ZPO
Fichier Détails
Cartes-fiches | 57 |
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Langue | Deutsch |
Catégorie | Droit |
Niveau | Université |
Crée / Actualisé | 21.04.2025 / 28.04.2025 |
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Wie berechnet sich die Bedürftigkeit bei UR?
Einkommen – zivilprozessualer Zwangsbedarf:
zivilprozessualer Zwangsbedarf = betreibungsrechtliches Existenzminimum, erhöht um 30%.
Überschuss sollte reichen, um die Kosten bei weniger kostspieligen Prozessen innert Jahresfrist, bei anderen innert zweier Jahre zu tilgen.
Vermögen ist ebenfalls zu berücksichtigen
Ist eine Widerklage möglich, wenn Hauptklage beim Handelsgericht oder einziger kantonaler Instanz verhandelt wird?
Insofern Widerklage auch in die Zuständigkeit des Handelsgericht oder der einzigen kantonalen Instanz fällt ja.
Falls Widerklage nicht in deren Zuständigkeit grundsätzlich nicht, weil nur diese Sachen einzig von einer Instanz vor BGer beurteilt werden dürfen.
FAlls eine Widerklage nur nicht vor dem Handelsgericht ist, weil nur eine Partei im Handelsregister eingetragen ist, kann trotzdem Widerklage erhoben werden.
Welches ist die erste INstanz in Patentstreitigkeiten?
Das Bundespatentgericht gemäss Art. 26 Abs. 1 lit. a PatGG. Gibt wohl auch noch andere solche spezialgesetzlichen Regelungen.
Wann könnte allenfalls handelsgerichtliche Zuständigkeit gegeben sein?
Geschäftstätigkeit von mindestens einer Partei betroffen und mind beklagte Partei in HR eingetragen
Materien gemäss Art. 5 ZPO
Streitigkeit aus dem Recht der Handelsgesellschaften und Genossenschaften
Streitwert über CHF 100'000
Macht das Handelsgericht SchKG?
Das Handelsgericht macht keine betreibungsrechtliche Klagen mit Reflexwirkung
Es beurteilt aber die im SchKG geregelten materiellen Klagen, wie bsp. Anerkennungs-, Rückforderungs, und Aberkennungsklage
Was für SchKG-Klage gibt es?
1. materiell rechtliche (Anerkennungsklage (Art. 79 SchKG), die Aberkennungsklage) (Hier wird materielle Rechtskraft in Bezug auf behaupteten Anspruch festgestellt)
2. SchKG-Klagen mit Reflexwirkung auf das materielle Recht (hier wird auch die materielle Rechtslage festgestellt, jedoch nur Vorfrageweise und damit nicht im Dispo und somit auch ohne materielle Rechtskraft)
3. reine SchKG-Klagen
Wie lange dauert die Untersuchungsmaxime im Verfahren?
Sie hört mit der Urteilsberatung der ersten instanz auf, ausser der Sachverhalt ist von Amtes wegen abzuklären (Art. 317 Abs. 1bis ZPO )
Wer ist zuständig für die Vollstreckung von Handelsgerichtsentscheiden?
Grundsätzlich die Regionalgerichte
Hat das Handelsgericht selbst vorsorgliche Massnahmen angeordnet, hat es diese selbst zu vollstrecken.
welche materielle Wirkung hat ein Entscheid über eine Teilklage?
Es kommt darauf an, ob die KLage nur betragsmässig beschränkt ist (echte Teilklage) oder auch eine Beschränkung auf einzelne Schadensposten vorgenommen wird (unechte Teilklage).
Bei einzig betragsmässiger Beschränkung, ist etwa der Nichtbestand der gesamten Forderung festgestellt.
Wenn die Beschränkung auch auf einzelne Schadenspositionen gemacht wurde, dann erwächst nur dieser konree Teil in Rechtskraft und es besteht ein Rechtsschutz intersse für eine negative Feststellungsklage über den Rest.
Können Vorschriften zur Geschäftsführung ohne Auftrag zur Anwendung gelange, wenn ein Auftrag mit einem Dritten geschlossen wurde?
Nein, dafür darf es kein Auftragsverhältnis für die Leistung geben
Als was sind Garantiefristen zu betrachten?
Garantiefristen gelten praxisgemäss als Rügefrist und Verjährungsfrist
Voraussetzungen für vorsorgliche Massnahmen?
Verfügungsanspruch
Verfügungsgrund (gemäss Art. 261 Abs. 1 lit. a und b ZPO)
Dringlichkeit
Verhältnismässigkeit umstritten, sicherlich in Bezug auf die Wahl der Massnahme
Wo muss ein Gesuch um vorsorgliche Massnahmen eingereicht werden?
Beim Gericht, welches für die Hauptsache zuständig ist. Wenn bei Schlichtungsbehörde, dann dennoch beim GEricht einreichen.
REgelbeweismass?
Wenn das Gericht nach objektiven Gesichtspunkten von der Richtigkeit einer Sachbehauptung überzeugt ist.
Glaubhaftmachung?
Eine Tatsache ist glaubhaft gemacht, wenn für deren Vorhandensein gewisse Elemente sprechen, selbst wenn das Gericht noch mit der Möglichkeit rechnet, dass sie sich nicht verwirklicht haben könnte.
Anwendbarkeit des LugÜ?
Prüfprogramm:
1.) Sachlicher Anwendungsbereich LugÜ? vgl. Art. 1 LugÜ
2.) Räumlich-persönlicher Anwendungsbereich LugÜ? vgl. Art. 2 ff. und Art. 22 ff. LugÜ
3.) Zeitlicher Anwendungsbereich LugÜ? vgl. Art. 63 LugÜ
Grundsätze der Zusätndigkeitsregelung des lugÜ?
Grundsätzlich abstellen auf Wohnsitz der beklagten Person.
- Beklagtenwohnsitz im Gerichtsstaat = internationale Zuständigkeit dieses Staats (Art. 2 Ziff. 1 LugÜ).
- Beklagtenwohnsitz nicht im Gerichtsstaat, sondern in einem anderen Vertragsstaat = Zuständigkeit des angerufenen Gerichts nur dann begründet, wenn sie sich aus den besonderen Zuständigkeiten der Art. 5-24 LugÜ ergibt (Art. 3 Abs. 1 LugÜ) oder auf einen speziellen Staatsvertrag abstützt, welcher der Gerichtsstandsordnung des Übereinkommens vorgeht (Art. 67 LugÜ).
- Beklagtenwohnsitz nicht in Vertragsstaat, sondern in einem Drittstaat, so bestimmt sich die Zuständigkeit der Gerichte eines jeden Vertragsstaats – vorbehältlich der Regelungen in Art. 22 und 23 LugÜ – nach dessen autonomer innerstaatlichen Gerichtsstandsordnung (Art. 4 Abs. 1 LugÜ).
Ausnahmsweise stellt die Zuständigkeitsordnung des LugÜ auf Merkmale ab, die nicht an den Wohnsitz des Beklagten anknüpfen:
- Zwingende Gerichtsstände in Art. 22 LugÜ
- Gerichtsstandsvereinbarungen, insofern eine Partei Wohnsitz in LugÜ-Staat, Art. 23 LugÜ
- Einlass, Art. 24 LugÜ (keine Rüge der Unzuständigkeit)
Welcher Zeitpunkt ist relevant für den Gerichtsstand?
- Der Gerichtsstand bestimmt sich nach den Verhältnissen bei Eintritt der Rechtshängigkeit (Art. 62 ff. ZPO).
- Mit Rechtshängigkeit bleibt die einmal begründete örtliche Zuständigkeit erhalten (sog. perpetuatio fori, Art. 64 Abs. 1 lit. b ZPO).
Ist eine Einlassung oder prorogation bezüglich der Zuständigkeit des handelsgerichts möglich?
Nein, das geht nru für die örtliche Zuständigkeit. Zuständigkeit des Handelsgericht ist aber sachlcihe Zuständigkeit.
Was passiert, wenn etwas dem vereinfachten Verfahren zugeordnet ist und die sachlcihe Zusätndigkeit des Handelsgerichts erfüllt ist?
Die Regelung über die VErfahrensart geht jener über die sachclihe Zusätndigkeit vor (BGE 139 III 457 E.4.4.3.3). Somit ist das Handelsgericht nicht zuständig. Die bundesrechtlich geregelte VErfahrensart geht der kantonal geregelten funktionellen Zusätndigkeit vor.
Wie ist die Gleichartigkeit der Verfahrensart und des sachlich zuständigen Gerichts zu beurteilen bei der Klagehäufung?
Gemäss art 90 abs 2 ZPO ist zunächst der Streitwert in Anwendung von ARt. 93 Abs. 1 ZPO zu berechnen. Dann sind Verfahrensart und sachcliche Zuständigkeit anhand des so berechneten, adierten Streitwerts zu bestimmen.
Vereinfachtes Verfahren bleibt anwendbar, wenn dieses unabhängig vom Streitwert vorgesehen ist.
Beispiele für notwendige Streitgenossenschaft?
- Einfache Gesellschaft (Art. 530 ff. OR): Einfache Gesellschaft hat keine Rechtsfähigkeit = Vermögenswerte stehen, soweit im Gesellschaftsvertrag nichts anderes vereinbart wurde, allen Gesellschaftern zu gesamter Hand zu. Deshalb Iim Aktivprozess notwendige Streitgenossenschaft. Da die Gesellschafter für Forderungen solidarisch haften (Art. 544 Abs. 2 OR), besteht im Passivprozess keine notwendige Streitgenossenschaft.
- Das gilt auch für (weitere) Gesamthandschaften: Gütergemeinschaften (Art. 221 ff. ZGB), Erbengemeinschaften (Art. 602 ZGB), Gemeinderschaften (Art. 336 ff. ZGB; müssen in Aktivprozessen gemeinsam auftreten. Im Passivprozess besteht nur dann eine notwendige Streitgenossenschaft, soweit dingliche Rechte gegen die Gesamthänder geltend gemacht werden).
- Gestaltungsklagen mit Auswirkung auf mehrere (bsp. Erbteilungsklage): Bei Gestaltungsklagen, die auf Aufhebung, Begründung oder Abänderung eines Rechtsverhältnisses gerichtet sind, das mehrere Personen umfasst und das mit Wirkung gegen alle aufgehoben, begründet oder abgeändert werden muss, liegt eine notwendige Streitgenossenschaft vor. Jeder Beteiligte ist befugt, selbständig Klage zu erheben und sich unabhängig von der Stellungnahme anderer Beteiligter im Prozess zu verteidigen. Wegen der Notwendigkeit einheitlicher Entscheidung und der Urteilsvollstreckung gegen alle Beteiligten müssen jedoch alle am Rechtsverhältnis materiell beteiligten Personen in den Prozess einbezogen werden, sei es auf der Seite des Klägers oder des Beklagten. Die notwendige Streitgenossenschaft reduziert sich auf diejenigen Beteiligten, die das klägerische Rechtsbegehren nicht anerkennen.
Wie ist der Streitwert bei der Widerklage zu berechnen?
- Grundsatz: Art. 224 Abs. 1 ZPO geht Art. 94 Abs. 1 ZPO vor; die Ermittlung der Verfahrensart hat somit vor Bestimmung des Streitwerts zu erfolgen. Es soll nicht möglich sein, mit einer Widerklage die Hauptklage vom vereinfachten Verfahren ins ordentlich eVerfahren zu zwingen.
- Ausnahme: Bei einer negativen Feststellungswiderklage aufs Ganze als Reaktion auf eine echte Teilklage (BGE 143 III 506).
Was passiert mit der Widerklage, wenn die Hauptklage zurückgezogen wird?
- Die Widerklage ist eine Klage mit selbstständigem Charakter. Daraus folgt, dass sie grundsätzlich bestehen bleibt, auch wenn die Hauptklagedahinfällt.
- Wenn im Schlichtungsverfahren das Hauptschlichtungsgesuch zurückgezogen wird, resp. bei ausgestellter Klagebewilligung nicht geklagt wird, kann man als Widerkläger nicht selbsätndig die Klage einreichen. Dann müsste man selbst ein Sclichtungsgesuch anstrengen.
Aufbau bei der materiellen Prüfung?
Aufbau 1: (Aufbau pro Rechtsbegehren)
1.) Anspruchsgrundlage (ev. Vertragsqualifikation)
2.) Sachlegitimation
3.) Parteivorbringen
4.) Beweislast und Beweismass
5.) Beweisverfügung
6.) Beweiswürdigung
7.) Rechtliches und Subsumtion
8.) Zwischenfazit
Findet der Auschluss der GErichtsferien auf die Fristberechnung für die Ablehnungsfrist eines urteilsvorschlags der Sclichtungsbehörde anwendung?
Nein. BGer findet es sei einfacher, wenn man sagt, die Ausnahme gilt nur bis und mit Schlichtungsverhandlung und alles was nachher kommt, dort werden Gerichtsferien berücksichtigt.
Wer kann sich im zivilrecht auf falsche REchtsmittelfristen berufen?
JEder gemäss ARt. 52 Abs. 2 ZPO. Auch anwaltich vertretene Parteien.
Was sind doppelrelevante Tatsachen?
Doppelrelevante Tatsachen sind für das Vorliegen der Zuständigkeit und für das Vorliegen der Begründetheit der Klage massgebend.
Wenn eine doppelrelevante Tatsache vorliegt, tritt das Gericht grundsätzlich auf die Klage ein. Es fällt einen Sachentscheid (Abweisung), sofern es sich bei Spruchreife herausstellt, dass eine Prozessvoraussetzung nicht vorlag.
Wie definiert man im Privatrecht den Streitgegenstand? Bzw. ob bsp. derselbe Streitgegenstand vorliegt für eine Res iudicatawirkung?
Gemäss EuGH mit der Kernpunkttheorie, wonach darauf abgestellt wird, ob einerseit dieselbe Grundlage in tatsächlciher und rechtlicher Hinsicht vorliegt und andererseiits derselbe Zweck verfolgt wird.
Gemäss BGer ist auf die Klageanträge und den behaupteten Lebenssachverhalt abzustellen. Also auf die klägerischen Rechtsbegehren und das Tatsachenfundament.
Was besagt die Fortführungslast?
Sobald die Klage der Gegenpartei zugestellt wurde und man die Klage ohne Zustimmung der Gegenpartei zurückzieht, gilt der Rückzug wie eine Abweisung der Klage und es handelt sich um eine res iudicata (Art. 65 ZPO).
Das gilt nicht bei Schlichtungsgesuchen.
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