Zivilgesetzbuch
3. Sachenrecht: Aufbau, Prinzipien
3. Sachenrecht: Aufbau, Prinzipien
Kartei Details
Karten | 29 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Allgemeinbildung |
Stufe | Berufslehre |
Erstellt / Aktualisiert | 30.12.2024 / 09.01.2025 |
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Was sind dingliche Rechte?
- umfasst die Gesamtheit aller Rechte an Sachen
- wirken gegenüber jedermann
Was ist der Besitzes-Rechtsschutz?
- Vermutungen aus dem Besitz = Der Besitz an beweglichen Sachen begründet die Vermutung, dass der Besitzer Eigentümer der Sache ist. Bei Grundstücken steht dies im Grundbucheintrag.
- Rechtsfolgen = Aus den vorgenannten Eigentumsvermutungen folgen für den Besitzer die gesetzlichen Abwehr-, Verteidigungs- und Angriffsmöglichkeiten
- Publizität = Der Besitz ist das Publizitätsmittel für die Rechte an beweglichen Sachen
Welche zwei Rechtsinstitute stehen zur Durchsetzung des Besitzes zur Verfügung?
Selbsthilfe = Erlaubt gewisse, zeitlich begrenzte (sofortige) Gewaltanwendung zur Abwehr von Angriffen auf den Besitz
Besitzesschutzklage = Besitzesentziehung, Besitzesstörung
Was ist der Besitzesschutz?
Der Besitzer ist gegen jede verbotene Eigenmacht geschützt, worunter jeder ohne den Willen des Besitzers erfolgende Eingriff in die Besitzsphäre zu verstehen ist.
Was für Arten von Besitzverlust gibt es?
Freiwillig = wenn er den Besitz einem anderen überträgt oder ihn einfach aufgibt
Unfreiwillig = durch Diebstahl oder sonstigen Verlust
Wann redet man von Besitzverlust?
Sobald der Besitzer nicht mehr im Stande ist, die tatsächliche Gewalt über die Sache auszuüben
Nennen Sie die Arten der Besitzübertragung
durch Sachübergabe = Der Besitz wird durch die Übergabe der Sache selbst übertragen
ohne Sachübergabe:
- Besitzeskonstitut: der Veräusserer behält die Sache weiter als unselbstständiger Besitzer (verkauft Klavier, mietet es aber noch)
- Besitzwandlung: Besitzerwerber hat die Sache bereits als unselbstständiger Besitzer in seiner Gewalt
- Besitzanweisung: befindet sich die Sache bei einem Dritten, wird der mittelbare unselbstständige Besitz übertragen während der unselbstständige unmittelbare Besitz beim Dritten verbleibt
Nennen Sie die Arten des Besitzes
Originären (ursprünglich) Besitzerwerb = Besitz wird unabhängig vom Willen eines bisherigen Besitzers erworben (zB. Fischer, Dieb)
Derivativen (abgeleitet) Besitzerwerb = Besitz wird durch Übertragung der Sache vom früheren Besitzer erworben (zB. Kauf)
Was versteht man unter Mit- und Gesamtbesitz?
Mitbesitz = mind. 2 Personen haben den vollen Besitz (im gleichen Verhältnis)
Gesamtbesitz = mind. 2 Personen können nur gemeinsam an einer Sache Gewalt ausüben (zB. Banksafe der nur vom Mieter und der Bank gemeinsam geöffnet werden kann)
Was versteht man unter unmittelbarer/mittelbarer Besitz?
unmittelbar = Eigentümer der Sachherrschaft hat
mittelbar = Eigentümer der Sachherrschaft durch Dritten ausüben lässt
Was versteht man unter selbstständiger/unselbstständiger Besitz?
selbstständig = Eigentümer ist selbstständiger Besitzer
unselbstständig = Person, welcher einer Sache vom Eigentümer bloss vorübergehend übertragen wurde (Mieter, Nutzniesser)
Erläutern Sie den Begriff "Besitz"
- tatsächliche oder faktische Gewalt über eine Sache
- auf die Sache einwirken zu können, ohne Rücksicht auf Recht oder Unrecht
- eine feste, auf Dauer angelegte Beziehung einer Person zu einer Sache
Erklären Sie das Prinzip der Alterspriorität
Die Rangordnung unter den beschränkten dinglichen Rechten bestimmt sich nach dem Errichtungsdatum: das frühere errichtete Recht geht dem später errichteten vor.
Erklären Sie das Akzessionsprinzip und nennen Sie die Vorteile davon
Sind Sachen durch feste Verbindung Bestandteil eines Grundstückes geworden, so wird der Eigentümer des Grundstückes auch Eigentümer der mit dem Grundstück verbundenen Sachen.
Vorteile:
- Es beschreibt was zu einer Sache gehört
- Es mildert das Spezialitätsprinzip. Soll nämlich über die Hauptsache und ihre Bestantanteile rechtlich verfügt werden, kann dies in einem einzigen Akt geschehen
- Gewisse Sachen werden von Gesetzes wegen als Bestandteile erklärt
- Damit ist der Umfang des Grundeigentums, des Fahrniseigentums und der beschränkten dinglichen Rechte festgelegt
- Feste Verbindungen zwischen Sachen sollen bestehen bleiben. Eine Zerstörung der Sache bzw. Wegnahme des Bestandteils soll verhindert werden.
Erklären Sie das Kausalitätsprinzip
Jedem Verfügungsgeschäft (Erwerbsakt) muss zwecks Wirksamkeit ein gültiges Verpflichtungsgeschäft (Rechtsgrund) zugrunde liegen. (zB. Kauf eines Grundstücks = Öffentlich beurkundeter Kaufvertrag)
Erklären Sie die Typengebundenheit (Numerus clausus)
Diese Prinzip soll eine Verzettelung der sachenrechtlichen Beziehungen und damit verbunden eine Rechtsunsicherheit vermeiden. Es gibt nur die im Gesetz vorgesehenen dingliche Rechte. Es steht nicht in der Autonomie der Parteien, neue dingliche Rechte zu kreieren.
Erklären Sie das Spezialitätsprinzip (Individualitätsprinzip)
Bezweckt die Klarheit und Eindeutigkeit der Rechtsverhältnisse an Sachen. Dingliche Rechte können nur an einzelnen, individualisierten Sachen bestehen.
Erklären Sie das Publizitätsprinzip (Offenlegungsprinzip)
Da dingliche Rechte gegenüber jedermann gelten, müssen sie für jedermann ersichtlich sein.
- Publizitätsmittel bei unbeweglichen Sachen = Grundbuch (Eigentumsverhältnisse an Grundstücke)
- Publizitätsmittel bei beweglichen Sachen = Besitz (wer eine Sache besitzt, ist Eigentümer)
Wie heissen die Prinzipien des Sachenrechts?
- Publizität
- Spezialität
- Typengebundenheit und Typenfixierung
- Kausalität
- Akzession
- Alterspriorität
Wie ist im ZGB die Unterscheidung der Sache geregelt?
Das ZGB unterscheidet zwischen beweglichen (Fahrnis) und unbeweglichen Sachen (Grundstück).
Wie wird eine Sache gemäss Gesetz beschrieben und was sind die vier Merkmale?
Eine Sache ist unpersönlicher, für sich bestehender, Gegenstand, welcher der menschlichen Herrschaft unterworfen werden kann.
- Unpersönlichkeit
- Körperlichkeit
- Abgegrenztheit
- Beherrschbarkeit
Nennen Sie drei beschränkte dingliche Rechte mit Erklärung
Dienstbarkeiten = Der Berechtigte hat Anspruch auf die Nutzung oder den Gebrauch einer Sache
Pfandrechte = Beinhaltet das dingliche Recht des Gläubigers, eine fremde Sache oder ein fremdes Recht zu vorzugsweisen Befriedigung seiner Forderung zu verwerten.
Grundlasten = Besteht in der Verpflichtung des jeweiligen Eigentümers eines Grundstücks, Leistungen an eine individuell bestimmte Person oder an den jeweiligen Eigentümer eines anderen Grundstücks zu erbringen, für diese Leistungen haftet ausschliesslich das belastete Grundstück.
Was ist die Besonderheit der beschränkten dinglichen Rechte?
Die beschränkten dinglichen Rechte weisen einen begrenzten Inhalt und dienen dem Berechtigten nur nach einer gewissen Seite hin.
Nennen Sie die zwei Befugnisse die mit dem Eigentum verbunden sind
Verfügungsmacht = positive Seite. Eigentümer kann über seine Sache frei verfügen.
Ausschliessungsrecht = negative Seite. Der Eigentümer ist befugt, seine Sache von jedem, der sie im vorenthält, heraus zu verlangen und jede ungerechtgertigte Einwirkung auf die Sache abzuwehren.
Was für subjektive Sachenrechte gibt es und was unterscheidet sie voneinander?
Eigentumsrecht = die gegebene Herrschaft ist umfassend
Beschränkten dinglichen Rechten = ist die Herrschaft begrenzt
Aus was besteht das Vermögensrecht?
Das Sachen- (als 4. Teil des ZGB) und das Obligationenrecht bilden zusammen das Vermögensrecht.
Was sind die Kriterien vom Obligationenrecht?
Erfasst sein Objekt nur durch eine bestimmte Person und kann ausschliesslich dieser entgegen gesetzt werden. Sein Inhalt ist ein persönlicher oder obligatorischer Anspruch.
Zu welchem Recht gehört das Sachenrecht?
Das Sachenrecht ist ein absolutes Recht. Es besteht gegenüber jedermann und kann gegenj jede Person, die in desen Bereich störend eingreift, geltend gemacht werden. Es beinhaltet einen dinglichen Anspruch.
Erklären Sie die Rechte, die einer Person zustehen können
Relatives Recht
- perönliches, obligatorisches Recht, Forderung
- Wirkungen nur gegenüber ganz bestimmten Personen
- Verhältnis Gläubiger-Schuldner
Absolutes Recht
- dingliches Recht, Persönlichkeitsrecht, Immaterialgüterrecht
- Wirkungen gegenüber jedermann
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