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Fichier Détails
Cartes-fiches | 65 |
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Langue | Deutsch |
Catégorie | Droit |
Niveau | Université |
Crée / Actualisé | 19.10.2024 / 22.10.2024 |
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Bundestag — Wahlgrundsätze
-gelten auch auf Länder- und Gemeindeebene (Art. 28 Abs. 2 S.2 GG)
AUFGG
a) Allgemein: Fähigkeit aller Deutschen zu wählen (aktiv) und gewählt zu werden (passiv)
b) Unmittelbar: Keine Zwischeninstanz zwischen Wähler & Abegeordnetem (jede Stimme unmittelbar an bestimmten Wahlbewerber)
c) Freiheit: Stimmabgabe frei von Zwang & Beeinflussung
d) Gleichheit: alle Stimmen haben gleichen Wert/Erfolgswert, jede Stimme gleiche Berücksichtigung bei Parlamentssitzen
e) Geheim: Recht geheimer Wahlentscheidung ohne zwingende Wahlbekanntgabe
Bundestag — Funktionen
- Gesetzgebung (Art. 76-78 GG)
- Haushaltsgesetz (Art. 110 GG)
- Wahl anderer Organe (Art. 63, 54, 94 GG)
- Kontrolle v. Regierung u. Verwaltung (Art. 43 Abs.1, 44 GG)
Rechte einzelner Abgeordneter
- Freies Mandat: Abgeordnete nur ihrem Gewissen unterworfen, keine Bindung an Anträge/Weisungen, Rede-/Stimmrecht, Frage-/Auskunftsrecht
- Indemnität: grundsätzliche Straflosigkeit parlamentarer Äußerungen (Art. 46 Abs.1 GG)
- Immunität: Strafverfolgung ABG. außerhalb Parlaments nur mit Genehmigung d. BT
Misstrauensvotum/ Vertrauensfrage
Abwahl des Bundeskanzlers durch Wahl eines neuen Kanzlers durch Mehrheit im Parlament
Bundestag — Mehrheiten
- Einfache Mehrheit: Mehrheit der abgegebenen, gültigen Stimmen
- Absolute Mehrheit: Mehrheit d. Stimmen, die theoretisch möglich sind
- Qualifizierte Mehrheit: Mehrheit, bei der ein bestimmter festgelegter Anteil erreicht werden muss (meist 2/3)
Bundesrat (allg.)
Art 50 ff. GG
- Vertretung d. Länder auf Bundesebene
- Mitwirkung bei Gesetzgebung
- jeweilige Landesregierungen bestimmen Vertreter
—> Stimmenanzahl nach größe d. Länder, nur einheitliche Stimmen eines Landes
Bundesregierung (allg.)
Art. 62 ff. GG
- bestehend aus BK (Wahl durch BT) und Bundesministerien
- Aufgabenverteilung durch drei Pinzipien:
1. Kanzlerprinzip: BK bestimmt Richtlinien d. Politik und trägt Verantwortung
2. Ressortprinzip: Jeder Bundesminister leitet Ministerium in eigener Verantwortung
3. Kollegialprinzip: Bei wichtigen Entscheidungen entscheiden Kabinett als Kollegium
Bundespräsident (allg.)
Art. 54 ff. GG
- Staatsoberhaupt der BRD
- Wahl durch Bundesversammlung
- repräsentative Funktion:
--> Notarfunktion bei Gesetzen
--> Ernennung BK und Bundesminister
--> Entscheidungen in Regierungskrisen
--> Ausübung Begnadidungsrecht
Prüfungsrecht Bundespräsident
Bei Gesetzentwürfen:
- formell: nach den Vorschriften d. GG zustande gekommen?
- materiell: inhaltl. Überprüfung auf Verfassungsmäßigkeit (äußerst umstritten)
"Evidenzkontrolle": Nur Verweigerung der Ausfertigung wenn Gesetz evident verfassungswidrig
Bundesverfassungsgericht (allg.)
Art. 93 ff. GG
- oberstes deutsches Gericht: Wacht über Einhaltung d. Verfassung
- Sitz in Karlsruhe
- Zusammensetzung: 2 Senate mit je 8 Richtern --> von BR u. BT auf 12 Jahre gewählt
- umfassende Kontrollfunktion & Bindungswirkung, z.T. haben Entscheidungen Gesetzeskraft
Bundesverfassungsgericht (Verfahren)
1. Organstreitverfahren
—> Streitigkeiten zwischen Bundesorganen
2. Abstrakte/konkrete Normenkontrolle
—> Überprüfung v. Gesetzen auf Verfassungsmäßigkeit
3. Bund- und Länderstreit
—> Streit zwischen Bund und Land um verfassungsrechtl. Rechte/Pflichten
4. Verfassungsbeschwerde
—> natürliche Personen verfolgen Durchsetzung ihrer Grundrechte
Grundzüge Staatsaufbau NRW (Verfassung und Landtag)
1. Verfassung NRW:
--> seit 11.07.1950, kein eigener Grundrechtskatalog (Verweis auf GG)
2. Landtag NRW:
--> Wahlperiode 5 Jahre
--> Gesetzgebung wichtigste Funktion
--> Auflösung nur durch Landesregierung
--> Abgeordnetenrechte = Bundestagsabgeordnetenrechte
Grundzüge Staatsaufbau NRW (Landesregierung)
- bestehend aus Ministerpräsidenten und Ministerien
- Besonderheit: MP muss Parlament angehören
- MP hat Richtlinienkompetenz und ernennt Minister (Ressortprinzip)
- MP darf nicht Mitglied d. BT/BR sein
Grundzüge Staatsaufbau NRW (Verfassungsgerichtshof)
- bestehend aus Präsident d. OVG NRW, den 2 lebensältesten der 3 Präsidenten d. OLG NRW und 4 vom Landtag gewählten Verfassungsrichtern
- Sitz in Münster
Verfassungsgerichtshof NRW (Verfahren)
1. Kommunale Verfassungsbeschwerde = VFB von Gemeinden/Kreisen
2. Abstrakte u. konkrete Normenkontrolle hins. Landesgesetzen
3. Organstreitigkeiten auf Landesebene
4. Beschwerden im Wahlprüfungsverfahren Landtagswahlen
Was beschreibt STOR?
Aufbau d. Staates & seine Strukturen
Was bestimmt STOR?
Bildung, Zusammensetzung & Kompetenzen d. Staatsorgane
Was regelt STOR?
Zusammenarbeit v. Bund und Ländern (föderales System)
Grundlage STOR
Grundgesetz der BRD
Welches Recht ist STOR
Öffentliches Recht
Drei-Elementen-Lehre
1. Staatsgebiet: abgegrenztes Territorium (in DE: Bundesgebiet mit 16 BL)
2. Staatsgewalt: Macht über das Staatsvolk (in DE: geht vom Volke aus, Art. 20 GG
3. Staatsvolk: Gesamtheit d. Staatsangehörigen (Die Deutschen)
Subordinationstheorie
öffentliches Recht: Über-Unterordnung (z.B. Polizei ordnet etw. an)
Privatrecht: Gleichordnung (z.B. Kaufvertrag)
Interessentheorie
Öffentliches Recht: Allgemeinwohlinteresse
Privatrecht: Private Interessen
Sonderrechtstheorie
Öffentliches Recht: Staat als Träger öffentlicher Gewalt
Privatrecht: jedermann durch Norm berechtigt/verpflichtet
Grundlage
Verfassungsprinzipien/Staatsziele
- grundlegende Entscheidungen in der Verfassung für das polit. Gemeinwesen
- unmittelbare Verbindlichkeit für staatl. Handeln
- Kernbereiche dürfen nicht geändert werden (Art. 79 Abs. 3 GG)
Demokratieprinzip (Legitimationskette)
- Art. 20 Abs. 1 GG
- "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus" —> Prinzip der Volkssouveränität
- Legitimationskette: Staatsgewalt wird durch Volk legitimiert (Bsp. Bundeskanzlerwahl) —> Volk wählt Abgeordnete, Abgeordnete wählen BK
Demokratieprinzip (Definition)
- Volksherrschaft mit Schutz d. Minderheiten
"Demokratie ist eine Regierung d. Volkes, durch das Volk, für das Volk"
- verankert im GG
Demokratie (plebiszitäre)
Volk trifft Entscheidungen direkt (z.B. Volksabstimmung, Beispiel Schweiz)
Demokratie (repräsentative)
Gewählte Vertreter üben Staatsgewalt aus (Art. 20 Abs. 2 S.2 GG)
Merkmale Demokratieprinzip
- Achtung d. Menschenrechte
- Mehrheitsprinzip
- Verantwortlichkeit d. Regierung
- Regelmäßige Wahlen nach festen Grundsätzen
- Chancengleichheit d. Parteien
- Parlamentsvorbehalt
- Kommunikationsgrundrechte
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