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NIN Kapitel 5.4-5.6
NIN Kapitel 5.4-5.6
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Flashcards
Schutz von Menschen und Anlagen: Fehlerstrom sicher zur Erde ableiten, damit Schutzgeräte (Sicherung/FI) schnell abschalten.
Die Verbindung zwischen elektrischer Anlage und Erde.
Schutzzwecke haben immer Vorrang vor Funktionszwecken.
Mit der Haupterdungsschiene (HES).
Zuverlässig, Fehlerströme sicher ableiten, mechanisch stabil, korrosionsbeständig, auch bei Frost/Trockenheit/Alterung wirksam.
Nein, z.B. nicht absichtlich über Stahlträger oder Gebäudeteile.
Fundamenterder, Erdungsstäbe/-rohre, Erdungsbänder/-drähte, Bewehrung im Beton (unter Bedingungen).
Wasser-, Gas- oder Ölleitungen; Metallteile im Wasser.
Elektrochemische Korrosion: Metalle können sich gegenseitig korrodieren.
In der Regel ca. 70 cm.
Er muss zugänglich sein.
Er verbindet den Erder mit der Haupterdungsschiene (HES).
Mindestens 16 mm² Kupfer (typisch; zudem oft mind. Hälfte des Aussenleiters).
Z.B. durch Schweissen, Pressen oder geprüfte Klemmen; fest und dauerhaft.
Zentraler Erdungspunkt: dort werden Erdungsleiter, PE, Potenzialausgleichsleiter und ggf. Funktionserdungsleiter angeschlossen.
Jeder Leiter muss einzeln trennbar sein (nur mit Werkzeug), damit Messungen/Prüfungen möglich sind.
Verhindert gefährliche Berührungsspannungen, indem er Fehlerstrom sicher führt.
2,5 mm² Cu.
4 mm² Cu.
Nein, Schutzleiter dürfen keine Schalter oder Sicherungen enthalten.
Rohre mit brennbaren Gasen/Flüssigkeiten, bewegliche Metallteile; Kabelpritschen nur für Potenzialausgleich.
Kombinierter Schutz- und Neutralleiter (PE+N in einem Leiter).
Nur in fest installierten Anlagen; ab 10 mm² Cu oder 16 mm² Al; muss isoliert sein.
PE und N dürfen danach nie mehr verbunden werden; Neutralleitertrenner muss vorgesehen sein.
Normalerweise nein; der Schutzleiter soll im Normalbetrieb stromlos sein.
PE verstärken (z.B. 10 mm² Cu) oder zweiten PE verlegen; kann FI-Probleme verursachen.
Alle leitfähigen Teile auf gleiches Potenzial bringen, um gefährliche Spannungsunterschiede zu vermeiden.
6 mm² Cu.
Für Niederspannungsstromversorgungsanlagen zur dauernden oder zeitweiligen Versorgung; gilt für Niederspannung und Kleinspannung (ELV).
Inselbetrieb, Ersatzstrombetrieb, Parallelbetrieb mit öffentlichem Netz.
Bewilligung des Netzbetreibers und Planvorlage beim ESTI.
Verbrennungsmotoren, Turbinen, Elektromotoren, Photovoltaik, Akkumulatoren sowie weitere geeignete Quellen.
Sie müssen berechnet/bewertet werden; Schutzeinrichtungen dürfen ihr Ausschaltvermögen nicht überschreiten.
Sie müssen innerhalb zulässiger Grenzen bleiben.
Automatische Abschaltung bei Überlast.
Jede Stromquelle muss trennbar sein.
Ein geeigneter Erder ist erforderlich.
DC-Fehlerströme dürfen RCDs nicht beeinträchtigen; ggf. spezielle Schutzmassnahmen nötig.
Schutzleiter zwingend; RCD ≤ 30 mA vorgeschrieben (TN/TT/IT), z.B. bei transportablen Generatoren.
Überstrom-Schutzeinrichtungen nahe am Generator.