SSK2a Modul 8

SSK 2A Modul 8

SSK 2A Modul 8

Diese Lernkarten behandeln die Besteuerung von Einkommen, Vermögen und privaten Sachverhalten in der Schweiz, insbesondere im Kontext von Stiftungen, Trusts und Vorsorge. Sie erklären Rechtsgrundlagen wie das DBG, Steuerpflicht, Vermögensentwicklung und interkantonale Zuteilungsnormen. Steuerpflichtige und Fachleute profitieren von diesem Wissen, um rechtliche und finanzielle Aspekte korrekt zu beurteilen.
Karten
300
Lernende
3
Sprache
Deutsch
Kategorie
Finanzen
Stufe
Andere
Erstellt / Aktualisiert
31.07.2026 / 10.08.2026

Cartes-fiches

Modul 2 – Vermögenssteuer – Anwartschaften: Warum sind sie nicht steuerbar?

Anwartschaften sind blosse Erwartungen ohne festen, durchsetzbaren Rechtsanspruch. Deshalb gehören sie noch nicht zum steuerbaren Vermögen.

Modul 2 – Vermögenssteuer – Abzugsfähige Schulden: Welche Voraussetzungen gelten?

Abziehbar sind am Stichtag bestehende, rechtlich geschuldete und nachgewiesene Verpflichtungen. Rechtsgrundlage: Art. 13 Abs. 1 StHG.

Modul 2 – Vermögenssteuer – Todesfall: Wie wird das Vermögen im Jahr des Erbanfalls besteuert?

Die verstorbene Person wird bis zum Todestag besteuert; die Erben versteuern ihren Anteil am geerbten Vermögen ab dem Todestag.

Modul 2 – Vermögenssteuer – Uneinbringliche Darlehen: Wie werden sie bewertet?

Eine Forderung ist nur mit dem voraussichtlich einbringlichen Wert zu erfassen. Ist sie vollständig uneinbringlich, beträgt der Steuerwert null.

Modul 2 – Vermögenssteuer – Verlustscheinforderungen: Wie werden sie steuerlich behandelt?

Verlustscheinforderungen sind mit ihrem voraussichtlich einbringlichen Wert zu bewerten; der Verlustschein allein beweist nicht zwingend völlige Wertlosigkeit. Rechtsgrundlage: Art. 149 SchKG; Art. 265 SchKG.

Modul 2 – Vermögenssteuer – Steuerschulden: Wann können sie abgezogen werden?

Steuerschulden sind abziehbar, wenn sie am massgebenden Stichtag rechtlich entstanden und geschuldet sind.

Modul 2 – Vermögenssteuer – Privat- und Geschäftsvermögen: Warum ist die Abgrenzung wichtig?

Die Zuordnung beeinflusst Bewertung, Einkommensbesteuerung und die steuerliche Behandlung von Kapitalgewinnen. Rechtsgrundlage: Art. 18 Abs. 2 DBG.

Modul 2 – Vermögenssteuer – Geschäftsvermögen: Was gehört dazu?

Zum Geschäftsvermögen gehören Vermögenswerte, die aufgrund ihrer Funktion überwiegend der selbständigen Erwerbstätigkeit dienen. Rechtsgrundlage: Art. 18 Abs. 2 DBG.

Modul 2 – Vermögenssteuer – Privatvermögen: Was gehört dazu?

Privatvermögen umfasst Vermögenswerte, die nicht der selbständigen Erwerbstätigkeit dienen und überwiegend privat genutzt werden.

Modul 2 – Vermögenssteuer – Alternativgüter: Was ist darunter zu verstehen?

Alternativgüter können ihrer Art nach sowohl Privat- als auch Geschäftsvermögen sein. Entscheidend sind Funktion, Nutzung und Widmung im konkreten Fall.

Modul 2 – Vermögenssteuer – Gemischt genutzte Güter: Wie erfolgt die Zuteilung?

Gemischt genutzte Güter werden nach der Präponderanzmethode vollständig dem Bereich zugeteilt, dem sie überwiegend dienen.

Modul 2 – Vermögenssteuer – Zuteilungsentscheid: Wann ist er steuerlich verbindlich?

Die Zuteilung wird verbindlich, wenn sie auf einer klaren tatsächlichen Nutzung und einer erkennbaren Widmung beruht und von der Steuerbehörde anerkannt wurde.

Modul 2 – Vermögenssteuer – Bewertungsgrundsatz: Mit welchem Wert wird Vermögen erfasst?

Vermögen wird grundsätzlich zum Verkehrswert bewertet; für einzelne Vermögensarten gelten besondere Regeln. Rechtsgrundlage: Art. 14 StHG.

Modul 2 – Vermögenssteuer – Kotierte Wertpapiere: Welcher Wert ist massgebend?

Kotierte Wertpapiere werden grundsätzlich zum Kurswert am massgebenden Stichtag bewertet.

Modul 2 – Vermögenssteuer – Nicht kotierte Wertpapiere: Wie werden sie bewertet?

Nicht kotierte Wertpapiere werden nach dem Verkehrswert bewertet, in der Praxis nach der Wegleitung zur Bewertung von Wertpapieren ohne Kurswert. Rechtsgrundlage: Art. 14 Abs. 1 StHG.

Modul 2 – Vermögenssteuer – Mitarbeiterbeteiligungen: Wie werden sie für die Vermögenssteuer bewertet?

Mitarbeiterbeteiligungen werden grundsätzlich zum Verkehrswert bewertet; Sperrfristen und besondere Beteiligungsformen sind nach den gesetzlichen Regeln zu berücksichtigen. Rechtsgrundlage: Art. 7d StHG; Art. 7e StHG.

Modul 2 – Vermögenssteuer – Kollektive Kapitalanlagen mit Grundbesitz: Welcher Anteil ist steuerbar?

Steuerbar ist grundsätzlich die Wertdifferenz zwischen den Gesamtaktiven der Anlage und ihrem direkten Grundbesitz. Rechtsgrundlage: Art. 13 Abs. 3 StHG.

Modul 2 – Vermögenssteuer – Rückkaufsfähige Versicherungen: Welcher Wert ist steuerbar?

Rückkaufsfähige Lebens- und Rentenversicherungen werden mit ihrem Rückkaufswert erfasst.

Modul 2 – Vermögenssteuer – Liegenschaften: Wie werden sie bewertet?

Nicht landwirtschaftliche Grundstücke werden grundsätzlich zum Verkehrswert bewertet; kantonale Sonderregeln bleiben vorbehalten. Rechtsgrundlage: Art. 14 Abs. 1 StHG.

Modul 2 – Vermögenssteuer – Zeitliche Bemessung: Welcher Stichtag ist massgebend?

Massgebend ist grundsätzlich der Stand des Vermögens am Ende der Steuerperiode oder der Steuerpflicht. Rechtsgrundlage: Art. 17 Abs. 1 StHG.

Modul 3 – Vermögensentwicklung – Zweck der Vermögensentwicklung: Wozu dient die Kontrollrechnung?

Sie prüft, ob das deklarierte Einkommen und Vermögen mit der Vermögensveränderung und den privaten Lebenshaltungskosten plausibel übereinstimmen.

Modul 3 – Vermögensentwicklung – Grundgleichung: Welche Grössen werden gegenübergestellt?

Die bereinigte Vermögensstandsveränderung zuzüglich Lebenshaltungskosten wird dem steuerbaren und steuerfreien Einkommen gegenübergestellt.

Modul 3 – Vermögensentwicklung – Anfangs- und Endvermögen: Welche Werte sind zu vergleichen?

Verglichen werden das veranlagte Reinvermögen der Vorperiode und das deklarierte Reinvermögen am Ende der aktuellen Steuerperiode.

Modul 3 – Vermögensentwicklung – Vier Berechnungsschritte: Wie läuft die Vermögensentwicklung ab?

Ermittelt werden zuerst die Vermögensstandsveränderung, danach deren Bereinigung, das bereinigte Reineinkommen und schliesslich das Kontrollergebnis.

Modul 3 – Vermögensentwicklung – Vermögensstandsveränderung: Welche Ergebnisse sind möglich?

Der Vergleich kann eine Vermögenszunahme, eine Vermögensabnahme oder einen unveränderten Vermögensstand ergeben.

Modul 3 – Vermögensentwicklung – Bereinigung: Warum sind Korrekturen notwendig?

Nicht jede Vermögensveränderung stammt aus Einkommen oder Privatverbrauch. Bewertungsänderungen und steuerfreie Zu- oder Abgänge müssen deshalb eliminiert werden.

Modul 3 – Vermögensentwicklung – Grundstückskauf: Welche Korrektur ist vorzunehmen?

Die Differenz zwischen Kaufpreis und tieferem Steuerwert wird zur Vermögensstandsveränderung hinzugerechnet.

Modul 3 – Vermögensentwicklung – Zuzug mit Grundstück: Was ist bei unterschiedlichen Steuerwerten zu beachten?

Unterschiedliche kantonale Steuer- oder Repartitionswerte müssen bereinigt werden, damit kein scheinbarer Vermögenszugang oder -abgang entsteht.

Modul 3 – Vermögensentwicklung – Grundstücksverkauf: Wie wird er bereinigt?

Die Differenz zwischen Verkaufserlös und bisherigem Steuerwert wird korrigiert, weil sie nicht vollständig aus steuerbarem Einkommen stammt.

Modul 3 – Vermögensentwicklung – Neuschätzung einer Liegenschaft: Wie wird sie behandelt?

Eine rein bewertungsbedingte Änderung des Steuerwerts wird aus der Vermögensstandsveränderung entfernt, weil sie nicht geldwirksam ist.

Modul 3 – Vermögensentwicklung – Grundstücksinvestitionen: Wann ist eine Korrektur nötig?

Weicht die tatsächliche Investition von der Erhöhung des Steuerwerts ab, ist die Differenz in der Vermögensentwicklung zu korrigieren.

Modul 3 – Vermögensentwicklung – Wertschriften: Wie werden nicht realisierte Kursänderungen behandelt?

Nicht realisierte Kursgewinne werden abgezogen und Kursverluste hinzugerechnet, damit nur geldwirksame Veränderungen verbleiben.

Modul 3 – Vermögensentwicklung – Private Kapitalgewinne: Warum werden sie bereinigt?

Private Kapitalgewinne sind grundsätzlich steuerfrei und werden deshalb aus der steuerbaren Einkommenskomponente entfernt. Rechtsgrundlage: Art. 16 Abs. 3 DBG.

Modul 3 – Vermögensentwicklung – Lebensversicherungen: Wie wird die Veränderung des Steuerwerts berücksichtigt?

Die Veränderung des Rückkaufswerts wird bereinigt, weil sie den Vermögensstand beeinflusst, ohne zwingend einen Mittelzufluss auszulösen.

Modul 3 – Vermögensentwicklung – Fahrzeuge und übrige Vermögenswerte: Welche Korrekturen sind möglich?

Reine Abschreibungen oder Neubewertungen privater Vermögenswerte werden eliminiert, soweit sie nicht auf geldwirksamen Vorgängen beruhen.

Modul 3 – Vermögensentwicklung – Bereinigtes Reineinkommen: Warum wird das deklarierte Reineinkommen angepasst?

Es wird um nicht geldwirksame Abzüge sowie um steuerfreie oder separat besteuerte Mittelzuflüsse korrigiert.

Modul 3 – Vermögensentwicklung – Steuerfreie Einkünfte: Wie werden sie berücksichtigt?

Steuerfreie Einkünfte werden hinzugerechnet, wenn sie zur Finanzierung der Vermögenszunahme oder des Lebensaufwands beigetragen haben. Rechtsgrundlage: Art. 24 DBG.

Modul 3 – Vermögensentwicklung – Erbschaften und Schenkungen: Wie fliessen sie in die Berechnung ein?

Erhaltene Erbschaften und Schenkungen sind als steuerfreie Mittelzuflüsse zu berücksichtigen; ausgerichtete Schenkungen erhöhen den privaten Verbrauch.

Modul 3 – Vermögensentwicklung – Kapitalleistungen: Wie werden sie behandelt?

Kapitalleistungen werden als Mittelzufluss berücksichtigt, auch wenn sie separat oder zu einem besonderen Satz besteuert werden.

Modul 3 – Vermögensentwicklung – Private Lebenshaltungskosten: Was gehört dazu?

Dazu gehören sämtliche privaten Ausgaben, insbesondere Wohnen, Ernährung, Versicherungen, Steuern, Mobilität, Freizeit und Unterhaltspflichten.

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