LBZ Teil 1
aus E-Learning, Arbeitsblättern, etc.
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Flashcards
Ja, in einer separaten Vorschrift.
Schiebendes Triebfahrzeug = Stosskräfte. Schiebedienst = zusätzliche einzeln bediente Schiebelok.
Mindestens zwei (Zuglok und Schiebelok).
Ja.
Nein, nur für besondere Situationen.
Schiebedienst.
Die zulässigen Stosskräfte bzw. Stosslasten.
Nein.
Zusätzliche Zugkraft durch eine zwischen den Wagen eingereihte Lok.
Zwischen den Wagen.
Keine Stosskräfte.
Nur die hinter ihr eingereihte Last.
80 km/h.
Auf Adhäsionsstrecken.
Ein arbeitendes Triebfahrzeug zur Überführung am Zugschluss.
Nur ihr Eigengewicht.
80 km/h.
Die Vorschriften für den Schiebedienst.
Die Vorschriften für den Zwischendienst.
Eine Zugskomposition mit Führerständen an beiden Enden.
Der Fahrtrichtungswechsel ist ohne Umsetzen der Lok möglich.
In den Daten und lokalen Vorschriften.
Ein Lokführer.
Für jedes Triebfahrzeug ein Lokführer.
Schiebedienst.
Zwischendienst sowie Überführung von Triebfahrzeugen.
Die Mehrfachtraktion.
Beim Vorspanndienst wird jede Lok einzeln von einem Lokführer bedient. Bei der Mehrfachtraktion steuert ein Lokführer alle Loks über die Vielfachsteuerung.