Lagerung von gefährlichen Stoffen (Modul C)

Explosion Protection Manager CFPA-E - Modul C

Explosion Protection Manager CFPA-E - Modul C


Y. F.
Diese Lernkarten behandeln die Lagerung gefährlicher Stoffe und deren regulatorische Anforderungen. Sie decken Themen wie Mengengrenzen für Löschwasser-Rückhaltung, Gewässerschutzgesetze, und spezifische Lagerklassen ab, einschließlich der Lagerung von ätzenden, giftigen und brennbaren Stoffen. Die Karteikarten sind besonders nützlich für Fachleute in der Chemie und im Gefahrgutmanagement, da sie detaillierte Informationen über die sichere Lagerung und Handhabung gefährlicher Stoffe bereitstellen.
Flashcards
46
Students
2
Language
German
Category
Chemistry
Level
Other
Created / Updated
20.03.2025 / 13.12.2025

Flashcards

Was ist der Unterschied zwischen Gefahrstoff und Gefahrgut?

Gefahrenstoff --> Chemikalienschutz/Arbeitnehmerschutz

Gefahrengut --> Sobald der Gefahrenstoff transportiert wird (Schiff, Lastwagen, etc)

Was ist die Definition eines gefährlichen Stoffes?

Als gefährliche Stoffe gelten Stoffe, Zubereitungen (Gemische) und Gegenstände (fest, flüssig oder gasförmig), die eine oder mehrere gefährliche Eigenschaften aufweisen und damit das Leben oder die Gesundheit von Mensch und Tier gefährden, die Umwelt belasten oder Sachwerte beschädigen können

Wo dürfen auf keinen Fall gefährliche Stoffe gelagert werden?

Ab welchen Mengen ist ein Blitzschutzsystem gefordert?

Was versteht man unter Lagerung? (Definition)

Was versteht man unter bereitstellen von gefährlichen Stoffen?

Kurzzeitiges Bereitstellen für einen Produktionsprozess. Kleiner als 8h!

Intern im Areal, kein Gefahrenguttransport, da kein öffentliche Strasse/Raum durchfahren wird.

Was ist eine Lagerklasse?

In Lagerklassen werden Stoffe mit Gefahrenmerkmalen zusammengefasst, welche als gleichartig angeshen werden.

Lagerung im selben Brandabschnitt möglich --> Gleichartige Sicherheitsmassnahmen.

--> Leckage und Löschwasserrückhalt müssen bei allen Lagerklassen eingehalten werden

Auf was sollte man bei der Lagerung von Gasflaschen achten?

  1. Gasflaschen sind vor übermässiger Erwärmung, mechanischer Beschädigung und Umfallen zu schützen. Sie dürfen nicht zusammen mit leichtbrennbaren oder selbstentzündlichen Stoffen gelagert werden
  2. In Fluchtwegen dürfen Gasflaschen weder angeschlossen noch gelagert werden.
  3. Räume, in denen Gasflaschen angeschlossen oder gelagert werden, sind ausreichend zu lüften.
  4. Gasflaschen ab einer Lagermenge von 200 l Flaschenvolumen sind im Freien oder in einem separaten Brandabschnitt ohne zusätzliche Brandlasten oder in Schränken nach SN EN 14470-2 mit mindestens dem geforderten Feuerwiderstand des Brandabschnittes zu lagern. Lagerklasse 2 Lagerung von Gasflaschen

Was ist der Unterschied zwischen Aufbewahrung und Lagerung von gefährlichen Stoffen?

Kurzfassung

  • Aufbewahrung = kurzfristig, arbeitsplatznah, für den laufenden Gebrauch

  • Lagerung = längerfristig, mengenrelevant, in speziell vorgesehenen Lagereinrichtungen

Aufbewahrung

  • Bezeichnet das kurzfristige Bereithalten gefährlicher Stoffe am Arbeitsplatz oder im unmittelbaren Arbeitsumfeld.

  • Erfolgt in der Regel für den laufenden Gebrauch (z. B. Tages- oder Schichtbedarf).

  • Typisch sind kleine Mengen in Arbeitsräumen, Laboren oder Produktionsbereichen.

  • Die Aufbewahrung ist Teil des Umgangs mit gefährlichen Stoffen.

  • Sicherheitsanforderungen ergeben sich primär aus dem sicheren Umgang (Kennzeichnung, Verschluss, Vermeidung von Exposition).

Lagerung

  • Bezeichnet das planmässige, längerfristige Abstellen gefährlicher Stoffe in dafür vorgesehenen Lagerräumen oder -schränken.

  • Betrifft grössere Mengen oder Stoffe, die nicht unmittelbar verwendet werden.

  • Unterliegt spezifischen gesetzlichen und technischen Anforderungen, insbesondere im Brand- und Explosionsschutz (z. B. VKF-Richtlinien, Sicherheitsschränke, Mengenschwellen).

  • Die Lagerung ist ebenfalls ausdrücklich Teil des Umgangs mit gefährlichen Stoffen, wird jedoch gesondert geregelt.

Was sind die generellen Vorschriften zur Lagerung von Gefahrstoffen?

1. Grundsätzliche Anforderungen

  • Gefahrstoffe müssen so gelagert werden, dass keine Gefährdung für Menschen, Umwelt oder Sachwerte entsteht.

  • Die Lagerung muss ordnungsgemäss, sicher und übersichtlich erfolgen.

  • Unbefugter Zugriff ist zu verhindern (z. B. durch abschliessbare Räume oder Schränke).

2. Lagerort und Lagerbedingungen

  • Kühl und gut belüftet lagern.

  • Nicht zusammen mit Lebensmitteln, Futtermitteln oder Arzneimitteln lagern.

  • Lagerorte müssen für Kinder und unbefugte Personen unzugänglich sein.

  • Geeignete Räume oder Sicherheitsschränke verwenden.

  • Auffangwannen einsetzen, um Leckagen zurückzuhalten.

  • Verfalldaten und Stabilität der Stoffe beachten.

3. Gebinde und Kennzeichnung

  • Gefahrstoffe sind ausschliesslich in geeigneten, dichten und korrekt gekennzeichneten Behältern aufzubewahren.

  • Originalgebinde sind zu bevorzugen.

  • Umgefüllte Gebinde müssen innerbetrieblich korrekt gekennzeichnet sein.

4. Mengenabhängige Anforderungen

  • Kleine Mengen dürfen teilweise im Arbeitsraum gelagert werden.

  • Ab bestimmten Mengen sind Stahl- oder Sicherheitsschränke mit definiertem Feuerwiderstand erforderlich.

  • Ab 100 kg bzw. 100 l gelten zusätzliche brandschutz- und explosionsschutzrechtliche Vorgaben (z. B. Explosionsschutzdokument).

5. Rechtlicher Rahmen

  • Die Lagerung ist Teil des Umgangs mit gefährlichen Stoffen und unterliegt dem Chemikalienrecht sowie den anerkannten Regeln der Technik.

  • Für grössere Mengen gelten insbesondere die VKF-Richtlinie „Gefährliche Stoffe“ und entsprechende Leitfäden.

Was sind die spezifischen Vorschriften zu den einzelnen Lagerklassen?

Lagerklasse 2 – Gase (verflüssigt, verdichtet, tiefgekühlt)

  • Gasflaschen gegen Umfallen, Erwärmung und Beschädigung sichern

  • Sehr gute Lüftung zwingend

  • Möglichst erdgeschossnah an Aussenwänden lagern

Lagerklasse 3 – Entzündbare Flüssigkeiten

  • Ex-Schutz, Erdung und Potenzialausgleich erforderlich

  • Lagerung in EI30 / EI60 / EI90-Räumen oder -Schränken

  • Auffangwannen und Löschwasserrückhalt zwingend

Lagerklasse 4.1 – Entzündbare Feststoffe

  • Staubexplosionsgefahr beachten

  • Staubablagerungen vermeiden --> Reinigung

Lagerklasse 4.2 – Selbstentzündliche Stoffe

  • Nur Originalgebinde, regelmässige Temperaturkontrolle

  • Schutz vor Sonneneinstrahlung und Wärme

  • Getrennt von entzündbaren, brandfördernden und explosionsgefährlichen Stoffen lagern

Lagerklasse 4.3 – Mit Wasser gefährlich reagierende Stoffe

  • Trocken, dicht verschlossen und kühl lagern

  • Strikte Trennung von Wasser, Säuren, Oxidationsmitteln und Halogenen

Lagerklasse 5 – Brandfördernde Stoffe / organische Peroxide

  • Getrennt von brennbaren Stoffen lagern

  • Temperaturüberwachung erforderlich

Lagerklasse 6.1 – Giftige Stoffe

  • Abschliessbare Lager

  • Trennung von Lebens- und Futtermitteln

Lagerklasse 6.2 – Ansteckungsgefährliche Stoffe

  • Spezielle Hygiene- und Sicherheitskonzepte

  • Separate, gekennzeichnete Lagerbereiche

Lagerklasse 7 – Radioaktive Stoffe

  • Spezialrecht (Strahlenschutzrecht)

Lagerklasse 8 – Ätzende und korrosive Stoffe

  • Chemikalienbeständige Auffangwannen

  • Korrosionsbeständige Regale und Behälter

In welchen Mengen können welche Gefahrstoffe getrennt oder zusammengelagert werden?

Die Frage lässt sich nur kombiniert über zwei Kriterien korrekt beantworten:

  1. Lagerklasse (LK) → bestimmt ob Stoffe zusammen gelagert werden dürfen

  2. Lagermenge pro Brandabschnitt → bestimmt wie viel zusammen oder getrennt gelagert werden darf

Grundlage sind der Leitfaden „Lagerung gefährlicher Stoffe“ (2018) und die VKF-Brandschutzrichtlinie 26-15 „Gefährliche Stoffe“ .

Grundregeln

  • Gleiche Lagerklasse → meist Zusammenlagerung erlaubt, sofern keine Stoffunverträglichkeit besteht

  • Unterschiedliche Lagerklassen → Entscheidung gemäss Zusammenlagerungsmatrix

  • Gefährliche Reaktionen möglich → Getrenntlagerung oder Separatlagerung zwingend

Kurzfassung

  • Mengen → VKF 26-15

  • Zusammenlagerung → Lagerklasse + Matrix

  • Im Zweifel → gefährlichster Stoff bestimmt alles

 

Zusammenlagerung möglich (unter Bedingungen)

Lagerklassen Mengen

LK 3 (entzündbare Flüssigkeiten) + LK 10/12 (übrige Flüssigkeiten/Feststoffe) bis zur Mengengrenze von LK 3

LK 8 (Säuren) + LK 8 (Laugen) nur getrennt innerhalb des Lagers, gleiche LK allein reicht nicht

LK 6.1 (giftig) + LK 10/12 kleine bis mittlere Mengen, Zugang gesichert

Getrenntlagerung im gleichen Brandabschnitt

Kombination Begründung

LK 3 + LK 5 Brandförderung

LK 4.1 + LK 3 Staub-/Explosionsrisiko

LK 8 + LK 3 chemische Reaktion / Brand

LK 6.1 + andere LK Personengefährdung

(Getrennte Regale, Auffangwannen, Abstand)

Separatlagerung (eigener Brandabschnitt) zwingend

(Kombination)

LK 4.2 (selbstentzündlich) + andere LK

LK 4.3 (wasserreaktiv) + wasserhaltige / oxidierende Stoffe

LK 1 (explosiv) + jegliche andere Stoffe

Überschreitung der Mengenschwellen pro Brandabschnitt

Wann muss ein Lagerkonzept erstellt werden?

Sobald gefährliche Stoffe >100kg bzw. 100l systematisch gelagert werden (nicht nur aufbewahrt), ist ein Lagerkonzept erforderlich.

Wie ist die definition eines gefärhrlichen Stoffes?

 Als gefährliche Stoffe im Sinne dieses Leitfadens gelten Stoffe, Zubereitungen (Gemische) und Gegenstände (fest, flüssig oder gasförmig), die eine oder mehrere gefährliche Eigenschaften aufweisen und damit das Leben oder die Gesundheit von Mensch und Tier gefährden, die Umwelt belasten oder Sachwerte beschädigen können.

Ab welcher Menge ist ein Stahlschrank zur Aufbewahunrg pflicht?

Was sind die Grundsätzer der VKF-Richtlinie 25-15 Gefährliche Stoffe?

  • Lagerung von gefährlichen Stoffen: Treffen von Schutzmassnahmen, welche Brände und Explosionen verhindern oder deren Auswirkungen begrenzen.
  • Umgang mit und Lagerung von leichtbrennbaren Flüssigkeiten und explosionsfähigen Stoffen und Zubereitungen: Treffen der notwendigen Explosionsschutzmassnahmen an Anlagen, Einrichtungen und Geräten sowie am Ort ihrer Aufstellung.
  • Gefährliche Stoffe dürfen weder in Durchgängen oder Durchfahrten, horizontalen und vertikalen Fluchtwegen, noch vor Ein- und Ausgängen aufbewahrt werden.
  • Der Betreiber von Anlagen und Lager hat dafür zu sorgen, dass über Art, Menge und Lagerort von gefährlichen Stoffen jederzeit eine Orientierung vor Ort möglich ist .
  • Betriebsangehörige sind über Brandgefahren, Verhalten im Brandfall und über Vorgehen zur Alarmierung der Feuerwehr zu instruieren. Sie müssen betriebseigene Löschgeräte einsetzen können. 

Welche maximalen Lagermengen gelten pro Brandabschnitt?

Wann ist eine Lüftung bei Lagerung von Gefährlichen Stoffen erforderlich?

Räume oder Zonen, in denen sich brennbare Gase, Dämpfe, Nebel oder Stäube in 
gefährlichen Konzentrationen ansammeln können, sind ausreichend natürlich oder künstlich zu 
lüften.

Auf was ist in Bezug auf Zündquellen zu achten?

Beim Umgang mit feuergefährlichen Stoffen sowie in feuer- und explosionsgefährdeten 
Räumen und Zonen müssen Zündquellen vermieden werden, oder es sind Schutzmassnahmen zu 
treffen, die eine Zündgefahr ausschliessen.

Welche Zündquellen gibt es?

Wann ist eine Blitzschutzanlage im Zusammenhang mit gefährlichen Stoffen pflicht?

Ein Blitzschutzsystem ist erforderlich:

  • Lagerung >1000kg brennbare Gase (im Freien und in Bauten und Anlagen)
  • Umgang/Lagerung > 2000l brennbare Flüssigkeit Flammpunkt ≤ 60°
  • Lagerung von Reifen oder deren Folgeprodukte >60t oder Lagerfläche grösser 600m²
  • Lager > 300kg pyrotechnische Gegenstände

Was muss ein Lagerkonzept umfassen?

Was wird gelagert – wo – wie viel – wie – mit welchen Schutzmassnahmen – und was passiert im Notfall?

Konkret:

  • Art und Menge der zu lagernden gefährlichen Stoffe (Lagerliste)
  • Informationen über den Lagerort, Lagerart und Lagerbehältnis
  • bauliche, technische und organisatorische Massnahmen

Wann sind gefährliche Stoffe in separaten Brandabschnitten zu lagern?

Stoffe sind in getrennten, entsprechend ausgebauten Brandabschnitten unterzubringen (Stoffseparierung), wenn die Stoffe:

  • in gefährlicher Weise miteinander reagieren können
  • ein besonderes Brandverhalten aufweisen 
  • durch ihre Eigenschaften im Brandfall Personen gefährden 

Was ist der unterschied zwischen Lagerung und kurzzeitiger Bereistellung?

Das kurzzeitige Bereitstellen für einen Produktionsprozess resp. für die Auslieferung oder ein kurzzeitiges Abstellen nach einer Anlieferung gilt nicht als Lagerung (<8h). Aber auch in diesen Fällen sind analoge, angemessene Sicherheitsmassnahmen zu treffen.

Was wird unter Aufbewahren verstanden?

Aufbewahren bedeutet das kurzzeitige (<8h), sichere Bereithalten kleiner Mengen (Tagesbedarf) gefährlicher Stoffe in geeigneten, gekennzeichneten Behältern ausserhalb des unmittelbaren Gebrauchs, ohne sie als Lager zu betreiben.

Welche Lagerarten gibt es?

Zusammenlagerung

Lagerung verschiedener Lagergüter im gleichen Brandabschnitt, ohne besondere Trennung.

Getrenntlagerung

Lagerung verschiedener Lagergüter im gleichen Brandabschnitt, unter Einhaltung spezieller Anforderungen und Schutzbedingungen wie Abstände (mind. 2.5m), Schirmmauern oder separate Auffangwannen.

Separatlagerung

Lagerung verschiedener Lagergüter in klar getrennten Brandabschnitten

Welche Lagerklassen können zusammen gelagert werden?

Gelb --> getrennt Lagern!

Rot --> Getrennt Lagern!

Grün --> Zusammenlagern erlaubt

 

Welche Allgemeinen Anforderungen sind zu beachten bei der Lagerklasse 2?

LK2 --> Verflüssigte und unter Druck stehende Gase [Gasflaschen]

  1. Gasflaschen sind vor übermässiger Erwärmung, mechanischer Beschädigung und Umfallen zu schützen. Sie dürfen nicht zusammen mit leichtbrennbaren oder selbstentzündlichen Stoffen gelagert werden.
  2. In Fluchtwegen dürfen Gasflaschen weder angeschlossen noch gelagert werden.
  3. Räume, in denen Gasflaschen angeschlossen oder gelagert werden, sind ausreichend zu lüften.
  4. Gasflaschen ab einer Lagermenge von 200l Flaschenvolumen sind im Freien oder in einem separaten Brandabschnitt ohne zusätzliche Brandlasten oder in Schränken nach SN EN 14470-2 mit mindestens dem geforderten Feuerwiderstand des Brandabschnittes zu lagern.

Auf was ist bei der Lagerung von Spraydosen mit brennbarem Inhalt zu achten?

  • Lagermenge bis 25l: Können im Raum gelagert werden.
  • Lagermenge 26-100l: Lagerung in einem Stahlschrank mit Auffangwannen. Keine Ex-Zone im Schrank.
  • Lagermenge >100l: Lagerung in einem Sicherheitsschrank nach SN EN 14470-2 mit mindestens dem geforderten Feuerwiderstand des Brandabschnittes. Ex-Zone 2 im Schrank.
  • Die Sicherheitsschränke sind künstlich zu entlüften mit 10 LW/h. 
  • Der Sicherheitsschrank ist zu erden. [Potenzialausgleich]
  • Ab einer Menge von 100l ist ein Explosionsschutzdokument zu erstellen.

Welche lagertechnischen Anforderungen sind zu beachten bei der Lagerklasse 3?

LK3 --> Lagerung leichtbrennbarer Flüssigkeiten (Flpt. ≤ 30°C)

<25l: Lagerung im Raum

26-100l: Lagerung in einem Stahlschrank mit Auffangwannen. Keine Ex-Zone im Schrank.

101-450l: Lagerung in einem Sicherheitsschrank EI30. Ex-Zone 2 im Schrank.

451-2000l: Lagerung in einem Sicherheitsschrank EI60. Ex-Zone 2 im Schrank.

>2000 l: Lagerung in einem Sicherheitsschrank EI90. Ex-Zone 2 im Schrank

Anforderungen an die Sicherheitsschränke

  • Der Feuerwiderstand der Sicherheitsschränke muss mindestens dem Feuerwiderstand des Brandabschnittes entsprechen, in dem der Sicherheitsschrank steht
  • Die Sicherheitsschränke sind künstlich zu entlüften mit 10 LW/h
  • Der Sicherheitsschrank ist zu erden [Potenzialausgleich]

Ab einer Menge von 100 l ist ein Explosionsschutzdokument zu erstellen.

Auf was ist beim innerbetrieblichen Transport von leichtbrennbaren Flüssigkeiten zu achen?

Gebinde müssen vollständig verschlossen und für die betriebsmässigen Beanspruchungen genügen und chemisch widerstandsfähig sind.

Kurzzeitiges Bereitstellen von Waren für internen Warenfluss gilt nicht als Lagerung. 
--> Sicherheitsmassnahmen treffen. 
--> Standortwahl überdenken.

Auf was ist Flurförderfahrzeuge (bsp. Stapler) zu achten wenn damit leichtbrennbare Flüssigkeiten transportiert werden? Gibt es Ausnahmen?

Die Flurförderfahrzeuge müssen in explosionsgeschützter Bauweise ausgeführt sein (mindestens Kategorie 3G nach ATEX 95 [3] oder EPL Gc nach IEC 60079-0[4])

Auf die explosionsgeschützte Bauweise der Flurförderzeuge kann verzichtet werden, wenn 

  • der Transport im Freien stattfindet oder
  • der Transport durch Handgeräte/Palettrolli erfolgt oder 
  • die Gebindegrösse nicht mehr als 30 Liter beträgt und die Gesamtmenge pro Transporteinheit (z. B. Palette) kleiner als 100 Liter ist.

Auf was ist bei Aufzügen zu achten wenn damit leichtbrennbare Flüssigkeiten transportiert werden? Gibt es Ausnahmen?

Leichtbrennbare Flüssigkeiten dürfen nur in Aufzügen in explosionsgeschützter Bauweise transportiert werden (mindestens Kategorie 3G nach ATEX 95 [3] oder EPL Gc nach IEC 60079-0[4]).

Auf die explosionsgeschützte Bauweise kann verzichtet werden, wenn 

  • kleine Mengen (≤ 30 Liter) transportiert werden oder
  • beliebige Mengen (> 30 Liter) transportiert werden, dies aber nur selten (nicht mehr als einmal wöchentlich) stattfindet und die Gebinde mithilfe von Handgeräten ein- und ausgeladen werden oder
  • es sich um einen bestehenden Aufzug handelt, der mit einem Gasmelder in der Kabine ausgerüstet ist und dessen Aufzugsschacht ausreichend gelüftet wird (Absaugung am Boden des Schachts,  Luftgeschwindigkeit 0,1 m/s im Schachtquerschnitt, Überwachung der Wirksamkeit der Lüftung, z.B. mittels Strömungswächter). Beim Ansprechen des Gasmelders muss der Aufzug eine sichere Position ansteuern und anschliessend stromlos geschaltet werden. Der Ventilator darf nicht als Zündquelle wirken.

Welche Anforderungen sind zu beachten bei der Lagerklasse 6.1?

LK 6.1 --> Giftige Stoffe

--> Sie sind so zu lagern, dass sie für Unbefugte nicht zugänglich sind!

<100kg: Keine Einschränkungen --> Zusammenlagerungsgebote beachten

100-1000kg: Separat Lagerung insbesondere auch von nicht gefahren Stoffen. Getrenntlagerung mit LK8, 10/12 & 11/13 möglich

>1000kg: Separat Lagerung (separater Brandabschnitt)

Welche Anforderungen sind zu beachten bei der Lagerklasse 8?

LK8 --> Ätzende & korrosive Stoffe

--> Diese Stoffe sind von den folgenden Stoffen zu separieren: Stoffe, welche mit Säuren giftige Gase bilden, brandfördernde Stoffe, Lebens-, Futter- und Heilmittel.

---> Auffangwannen oder Überfässer müssen aus mediumbeständigem Material (spezielle Kunststoffe) sein.

<100kg: Keine Einschränkungen --> Zusammenlagerungsgebote beachten

100-1000kg: Separat Lagerung insbesondere auch von nicht gefahren Stoffen. Getrenntlagerung mit LK6.1, 8 & 10/12, 11/13 möglich

>1000kg: Separat Lagerung (separater Brandabschnitt)

--> Säuren und Laugen reagieren miteinander unter teilweise starker Wärmeentwicklung. Sie müssen deshalb räumlich getrennt gelagert werden. Dies kann auch in demselben Brandabschnitt sein, falls vermieden werden kann, dass im Falle eines Brandes oder einer Leckage eine Vermischung stattfindet (getrennte Auffangwannen).

--> EKAS 6501 Säuren und Laugen: Räume, in denen mit Säuren und Laugen umgegangen wird bzw. Säuren und Laugen gelagert werden, müssen ausreichend natürlich oder künstlich gelüftet werden können.

Welche Anforderungen sind zu beachten bei der Lagerklasse 10/12?

LK10/12 --> übrige Flüssigkeiten

--> Eine spezielle Gruppe bilden die halogenierten Kohlenwasserstoffe. Die meisten Baustoffe, vor allem Beton, sind für diese Stoffgruppe (Perchlorethylen, Chloroform, Methylenchlorid etc.) durchlässig. Aus diesem Grund muss diese Stoffgruppe in Auffangwannen aus Stahl mit 100 % Auffangvolumen gelagert werden.

<100kg: Keine Einschränkungen --> Zusammenlagerungsgebote beachten | ab 25l brennbarer Flüssigkeit FLP < 60° in einem Stahlschrank RF1 aufbewahren!

100-1000kg: Separat Lagerung mit LK 4.2, 4.3 & 5 | ab 450l brennbarer Flüssigkeit FLP < 60° in einem separaten Raum EI30 aufbewahren!

>1000kg: Separat Lagerung (separater Brandabschnitt) | ab 2000l brennbarer Flüssigkeit FLP < 60° in einem separaten Raum EI 60 aufbewahren!

Welche Anforderungen sind zu beachten bei der Lagerklasse 11/13?

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Warum müssen Güterumschlagplätze abgesichert und entwässert werden?

  • Unachtsamkeit oder technische Probleme können dazu führen, dass auf Güterumschlagplätzen wassergefährdende Flüssigkeiten auslaufen oder Stoffe freigesetzt werden. 
  • Flüssigkeiten können im Erdreich versickern oder über die Platzentwässerung in die Kanalisation gelangen.
  • Feste Stoffe können durch Regenwasser gelöst und abgeschwemmt werden. 

Welches sind die minimalen Anfordeurngen an einen Gütermschlagplatz, auch wenn kein Rückhaltevolumen gefordert ist?

  • Havarieset - Notfallbox
  • Passive (bauliche) Massnahmen überdachter abflussloser Platz
  • Aktive Massnahmen wie Notfallschieber oder Bindemittel zur Verfügung stellen

Welche Massnahmen sind bei Neubauten im Bereich von Güterumschlagplätzen umzustzen?

  • passive Absicherungsmassnahmen in jedem Fall vorsehen!
  • Der Güterumschlagplatz muss überdacht und abflusslos sein. Dieser muss von den übrigen Verkehrsflächen getrennt entwässert werden. Externes Regenwasser darf nicht in den Bereich laufen können!
  • Der Güterumschlagplatz muss mit einem dichten Belag befestigt sein, damit auslaufende Flüssigkeiten nicht in den Untergrund gelangen können.
  • Der Güterumschlagplatz muss über ein Rückhaltevolumen verfügen, in welchem die auslaufende Flüssigkeit aufgefangen wird. 

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