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D. S.
Diese Lernkarten vermitteln die wichtigsten Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern nach der VUV für sichere Arbeitsbedingungen. Im Fokus stehen Schutzmaßnahmen, PSA, Gefahrenprävention, Zusammenarbeit mehrerer Betriebe sowie Melde- und Handlungsanweisungen bei Mängeln oder besonderen Risiken. Besonders relevant sind die Rollen von Sicherheitsfachkräften und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben. Ideal für Vorgesetzte, Sicherheitsbeauftragte und Mitarbeiter in der Elektrotechnik, um Prüfungsanforderungen zu erfüllen und Unfälle zu vermeiden.
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Langue
Allemand
Catégorie
Electrotechnique
Niveau
Autres
Créé / Mis à jour
14.12.2025 / 09.09.2026

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Was ist der augeschriebenen Titel der VUV?

Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten

Was definiert das 1. Kapitel und somit Artikel 1 und 2?

Den Grundsatz und den Geltungsbereich

Art.1 Grundsatz

- Die VUV muss von allen Betrieben die in der Schweiz arbeiten eingehalten werden. 

- Als Betrieb zählt ein Arbeitgeber der einer oder mehrere Arbeitnehmer beschäftigt. Egal ob immer oder teilweise

Art.2  Ausnahmen

Vorschriten für Arbeitssicherheit gelten nicht für Privathaushalte und die Armee 

 Besondere Fälle: 

  • Luftfahrtbetriebe 
  • Nukleare Anlagen  

 

Hingegen aber nicht Werkstätten und Sicherungsanlagen von Luftfahrtbetriebe oder Regiebetriebe des Militärs (Ruag)

Was definiert das Kapitel 2 mit Art 3 - 11?

Pflichten des Arbeitgebers

Pflichten des Arbeitnehmers

Art. 3 was sagen sie dazu?

Schutzmassnahmen und Schutzeinrichtungen

Umsetzungspflicht: Der Arbeitgeber muss alle gesetzlichen Vorschriften sowie die "anerkannten Regeln der Technik/Arbeitsmedizin" anwenden.

Abklärungspflicht: Bei Hinweisen auf Gesundheitsschäden durch die Arbeit muss eine arbeitsmedizinische Abklärung erfolgen.

Instandhaltung: Schutzmassnahmen (z.B. Schutzbrillen) und Einrichtungen (z.B. Not-Aus-Schalter) müssen regelmässig auf ihre Wirksamkeit geprüft werden.

Anpassungspflicht: Ändern sich Maschinen, Verfahren oder Stoffe, müssen die Schutzvorkehrungen sofort an die neuen Gegebenheiten angepasst werden.

Art. 4 was sagen sie dazu?

Vorübergehende Einstellung der Arbeit 

Ist die Sicherheit nicht mehr gewährleistet muss die Arbeit unterbrochen werden bis der Mangel behoben wurde

Art. 5 was sagen sie dazu?

PSA 

Unfall- und Gesundheitsgefahren müssen durch eine wirksame PSA zur Verfügung gestellt werden. Es muss zudem geschaut werden,das die PSA angewendet wird. 

 

Art.6 was sagen sie dazu? 

Information und Anleitung der Arbeitnehmer

Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass jeder im Betrieb (auch Externe!) die Gefahren kennt und sicher arbeiten kann.

  • Die Arbeitnehmer sind über die Aufgaben und die Funktion der in ihrem Betrieb tätigen Spezialisten der Arbeitssicherheit zu informieren.
  • Der Arbeitgeber sorgt dafür, dass die Arbeitnehmer die Massnahmen der Arbeitssicherheit einhalten.
  • Die Information und die Anleitung müssen während der Arbeitszeit erfolgen und dürfen nicht zu Lasten der Arbeitnehmer gehen.

Art.6a was sagen sie dazu?

Anhörung der Arbeitnehmer

 

  • Anhörungsrecht: Arbeitnehmer (oder deren Vertretung) müssen frühzeitig und umfassend zu allen Sicherheitsfragen angehört werden
  • Vorschlagsrecht & Begründungspflicht: Arbeitnehmer dürfen eigene Vorschläge machen. Lehnt der Arbeitgeber diese ab, muss er dies schriftlich oder mündlich begründen
  • Beizug bei Behörden: Wenn das Arbeitsinspektorat (z.B. die SUVA) den Betrieb besucht oder Abklärungen macht, haben die Arbeitnehmer das Recht, dabei zu sein. Der Arbeitgeber muss zudem über alle behördlichen Anordnungen informieren.

Art.7 was sagen sie dzau?

 

Übertragen von Aufgaben auf Arbeitnehmer

Aufgaben der Arbeitsicherheit dürfen einem Arbeitnehmer übertragen werden. Es müssen aber klare Weisungen und Kompetenzübertragungen definiert sein. Arbeitnehmer muss auch die entsprechende Aus und Weiterbildung haben

Chef haftet aber immernoch

Art 8 was sagen sie dazu?

Vorkehren bei Arbeiten mit besonderen Gefahren

 

  • Nur Geschultes Personal für gefährliche Arbeiten verwenden
  • Überwachen von Alleinarbeit 
  • Minimierung von Arbeitnehmer bei Gefahrenstoffe

Art 9 was sagen sie dazu? 

Zusammenwirken mehrerer Betriebe 

 

Alle Betriebe an einem Arbeitsort sind für die Arbeitssicherheit verantwortlich und müssen sich Absprechen und notwendige Massahmen treffen

Der Arbeitgeber muss Drittfirmen über die Sicherheitsbestimmungen in seinem Betrieb bei Arbeiten aufkläreb 

Art 10 was sagen sie dazu?

 

Personalverleih

 

Gleiche Pfilchten gegenüber Temporärmitarbeiter wie gegenüber normalen Arbeitnehmer

 

Art 11 was sagen sie dazu?

Pflichten des Arbeitnehmers

 

  • Befolgung & Benützung:

    • Weisungen des Chefs und Sicherheitsregeln strikt einhalten.

    • PSA (Persönliche Schutzausrüstung) muss getragen werden.

    • Schutzeinrichtungen (z. B. Schutzhauben) dürfen nicht manipuliert werden.

  • Meldepflicht & Behebung:

    • Mängel müssen sofort behoben werden (wenn man es kann/darf).

    • Sonst: Unverzügliche Meldung an den Vorgesetzten.

  • Selbstbeherrschung (Zustand):

    • Man darf sich nicht in einen gefährlichen Zustand versetzen (Selbst- und Fremdgefährdung).

    • Absolutes Verbot von Alkohol oder Drogen, wenn dadurch die Sicherheit beeinträchtigt wird.

Was steht sonst noch so in der VUV? 

  • Arbeitsmittel (Art. 12–32): Alles zu Maschinen, Geräten und Werkzeugen. (Sichere Bedienung, Instandhaltung, Schutzeinrichtungen, Not-Halt).

  • Arbeitsumgebung (Art. 34–46): Anforderungen an das Gebäude und den Arbeitsplatz (Absturzsicherung, Beleuchtung, Klima, Brandschutz, Fluchtwege).

  • Besondere Gefahren (Art. 47–59): Umgang mit gefährlichen Stoffen, Strahlen, Lärm und Erschütterungen.

  • Sanitätshilfe & PSA (Art. 36 & 89-91): Organisation der Ersten Hilfe und die Bereitstellung der persönlichen Schutzausrüstung durch den AG.

  • ASA-Beizug (Art. 11a–g): Wann Spezialisten der Arbeitssicherheit (Arbeitsärzte, Sicherheitsingenieure) beigezogen werden müssen.

  • Vollzug & Strafen: Wer kontrolliert (Suva/Kantone) und was passiert bei Verstössen.

Étudier