Recht
WFW WQ
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Kartei Details
Karten | 54 |
---|---|
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 23.02.2025 / 18.03.2025 |
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Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts §§125,134,138
- vorgeschriebene Form
- Verstoß gestzliches verbot
- Verstoß gegen gute Sitten
Beschränkt GF §§106,2
- ist man von 7-18 Jahre - RG schwebend unwirksam
Ausnahmen:
- lediglich rechtlicher Vorteil
- Einwilligung gesetz. Vertreter
- Genehmigung gesetz. Vertreter
- Taschengeld - keine Raten muss bewirkt sein
- Teilgeschäftsfähig f. Dienst- Arbeitsvertrag
Was sind AGB´s, VSS §305
vorformuliert
+Vielzahl Verwendungsabsicht
+gestell/ kein Aushandeln
(-kein Ausschluss §§307,308,309)
= AGB´s
Wirksamwerden:
- bei Vetragsschluss deutlicher Hinweis o.
- sichtbarer Aushang - Möglichkeit zur Kenntnisnahme
AGB´s Vorteile & Inhalte
Vorteile:
- kann mehr o. weniger automatisch seine Vorstellungen umsetzten
- Vetragsbedingungen werden normiert - Vertragsabläufe vereinfacht
- Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten
- Zahlung sichergestellt
Inhalte:
- Zahlungsbedingungen
- Lieferbedingungen
- Garantie
- Haftung & Widerruf
- Vertragsabschluss
Schriftformen §§126-129
- Schriftform: handschriftlich unterzeichnet werden, Mietvertrag, Ausbildungsvertrag
- Elektronische Form: Kaufvertrag, Umsatzsteuererklärung
- Textform: handschriftlich, lesbare Erklärung, Kündigung von Mietvertrag
- Notarielle Beurkundung: Antrag von Notar beurkundet, Eigentumsübertragung GS, Gesellschaftsvertrag
- Öffentliche Beglaubigung: wird von Notar o. Behörde beglaubigt, Prokurist Eintragung ins HR
Schuldrecht - Leistungsort §: Bestimmung, Formen
Bestimmung:
- nach Vereinbarung
- aus den Umständen
- Sonderbestimmungen
- nach Zweigelsregelung
Formen:
- Holschuld
- Bringschuld
- Schickschuld - Achtung bei Verbrauchsgüterkauf, wenn Verbraucher kein Spediteur beauftragt hat, dann Ort bei V = keine Schickschuld
VSS WE
Kundgabe (ausdrücklich, konkludente Willensäußerung
+ erkennbarer Rechtsbingswille (Ausnahme: Ware im regal, ausgestellt)
+ Handlungswille (kopfgesteuert handeln)
+ Erklärungsbewusstsein ( trotzdem gültig, kann Angefochten werden)
(+Geschäftswille)
Wirksam werden WE §130
Abgabe:
- Empfänger muss in der Lage sein es zu verstehen
- losschicken, zum Briefkasten
Zugang:
- im Machtbereicht des Empfängers
- Kenntnisnahme unter normalen Umständen
Bestandteil einer Sache
Bestandteil:
- die meisten Sachen setzen sich aus mehreren zusammen
Wesentlicher Bestandteil §94:
- dann gegeben, wenn man ein Teil der Sache nicht ohne Beschädigung oder Veränderung entfernt werden kann
Sachen unterscheiden
bewegliche Sache:
- Auto, Buch, Elektrogeräte
unbewegliche Sache:
- Grundstück, Gebäude, Wohnungseigentum
Sache vs. Rechte
Sache:
- sind körperliche Gegenstände §90
- körperlich sind Gegenstände, wenn man sie anfassen kann
Rechte:
- Sind Ansprüche die gegebüber einer anderen Person genommen werden können z.B. Eigentum, keine Sache
Gerichtsaufbau Bereiche
- Zivilgerichtsbarkeit
- Strafgerichtsbarkeit
- Verwaltungsgerichtsbarkeit
- Finanzgerichtsbarkeit
- Arbeitsgerichtsbarkeit
- Sozialgerichtsbarkeit
Instanzen Gericht
- Amtsgericht
- Landgerichts
- Oberlandgericht
- Bundesgerichtshof
jeder Prozess höchsten 3 Instanzen
Ausnahme:
- Finanzgericht nur 2 (Olg, BGH)
- bei Streitwert ü. 5000€ - Landgericht außer: Familien & Vermietung immer bei Amtsgericht
Bundesgerichtshof Aufgaben
- prüfen ob Grundrechte verletzt werden
- ob Gesetze gegen die Verfassung verstoßen
Gewalten
legislative gesetzgebende G.: Bundestag
- erlässt Steuergesetze
- zu beachten GG, Gleicheitsgrundsatz
exekutive ausführende G.: Bundeskanzler
- erhebt & verwaltet (Steuern)
- formelle gesetze ausführen & vollziehen
judikative rechtssprechende G.: Gerichte
- ermöglicht die Überprüfung der von den beiden ersten Gewalten gesetzl. Rechtsakt
Handelsmakler
selbststdändige Hilfsperson auf fremden Namen
Abweichung zu Handelsvertreter: nicht dauehaft damit betraut = wird aufgrund EinzelAE f. verschiedene AG tätig
Prokurist
ermächtigt:
- Ma entlassen außerodentliche Kündigung
- Geld Entgegennahme für RE
- Finazierung eines Firmenfahrzeugs
nicht ermächtigt:
- andere zu Prokurist ernennen
- Hypothek aufnehmen
- GS verkaufen
- JA unterzeichnen
unselbstständige Hilfspersonen
- Prokurist
- Handlungsbevollmächtigter = o. Prokura, frei bestimmbar
- Ladenangestellte = ermächtigt zu verkäufen und Empfangnahmen
Handelsgeschäft
Geschäfte von Kaufmännern im Rahmen des UN:
Besonderheiten:
- Schweigen unter Kaufleuten §362
- Gutglaubenserwerb §366
- keine Einrede der Vorausklage §349
- Mängelrüge §377 usw.
Kaufmannsarten
Istkaufmann
- Betreibung eines Handelsgewerbes = Gewerbe das so groß ist das Buch geführt werden muss, da sonst kein Überlick
- Personengesellschaften regelmäßig
Kannkaufmann
- Kleingewerbebetreiber = durch Eintragen in HR > kann sich jederzeit wieder austragen
- Land-&Forstwirtschaftliche UN: keine Rückfahrkeite nach Eintragung > endgültig
Formkaufmann
- Kapitalgesellschaften
- eingetragene Genossenschaft
- Personengesellschaften
Gewerbe
nach außen gerichtete
+selbstständige
+nachhaltige /regelmäßge
+erlaubte Tätigkeit
+ mit Gewinnerzielung
- kein freier Beruf/ Landwirtschaft
Insolvenzverfahren Ablauf
- Eröffnungsantrag §13
- Prüfung des Antrags §5
- Insolvenzgründe §16
- Sicherungsmaßnahmen §21
- Eröffnungsbeschluss §27
- Sichtung, Verwaltung, Verwertung §174
- Verteilung §187 ff.
- Aufhebungsverfahren §200 ff.
Insolvenzverfahren Eröffnungsgründe §16 InsO
- Zahlungsunfähigkeit
- Drohende Zahlungsunfähigkeit
- Überschuldung
Delikt- & Schadensrecht §§823, 831
VSS.
Rechtsgutverletzung (Körper, gesundheit, Eigentum)
+Schaden entstanden
+Kausalität (wahe Grund dafür)
+ Wiederechtlich (ohne Rechtfertigung)
+Verletzungshandelung (aktiv/ passiv)
+Verschulden (fahrlässig o. vorsätzlich o. Dritte bei mangelnder Sorgfalt - Auswahl, Einarbeitung, Kontrolle, Material)
= Schadensersatz
Produkthaftung §1 ProdHaftG
Produktfehler
+Körper/ Gesundheit/ Dritt-Sache beschädigt
+Kausalität (Grund f. Schaden)
-Auschluss
bei Dritt-Sachen:
+andere Sache für gewöhnlichen Ge- o. Verbruach ist
+ Geschädigte sie hauptsächlich verwendet
=Schadensersatz
ProdhaftG Wer haftet?
- Herrsteller Teilprodukt
- Hersteller Endprodukt
- Händler (soweit Hersteller nicht feststellbar)
- Importeur
- Qusihersteller (Marke)
ProdhaftG Fehler?
wenn Produkt nicht die Sicherheit bietet unter Berücksichtigung der Grundlage "der am wenigsten informierte & am meisten gefährdete Benutzer"
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