NIN Kapitel 7.11
NIN Kapitel 7.11
NIN Kapitel 7.11
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Cartes-fiches
Was ist der Anwendungsbereich des Kapitels 7.11 für temporär errichtete elektrische Anlagen?
Das Kapitel 7.11 gilt für temporär errichtete elektrische Anlagen in Ausstellungen, Shows und Ständen, einschließlich mobiler und tragbarer Stände und Ausstattungen, zum Schutz der Benutzer. Es gilt nicht für Ausstellungsgegenstände (Exponate) mit eigenen Normen oder für die elektrische Anlage eines Gebäudes.
Was sind die Definitionen für „Ausstellung“, „Show“ und „Stand“ laut Kapitel 7.11?
- Ausstellung: Ein Ereignis zum Ausstellen und/oder Verkaufen von Produkten an einem geeigneten Ort.
- Show: Eine Vorführung oder Darbietung an einem geeigneten Ort.
- Stand: Ein Bereich oder temporär errichteter Aufbau zum Ausstellen, Vermarkten, Verkauf oder Unterhalten.
Welche Spannung darf eine temporär errichtete elektrische Anlage in Ausstellungen, Shows und Ständen höchstens haben?
Die Nennspannung darf 230/400 V AC oder 500 V DC nicht überschreiten.
Welche Schutzmaßnahmen sind für den Basis- und Fehlerschutz in temporär errichteten Anlagen nicht zulässig?
- Basis-Schutz: Schutz durch Hindernisse und Anordnung außerhalb des Handbereichs.
- Fehlerschutz: Nicht leitende Umgebung und Schutz durch erdfreien örtlichen Schutz-Potenzialausgleich.
Welche Schutzmaßnahme muss bei der automatischen Abschaltung der Stromversorgung verwendet werden?
Es darf nur das System TN-S angewendet werden.
Was sind die Anforderungen an die Trenneinrichtung in temporär errichteten Aufbauten?
Jeder temporär errichtete Aufbau muss mit einer eigenen schnell erreichbaren und eindeutig erkennbaren Trenneinrichtung versehen sein, wie Schalter oder Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs), gemäß den geltenden Normen.
Wie muss der Schutz gegen thermische Einflüsse und Feuer für temporär errichtete elektrische Anlagen gewährleistet werden?
Bei Anwendung von SELV oder PELV muss der Schutz der Leiter durch Isolierung erfolgen, die einer Prüfwechselspannung von 500 V standhält oder durch Gehäuse oder Umhüllungen mit einer Schutzart von mindestens IP4X oder IPXXD.
Welche Anforderungen bestehen für die Auswahl und Errichtung von Leitungen in temporär errichteten Anlagen?
Leitungen müssen aus Kupfer sein, einen Mindestquerschnitt von 1,5 mm² aufweisen und, wenn mechanische Beschädigung möglich ist, entweder bewehrt oder geschützt sein. Flexible Leitungen müssen in öffentlich zugänglichen Bereichen gegen mechanische Beschädigung geschützt werden.
Wie müssen Beleuchtungsanlagen und Leuchten in temporären Aufbauten gesichert werden?
Leuchten, die unterhalb von 2,5 m angebracht sind oder zufälligem Berühren zugänglich sind, müssen sicher befestigt und so platziert oder geschützt werden, dass Verletzungsrisiken oder Feuergefahr vermieden werden.
Was sind die Anforderungen an die Prüfungen von temporär errichteten elektrischen Anlagen?
Die temporär errichteten elektrischen Anlagen müssen nach jeder Montage vor Ort geprüft werden, um sicherzustellen, dass sie den geltenden Normen entsprechen.