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Allgemeine Rechtslehre
Allgemeine Rechtslehre
Fichier Détails
Cartes-fiches | 23 |
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Langue | Deutsch |
Catégorie | Droit |
Niveau | Autres |
Crée / Actualisé | 19.10.2025 / 19.10.2025 |
Lien de web |
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Wofür ist Allgemeine Rechtslehre
Verschaft einen Überblick in verschiedene Rechte:
Zivilrecht, Strafrecht, Strafprozessrecht usw.
Sinn: kein Spiel funktioniert ohne Regeln!
Struktur der Rechtsordnung
1. Verfassung
2. Gesetz
3. Verordnung
3 politischen Staatsebenen
1. Bund
2. Kanton
3. Gemeinde
Verfassung
1. Ebene
Regelt: Grundrechte, Staatsaufbau und Zuständigkeiten, Behördenorganisationen
Gesetz
2. Ebene
Regelt: umfassend eine Materie, jedoch nur in Grundzügen
Verordnung
3. Ebene
Regelt: einen bestimmten Teil, detailliert einer Materie und konkretisiert Grundzüge des Gesetzes
Was sind Konkordate
Verträge zwischen Kantone
Was sind Rechtssätze
Rechte und Pflichten / Zuständigkeits- und Verhaltensregeln
Sprich: Verbote / Gebote / Erlaubnis = Regeln
Sachverhalt
Individuell / konkret
Betrifft bestimmte Person und bestimmtes Ereignis
Rechtssatz
Generell / Abstrakt
Betrifft unbestimmte vielzahl von Personen und beschreibt einen Vorgang/Zustand losgelöst von einem bestimmten Ereignis
Subsumtion
Einen Sachverhalt in einen Rechtssatz/Tatbestand bringen.
(Was ist passiert, welches Gesetz wurde gebrochen)
Zitieren von Rechtssätzen
Rechtssatz+Genaue Bezeichnung+Name des Gesetzes
§ 35 Abs. 1 Bst./Lit. c BV
Art. 215 Abs. 1 Lit. c PolG
Art. 40a Abs. 1 Bst b OR
(Grosse Zahlen = Ziffern)
Öffentliches / Privatrecht
Öffentliches Recht:
Strafgesetzbuch, Strafprozessrecht, Pol
Private- oder Zivilrecht:
Zivilgesetzbuch, Arbeitsvertrag, Kaufvertrag
Öffentliches Recht
Verhältnis zwischen Staat und privaten Personen
-> der Staat steht über den Bürgern
-> der Staat handelt im öffentlichen Interesse, Verhältnismässigkeit muss stimmen
Privatrecht
Verhältnis zwischen Personen ( gleichberechtigt )
-> Regelungen sind nicht zwingend oder dispositiv
-> Grundlegende Regeln, dennoch im Grundsatz Freiheiten
Strafprozessordnung / Strafgesetz Buch
Strafprozessordnung:
-> gibt vor wie der StrafProzess abläuft
Strafgesetz Buch:
-> gibt vor; was ich darf und was nicht (Regeln)
5 Elemente vom Rechtsstaat
-> grundlegende Prinzipien, die sicherstellen, dass staatliche Handeln rechtlich gebunden, fair und kontrollierbar ist. BV
1. Legalitätsprinzip
2. Gewaltenteilung
3. Faires Verfahren
4. Rechtsgleichheit
5. Grundrechte
Legalitätsprinzip
Staatliche Handeln braucht eine gesetzliche Grundlage
-> "nulla poena sine lege" kein Staatliches Handeln ohne Gesetz! (Art. 1 StGB)
-> "Grundlage und Schranke staatlichen Handelns ist das Recht" Behörden dürfen nur das tun, wozu die gesetzlich ermächtigt sind! (Art. 5 Abs. 1 BV)
Gewaltenteilung
Auf drei Staatsgewalten verteilt
1. Legislative: macht die Gesetze (Parlament)
2. Exekutive: setzt die Gesetze durch (Bundesrat, Polizei)
3. Judikative: spricht Recht (Gerichte)
Faires Verfahren
Anspruch auf:
- Gleichbehandlung
- rechtliches Gehör
- kostenloses Verfahren
- Beurteilung durch unabhängiges Gericht
Rechtsgleichheit
- Gleichbehandlung
- Verbot von Willkür
- Verbot von Diskriminierung
- Rechtliches Gehör
Einschränkung der Grundrechte
1. gesetzliche Grundlage (Art. 36 BV)
->Rechtsnorm muss Eingriff in Grundrechte vorsehen
2. Öffentliches Interesse
->Eingriff muss Ziel verfolgen, das im Interesse der Allgemeinheit liegt
3. Verhältnismässigkeit
->Verhältnis zwischen Einschränkung und Härte der Massnahme
Rolle der Polizei im Rechtsstaat
- Träger des Gewaltenmonopols des Staates
- Die Polizei hält sich immer an Prinzipien der Rechtsordnung
- Art. 36 BV: Nur in die Grundrechte eingreifen, wenn; die Voraussetzungen gemäss BV gegeben sind
- Gesetzliche Grundlage
- Öffenltiches Interesse
-Verhältnismässigkeit
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