DRK GrFü Prüfung
Gruppenführerprüfung Rettungshundestaffel
Gruppenführerprüfung Rettungshundestaffel
Fichier Détails
Cartes-fiches | 110 |
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Langue | Deutsch |
Catégorie | Finances |
Niveau | Autres |
Crée / Actualisé | 28.01.2025 / 06.02.2025 |
Lien de web |
https://card2brain.ch/box/20250128_drk_grfue_pruefung_FCuD
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Intégrer |
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Welche Maßnahmen bei ende eines Einsatzes sind erforderlich?
1. Wiederherstellen der Einsatzbereitschaft
1.1 Abbau
Zusand u. Vollzähligkeit
schr. Meldung v. Verbrauch, Verlust, Schäden
2. Rückgaben
3. Rückführung
3.1.sammelplatz, Vollzähligkeit, AusfälleRückregestrierung, Materialrückführung
4. Abschlussmeldung
4.1.Meldestelle, Empfänger, Einsatzabschnitt, Einsatzergebniss, Stand bei Abschluss, bes. Vorkommnisse, Ausstattung u Material, Ablösungseinheit, Mannschaftsstärke und Zustand.
Kombination von Takt. Zeichen (aussenangaben und innenangaben)
Aussen: Großes X - oben: Grössenordnung (Trupp = 1P)
links - Zeitangaben (032125)
rechts - herkunft Gliederung (MS-0-13-2 = Münster,oh. Verband, 13.Zug,2.Gruppe)
unten - Angaben zur Bewegung + Maschaftsstärke (Pfeil DO -/1/8/9)
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Innerhalb: 4kästchen
l,o, - funktion
r.u. - Organisation
Aufbau Zeitangaben
Tag Std Min / Monat Jahr
040835 jun 97
Meldung Mannschaftsstärke - Aufbau
1. Zahl - Führer (Zugführer, Ärzte)
2. Zahl - Unterführer (Gruppen-, Staffelführer)
3. Zahl - Einsatzkräfte (Trupp)
4. Zahl - Gesamtstärke
1 / 10 / 29 / 40
Anwendungsregeln von Übermittlungszeichen. Wann, wie,
wenn - Andere Übermittlungen nicht möglich sind
Wie - Übermittlungszeichen sind Sichtzeichen durch Armzeichen, Winkerkelle oder lichtzeichen und können durch Gräuschzeichen unterstützt werden (Pfiff)
dienen - 1. Befehl 2. Meldung 3. Einweisung 4. Verkehrsregelung
Hinweis - Ümz können Doppelfunktionen haben
Hinweis - die Geschwindigkeit der Zeichen bedeuten auch die Durchführungsgeschw.
Lichtzeichenfarben - Weiß - Achtung / grün - Marsch / rot - Halt (nich in Bahnnähe)
Katastrophenschutz Rechtsgrundlage ?
1. Im Frieden /
2. im Fall zum Schutz der Zivilbefölkerung
1. Art. 74 des Grundgesetztes Aufgabe des Landes.
2. Art. 73 Nr.1 Grundgesetzt - Aufgabe des Bundes
Meldeschema? 7W.....´s
Wann ? ist es passiert
Wo ? ist es passiert
Was? ist gschehen.
Wie ? ist die Lage
Wie viele? Betroffene
Was ? ist zu tun
wer ? meldet bekommt Meldung
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