13 Px Nomen 3 1. Teil
EleGStVNIVPlangenehmigungNormen
EleGStVNIVPlangenehmigungNormen
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Cartes-fiches
EleG 734.0 Geltung
Was betrifft das Elektrizitätsgesetz (EleG).
Die Erstellung und der Betrieb der in den Artikeln 4 und 13 bezeichneten elektrischen Schwach- und Starkstromanlagen wird der Oberaufsicht des Bundes unterstellt, und es sind für dieselben die vom Bundesrate erlassenen Vorschriften massgebend
EleG Art 2.2
Was sind Starkstromanlagen?
Als Starkstromanlagen werden solche angesehen, bei welchen Ströme benützt werden oder auftreten, die unter Umständen für Personen oder Sachen gefährlich sind.
EleG 734.0 Art 3
Wer erlässt Vorschriften zur Vermeidung von Gefahren und Schäden welche durch Stark- oder Schwachstromanlagen entstehen?
Wer erlässt Vorschriften zur Vermeidung von Gefahren und Schäden welche durch Stark- oder Schwachstromanlagen entstehen?
UVEK; ESTI
Wer Starkstromanlagen oder Schwachstromanlagen nach Art. 4: Abs 3 EleG erstellt, ändert, benötigt ein Plangenehmigungsverfahren.
Genehmigungsbehörde ist:
a. das Inspektorat;
b. das BFE für Anlagen, bei denen das Inspektorat Einsprachen nicht erledigen oder Differenzen mit den beteiligten Bundesbehörden nicht ausräumen konnte;
Mit der Plangenehmigung werden sämtliche nach Bundesrecht erforderlichen Bewilligungen erteilt.
Unterscheidung:
- öffentliche Stromversorgung
- Hochspannung,
- Schwachstromanalgen
- Eisenbahn oder Trolleybus. Betrieb
- Sind dem Eisenbahnbetrieb unterstellt
EleG 734.0 Art 20 Beaufsichtigung
Kontrolle; Wer muss elektrische Anlagen beaufsichtigen?
Die Beaufsichtigung der elektrischen Anlagen und die Überwachung ihres guten Zustandes ist Sache der Betriebsinhaber (Eigentümer, Pächter usw.).
EleG 734.0 Art 27 Haftpflichtbestimmungen
Wer haftet, wenn durch den Betrieb einer privaten oder öffentlichen Schwach- oder Starkstromanlage eine Person getötet oder körperlich verletzt wird?
1: Wenn durch den Betrieb einer privaten oder öffentlichen Schwach- oder Starkstromanlage eine Person getötet oder körperlich verletzt wird, so haftet der Betriebsinhaber für den entstandenen Schaden, wenn er nicht beweist, dass der Unfall durch höhere Gewalt oder durch Verschulden oder Versehen Dritter oder durch grobes Verschulden des Getöteten oder Verletzten verursacht wurde.
2: In gleicher Weise besteht die Haftpflicht für Schädigung an Sachen, jedoch nicht für Störungen im Geschäftsbetrieb.
EleG 734.0 Art 35 Haftpflichtbestimmungen
Wann kann kein Schadenersatz im Sinne der Artikel 27 und 28 gefordert werden?
Wenn nachgewiesen werden kann, dass der Getötete oder Verletzte oder der an seinem Eigentum Geschädigte sich durch eine widerrechtliche Handlung oder mit wissentlicher Übertretung von bekannt gegebenen Schutzvorschriften, Warnungen u. dgl. mit der elektrischen Anlage in Berührung gebracht hat, so kann kein Schadenersatz im Sinne der Artikel 27 und 28 dieses Gesetzes gefordert werden, selbst wenn der Unfall auch ohne Verschulden des Geschädigten eingetreten ist.
EleG 734.0 Art. 55 Strafbestimmungen
Strafbestimmungen; Wer muss mit einer Busse von 100‘000 Fr rechnen?
Mit Busse bis zu 100 000 Franken wird bestraft, sofern nicht nach dem Strafgesetzbuch eine schwerere Strafe verwirkt ist, wer vorsätzlich:
- als Betriebsinhaber eine elektrische Anlage ohne die nach Artikel 16 erforderliche Plangenehmigung erstellt, ändert oder sie erstellen oder ändern lässt;
- eine elektrische Anlage, die auf Weisung der zuständigen Kontrollstelle wegen gefährlicher Mängel spannungslos gemacht worden ist, eigenmächtig in Betrieb setzt oder setzen lässt;
- ein elektrisches Gerät, das die Anforderungen an die elektromagnetische Verträglichkeit nicht erfüllt, importiert, anbietet oder auf dem Markt bereitstellt;
- ein elektrisches Gerät oder eine ortsfeste Anlage, das oder die die Anforderungen an die elektromagnetische Verträglichkeit nicht erfüllt, in Betrieb nimmt, erstellt oder verwendet.
EleG 734.0 Art 56 Ordnungsbusse
Wer muss mit einer Ordnungsbusse von 5‘000 Fr rechnen.
Wer trotz Mahnung und Hinweis auf die Strafdrohung dieses Artikels einer Vorschrift dieses Gesetzes oder einer dazu erlassenen Verordnung oder einer auf Grund einer solchen Vorschrift getroffenen amtlichen Verfügung nicht nachkommt, wird mit Ordnungsbusse bis zu 5000 Franken bestraft.
Das Plangenehmigungsverfahren kann auf gewisse Weise mit der Installationsanzeige beim Verteilnetzbetreiber (VNB) verglichen werden, jedoch auf einer höheren Ebene und mit unterschiedlichen Anforderungen.
Installationsanzeige beim VNB
- Zweck: Die Installationsanzeige dient dazu, den VNB über geplante Installationsarbeiten an Niederspannungsanlagen zu informieren.
- Meldepflicht: Inhaber von Installationsbewilligungen müssen vor Beginn der Arbeiten eine Meldung an den VNB machen.
- Inhalt: Die Meldung muss Informationen über die geplanten Arbeiten enthalten und von einer fachkundigen Person unterzeichnet sein.
Plangenehmigungsverfahren beim ESTI
- Zweck: Das Plangenehmigungsverfahren ist erforderlich, um die Erstellung oder Änderung von Starkstromanlagen zu genehmigen.
- Genehmigungspflicht: Wer Starkstromanlagen erstellen oder ändern will, benötigt eine Plangenehmigung gemäß Artikel 16 des Elektrizitätsgesetzes (EleG).
- Verfahrenstypen: Es gibt ein ordentliches und ein vereinfachtes Verfahren, je nach Umfang und Auswirkungen des Projekts.
- Einreichung und Prüfung: Das Gesuch muss beim ESTI eingereicht werden, das die Vollständigkeit der Unterlagen prüft und entscheidet, welches Verfahren angewendet wird.
- Beide Verfahren dienen der Sicherheit und der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften.
- Die Installationsanzeige beim VNB betrifft hauptsächlich Niederspannungsanlagen und kleinere Projekte.
- Das Plangenehmigungsverfahren beim ESTI betrifft größere und komplexere Projekte im Bereich der Starkstromanlagen.
Berührungssicher:
Hochspannungsanlagen oder -apparate, die vollwandig mit elektrisch leitendem und geerdetem Material abgedeckt sind bzw. Niederspannungsanlagen oder -apparate, die mit elektrisch leitendem und geerdetem Material abgedeckt oder doppelt isoliert sind;
Berührungsspannung:
Spannung welche ansteht, wenn ein el. Betriebsmittel aufgrund eines Defektes ansteht, zwischen dem Betriebsmittel und beispielsweise einer Wasserleitung. Ist nicht das Gleiche wie die Fehlerspannung. Die bezieht sich auf das Erdpotential
Betriebsinhaber:
Verantwortlicher Betreiber (Eigentümer, Pächter, Mieter usw.) einer elektrischen Anlage;
Erdung:
Die Gesamtheit aller miteinander verbundenen Erder und Erdungsleitungen, einschliesslich metallene Wasserleitungen, Fundamentarmierungen, metallene Umhüllungen von Kabeln, Erdseile und andere metallene Leitungen;
Gekapselte Anlage:
Anlage bei welcher Anschlüsse und aktive Teile vor Berührung mit einer metallenen Umhüllung, welche geerdet ist vor zufälliger Berührung Geschütz sind.
Hochspannungsanlage:
Über 1000V AC und 1500V DC
Instruierte Person:
Person ohne elektrotechnische Grundausbildung, die begrenzte, genau umschriebene Tätigkeiten in Starkstromanlagen ausführen kann und die örtlichen Verhältnisse und die zu treffenden Schutzmassnahmen kennt;
Niederspannungsanlage:
Spannungen unter 50V AC 120V DC - 1000V AC; 1500V DC
Schrittspannung:
StV 734.2 Art. 4
Wie ist die Sicherheit von elektrischen Anlagen zu gewährleisten?
NIV Art 3
Starkstromanlagen und die daran angeschlossenen elektrischen Einrichtungen müssen nach den Vorschriften dieser Verordnung und den anerkannten Regeln der Technik erstellt, geändert, instandgehalten und kontrolliert werden. Sie dürfen bei bestimmungsgemässem Betrieb oder Gebrauch sowie in voraussehbaren Störfällen weder Personen noch Sachen gefährden.
Wo diese Verordnung keine Vorschriften enthält, gelten die anerkannten Regeln der Technik.Als anerkannte Regeln der Technik gelten insbesondere die Normen von IEC. und CENELEC.
Wo international harmonisierte Normen fehlen, gelten die schweizerischen Normen.Bestehen keine spezifischen technischen Normen, so sind sinngemäss anwendbare Normen oder allfällige technische Weisungen zu berücksichtigen.
StV 734.0 Art 4 Anerkannte R.d.T
Was gilt als anerkannte Regeln der Technik?
Regeln der Technik:
- SN 411000
- SN EN,
- EN
- SN ISO
- ISO
- TAB/ WV
- VKF
- SUVA Normen
- ESTI-Weisungen
- Regeln des CES
StV 734.0 Art 4 Anerkannte R.d.T
Was muss man machen wenn keine technischen Normen vorhanden sind?
Was und welche sind gemeint?
Weder in den IEC noch in den CH:
Anwendung vorhandenen Regeln sinngemäss Gemäss StV Art4 Abs 3 : NEV Art 3 Abs 3
Was und welche sind gemeint?
Regeln des CES / Esti Weisungen SNG’s
StV 734.2 Art 6 Brandschutz
Wie müssen Starkstromanlagen erstellt werden in Bezug zum Brandschutz?
nenne 2 Konkrete Massnahmen
Starkstromanlagen müssen so erstellt, geändert, betrieben und instandgehalten werden, dass:
a. die Entstehung von Bränden und Explosionen weitgehend verhindert wird;
b. Einwirkungen durch äussere Brände und Explosionen weitgehend ausgeschlossen sind;
c. der Ausbreitung von Flammen, Hitze und Rauch ausreichend vorgebeugt wird (Brandabschnitte);
d. Brände wirksam bekämpft werden können.
Massgebend sind die Brandschutznormen der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen
StV 734.2 Art. 6 Brandschutz
Was für Brandschutznormen sind massgebend?
Massgebend sind die Brandschutznormen der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen
StV 734.2 Art.10 Berührungschutz
Wie kann der Schutz vor Berührung gewährleistet werden?
Die Betriebsinhaber von Starkstromanlagen sorgen dafür, dass sich Personen, die über die Gefahren nicht unterrichtet sind, auch bei Unachtsamkeit weder direkt noch indirekt (z. B. mit Werkzeugen, Geräten des täglichen Gebrauchs usw.) betriebsmässig unter Spannung stehenden Teilen von Anlagen und daran angeschlossenen elektrischen Einrichtungen so nähern können, dass sie sich gefährden.
- MS- IP 3X
- NS- IP 2X
- Gekapselte Systeme
- Abstände
StV 734.2 Art.10 Berührungschutz
Wie ist die Anforderung für eine in einer Starkstromanlage tätige Person?
a) Für die Beaufsichtigung von Arbeiten;
b) Für die Kontrolle und Bedienung von Anlagen; (z.B ablesen von Zählern oder anderen Sachen in einer Trafo- Station)
c) Für die Arbeiten von Betriebsfremden Personen; (z.B Maler- Arbeiten)
a) Sachverständige Person
Für die Beaufsichtigung von Arbeiten an oder in Starkstromanlagen und zugehörenden betriebstechnischen Einrichtungen sowie für Massnahmen der Arbeitssicherheit dürfen nur sachverständige Personen eingesetzt werden.
b) Instruierte Personen
Für die Kontrolle und Bedienung von Anlagen und für besondere Arbeiten dürfen auch instruierte Personen eingesetzt werden.
c) Bewegungsfreiheit Beschränken
Die Bewegungsfreiheit betriebsfremder Personen, die im Betriebsbereich tätig sind, ist auf ihren Einsatzort und den Zugang zu beschränken.
StV 734.2 Art. 17 Kontrolle und Instandhaltung
Wer muss die Starkstromanlage Instandhalten
Die Betriebsinhaber müssen ihre Starkstromanlagen dauernd instandhalten und periodisch reinigen und kontrollieren oder diese Arbeiten durch Dritte ausführen lassen.
- a:sich die Anlagen und die daran angeschlossenen elektrischen Einrichtungen in einwandfreiem Zustand befinden;
- b.die Anlagen bezüglich Unterteilung, Anordnung und Kurzschlussfestigkeit den Vorschriften entsprechen;
- c.die Schutzeinrichtungen korrekt eingestellt und wirksam sind;
- d.im Bereich der Anlagen sicherheitsmindernde Veränderungen eingetreten sind;
- e.Anlageschemata, Kennzeichnungen und Beschriftungen vorhanden und nachgeführt sind.
Kontrollperiode 5J nicht überschreiten
StV 734.2 Art. 54 Berührungsspannung
Wie hoch darf die Berührungsspannung in einer Anlage sein?
Maximal 50V 120V DC
VPeA 734.25 Art 1
Was Regelt diese Verordnung VPeA?
Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für elektrische Anlagen
Diese Verordnung regelt:
a. die Durchführung des Sachplanverfahrens für Leitungen mit einer Nennspannung von 220 kV oder höher, die sich erheblich auf Raum und Umwelt auswirken;
b. die Festlegung von Projektierungszonen und Baulinien;
c. das Plangenehmigungsverfahren für die Erstellung und die Änderung von:
Sie gilt in vollem Umfang für die Erstellung und die Änderung von Niederspannungsverteilnetzen, soweit es sich um Anlagen in Schutzgebieten nach eidgenössischem oder kantonalem Recht handelt.
Die übrigen Niederspannungsanlagen werden vom Eidgenössischen Starkstrominspektorat (Inspektorat) anlässlich der regelmässigen Inspektionen genehmigt.
VPeA 734.25 Art 2 Gesuchunterlagen
Für eine Plan- Genehmigung sind was für Angaben für die Beurteilung des Projektes notwendig?
Die Unterlagen, die dem Inspektorat zur Genehmigung einzureichen sind, müssen alle Angaben enthalten, die für die Beurteilung des Projektes notwendig sind, insbesondere Angaben über:
- Betriebsinhaberin, Standort, Art und Ausgestaltung der geplanten Anlage und deren Zusammenhang mit bestehenden Anlagen;
- die Begründung des Projektes;
- alle sicherheitsrelevanten Aspekte;
- mögliche Einflüsse auf oder durch andere Anlagen oder Objekte;
- die Auswirkungen auf die Umwelt und die Landschaft;
- die Abstimmung mit der Raumplanung, insbesondere mit den Richt- und Nutzungsplänen der Kantone;
- das Ergebnis der Abklärungen, ob ein Sachplanverfahren durchgeführt werden muss oder nicht, und gegebenenfalls, das Ergebnis des Sachplanverfahrens.
VPeA 734.25 Art 10 Bau
Wann darf mit dem Bau einer Anlage begonnen werden?
Nach ESTI Plangenehmigungsverfügung:
Sofort oder Frist 30T (Einsprachen liegen noch vor)
VPeA 734.25 Art 17 Kosten
Wer trägt die Kosten für die Publikation des Gesuches
Der Gesuchsteller
NIV 734.27
Was bedeutet NIV und wer hat sie verordnet?
Niederspannungsinstallationsverordnung und sie basiert auf dem Elektrizitätsgesetz Art 3.
Welches die Grundlage für die Erstellung el. Stark und Schwachstromanlagen ist.
Verordnet vom Bundesrat
NIV 734.27
Wann wurde die neue NIV verordnet / in Kraft gesetzt?
November 2001
Erneuert: Jan. 2018
NIV 734.27
Worauf stützt sich die NIV?
Die NIV stützt sich primär auf das Elektrizitätsgesetz (EleG), insbesondere Artikel 3. Dabei ist Artikel 3 die Grundlage für die Sicherheit und Regelung elektrischer Installationen.
NIV 734.27 Art.3
Nach was müssen elektrische Installationen erstellt, geändert, in Stand gehalten und kontrolliert werden? Was dürfen diese nicht gefährden?
Nach dem anerkannten Regeln der Technik
Keine Gefährdung von Personen / Sachen /Tieren
NIV 734.27
Bei welchen Spannungen muss die NIV in vollem Umfang angewandt werden?
50-1000V AC
120-1500V DC
NIV 734.27 Art. 1-5
Bei welchen Installationen gelten nur die allgemeinen Bestimmungen der NIV?
Artikel 1-5: für Schwachstrominstallationen 50V AC und 120V DC und unter 2A
Allgemeine Sicherheitsanforderungen und Verpflichtungen
NIV Art. 1: Geltungsbereich
NIV Art. 2: Begriffe
NIV Art. 3: Grundlegende Anforderungen an die Sicherheit
NIV Art. 4: Grundlegende Anforderungen zur Vermeidung von Störungen
NIV Art. 5: Pflichten des Eigentümers
NIV 734.27
Gilt die NIV auch in Installationen, die mit Hochspannung betrieben werden?
Die NIV gilt für Hochspannungsanlagen, wie beispielsweise Neonbeleuchtungen, Röntgen, Viehüteinstallationen, welche aus der Niederspannung Installation gespiesen wurden.
NIV 734.27 Geltungsbereich
Für wen hat die NIV keine Gültigkeit?
Bahnanlagen: Hier gelten die Bestimmungen der Bahnverordnung (EBV).
Öffentliche Beleuchtungen: Hier gelten die Vorschriften der Strassenverkehrsgesetzgebung (StV).
Seilbahnen: Hier gelten die Bestimmungen der Seilbahnverordnung (SebV).
NIV 734.27 Geltungsbereich
Was sind Installationen nach NIV?
Elektrische Installationen nach der NIV umfassen:
- Installationen in Wohnbereichen, Einfamilienhäusern, Schulgebäuden, Industrieanlagen und ähnliche Anwendungen.
- Installationen nach einem Anschlussüberstromunterbrecher.
- Energieerzeugungsanlagen, die an ein Niederspannungsverteilnetz angeschlossen sind (z. B. Photovoltaikanlagen).
- Die Aufzählung entspricht auch den allgemeinen Beispielen aus Kapitel 7.1 der NIN.
NIV 734.27 Art 1
Muss die NIV auf alle Fälle eingehalten werden?
In Anlagen in welcher die NIV gilt, ist sie einzuhalten. Das UVEK oder das ESTI kann aber in besonderen Fällen ausnahmen genehmigen. Dabei darf die Sicherheit nicht gefährdet werden.
NIV 734.27 Art.3
Was ist die grundlegende Anforderung an die Sicherheit?
NIV Art. 3 definiert die grundlegenden Anforderungen an die Sicherheit:
- Elektrische Installationen müssen nach den anerkannten Regeln der Technik ausgeführt werden, einschließlich Standards von CEN, CENELEC, IEC, und SN.
- Wenn eine Situation nicht explizit geregelt ist, ist eine passende Norm sinngemäss anzuwenden. Falls keine Norm anwendbar ist, gelten die Weisungen des ESTI (Eidgenössisches Starkstrominspektorat).
- Es dürfen weder Personen, Sachen noch Tiere gefährdet werden.