Schkg Lernwoche 5
Schkg Repetition
Schkg Repetition
Set of flashcards Details
Flashcards | 23 |
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Language | Deutsch |
Category | Law |
Level | University |
Created / Updated | 05.05.2025 / 06.05.2025 |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/20250505_schkg_lernwoche_5
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Forderungen in welchen Währungen können Betrieben werden?
Nur CHF
Es gilt der Kurs am Tag des Betreibungsbegehrens
Gelten im SchKG dieselben Voraussetzungen wie im Zivilprozess an die Parteien (Partei- und Prozessfähigkeit)?
Nein, Hier braucht es die Partei- und die Betreibungsfähigkeit.
Gibt es Betreibungen von oder gegen notwendige Streitgenossenschaften?
Nein, Aktiv führt jeder Gläubiger seine eigene Betreibung.
Passiv sind alle Streitgenossen einzeln zu betreiben.
Was passiert bei einem Gläubigerwechsel während der Betreibung?
Der Schuldner kann erneut Rechtsvorschlag erheben.
Unterscheidung materielle und rein betreibungsrechtliche SchKG-Streitsachen?
Materiellrechtliche STreitsachen entschieden eine materiellrechtliche Hauptfrage und die Antwort hierzu erwächst in volle materielle Rechtskraft.
Rein betreibungsrechtliche Streitigkeit: Rein vollstreckungsrechtliche Frage. Bsp. ob Betreibung fortgesetzt werden kann (Rechtsöffnung) oder ob ein Arrest zu legen ist. Fastregel: Alle Summarsachen des SchKG sind rein betreibungsrechtlciher Natur.
Was sind die betriebungsrechtlichen Streitigkeiten mit Reflex auf das materielle REcht?
Es gilt betreibungsrechtliche Fragen zu prüfen. Bsp. Kollokationsklage (in welchem Rang und Umfang eine Forderung zu kollozieren ist). Um die betreibungsrechtliche Hauptfrage zu beantworten muss jedoch vorfrageweise die materielle Situation geprüft werden. (bsp. Eigentümer, Art, Bestand und Umfang der Forderung). Wie bei reinbetreibungsrechtlichen Streitigkeiten, hat das Urteil nur Wirkungen für den KOnkurs. Der Drittansprecher verliert aber u.U. sein Eigentum (Objekt wird verwertet).
Gitl die perpetuatio fori im SchKG?
Nein, der Ort wird erst später fixiert. (Art. 53 SchkG).
Wie verhält es scih bei natürlichen Personen, welche gemäss Art. 39 SchKG auf Konkurs zu betreiben sind, mit privaten Schulden? Bsp. MItglied Verwaltungsrat einer Kommandit AG.
Es wird nicht zwischen Geschäfts- und Privatvermögen unterschieden. Sie unterliegen für sämtliche Forderugnen der Konkursbetreibung.
Gild die Zustellfiktion bei der Zustellung von Betreibungsurkunden (Zahlungsbefehl, Konkursandrohung etc. ) ?
Nein, gilt für die erste Verfahrenshandlung nicht bzw. für die Zustellung von Betreibungsurkundne
basler rechtsöffnungpraxis?
1. Beklagte bestreitet nicht, dass Kläger erfüllt hat oder Behautung offensichtlich haltlos.
2. Kläger weisst mit Urkunden liquide nach, dass er er gehörig erfüllt hat
3. Beklagter ist vorleistungspflichtig.
Wie ist gepfändetes, bewechliches Vermögen, das beim Schuldner belassen wurde, rechtlich zu betrachten?
Es gilt als anvertraute Sache gemäss Art. 933 ZGB.
Was für eine Rechtskraft entfalltet eine Klage des Gläubigers, gegen einen Dritten, welcher einen Anspruch an einem gepfändeten Gegenstand geltend macht?
Betreffend dem Bestand des der Klage zugrundeliegenden Anspruchs hat sie keine materielle Rechtskraft. Das geht nicht, weil nicht die Vertragsparteien im Verfahren involivert sind. Wenn hingegen der Schuldner klagt, dann ist auch der Bestand des Anspruchs materiell Rechtskräftig fixiert.
Wann wird bei der Betreibung auf Pfandverwertung ein Kollokationsplan gemacht?
Innerhalb der jeweiligen Pfändungsgruppen, wenn der ERlös nicht ausreicht und auch mit Nachpfändung nicht genug Geld aufgetrieben werden konnte.
Was geschieht, wenn der Schuldner nach eröffnetem Konkurs etwas verkauft?
Er ist zwar noch Rechtträger im Konkurs, aber die vErfügungsbefugnisse gehen auf die Konkursmasse über. Es gibt in dieser Situation keinen Gutglaubensschutz für allfällige ERwerber.
Welche Verwertungsgrundsätze sind zu beachten?
Versilberungsprinzip, Gläubiger hat keinen Anspruch auf die Gegenstände, er ist vom Verwertungserlös zu befriedigen. Ausnahme Forderungsabtretung.
Deckungsprinzip, Pfandgesicherte Foderungen müssen durch das Höchstgebot gedeck sein.
Überbindungsprinzip, Auf Grundstück haftende Belastungen gehen auf Käufer über
Prinzip des Doppelaufrufs, Auf Begehren eines Gläubigers wird Grundstück einmal mit und einmal ohne der nachgehenden Lasten aufgerufen. wird Gläubiger beim ersten Aufruf nicht voll befriedigt und erfolgt beim zweiten Aufruf ein höheres Gebot, ergeht der Zuschlag, ohne dass dem Ersteigerer die nachgehende Last auferlegt wird.
Unterscheidung der Klagen nach ARt. 85 und Art. 85a SchKG?
bei 85 SchKG kann man nur Urkunden vorbringen, Entscheid ob Schuldbetreibung aufzuheben und ob Betreibung einzustellen ist. Schuldner muss Tilgung etc. Beweisen, Es wird nicht über Bestand der Forderung entschieden. Btreibungsrechtliche SAche mit Reflexwirkung auf das materielle Recht.
Bei 85a SchKG auch andere Beweismittel, Gläubiger muss Bestand der Forderung beweisen, hier wird auch Bestand der Forderung festgestellt. Deshalb unklar, ob materielle Klage oder betreibungsrechtlcihe Sache mit Reflexwirkung auf das materielle Recht.
Kann man eine Klage nach Art. 85a SchKG auf Feststellung des Nichtbestands und Aufhebung der Betreibung machen, wenn zuvor bereits eine Annerkennungsklage gemacht wurde?
Hängt davon ab, was genau gerichtlich geregelt wurde, in den meisten Fällen ist Art. 85a aber nicht zulässig, weil dann eine res iudicata vorliegt.
Wann findet der SchKG-Fristenstillstand anwendung?
- Handlung geht von Organ des Schuldbetreibungswesens - ohne Handlungen der Gerichte in materielrechtlichen Streitigkeiten, aus
- Bringt Gläubiger seinem Ziel näher
- Greift in Rechtsstellung des Schuldners ein
- Keine dringliche Massnahme zur Sicherung des Anspruchs des Gläubigers (bsp. Arrestbefehl)
Ist der Gerichtsstand der Aberkennungsklage nach Art. 83 Abs 2 SchKG zwingen?
Nein, es kann prorogiert oder eingelassen werden. Auch gehen zwingende ZPO-Gerichtsstände vor.
Wirkungen der Unterscheidung materiellrechtlich oder betreibungsrechtlich mit Reflexwirkung aufs materielle Recht?
Res iudicata
Zustöndigkeit Handelsgericht und LugÜ
Zwindender gerichtsstand in schkg?
Was sind alles Betreibungsurkunden und was für eine Auswirkung hat das?
Zahlungsbefehl, konkursandrohung, pfändungsurkunde
Es muss besonders zugestellt werden
Wie beantwortet man die Frage, ob in der Schweiz betrieben werden kann?
Nach SchKG.
Art. 22 ziff 5 lugü sieht lex fori vor
Was für Möglichkeiten gibt es, um schweizerische Zustäbdigkeit in Vollstreckungssachen herzustellen?
Arrest, bauhandwerkerpfandrecht etc
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