SSK2a Modul 8

SSK 2A Modul 8

SSK 2A Modul 8

Diese Lernkarten behandeln die Besteuerung von Einkommen, Vermögen und privaten Sachverhalten in der Schweiz, insbesondere im Kontext von Stiftungen, Trusts und Vorsorge. Sie erklären Rechtsgrundlagen wie das DBG, Steuerpflicht, Vermögensentwicklung und interkantonale Zuteilungsnormen. Steuerpflichtige und Fachleute profitieren von diesem Wissen, um rechtliche und finanzielle Aspekte korrekt zu beurteilen.
Flashcards
300
Students
3
Language
German
Category
Finance
Level
Other
Created / Updated
31.07.2026 / 10.08.2026

Flashcards

Modul 7 – Versicherungen und Vorsorge – Vorsorgegrundsätze: Welche Anforderungen gelten für Vorsorgepläne?

Vorsorgepläne müssen insbesondere angemessen, kollektiv, gleichbehandelnd, planmässig und versicherungsmässig ausgestaltet sein. Rechtsgrundlage: Art. 1 Abs. 3 BVG; Art. 1 ff. BVV 2.

Modul 7 – Versicherungen und Vorsorge – Beiträge an die zweite Säule: Sind sie steuerlich abziehbar?

Ordentliche reglementarische Beiträge von Arbeitnehmern und Selbständigerwerbenden sind grundsätzlich vollständig abziehbar. Rechtsgrundlage: Art. 33 Abs. 1 Bst. d DBG.

Modul 7 – Versicherungen und Vorsorge – Einkauf in die zweite Säule: Wann ist er abziehbar?

Ein reglementarisch zulässiger Einkauf ist grundsätzlich abziehbar, sofern keine gesetzlichen Missbrauchsschranken entgegenstehen. Rechtsgrundlage: Art. 33 Abs. 1 Bst. d DBG.

Modul 7 – Versicherungen und Vorsorge – Dreijahresfrist nach Einkauf: Welche Einschränkung gilt?

Nach einem steuerlich abgezogenen Einkauf dürfen die daraus finanzierten Leistungen grundsätzlich während drei Jahren nicht in Kapitalform bezogen werden. Rechtsgrundlage: Art. 79b Abs. 3 BVG.

Modul 7 – Versicherungen und Vorsorge – Renten aus der zweiten Säule: Wie werden sie besteuert?

Renten aus der beruflichen Vorsorge sind grundsätzlich vollständig als Einkommen steuerbar. Rechtsgrundlage: Art. 22 Abs. 1 DBG.

Modul 7 – Versicherungen und Vorsorge – Kapitalleistungen aus Vorsorge: Wie werden sie besteuert?

Kapitalleistungen werden getrennt vom übrigen Einkommen zu einem besonderen Satz besteuert. Rechtsgrundlage: Art. 38 DBG.

Modul 7 – Versicherungen und Vorsorge – Wohneigentumsförderung: Wofür ist ein Vorbezug zulässig?

Ein Vorbezug ist insbesondere für Erwerb oder Erstellung von selbst genutztem Wohneigentum, Amortisation von Hypotheken oder Beteiligung an Wohneigentum zulässig. Rechtsgrundlage: Art. 30c BVG.

Modul 7 – Versicherungen und Vorsorge – WEF-Vorbezug: Wann wird er besteuert?

Der Vorbezug wird im Zeitpunkt der Auszahlung als Kapitalleistung aus Vorsorge besteuert. Bei Rückzahlung kann die bezahlte Steuer zurückverlangt werden. Rechtsgrundlage: Art. 38 DBG.

Modul 7 – Versicherungen und Vorsorge – Säule 3a: Wie werden Beiträge und Leistungen steuerlich behandelt?

Zulässige Beiträge sind abziehbar; Leistungen werden getrennt vom übrigen Einkommen als Vorsorgekapital besteuert. Rechtsgrundlage: Art. 33 Abs. 1 Bst. e DBG; Art. 38 DBG.

Modul 7 – Versicherungen und Vorsorge – Säule 3b: Wie werden Prämien und Leistungen steuerlich behandelt?

Prämien sind nur im Rahmen des allgemeinen Versicherungsabzugs berücksichtigt. Leistungen aus privaten Kapitalversicherungen können bei erfüllten Voraussetzungen steuerfrei sein. Rechtsgrundlage: Art. 20 Abs. 1 Bst. a DBG; Art. 33 Abs. 1 Bst. g DBG.

Modul 8 – Einkommen aus unbeweglichem Privatvermögen – Unbewegliches Privatvermögen: Welche Vermögenswerte gehören dazu?

Dazu gehören Grundstücke des Privatvermögens sowie bestimmte dingliche Rechte, die wirtschaftlich einer Grundstücksnutzung entsprechen. Rechtsgrundlage: Art. 655 ZGB.

Modul 8 – Einkommen aus unbeweglichem Privatvermögen – Steuerbarer Grundstücksertrag: Welche Einkünfte erfasst Art. 21 DBG?

Steuerbar sind insbesondere Miet- und Pachterträge, Eigenmietwert, Nutzniessung, sonstige Nutzung sowie Erträge aus der Ausbeutung des Bodens. Rechtsgrundlage: Art. 21 DBG.

Modul 8 – Einkommen aus unbeweglichem Privatvermögen – Vermietung und Verpachtung: Was gehört zum steuerbaren Ertrag?

Steuerbar sind Miet- und Pachtzinsen sowie Nebenleistungen des Mieters oder Pächters, soweit sie dem Eigentümer wirtschaftlich zugutekommen. Rechtsgrundlage: Art. 21 Abs. 1 Bst. a DBG.

Modul 8 – Einkommen aus unbeweglichem Privatvermögen – Nutzniessung: Welche Rechte vermittelt sie?

Die Nutzniessung verleiht Besitz, Gebrauch und Nutzung einer Sache, ohne das Eigentum zu übertragen. Rechtsgrundlage: Art. 745 ZGB.

Modul 8 – Einkommen aus unbeweglichem Privatvermögen – Nutzniessung: Wer versteuert die laufenden Grundstückserträge?

Die laufenden Erträge und grundsätzlich auch der Eigenmietwert werden beim Nutzniesser besteuert. Rechtsgrundlage: Art. 21 Abs. 1 DBG.

Modul 8 – Einkommen aus unbeweglichem Privatvermögen – Wohnrecht: Wie unterscheidet es sich von der Nutzniessung?

Das Wohnrecht erlaubt nur das Wohnen in einem Gebäude oder Gebäudeteil und ist nicht übertragbar; die Nutzniessung umfasst eine weitergehende Nutzung. Rechtsgrundlage: Art. 776 ZGB.

Modul 8 – Einkommen aus unbeweglichem Privatvermögen – Eigennutzung: Warum ist ein Eigenmietwert steuerbar?

Die Selbstnutzung einer Liegenschaft gilt als Naturaleinkommen, weil der Eigentümer keine Miete bezahlen muss. Rechtsgrundlage: Art. 21 Abs. 1 Bst. b DBG.

Modul 8 – Einkommen aus unbeweglichem Privatvermögen – Eigenmietwert: Wie wird er festgelegt?

Er richtet sich grundsätzlich nach dem Betrag, den der Eigentümer bei Vermietung unter vergleichbaren Verhältnissen erzielen könnte. Rechtsgrundlage: Art. 21 Abs. 2 DBG.

Modul 8 – Einkommen aus unbeweglichem Privatvermögen – Unternutzung: Wann kann der Eigenmietwert reduziert werden?

Eine Reduktion kommt in Betracht, wenn dauerhaft nicht mehr benötigte Räume tatsächlich leer stehen und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Rechtsgrundlage: Art. 21 Abs. 2 DBG.

Modul 8 – Einkommen aus unbeweglichem Privatvermögen – Stockwerkeigentum: Wer versteuert den Eigenmietwert?

Jeder Stockwerkeigentümer versteuert den Eigenmietwert seiner eigenen Einheit und seinen Anteil an gemeinsam genutzten Bestandteilen.

Modul 8 – Einkommen aus unbeweglichem Privatvermögen – Baurecht: Was ist darunter zu verstehen?

Das Baurecht ist eine Dienstbarkeit, die das Recht gibt, auf oder unter fremdem Boden ein Bauwerk zu errichten oder beizubehalten. Rechtsgrundlage: Art. 779 ZGB.

Modul 8 – Einkommen aus unbeweglichem Privatvermögen – Baurechtszins: Wie wird er beim Grundeigentümer behandelt?

Der Baurechtszins ist beim Grundeigentümer als Einkommen aus unbeweglichem Vermögen steuerbar. Rechtsgrundlage: Art. 21 DBG.

Modul 8 – Einkommen aus unbeweglichem Privatvermögen – Ausbeutung des Bodens: Wie werden Entgelte besteuert?

Entgelte für Kies-, Sand- oder andere Substanzentnahmen sind als Grundstücksertrag steuerbar; Kapitalabfindungen können nach dem Rentensatz besteuert werden. Rechtsgrundlage: Art. 21 Abs. 1 Bst. d DBG; Art. 37 DBG.

Modul 8 – Einkommen aus unbeweglichem Privatvermögen – Kaufrecht: Wie wird ein Entgelt für die Einräumung behandelt?

Ein Entgelt für die Einräumung eines Kaufrechts ist grundsätzlich als Einkommen aus unbeweglichem Vermögen steuerbar, soweit kein steuerfreier Kapitalgewinn vorliegt. Rechtsgrundlage: Art. 21 DBG.

Modul 8 – Einkommen aus unbeweglichem Privatvermögen – Reugeld: Wie wird es beim Grundstückseigentümer behandelt?

Verfällt ein Reugeld zugunsten des Eigentümers, ist es grundsätzlich als steuerbarer Vermögenszufluss zu prüfen. Rechtsgrundlage: Art. 23 Bst. d DBG.

Modul 8 – Einkommen aus unbeweglichem Privatvermögen – Inkonvenienzentschädigung: Wann ist sie steuerbar?

Soweit die Entschädigung einen Ertragsausfall oder eine Nutzungseinbusse abgilt, ist sie grundsätzlich steuerbar; echter Schadenersatz kann steuerfrei sein.

Modul 8 – Einkommen aus unbeweglichem Privatvermögen – Zeitpunkt der Besteuerung: Wann wird Grundstücksertrag erfasst?

Grundstückserträge werden grundsätzlich bei Fälligkeit beziehungsweise bei Entstehung eines festen Rechtsanspruchs besteuert.

Modul 8 – Einkommen aus unbeweglichem Privatvermögen – Photovoltaikanlage im Eigentum des Grundeigentümers: Wie werden Einspeisevergütungen behandelt?

Vergütungen für eingespeisten Strom sind grundsätzlich als Einkommen steuerbar. Rechtsgrundlage: Art. 16 Abs. 1 DBG.

Modul 8 – Einkommen aus unbeweglichem Privatvermögen – Photovoltaikanlage eines Dritten: Wie wird die Dachnutzung besteuert?

Das Entgelt, das ein Dritter für die Nutzung der Dachfläche bezahlt, ist beim Grundeigentümer als Grundstücksertrag steuerbar. Rechtsgrundlage: Art. 21 DBG.

Modul 8 – Einkommen aus unbeweglichem Privatvermögen – Liegenschaftskosten: Welche drei Kategorien sind zu unterscheiden?

Zu unterscheiden sind nicht abziehbare Lebenshaltungskosten, abziehbare Gewinnungskosten und nicht abziehbare Anlagekosten.

Modul 8 – Einkommen aus unbeweglichem Privatvermögen – Unterhaltskosten: Wann sind sie abziehbar?

Abziehbar sind Kosten, die den bisherigen Zustand einer Liegenschaft erhalten oder wiederherstellen. Rechtsgrundlage: Art. 32 Abs. 2 DBG.

Modul 8 – Einkommen aus unbeweglichem Privatvermögen – Wertvermehrende Aufwendungen: Wie werden sie behandelt?

Aufwendungen, die den Wert der Liegenschaft dauerhaft erhöhen, sind grundsätzlich Anlagekosten und bei der Einkommenssteuer nicht abziehbar. Rechtsgrundlage: Art. 34 DBG.

Modul 8 – Einkommen aus unbeweglichem Privatvermögen – Effektive Kosten oder Pauschalabzug: Welche Wahl besteht?

Steuerpflichtige können grundsätzlich zwischen den tatsächlichen abzugsfähigen Liegenschaftskosten und dem gesetzlichen Pauschalabzug wählen.

Modul 8 – Einkommen aus unbeweglichem Privatvermögen – Versicherungsprämien und Drittverwaltung: Sind sie abziehbar?

Sachversicherungsprämien und Kosten der Verwaltung durch Dritte sind grundsätzlich als Liegenschaftskosten abziehbar. Rechtsgrundlage: Art. 32 DBG.

Modul 8 – Einkommen aus unbeweglichem Privatvermögen – Energie- und Umweltschutzmassnahmen: Wann sind Investitionen abziehbar?

Vom Bund bezeichnete Investitionen in Energie- und Umweltschutz können den Unterhaltskosten gleichgestellt und abgezogen werden. Rechtsgrundlage: Art. 32 Abs. 2 DBG.

Modul 8 – Einkommen aus unbeweglichem Privatvermögen – Denkmalpflege: Welche Kosten sind abziehbar?

Nicht subventionierte Kosten denkmalpflegerischer Arbeiten sind abziehbar, wenn sie aufgrund gesetzlicher Vorschriften und im Einvernehmen mit den Behörden erfolgen. Rechtsgrundlage: Art. 32 Abs. 3 DBG.

Modul 8 – Einkommen aus unbeweglichem Privatvermögen – Baukreditzinsen: Sind sie als Schuldzinsen abziehbar?

Baukreditzinsen gelten während der Bauphase grundsätzlich als Anlagekosten und nicht als abzugsfähige private Schuldzinsen.

Modul 8 – Einkommen aus unbeweglichem Privatvermögen – Private Grundstückveräusserung: Wie wird der Gewinn bei der direkten Bundessteuer behandelt?

Ein Gewinn aus der Veräusserung einer privaten Liegenschaft ist bei der direkten Bundessteuer grundsätzlich steuerfrei; die kantonale Grundstückgewinnsteuer bleibt vorbehalten. Rechtsgrundlage: Art. 16 Abs. 3 DBG; Art. 12 StHG.

Modul 8 – Einkommen aus unbeweglichem Privatvermögen – Quasi-professioneller Liegenschaftenhandel: Welche Steuerfolge entsteht?

Wird die Tätigkeit als selbständige Erwerbstätigkeit qualifiziert, sind die Gewinne als Einkommen steuerbar und die Liegenschaften Geschäftsvermögen. Rechtsgrundlage: Art. 18 Abs. 2 DBG.

Modul 8 – Einkommen aus unbeweglichem Privatvermögen – Aufgeschobener Wertzuwachsgewinn: Wann wird er nachbesteuert?

Wurde eine Liegenschaft mit Steueraufschub vom Geschäfts- ins Privatvermögen überführt, wird der aufgeschobene Wertzuwachs bei späterer Veräusserung besteuert. Rechtsgrundlage: Art. 18a Abs. 1 DBG.

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