Obligationenrecht AT
Lernkarten OR AT Fernuni
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Kartei Details
Karten | 27 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 22.08.2025 / 24.08.2025 |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/20250822_obligationenrecht_at
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Auf welchen Grundlagen können Obligationen entstehen?
1. Vertrag (z.B. Kaufvertrag)
2. Unerlaubte Handlung (z.B. Sachbeschädigung, Art. 41 OR)
3. Ungerechtfertigte Bereicherung (Art. 62 OR)
4. Geschäftsführung ohne Auftrag (Art. 419 OR)
5. Culpa in contrahendo (vorbertragliche Pflichtverletzung)
Wann kommt ein Vertrag zustande?
Wenn zwei übereinstimmende Willenserklärungen (Antrag und Annahme) vorliegen.
Was ist der Unterschied zwischen natürlichem und normativem Konsens?
- natürlicher Konsens: Parteien meinen und wollen dasselbe.
- normativer Konsens: kein echter Konsens, aber aus Sicht des Empfängers durfte es so verstanden werden.
Was prüftd die AGB-Kontrolle?
1. Geltungskontrolle: Wurden die AGB einbezogen?
2. Auslegungskontrolle: Wie sind unklare Formulierungen zu verstehen?
3. Inhaltskontrolle: Sind die Klauseln rechtlich zulässig?
Was gilt bei unklaren AGB-Klauseln?
Sie werden zulasten des Verwenders ausgelegt.
Welche Willensmängel führen zur Anfechtung eines Vertrags?
1. Erklärungsirrtum
2. Grundlagenirrtum
3. Absichtliche Täuschung (OR 28)
4. Drohung (OR 29)
Was ist eine unerlaubte Handlung gemäss OR 41?
Eine rechtswidrige Schädigung einer anderen Person - führt zur Entstehung einer Obligation auf Schadenersatz.
Was ist ungerechtfertigte Bereicherung gemäss OR 62?
Wenn jemand ohne rechtlichen Grund einen Vermögensvorteil erhält (z.B. doppelte Zahlung), muss er diesen zurückgeben.
Was ist Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA)?
Wenn jemand ohne Auftrag im Interesse eines anderen handelt. z.B. Nachbar löscht Feuer im Haus - führt zu Ersatzansprüchen gemäss Art. 419 OR.
Wann ist ein Anspruch "übergegangen"?
Wenn er z.B. durch Abtretung (Zession) von einem Gläubiger auf einen anderen übergeht.
Was sind mögliche Gründe für das "Untergehen" eines Anspruchs?
- Erfüllung
- Verjährung
- Erlass
- Verrechnung
- Unmöglichkeit
Wann gelten überraschende Klauseln in AGB nicht?
Wenn sie so ungewöhnlich sind, dass der Kunde vernünftigerweise nicht mit ihnen rechnen musste.
Wann ist eine AGB-Klausel rechtlich unzulässig?
Wenn sie gegen zwingendes Recht oder gegen Treu und Glauben verstösst.
Was ist die Folge einer erfolgreichen Anfechtung eines Vertrags?
Der Vertrag ist rückwirkend (ex tunc) nichtig.
Was unterscheidet eine Täuschung von einem Irrtum?
Bei der Täuschung wird der Irrtum durch absichtliches Verhalten des Vertragspartners herbeigeführt.
Was sind die 4 Schritte zur Prüfung eines Anspruchs?
1. ist der Anspruch entstanden?
2. Ist der Anspruch übergegangen (z.B. Abtretung)
3. Ist der Anspruch untergegangen (Verjährung, Erfüllung)
4. Ist der Anspruch durchsetzbar? (Einreden möglich)?
Merkmale des Grundlagenirrtums (Art. 24 Abs. 1 OR)?
Die Person irrt sich über einen wichtigen Umstand, auf den sie ihre Entscheidung gestützt hat.
Der Irrtum betrifft eine Tatsache, die
- für die irrende Person entscheiden wichtig war (subjektiv wesentlich), und
- auch für jede vernünftige Partei wichtig gewesen wäre (objektiv wesenrlich).
Der Irrtum muss für die andere Person erkennbar sein.
Voraussetzungen für absichtliche Täschung (Art. 28 OR)?
Täuschung = eine Partei wird durch bewusst falsche Angaben oder durch das Verschweigen wichtiger Tatsachen zum Vertragsschluss geleitet.
1. Täuschungshandlung (Vorspielen falscher Tatsachen oder bewusstes Verschweigen)
2. Absicht (Eventualvorsatz genügt).
3. Kausalität (Täuschung war mitentscheidend für den Vertrag)
4. Widerrechtlichkeit
Beispiel: jemand verkauft ein Auto als "unfallfrei", obwohl dies nicht stimmt.
Voraussetzungen einer Drohung (Art. 29 OR)?
Drohung = eine Partei wird durch Androhung eines Übels zu einem Vertrag gedrängt.
1. Drohung beeinflusst die Entscheidungsfreiheit durch in Aussichtstellung eines künftigen Übels.
2. es besteht eine begründete Furcht
3. Kausalität zwischen hervorgerufener Furcht & Vertragsabschluss
4. die Drohung ist widerrechtlich (körperliche Gewalt oder es besteht ein unzulässiger Zusammenhang zwischen Mittel und Zweck).
Rechtsfolgen eines Willensmangeld?
Wenn ein Willensmangel vorliegt, kann der Vertrag angefochten werden. Das bedeutet:
- der Vertrag gilt rückwirkend als nie zustande gekommen. (Bei Dauerschuldverhältnissen nicht möglich)
- in manchen Fällen können Schadenersatzansprüche entstehen
Voraussetzung:
- Anfechtung muss fristgerecht erfolgen (i.d.R. Innerhalb eines Jahres, Vgl. OR 31).
Was ist eine Leistungsstörung?
Die geschuldete Leistung wird:
- gar nicht erbracht: Unmöglichkeit (Nichtleistung) Art. 20, 97, 119 OR
- zu spät erbracht: Schuldnerberzug (Spätleistung) Art 102 ff., 91ff. OR
- schlecht erbracht: Positive Vertragsverletzung (Schlechtleistung) Art. 97 OR
Was sind die Arten von Unmöglichkeit?
- Subjektive UMK: nur Schuldner kann nicht leisten (z.B. Krankheit)
- Objektive UMK: niemand kann leisten
- Anfängliche UMK: Leistung war bereits bei Vertragsschluss unmöglich
- Nachträgliche UMK: Leistung wird erst später unmöglich
- Tatsächliche UMK: Speziesware zerstört
- Rechtliche UMK: verbotener Vertrag, unzulässige Rechtsfolge
- Wirtschaftliche UMK: unzumutbar teuer - nicht hleich unerschwinglich
Rechtsfolgen der anfänglichen, objektiven Unmöglichkeit?
Vertrag nichtig, evt. Schadenersatz nach c.i.c.
(OR 20, ZGB 2)
Rechtsfolge der subjektiven, anfänglichen Unmöglichkeit?
Vertrag gültig, evt. Schadenersatz (OR 97)
Rechtsfolge der nachträglichen, verschuldeten Unmöglichkeit?
Vertrag gültig , Schadenersatz möglich (OR 97)
Rechtsfolge der nachträglichen, unverschuldeten Unmöglichkeit?
Leistungspflicht entfällt, kein Schadenersatz (OR119)
Was besagt Art. 119 OR zur Unmöglichkeit?
Wird eine Leistung nach Vertragsschluss ohne Verschulden des Schuldners unmöglich, so erlischt die Pflicht zur Leistung. Auch die Gegenleistung entfällt.
wenn also Gemälde zufällig (Erdbeben) zerstört wird, muss V nicht mehr liefern. Weil K Gemälde nicht bekommt, muss K auch nicht mehr zahlen.
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