Waffenrecht
MG oder Revolver
MG oder Revolver
Kartei Details
Karten | 34 |
---|---|
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 11.08.2025 / 05.09.2025 |
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Sportgeräte und sonstige Gebrauchsgegenstände
Gegenstände, bei denen die Gebrauchseigenschaften z.B. als Werkzeug oder Sportgerät im Vordergrund stehen. Hierzu gehören beispielsweise:
• Baseballschläger
• Bogen/ Armbrust
• Wurfmesser (stumpf, meist mit breiter Klinge)
• Dartpfeile
• Werkzeuge
keine waffenrechtliche Einschränkung
Führen
Führen
Es führt derjenige eine Waffe, der die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb seiner Wohnung, seiner Geschäftsräume oder seines befriedeten Besitztums ausübt.
Zu Wohnräumen zählen neben der Wohnung auch Nebenräume, Flure, gemietete Hotelzimmer und Ferienhäuser, auch Wohnwagen (nicht aber Pkw mit Campingausstattung).
Unter einem Geschäftsraum ist ein abgeschlossener Raum zu verstehen, der hauptsächlich für die Geschäftstätigkeit bestimmt ist. Ein Taxi ist kein Geschäftsraum, ebenso wenig die Arbeitsstelle eines Arbeitnehmers.
Ein befriedetes Besitztum ist eine unbewegliche Sache, die der Inhaber in äußerlich erkennbarere Weise mittels zusammenhängender Schutzwehren (z.B. Zaun) gegen das willkürliche Betreten durch andere gesichert hat. Das Tragen einer Waffe, z.B. im Rucksack wird als Führen bezeichnet. Bei öffentlichen Veranstaltungen ist das Tragen von Waffen generell verboten.
Munitionserwerbsschein
Munitionser-
werbschein
zum
Erwerb von Munition 6 Jahre
Munition
Erwerben mit Waffenbesitzkarte
Munition wird eingetragen
Verbote im Umgang mit Waffen
Verbote im Umgang mit Waffen
·Das Führen und Inbesitznahme von verbotenen Waffen und verbotener Gegenstände ist ein Verstoß gegen das WaffG und damit strengstens Untersagt.
·Das Führen von Waffen unter Einfluss von Alkohol oder berauschender Mittel stellt ein hohes Gefährdungsrisiko dar und ist verboten.
·Waffe zu deren Führung es einer waffenrechtlichen Erlaubnis bedarf, dürfen unerlaubt nicht in Besitz genommen werden, da diese eine Zuwiderhandlung gegen das WaffG darstellen würde.
·Das Führen von Gas-, Schreckschuss- und Signalwaffen ist im Sicherheitsdienst verboten!
·Sie stellen ein trügerisches Sicherheitsbild gemäß § 19 (4) DGUVV 23 dar.
Def.: SRS waffen
Definition „SRS-Waffen“
Der Begriff „SRS-Waffen“ steht für Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen und ist im § 10 Absatz 4 des deutschen Waffengesetzes definiert als „Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, keine Geschosse verschießen zu können“. Personen ab 18 Jahren können SRS-Waffen und die dazugehörige Munition ohne Waffenschein oder -besitzkarte erwerben und besitzen, solange sie der zugelassenen Bauart nach § 8 Beschussgesetz entsprechen, also so konstruiert und hergestellt sind, dass sie sicher und zuverlässig funktionieren und keine Gefahr für den Benutzer oder Dritte darstellen und sie das PTB-Zulassungszeichen im Kreis tragen.
TELESKOPSCHLAGSTOCK
Mit Lehrgang für Sicherheitsmitarbeiter erlaubt
Schlagringe
Schlagring (verboten)
Hiebwaffe aus zusammenhängenden Ringen mit einer Stützleiste für die Hand. Schlagringe sind teilweise mit Spitzen oder Stacheln versehen.
Es ist verboten, diese zu besitzen, herzustellen, zu vertreiben, instand zu setzen, zu überlassen und in die Bundesrepublik einzuführen.
Faustmesser
•Faustmesser / Stoßdolch (verboten)
•Ein feststehendes Messer, mit einem quer zur Klinge verlaufendem Griff, der dazu dient, das Messer in der geschlossenen Faust zu halten.
Es ist verboten, diese zu besitzen, herzustellen, zu vertreiben, instand zu setzen, zu überlassen und in die Bundesrepublik einzuführen
Spring-Fallmesser
Spring- und Fallmesser (nach vorn) (verboten)
Messer bei denen die Klinge nach vorn aus dem Griff springt oder fällt.
Es ist verboten, diese zu besitzen, herzustellen, zu vertreiben, instand zu setzen, zu überlassen und in die Bundesrepublik einzuführen.
Springmesser (zur Seite) (verboten)
Springmesser (zur Seite), die länger als 8,5 cm, in der Mitte schmaler als 20% ihrer Länge oder zweiseitig geschliffen sind.
Es ist verboten, diese zu besitzen, herzustellen, zu vertreiben, instand zu setzen, zu überlassen und in die Bundesrepublik einzuführen.
Anscheinswaffen
Anscheinswaffen
(z.B. viele Soft Air Waffen) (Führen nur mit Waffenschein)
Anscheinswaffen sind Schusswaffen, die Ihrer äußeren Form nach im Gesamterscheinungsbild den
Anschein von Feuerwaffen hervorrufen und bei denen zum Antrieb der Geschosse keine heißen Gase
verwendet werden. Es sind Nachbildungen von Schusswaffen mit dem Aussehen von Feuerwaffen oder
unbrauchbar gemachte Schusswaffen mit dem Aussehen von Feuerwaffen. Soft Air Waffen sind
überwiegend aus Kunststoff gefertigte »getreue Nachbildungen« von erlaubnispflichtigen Waffen.
Sie verschießen kleine Plastikkugeln oder kleine Farbkugeln.
Von diesen sogenannten Anscheinswaffen gibt es in Deutschland nach Schätzungen mehrere Millionen. In Notwehrsituation
können Polizisten diese Imitate oft nicht von echten Schusswaffen unterscheiden. Wer solche
Waffen dennoch in der Öffentlichkeit mit sich führt, kann mit einem Bußgeld bis zu 10 000 Euro
bestraft werden. Die Waffe muss mit der Herstellerangabe und der Kennzeichnung »F im Fünfeck«
versehen sein. Diese Waffe darf ab 18 Jahren erworben und besessen werden, das Führen der Waffe
ist erlaubnispflichtig (Waffenschein); Verbot bei öffentlichen Veranstaltungen. Fehlt das
Prüfzeichen »F im Fünfeck«, wird die Waffe wie eine scharfe Schusswaffe beurteilt, und zum
Erwerb oder Besitz ist eine Waffenbesitzkarte erforderlich.
Gas- und Schreckschusspistolen
Gas- und Schreckschusspistolen
(Führen nur mit kleinen Waffenschein)
Pistolen oder Revolver, die vom Äußeren und Gewicht einer echten Schusswaffe täuschend ähnlich sehen. Bis auf den Griff sind sie komplett aus Metall gearbeitet. Die Waffe muss mit der
Herstellerangabe und der Kennzeichnung »PTB im Kreis« versehen sein.
darf ab 18 Jahren erworben und besessen werden, das Führen der Waffe ist erlaubnispflichtig
(kleiner Waffenschein); Verbot bei öffentlichen Veranstaltungen. Fehlt das Prüfzeichen »PTB im
Kreis«, wird die Waffe wie eine scharfe Schusswaffe beurteilt, und zum Erwerb oder Besitz ist eine Waffenbesitzkarte erforderlich.
Wer seit dem 01.04.2003 eine Gas- und Schreckschusswaffe ohne Erlaubnis (Kleiner Waffenschein) führt, verstößt gegen § 52 Abs. 3 Ziff. 2a Waffengesetz (Straftat mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren).
Wer keine Vorstrafe hat, mindestens 18 Jahre alt ist, keine Drogenabhängigkeit (auch Alkohol) und keine Geisteskrankheit hat, kann diesen „kleinen Waffenschein“ beantragen.
Taser
Taser (verboten)
Eine Elektroschockpistole (oder Distanz-Elektroimpulswaffe oder Taser)
ist eine pistolenähnliche
Elektroimpulswaffe, die zwei oder vier mit Widerhaken versehene
Projektile gegen den Körper der Zielperson schießt und danach kontrollierte
elektrischen Schläge durch die mit den Projektilen verbundenen Drähte
erzeugt.
Es ist verboten, diese zu besitzen, herzustellen, zu vertreiben, instand
zu setzen, zu überlassen und in die Bundesrepublik einzuführen.
Schleuder
•Präzisionsschleuder (verboten)
•Tragbare Schleudern, die zur Erreichung einer höchstmöglichen
•Bewegungsenergie eine Armstütze oder eine vergleichbare
•Vorrichtung besitzen.
•Es ist verboten, diese zu besitzen, herzustellen, zu vertreiben,
•instand zu setzen, zu überlassen und in die Bundesrepublik
•einzuführen.
Alltagsgegenstände
Alltagsgegenstände (verboten)
Waffen, die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind, wie beispielsweise Kugelschreibermesser, Feuerzeugmesser.
Es ist verboten, diese zu besitzen, herzustellen, zu vertreiben, instand zu setzen, zu überlassen und in die Bundesrepublik einzuführen.
was machen wir beim Fund einer Waffe?
Was macht man beim Fund einer Waffe?
Beim Fund einer Waffe benachrichtigt man unverzüglich die Polizei
und lässt die Waffe dort wo sie liegt (Fingerabdrücke oder beschädigte Waffe),
zur Beweissicherung und Spurensicherung
Sicherheitsregeln
Eine Waffe wird nie auf einen Menschen gerichtet, außer in einer Notwehr- oder Notstandslage bei Angriff oder Gefahr für Leib und Leben.
Eine Waffe wird immer als geladen betrachtet, bis man sich persönlich vom Gegenteil überzeugt hat.
Ein spielerischer Umgang mit Waffen sowie das Herumspielen an Waffen oder deren Sicherheitseinrichtungen ist verboten.
Def. Waffe
Waffen sind Gegenstände, die in ihrer Natur oder Bauart dazu hergestellt oder bestimmt sind, die Kampfkraft oder Abwehrkraft eines Gegners herabzusetzen.
Definition „Schusswaffe“
Schusswaffen sind Gegenstände die zum Angriff, der Verteidigung, zum Sport, Spiel oder Jagd, zur Signalgebung, Markierung oder Distanzinjektion bestimmt sind und bei denen ein Geschoss durch einen Lauf getrieben wird.
Waffenrechtliche Begriffe
- Führen:
- Die tatsächliche Gewalt über eine Waffe oder Munition außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsraum oder dem befriedeten Besitztum ausüben!
- Erwerben:
- Die tatsächliche Gewalt über eine Waffe oder Munition erlangen!
- Überlassen:
- Die tatsächliche Gewalt über eine Waffe oder Munition einem anderen einräumen!
- Besitzen:
- Die tatsächliche Gewalt über eine Waffe oder Munition ausüben!
- Verwenden:
- Die tatsächliche Gewalt über eine Waffe oder Munition gebrauchen
Transport und Führung
.
Transport und Führung
- Beim Transport muss eine gültige Waffenbesitzkarte (in der richtigen Farbe) sowie ein gültiger Personalausweis oder Reisepass mitgeführt werden. Beim Transport zum Büchsenmacher (zur Instantsetzung oder Wartung) sollte ggf. zusätzlich eine Auftragsbestätigung mitgeführt werden.
Waffensachkundiger =Büchsenmacher
Bei Führung einer Waffe muss der gültige Waffenschein und ein gültiger Personalausweis oder Reisepass mitgeführt werden.
- Ein Sicherheitsmitarbeiter, der im Dienst eine Waffe führt, muss sein Schiessbuch, sowie den Nachweis über die Waffenkunde nach § 7 WaffG mitführen.
Verbot der Führung
Das Führen von Schusswaffen ist auf …
- … Volksfesten
- … öffentlichen Großveranstaltungen
Grundsätzlich verboten!
Ausnahme:
Es liegt eine behördliche Genehmigung (Sondergenehmigung) vor!
Zugriffsbereit und Schussbereit
Zugriffsbereit:
- Eine Waffe mit wenigen Handgriffen in Anschlag bringen.
Schussbereit:
- Eine Waffe ist schussbereit sobald sich Munition in ihr befindet.
- Teilgeladen oder Unterladen: aufmunitioniertes Magazin in der Waffe
- Fertiggeladen: Patrone im Lauf, Waffe gesichert.
Waffenrechtliche Dokumente
Im Waffenrecht werden verschiedene Dokumente unterschieden. Sie sind für verschiedene Zwecke gültig bzw. zu gebrauchen.
- Waffenschein
- Kleiner Waffenschein
- Waffenbesitzkarte (gelb, grün, rot)
Der Waffenschein (WS)
Der Waffenschein (WS)
- Aushändigung: nach Erfüllung der Voraussetzungen.
- Nutzung: Zum Führen von Schusswaffen.
- Gültigkeit: 3 Jahre.
- Verlängerung: 2 x 3 Jahre.
Der kleine Waffenschein (kl.WS)
- Aushändigung: Nachweis der Vollendung des 18. Lebensjahres und der Zuverlässigkeit.
- Nutzung: Zum Führen von Schreckschuss-, Signal-, Reizstoffwaffen.
- Gültigkeit: unbefristet.
Waffenbesitzkarte (WBK)
Waffenbesitzkarte (WBK)
- Aushändigung: Nach erfüllen der Voraussetzungen.
- Nutzung: Zum Kauf und Besitz von Waffen.
- Gültigkeit: unbefristet.
- Besonderheit:
- Farbe Grün – Mehrladen Lang- und Kurzwaffen.
- Farbe Gelb – Einzellade Lang- und Kurzwaffen.
- Farbe Rot – Sammler
Kauf von Schusswaffen
- Zum Kauf von muss eine Waffenbesitzkarte vorhanden sein.
- Es gibt zwei Möglichkeiten:
- Eine bereits vorhandene Waffenbesitzkarte
- Eine neue Waffenbesitzkarte
- Mit einer neuen WBK hat der Käufer 1 Jahr Zeit sich eine Schusswaffe zuzulegen. Sollte er es in einem Jahr nicht schaffen verfällt die WBK.
- Nach Kauf einer Waffe hat der Käufer diesen innerhalb von 14 Tagen der zuständigen Behörde anzuzeigen.
Kauf von Schusswaffen
- Zum Kauf von muss eine Waffenbesitzkarte vorhanden sein.
- Es gibt zwei Möglichkeiten:
- Eine bereits vorhandene Waffenbesitzkarte
- Eine neue Waffenbesitzkarte
- Mit einer neuen WBK hat der Käufer 1 Jahr Zeit sich eine Schusswaffe zuzulegen. Sollte er es in einem Jahr nicht schaffen verfällt die WBK.
- Nach Kauf einer Waffe hat der Käufer diesen innerhalb von 14 Tagen der zuständigen Behörde anzuzeigen.
Grundlagen zum Erhalt von waffenrechtlichen Dokumenten
Um eine WS oder eine WBK zu erhalten müssen verschiedene Grundvoraussetzungen gegeben sein:
Grundlagen zum Erhalt von waffenrechtlichen Dokumenten
Um eine WS oder eine WBK zu erhalten müssen verschiedene Grundvoraussetzungen gegeben sein:
- Nachweis der Vollendung des 18. Lebensjahres.
- Körperliche und geistige Eignung.
- Zuverlässigkeit (Führungszeugnis)
- Haftpflichtversicherung (Waffenschein) Personen-, Sachschäden mind. 1.000.000,- €.
- Bedürfnisnachweis
- Waffensachkunde nach §7 WaffG
Verbotene Schusswaffen
- Kriegswaffen (Panzerfaust, Granatwerfer).
- Vollautomatische Schusswaffen (Sturmgewehr, MG).
- Schusswaffen, die mit Gegenständen des alltäglichen Lebens verkleidet sind oder nicht als Schusswaffe erkennbar sind (Schießkugelschreiber).
- Kriegswaffen (Panzerfaust, Granatwerfer).
- Vollautomatische Schusswaffen (Sturmgewehr, MG).
- Schusswaffen, die mit Gegenständen des alltäglichen Lebens verkleidet sind oder nicht als Schusswaffe erkennbar sind (Schießkugelschreiber).
Verbotene Gegenstände
Verbotene Gegenstände
- Springmesser (Klinge länger als 8,5cm, beidseitig geschliffen)
- Butter-Fly-Messer, Faustmesser
- Nun-Chakos und Würgehölzer
- Wurfsterne, Schlagringe und Totschläger
Wurfstern (verboten)Flache Metallscheibe in unterschiedlichen Formen. Werksmäßig werden sie überwiegend mit stumpfen, abgerundeten Armen hergestellt.Es ist verboten, diese zu besitzen, herzustellen, zu vertreiben, instand zu setzen, zu überlassen und in die Bundesrepublik einzuführen
Nun Chaku (verboten)
Ein Würgegerät, das aus zwei gleich langen Stäben besteht, die durch eine Kette oder ähnliches miteinander verbunden sind.
Es ist verboten, diese zu besitzen, herzustellen, zu vertreiben, instand zu setzen, zu überlassen und in die Bundesrepublik einzuführen.
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