Bilanzbuchhalter Österreich
Fragen aus BilanzierungKartei ist langsam in Entstehung
Fragen aus BilanzierungKartei ist langsam in Entstehung
Set of flashcards Details
Flashcards | 114 |
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Language | Deutsch |
Category | Finance |
Level | Other |
Created / Updated | 29.08.2025 / 29.08.2025 |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/20250829_bilanzbuchhalter_oesterreich
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Nenne die Bestandteile einer Normalbetragsrechnung!
- Name und Anschrift des Lieferanten
- Name und Anschrift des Kunden
- Menge und Bezeichnung bze. Art und Umfang der Ware/Leistung
- Tag der Lieferung
- Nettoentgelt für die Lieferung/Leistung
- den darauf entfallenden Steuerbetrag
- Den Steuersatz bzw. den Hinweis auf Steuerbefreiung
- fortlaufende Nummer der Rechnung
- Ausstellungsdatum
- UID-Nummer des liefernden Unternehmens
- ab 10.000 € inkl. USt. auch die UID-Nummer des Empfängers
Welche Angaben muss ein Beleg zur Barzahlung mindestens enthalten?
- Bezeichnung des leistenden Unternehmens
- fortlaufende einmalige Nummer
- Tag der Belegausstellung
- Menge und Bezeichnung der Ware /Art und Umfang der Leistung
- Betrag der Barzahlung
welche Angaben sollen Belege von Barzahlungen elektronisch gesicherter Aufzeichnungssysteme enthalten?
- Bezeichnung des leistenden Unternehmens
- fortlaufende einmalige Nummer
- Tag der Belegausstellung
- Menge und Bezeichnung der Ware /Art und Umfang der Leistung
- Betrag der Barzahlung
- Kassenidentifikationsnummer
- Uhrzeit der Belegausstellung
- Betrag der Barzahlung getrennt nach Steuersätzen
Erkläre die Aufbewahrungspflicht. (Was, wie lang)
Grundsätzliche Aufbewahrungsfrist sind 7Jahre laufend ab Ende des betreffenden Kalenderjahres.
Ausnahmen: werden Aufzeichnungen für ein gerichtliches oder behördliches Verfahren gebraucht verlängert sich die Pflicht.
Aufzeichnungen, die Grundstücke betreffen sind 22 Jahre aufzubewahren.
Generalnorm für den Inhalt des JA
Einzelunternehmen und Personengesellschaften:
Nach Grundsätzen der ordnungsgemäßen Buchführung klar und übersichtlich Der JA soll ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Ertragslage vermitteln
Umsetzung durch Erstellung Bilanz und GuV und Orientierung an Gliederungsvorschriften für Kapitalgesellschaften
Kapitalgesellschaften:
Zusätzlich zu Bilanz und GuV ist ein Anhang und eine Kapitalflussrechnung aufzustellen. Vorjahreswerte sind anzuführen
Allgemeine Grundsätze der Jahresabschlusserstellung
Es muss ein sachkundiger Dritter in angemessener Zeit einen Überblick bekommen können
In deutscher Sprache und €
Geschäftsjahr Max 12 Monate - Abweichung zum Kalenderjahr möglich. Inventar erstellen Inventurverfahren ....
Zeitraum der Aufstellung des JA: §193(2) UGB
Allgemein 9 Monate 5 Monate bei Kapitalgesellschaften (AG, GmbH
Wer muss sich ins Firmenbuch eintragen lassen
Mit der Verpflichtung zur Rechnungslegung ist die Verpflichtung zur Eintragung ins Firmenbuch verbunden.
Alle nach §189 UGB zur Rechnungslegung verpflichteten, müssen sich gem §8 UGB auch ins Firmenbuch eintragen lassen
AG, GesmbH, OG, KG
Vertreter der freien Berufe L&F und "kleinere" Einzelunternehmer, die nicht rechnungslegungspflichtig sind, können sich freiwillig eintragen lassen
Wer ist Unternehmer im Sinne des UGB
Selbstständige Tätigkeit
Wirtschaftliche Tätigkeit
Dauerhafte Tätigkeit
Vorliegen einer Organisation /Unternehmen
Gewinnerzielungsabsicht nicht notwendig
Was waren u. a. die Ziele von RÄG 2014?
Rechnungslegungsänderungsgesetz 2014
-> Änderung des UGB!
Annäherung des UGB an das STR
Das österreichische Bilanz Recht sollte reformiert werden, international vergleichbarer werden. zB Abschaffung von international nicht üblichen Bilanzpositionen
Umsetzung der EU Bilanzrichtlinie 2014/34/EU
Gültigkeit ab 2016
Was sind die Funktionen des Jahresabschlusses
- Ausschüttungsbemessung
- Steuerbemessung
- Informationen (nach innen und außen
- Erhalt des Unternehmens
Wie werden KFZ /Verkehrsstrafen im UGB bzw. Im STR behandelt
Strafen sind im UGB Aufwand
In der MWR müssen diese aber zugerechnet werden, da nicht abzugsfähig im STR
Was ist die Bemessungsgrundlage für Ausschüttungen an Gesellschafter und was ist die BMGL für die Steuer?
Gewinn nach UGB ist BMGL für die Ausschüttungen
Dann erfolgt die MWR = Überleitung in den Gewinn nach Steuerrecht ; dieser ist dann die Basis für die Steuer
Wie berechnet man den Betriebsvermögensvergleich
Differenz aus Kapital 2018 und 2017
+private Entnahme
-private Einlagen
=Erfolg (Gewinn oder Verlust
Zielsetzung UGB im Gegensatz zu STR?
UGB:
Gläubigerschutz
Ich mach mich arm
STR:
Hohe Steuern - > viel Gewinn
Aus welchen Teilen besteht ein Jahresabschluss
- Bilanz
- G+V
- Anhang
- Lagebericht
Wie sind Mischbetriebe (erwerbswirtschaftlich und hoheitlich) einer Körperschaft öffentlichen Rechts zu behandeln?
Wenn keine Trennung möglich ist, so gilt das Überwiegensprinzip.
zB Rechenzentrum einer Gemeinde wickelt die hoheitlichen Aufgaben und auch die Buchhaltung der BgAs ab. Wenn Trennung nicht möglich - schauen, was überwiegt, dann entweder ein nicht steuerpflichtiger Hoheitsbetrieb als Ganzes oder insgesamt ein steuerpflichtiger BgA.
Letzte Frage vom Fragenkatalog 1.2.37 - Güterbeförderung
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Wo ist der Ort der sonstigen Leistung im Zusammenhang mit Güterbeförderungsleistungen?
B2B: Generalklausel – (Leistungs-)Empfängerort
B2C: dort, wo befördert wird.
Bei ig Güterbeförderung gilt der Abgangsort als Leistungsort, bei Beginn oder Ende im Drittland wird Aufgeteilt – der inländische Teil ist steuerbar aber echt steuerfrei, der ausländische Teil ist nicht steuerbar in Österreich.
Wo ist der Ort der sonstigen Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück?
Leistungen im engen Zusammenhang mit einem Grundstück: Unabhängig von B2B oder B2C gilt hier immer der Ort als Leistungsort, an dem das Grundstück gelegen ist. (Vermietung und Verpachtung, Beherbergung, Gebäudereinigung, Wartung von Lift, etc.)
Leistungen, die nicht im engen Zusammenhang stehen, sind zB Rechts- und Steuerberatung in Grundstücksangelegenheiten.
WAs ist eine Vermittlungsleistung und woist diese zu versteuern?
Vermittlungsleistungen sind Leistungen, bei denen ein Unternehmer im fremden Namen auf fremde Rechnung tätig wird (zB Handelsvertreter, Makler, …)
B2B gilt hier die Generalklausel, somit gilt Empfängerort als Leistungsort.
B2C stellt es eine Sonderregelung dar, es gilt als Leistungsort der Ort, an dem der vermittelte Umsatz ausgeführt wird.
Nennen Sie Sonderregelungen für den Ort der sonstigen Leistung
Sonderregelungen bei B2B:
- Besorgungsleistung (Reisebüro besorgt Pauschalreise)
- Personenbeförderung (Flug)
- Grundstücksleistung (Hotel)
- Verpflegungsdienstleistung / auch an Bord (Restaurant in der Stadt, im Flieger, am Schiff, …)
- Eintrittsberechtigungen (Opernbesuch)
- Kurzfristige Vermietung von Beförderungsmitteln (Ausflug mit Mietauto)
- Vermietung von beweglichen körperlichen Gegenständen (Russe borgt sich in Schladming Ski aus)
Sonderregelungen bei B2C:
Zusätzlich zu den eben genannten Leistungen, die auch bei B2C gesondert geregelt werden:
- Vermittlungsleistungen
- Güterbeförderung
- Begutachtung von körperlichen Gegenständen
- und einiges mehr
Wo befindet sich der Ort der sonstigen Leistung nach den Generalklauseln?
Bei sonstigen Leistungen gibt es 2 Generalklauseln:
- B2B: Leistungsort ist der Empfängerort
- B2C: Leistungsort ist der Unternehmerort
Wer ist Unternehmer bzw. Nichtunternehmer im Zusammenhang mit sonstigen Leistungen?
Erweiterter Unternehmerbegriff - grob gesagt – jeder der eine UID-Nummer hat ist Unternehmer.
Diese Regel gilt auch für Drittlandsunternehmer – falls hier keine UID vorliegt, kann der Nachweis der Unternehmereigenschaft auch über eine Unternehmerbestätigung erfolgen.
- Ein Unternehmer, der die sonstige Leistung für seine steuerbaren Tätigkeiten bezieht – also nicht privat.
- Eine KÖR, die eine UID hat und die sonstige Leistung auch für den nicht steuerbaren Bereich (zB Hoheitsbereich einer Gemeinde) bezieht
- Eine nicht unternehmerisch tätige juristische Person, wie ein gemeinnütziger Verein, die über eine UID verfügt.
Was sind sonstige Leistungen?
§3aUStG
Sonstige Leistungen sind Leistungen, die nicht in einer Lieferung bestehen. Sie können in einem positiven Tun (ich repariere etw.), in einem Unterlassen (ich verzichte auf ein Verkaufsrecht) oder in einem Dulden bestehen (Vermietung meiner Eigentumswohnung)
Entscheidend für die Besteuerung von sonstigen Leistungen ist die Bestimmung des Ortes, an dem die sonstige Leistung als erbracht gilt.
→ hier kommt der erweiterte Unternehmerbegriff zum Tragen!
Was versteht man unter einem Kommissionsgeschäft? Wer ist daran beteiligt und wann gelten diese umsatzsteuerlich als ausgeführt?
Jemand möchte Ware kaufen oder verkaufen und beauftragt dafür einen anderen, dies für ihn zu tun.
Kommittent ist der Auftraggeber.
Der Kommissionär kauft oder verkauft gewerbsmäßig Gegenstände für einen anderen im eigenen Namen aber auf fremde Rechnung.
Der Dritte ist der, der die Ware dann kauft oder verkauft – da der Kommissionär in eigenem Namen auftritt, weiß der Dritte nichts vom Kommittenten und glaubt, er schließe das Geschäft nur mit dem Kommissionär.
Beim Kommissionsgeschäft kommt es immer zu zwei Lieferungen. Der Kommissionär hat den gesamten Umsatz zu versteuern und nicht bloß die ihm verbleibende Provision.
Bei der Verkaufskommission gilt die Lieferung des Kommittenten an den Kommissionär erst mit der Lieferung durch den Kommissionär an den Dritten als ausgeführt.
Wann und wo gilt eine Beförderungs- und Versendungslieferung als ausgeführt?
Die Lieferung gilt dort als ausgeführt, wo die Beförderung oder Versendung an den Abnehmer oder in dessen Auftrag an einen Dritten beginnt.
Es spielt dabei keine Rolle ob befördert (ich mach es selbst) oder versendet wird (ein Dritter übernimmt den Transport)
Bewegte Lieferung = Beginn der Beförderung = §3/8
Bei der Lieferung von Einzelteilen ist daher zu beachten:
Das betriebsfertig hergestellte Werk wurde nur zerlegt zum Zweck des leichteren Transports so ist es eine bewegte Lieferung. § 3/8
Sind noch umfangreiche Arbeiten am Ort der Aufstellung vorzunehmen so ist die Lieferung erst mit der Durchführung ausgeführt (Montagelieferung = Werklieferung) → ruhende Lieferung § 3/7
Wann liegt eine ruhende und wann eine bewegte Lieferung vor?
Wird der Gegenstand bei der Verschaffung der Verfügungsmacht nicht bewegt (zB das gekaufte Boot bleibt im Hafen, die Maschine wird in meiner Produktionshalle über mehrere Wochen hinweg aufgebaut und bei Fertigstellung steht die Maschine ja schon in meiner Halle und wird nicht mehr bewegt) so gilt die Lieferung als ruhende Lieferung.
Wird der Gegenstand durch den Lieferer oder den Abnehmer befördert (ich mach es selbst) oder versendet (ein Dritter übernimmt den Transport) so handelt es sich um eine bewegte Lieferung.
Bei der Lieferung von Einzelteilen ist daher zu beachten:
Das betriebsfertig hergestellte Werk wurde nur zerlegt zum Zweck des leichteren Transports so ist es eine bewegte Lieferung. § 3/8
Sind noch umfangreiche Arbeiten am Ort der Aufstellung vorzunehmen so ist die Lieferung erst mit der Durchführung ausgeführt (Montagelieferung = Werklieferung) → ruhende Lieferung § 3/7
Welche Ausnahmen von dieser Grundregel gibt es?
- § 3/8 = bewegte Lieferung (Lieferung ist der Beginn der Beförderung)
- § 3/9 = Einfuhr aus dem Drittland „verzollt und versteuert“ (Einfuhrstaat innerhalb der EU)
- § 3/11 = an Bord von Schiff, Luftfahrzeug, Eisenbahn in der EU (-> Abgangsort des Personenbeförderungsmittels ist der Lieferort)
Wo ist der Ort und wann ist der Zeitpunkt einer Lieferung nach der Grundregel?
Der Lieferort ist dort, wo sich der Gegenstand zur Zeit der Verschaffung der Verfügungsmacht befindet.
= ruhende Lieferung § 3/7
Bsp: Gegenstand ist in einem Linzer Lager. Lagerschein wird vom Verkäufer in Hamburg an den Käufer übergeben. Lieferzeitpunkt ist die Übergabe des Lagerscheins und der Lieferort ist in Linz, da zum Zeitpunkt der Verschaffung der Verfügungsmacht der Gegenstand im Linzer Lager war.
Was isnd Lieferungen?
§3 UStG
Lieferung ist die Verschaffung der Verfügungsmacht über einen Gegenstand.
Gegenstände können sein:
- körperliche Gegenstände
- Sachgesamtheiten (Praxiseinrichtung, Bibliothek, Gasthauseinrichtung, …) oder
- Wirtschaftsgüter die im wirtschaftlichen Verkehr wie körperliche Sachen behandelt werden (zB Strom, Gas, Kundenstock, Firmenwert)
Der Kundenstock und der Firmenwert sind jedoch nach EU-Recht keine Gegenstände einer Lieferung, daher eher schon als sonstige Leistung zu behandeln.
Die Verschaffung der Verfügungsmacht ist ein tatsächlicher Vorgang, der in dem Augenblick eintritt, in dem der Abnehmer über den Gegenstand wie ein Eigentümer verfügen kann. Zivilrechtliches Eigentum ist nicht Voraussetzung.
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