlagen wie das DBG, Steuerpflicht, Vermögensentwicklung und interkantonale Zuteilungsnormen. Steuerpflichtige und Fachleute profitieren von diesem Wissen, um rechtliche und finanzielle Aspekte korrekt zu beurteilen.
Flashcards
300
Students
3
Language
German
Category
Finance
Level
Other
Created / Updated
31.07.2026 / 10.08.2026

Flashcards

Modul 9 – Verfahrensrecht, Steuerstrafrecht und internationale Amtshilfe – Mitwirkungspflicht: Was muss die steuerpflichtige Person tun?

Sie muss die Steuererklärung vollständig, wahrheitsgemäss und fristgerecht einreichen sowie verlangte Auskünfte und Belege liefern. Rechtsgrundlage: Art. 124-126 DBG.

Modul 9 – Verfahrensrecht, Steuerstrafrecht und internationale Amtshilfe – Veranlagung: Wann darf die Steuerbehörde nach Ermessen veranlagen?

Eine Ermessensveranlagung ist zulässig, wenn die steuerpflichtige Person ihre Verfahrenspflichten nicht erfüllt oder die Steuerfaktoren mangels zuverlässiger Unterlagen nicht einwandfrei ermittelt werden können. Rechtsgrundlage: Art. 130 Abs. 2 DBG.

Modul 9 – Verfahrensrecht, Steuerstrafrecht und internationale Amtshilfe – Einsprache: Welche Frist gilt?

Gegen eine Veranlagungsverfügung kann innert 30 Tagen schriftlich Einsprache erhoben werden. Rechtsgrundlage: Art. 132 Abs. 1 DBG.

Modul 9 – Verfahrensrecht, Steuerstrafrecht und internationale Amtshilfe – Einsprache gegen Ermessensveranlagung: Welche Anforderung gilt?

Die Ermessensveranlagung kann nur wegen offensichtlicher Unrichtigkeit angefochten werden; die Einsprache muss begründet sein und Beweismittel nennen. Rechtsgrundlage: Art. 132 Abs. 3 DBG.

Modul 9 – Verfahrensrecht, Steuerstrafrecht und internationale Amtshilfe – Beschwerde: Wann ist der Weiterzug an das Bundesgericht möglich?

Gegen den Entscheid der letzten kantonalen Instanz kann nach den gesetzlichen Voraussetzungen Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten erhoben werden. Rechtsgrundlage: Art. 146 DBG.

Modul 9 – Verfahrensrecht, Steuerstrafrecht und internationale Amtshilfe – Rechtskraft: Wann kann eine Veranlagung noch geändert werden?

Eine rechtskräftige Veranlagung kann nur über gesetzliche Korrekturverfahren wie Revision, Nachsteuer oder Berichtigung geändert werden. Rechtsgrundlage: Art. 147 DBG; Art. 150 DBG; Art. 151 DBG.

Modul 9 – Verfahrensrecht, Steuerstrafrecht und internationale Amtshilfe – Revision: Wann wirkt sie zugunsten der steuerpflichtigen Person?

Eine Revision ist möglich, wenn erhebliche neue Tatsachen oder Beweismittel entdeckt werden oder wesentliche Verfahrensvorschriften verletzt wurden. Rechtsgrundlage: Art. 147 DBG.

Modul 9 – Verfahrensrecht, Steuerstrafrecht und internationale Amtshilfe – Schreib- und Rechenfehler: Wie lange können sie berichtigt werden?

Kanzleifehler können innert fünf Jahren seit Eröffnung der Verfügung oder des Entscheids berichtigt werden. Rechtsgrundlage: Art. 150 DBG.

Modul 9 – Verfahrensrecht, Steuerstrafrecht und internationale Amtshilfe – Nachsteuer: Wann wird sie erhoben?

Eine Nachsteuer wird erhoben, wenn eine rechtskräftige Veranlagung aufgrund neuer Tatsachen oder Beweismittel unvollständig ist oder eine Veranlagung zu Unrecht unterblieb. Rechtsgrundlage: Art. 151 DBG.

Modul 9 – Verfahrensrecht, Steuerstrafrecht und internationale Amtshilfe – Nachsteuer und Steuerstrafe: Können beide Verfahren gleichzeitig laufen?

Ja. Die Nachsteuer betrifft die geschuldete Steuer, während das Strafverfahren das schuldhafte Verhalten sanktioniert.

Modul 9 – Verfahrensrecht, Steuerstrafrecht und internationale Amtshilfe – Nachsteuerverjährung: Welche Grundfrist gilt?

Das Recht, ein Nachsteuerverfahren einzuleiten, erlischt grundsätzlich zehn Jahre nach Ablauf der betreffenden Steuerperiode. Rechtsgrundlage: Art. 152 DBG.

Modul 9 – Verfahrensrecht, Steuerstrafrecht und internationale Amtshilfe – Erleichterte Nachbesteuerung in Erbfällen: Was ist der Vorteil?

Bei rechtzeitiger Mitwirkung der Erben wird die Nachsteuer grundsätzlich nur für die letzten drei vor dem Todesjahr abgelaufenen Steuerperioden erhoben. Rechtsgrundlage: Art. 153a DBG.

Modul 9 – Verfahrensrecht, Steuerstrafrecht und internationale Amtshilfe – Verletzung von Verfahrenspflichten: Was wird sanktioniert?

Bestraft wird insbesondere, wer trotz Mahnung die Steuererklärung oder verlangte Unterlagen nicht einreicht oder Auskünfte verweigert. Rechtsgrundlage: Art. 174 DBG.

Modul 9 – Verfahrensrecht, Steuerstrafrecht und internationale Amtshilfe – Mehrfache Ordnungsbussen: Sind sie möglich?

Ja. Bleibt eine Busse wirkungslos, können weitere und höhere Bussen ausgesprochen werden, bis die Mitwirkungspflicht erfüllt wird. Rechtsgrundlage: Art. 174 DBG.

Modul 9 – Verfahrensrecht, Steuerstrafrecht und internationale Amtshilfe – Vollendete Steuerhinterziehung: Wann liegt sie vor?

Sie liegt vor, wenn vorsätzlich oder fahrlässig bewirkt wird, dass eine Veranlagung unterbleibt oder eine rechtskräftige Veranlagung unvollständig ist. Rechtsgrundlage: Art. 175 Abs. 1 DBG.

Modul 9 – Verfahrensrecht, Steuerstrafrecht und internationale Amtshilfe – Busse bei Steuerhinterziehung: Wie wird sie bemessen?

Die Busse beträgt grundsätzlich das Einfache der hinterzogenen Steuer und kann je nach Verschulden auf einen Drittel ermässigt oder bis auf das Dreifache erhöht werden. Rechtsgrundlage: Art. 175 Abs. 2 DBG.

Modul 9 – Verfahrensrecht, Steuerstrafrecht und internationale Amtshilfe – Versuchte Steuerhinterziehung: Wann ist sie strafbar?

Der Versuch ist strafbar, wenn die unrichtige oder unvollständige Veranlagung vor Eintritt der Rechtskraft entdeckt wird. Rechtsgrundlage: Art. 176 DBG.

Modul 9 – Verfahrensrecht, Steuerstrafrecht und internationale Amtshilfe – Fahrlässigkeit und Vorsatz: Worin liegt der Unterschied?

Vorsätzlich handelt, wer die unrichtige Besteuerung will oder in Kauf nimmt. Fahrlässig handelt, wer die gebotene Sorgfalt verletzt, ohne den Erfolg zu wollen.

Modul 9 – Verfahrensrecht, Steuerstrafrecht und internationale Amtshilfe – Teilnahme an Steuerhinterziehung: Wer kann bestraft werden?

Anstifter, Gehilfen und Vertreter können unabhängig von der Bestrafung der steuerpflichtigen Person gebüsst und solidarisch für die hinterzogene Steuer haftbar werden. Rechtsgrundlage: Art. 177 DBG.

Modul 9 – Verfahrensrecht, Steuerstrafrecht und internationale Amtshilfe – Straflose Selbstanzeige: Welche Voraussetzungen gelten?

Die erstmalige Selbstanzeige bleibt straffrei, wenn die Hinterziehung keiner Steuerbehörde bekannt ist, die steuerpflichtige Person vorbehaltlos mitwirkt und die Nachsteuer bezahlt. Rechtsgrundlage: Art. 175 Abs. 3 DBG.

Modul 9 – Verfahrensrecht, Steuerstrafrecht und internationale Amtshilfe – Steuerhinterziehung bei juristischen Personen: Wer wird bestraft?

Die juristische Person wird für hinterzogene Steuern gebüsst; handelnde Organe oder Vertreter können bei eigener Teilnahme zusätzlich bestraft werden. Rechtsgrundlage: Art. 181 DBG.

Modul 9 – Verfahrensrecht, Steuerstrafrecht und internationale Amtshilfe – Steuerbetrug: Was ist der Tatbestand?

Steuerbetrug begeht, wer zum Zweck einer Steuerhinterziehung gefälschte, verfälschte oder inhaltlich unwahre Urkunden verwendet. Rechtsgrundlage: Art. 186 DBG.

Modul 9 – Verfahrensrecht, Steuerstrafrecht und internationale Amtshilfe – Urkunde beim Steuerbetrug: Welche Dokumente kommen infrage?

Urkunden sind insbesondere Geschäftsbücher, Bilanzen, Erfolgsrechnungen, Lohnausweise und andere Bescheinigungen Dritter. Rechtsgrundlage: Art. 186 DBG; Art. 251 StGB.

Modul 9 – Verfahrensrecht, Steuerstrafrecht und internationale Amtshilfe – Gefälschte und verfälschte Urkunde: Worin liegt der Unterschied?

Gefälscht ist eine Urkunde mit unechtem Aussteller. Verfälscht ist eine echte Urkunde, deren Inhalt nachträglich unbefugt verändert wurde.

Modul 9 – Verfahrensrecht, Steuerstrafrecht und internationale Amtshilfe – Inhaltlich unwahre Urkunde: Wann liegt sie vor?

Sie liegt vor, wenn eine echte Urkunde objektiv falsche Tatsachen mit erhöhter Beweiseignung bestätigt, etwa eine bewusst falsche Buchhaltung.

Modul 9 – Verfahrensrecht, Steuerstrafrecht und internationale Amtshilfe – Strafe für Steuerbetrug: Welche Sanktion droht?

Steuerbetrug wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft. Rechtsgrundlage: Art. 186 DBG.

Modul 9 – Verfahrensrecht, Steuerstrafrecht und internationale Amtshilfe – Besondere Untersuchungsmassnahmen: Wer führt sie durch?

Die Abteilung Strafsachen und Untersuchungen der ESTV führt bei begründetem Verdacht auf schwere Steuerwiderhandlungen die besondere Untersuchung durch. Rechtsgrundlage: Art. 190 DBG.

Modul 9 – Verfahrensrecht, Steuerstrafrecht und internationale Amtshilfe – Zwangsmassnahmen der ESTV: Welche sind möglich?

Unter gesetzlichen Voraussetzungen sind insbesondere Hausdurchsuchung, Durchsuchung von Papieren, Beschlagnahme und Einvernahmen möglich. Rechtsgrundlage: Art. 190-193 DBG; Art. 19-50 VStrR.

Modul 9 – Verfahrensrecht, Steuerstrafrecht und internationale Amtshilfe – Internationale Amtshilfe auf Ersuchen: Wozu dient sie?

Sie ermöglicht den Austausch voraussichtlich erheblicher Steuerinformationen aufgrund eines DBA oder eines anderen internationalen Abkommens. Rechtsgrundlage: Art. 6 ff. StAhiG.

Modul 9 – Verfahrensrecht, Steuerstrafrecht und internationale Amtshilfe – Automatischer und spontaner Informationsaustausch: Worin unterscheiden sie sich?

Beim automatischen Austausch werden festgelegte Daten periodisch übermittelt. Beim spontanen Austausch werden voraussichtlich erhebliche Informationen ohne vorgängiges Ersuchen weitergegeben, etwa zu bestimmten Rulings.

Modul 10 – Interkantonale und internationale Steuerausscheidung – Interkantonale Doppelbesteuerung: Was ist verboten?

Eine Person darf für dasselbe Steuerobjekt und dieselbe Zeit nicht von mehreren Kantonen gleichartig besteuert werden; auch virtuelle Doppelbesteuerung ist unzulässig. Rechtsgrundlage: Art. 127 Abs. 3 BV.

Modul 10 – Interkantonale und internationale Steuerausscheidung – Befreiungs- und Anrechnungsmethode: Worin liegt der Unterschied?

Bei der Befreiungsmethode verzichtet ein Gemeinwesen auf die Besteuerung und berücksichtigt das Objekt höchstens für den Satz. Bei der Anrechnungsmethode wird die ausländische Steuer angerechnet.

Modul 10 – Interkantonale und internationale Steuerausscheidung – Steuerdomizil: Welche Grundarten gibt es?

Unterschieden werden das Hauptsteuerdomizil aufgrund persönlicher Zugehörigkeit und Nebensteuerdomizile aufgrund wirtschaftlicher Zugehörigkeit.

Modul 10 – Interkantonale und internationale Steuerausscheidung – Hauptsteuerdomizil: Wo befindet es sich?

Es befindet sich am steuerrechtlichen Wohnsitz, also am Mittelpunkt der persönlichen Lebensinteressen. Rechtsgrundlage: Art. 3 DBG.

Modul 10 – Interkantonale und internationale Steuerausscheidung – Qualifizierter Aufenthalt: Wann entsteht eine persönliche Steuerpflicht?

Eine persönliche Zugehörigkeit entsteht grundsätzlich nach mindestens 30 Tagen Aufenthalt mit Erwerbstätigkeit oder 90 Tagen ohne Erwerbstätigkeit. Rechtsgrundlage: Art. 3 Abs. 3 DBG.

Modul 10 – Interkantonale und internationale Steuerausscheidung – Ehegatten mit getrennten Aufenthaltsorten: Wie wird das Hauptsteuerdomizil bestimmt?

Besteht die eheliche Gemeinschaft weiter, liegt das Hauptsteuerdomizil grundsätzlich am gemeinsamen Familienmittelpunkt; bei dauernder Trennung wird jede Person selbständig beurteilt.

Modul 10 – Interkantonale und internationale Steuerausscheidung – Wochenaufenthalter: Welche Kriterien bestimmen das Hauptsteuerdomizil?

Entscheidend sind insbesondere Familienbeziehungen, regelmässige Rückkehr, persönliche Bindungen, Alter, berufliche Stellung und Dauer des Aufenthalts.

Modul 10 – Interkantonale und internationale Steuerausscheidung – Alternierender Wohnsitz: Wie wird das Steuerdomizil bestimmt?

Massgebend ist der Ort mit den stärkeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen; ein beliebiger Wechsel des Steuerdomizils ist ausgeschlossen.

Modul 10 – Interkantonale und internationale Steuerausscheidung – Kinder unter elterlicher Sorge: Wo liegt ihr Hauptsteuerdomizil?

Das Hauptsteuerdomizil folgt grundsätzlich dem steuerrechtlichen Wohnsitz der Person, unter deren elterlicher Sorge das Kind steht.

Modul 10 – Interkantonale und internationale Steuerausscheidung – Nebensteuerdomizile: Welche typischen Fälle gibt es?

Typische Nebensteuerdomizile entstehen durch Grundeigentum, eine Geschäftsbetriebsstätte oder eine feste Geschäftseinrichtung in einem anderen Kanton.

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