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Kartei Details
| Karten | 28 |
|---|---|
| Sprache | Deutsch |
| Kategorie | Allgemeinbildung |
| Stufe | Berufslehre |
| Erstellt / Aktualisiert | 04.11.2025 / 04.11.2025 |
| Weblink |
https://card2brain.ch/box/20251104_ez
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Nennen Sie drei eidgenössische Gesetzeswerke, welche Bestimmungen über die
Berufsbildung enthalten.
Bundesgesetz über die Berufsbildung (BBG)
Obligationenrecht (OR)
Arbeitsgesetz (ArG)
1.32 ) Welche Formvorschrift gilt für den Abschluss eines Lehrvertrages?
Einfache Schriftlichkeit - OR 344a
1.33 Wer unterschreibt den Lehrvertrag?
Berufsbildnerin oder Berufsbildner, Lernende, gesetzlicher Vertreter (falls die Lernende noch nicht volljährig ist), Kantonales Amt für Berufsbildung (Genehmigung) ➞ BBG 14
1.34 Zählen Sie vier Punkte auf, die im Lehrvertrag geregelt sein müssen.
Der Lehrvertrag hat die Art und die Dauer der beruflichen Bildung, den Lohn, die Probezeit, die Arbeitszeit und die Ferien zu regeln. ➞ OR 344a
1.35 Wie lange dauert die Probezeit?
Ein bis drei Monate (ausnahmsweise Verlängerung auf sechs Monate möglich) ➞ OR 344a
1.36 Wozu dient die Probezeit?
Sie dient den beiden Vertragsparteien zur Überprüfung der getroffenen Wahl (Lernende: Habe ich die richtige Berufswahl getroffen? Berufsbildner: Hat der/die Lernende die entsprechenden Neigungen und Fähigkeiten für diesen Beruf?).
1.37 Welche Regelung gilt für die Beendigung eines Lehrverhältnisses?
Der Lehrvertrag ist ein befristetes Arbeitsverhältnis und bedarf deswegen keiner Kündigung.
1.38 Nennen Sie vier Gründe, welche nach Ablauf der Probezeit eine Auflösung des Lehrvertrages rechtfertigen.
• Bei den Lernenden: ungenügende Leistungen, fehlende Fähigkeiten, Fehlverhalten (z. B. Diebstahl, Unterschriftenfälschung)
• Bei den Berufsbildenden: fehlende fachliche und persönliche Voraussetzungen, mangelhafte Ausbildung, sexuelle Belästigung
1.39 Wegen Krankheit kann ein Lernender mehrere Wochen nicht arbeiten. Die Berufsbildnerin will nun den Lernenden zwingen, die Lehrzeit zu verlängern. Wie regelt das Gesetz diesen Sachverhalt?
Die Lehrzeit kann nur verlängert werden, falls das Ausbildungsziel (erfolgreicher Lehrabschluss) nicht erreicht wird.➞ BBG 18
1.39 Wegen Krankheit kann ein Lernender mehrere Wochen nicht arbeiten. Die Berufsbildnerin will nun den Lernenden zwingen, die Lehrzeit zu verlängern. Wie regelt das Gesetz diesen Sachverhalt?
Die Lehrzeit kann nur verlängert werden, falls das Ausbildungsziel (erfolgreicher Lehrabschluss) nicht erreicht wird.➞ BBG 18
1.40 Was ist die gesetzliche Hauptpflicht der Lernenden?
Lernende müssen alles tun, um das Lehrziel zu erreichen. ➞ OR 345
1.41 Was versteht das Gesetz unter Sorgfalts- und Treuepflicht?
• Sorgfaltspflicht: Sorge tragen zu den Arbeitsgeräten und Materialien. ➞ OR 321a
• Treuepflicht: Unterlassung von Schwarzarbeit und die Wahrung des Geschäftsgeheimnisses. ➞ OR 321a
1.42 Für welche Schäden haften Lernende?
Lernende haften für fahrlässig und absichtlich verursachte Schäden. ➞ OR 321e
1.43 Wann müssen Lernende Überstunden leisten?
Nur wenn die Überstunden betrieblich notwendig und für den Lernenden zumutbar sind. ➞ OR 321c
1.44 Welche Regelung gilt für den 13. Monatslohn?
Ein 13. Monatslohn wird nur ausbezahlt, wenn es im Lehrvertrag so abgemacht wurde.
1.45 Welche Lohnabzüge sind gestattet?
Mit Beginn der Lehrzeit die Prämie für die Nichtberufsunfall- und Taggeldversicherung. Gestattet sind auchAbzüge für Kost und Logis. Ab dem 1. Januar nach vollendetem 17. Altersjahr muss die Berufsbildnerin oder der Berufsbildner zudem die Beiträge für AHV, IV, EO und ALV vom Lohn abziehen.
1.46 Wie werden Überstunden verrechnet?
Durch Freizeit von gleicher Dauer oder durch Lohnzuschlag von 25 %. ➞ OR 321c
1.47 Wie lange dauert die tägliche Arbeitszeit?
Die tägliche Höchstarbeitszeit beträgt für Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr maximal neun Stunden.
➞ ArG 9
1.48 Welche Arbeiten dürfen einem Lernenden übertragen werden?
Grundsätzlich müssen Lernende nur Arbeiten verrichten, welche etwas mit dem Beruf zu tun haben.
➞ OR 345a
1.49 Wie viele Wochen Ferien hat eine Lernende jährlich zugute?
Bis zum 20. Altersjahr mindestens 5 Wochen, nachher mindestens 4 Wochen. ➞ OR 345a
1.50 Wer bestimmt den Zeitpunkt der Ferien?
Grundsätzlich die Berufsbildnerin oder der Berufsbildner. Die Wünsche der Lernenden sollten jedoch
berücksichtigt werden. ➞ OR 329c
1.51 Wer muss den Lernenden zum Qualifikationsverfahren (QV) anmelden?
Berufsbildnerin bzw. Berufsbildner
1.52 Wann kann das QV wiederholt werden?
In der Regel kann das QV nach einem Jahr wiederholt werden.
1.53 Wer trägt die Verantwortung für die Ausbildung der Lernenden?
Der Berufsbildner oder die von ihm bezeichnete Mitarbeiterin, welche die gleichen Anforderungen erfüllt
wie der Berufsbildner. ➞ OR 345a
1.54 Was ist die gesetzliche Hauptpflicht der Berufsbildenden?
Die fachgemässe, systematische und verständnisvolle Ausbildung der lernenden Person.
1.55 Welche Versicherung muss die Berufsbildnerin für die Lernenden abschliessen?
Die Berufsbildnerin muss die Lernenden obligatorisch gegen Unfall (Berufsunfälle, Nichtberufsunfälle undBerufskrankheiten) versichern.
1.56 Welche Angaben stehen in einem Lehrzeugnis?
Angaben über den erlernten Beruf, über die Dauer der Lehre, über die Fähigkeiten, die Leistungen und das
Verhalten des/der Lernenden. ➞ OR 346a
1.57 Wie kann ein Konflikt zwischen einer Berufsbildnerin und einem Lernenden gelöst werdn?
• Gespräch Lernender – Berufsbildnerin
• Gespräch Lernender – Berufsbildnerin – gesetzlicher Vertreter
• Einschalten des Kantonalen Amtes für Berufsbildung/Lehraufsicht
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