PJ Mündlich 2024

Mündlich Vorbereitung (Audit / Tax / FinRep)

Mündlich Vorbereitung (Audit / Tax / FinRep)


D. I.
Diese Lernkarten decken steuerliche und rechtliche Aspekte von Unternehmensumstrukturierungen, insbesondere zu IFRS, Schweizer Steuergesetzgebung und Verrechnungssteuer ab. Sie richten sich an Studierende und Praktiker, die sich auf mündliche Prüfungen vorbereiten oder vertieftes Wissen zu Bilanzierung, Kapitaltransaktionen und Steuerfolgen benötigen.
Flashcards
337
Students
9
Language
German
Category
Micro-Economics
Level
Other
Created / Updated
13.08.2024 / 09.08.2026

Flashcards

OR Aktivierungsvoraussetzungen

OR 959 Abs. 2

1. Verfügungsgewalt aufgrund vergangener Ereignisse

2. Verlässliche Wertermittlung

3. Zukunftiger Nutzenzufluss ist wahrscheinlich

Fair Value Hierarchie

IFRS 13

Level 1: Beobachtbare Preise auf aktiven Märkten = Börsenkurse

Level 2: Bewertung anhand beobachtbarer Eingagsparameter = an aktiven Märkten für ähnliche Vermögenswerte = Zinsswaps

Level 3: Nicht beobachtbare Inputfaktoren

Offenlegung: Bewertungsmethoden und Inputs für Ermittlung des Fair Values sind offenzulegen + Für Level 3 noch Impact auf Gewinn oder OCI offenzulegen.

Finanzaktiven

-> Entscheidungsbaum: Wann AC, Wann FVOCI, Wann FVTPL? Aktiven vs. Passiven?

1. AC: Wenn FK-Instrument + HTM (Halten) + SPPI Vertragliche Zahlungsströme nur Zins- und Tilgungszahlungen

2. FVOCI: Wenn FK-Instrument + Available for sale (Halten & Verkaufen) + SPPI Vertragliche Zahlungsströme nur Zins- und Tilgungszahlungen

3. FVP&L: Wenn FK-Instrument + Held for Traiding = immer FVPL

4. Derivate = immer FVPL

5. EK-Instrument: Handelsabsicht? Ja = FVPL ; Nein = FVOCI

Fair Value Presentation Option: Mann kann diese Option ziehen um Instrumente als FVPL zu klassifizieren (um Accounting Missmatch in der Bilanz zu vermeiden).

- Recycling bei FVOCI: Bei Verkauf muss OCI über die ER recycled werden bei FK-Instrumenten. Bei EK Instrumenten immer ohne Recycling, also OCI direkt über Gewinnreserven auflösen.

Finanzaktiven

-> Impairment

Früher IAS 39, Incurred Loss Modell (= Wertberichtigungen erst, wenn konkrete Evidenz bestand)

Heute: ECL Modell: Zwei Möglichkeiten
1. 12-Month ECL, falls keine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos
2. Lifetime ECL, bei Positionen wo signifikate Erhöhung des Kreditrisikos stattgefunden hat.

Spesen

-> Behandlung bei AC, FVOCI und FVTPL

Spesen werden bei:
- AC und FVOCI aktiviert
- bei FVTPL erfolgswirksam erfasst.

Finanzpassiven

-> Klassifizierung (2 Möglichkeiten), Umklassifizierung, Spezielles bei FVTPL

Klassifizierung: Amortized Cost oder FVTPL

Umklassifizierung: Gemäss IFRS nicht erlaubt

Bei FVTPL speziell: Wertveränderungen aufgrund eigenem Kreditrisiko (Bonität eigenes UN sinkt = FV sinkt) werden im OCI erfasst, und Marktänderungen (Zins steigt FV sinkt) im Handelserfolg.

Amortized Cost

-> Grundsätzliches

- Zahlungsströme = Coupons, jedes Jahr gleich hoch

Zinsertrag / Zinsaufwand = IRR * Buchwert Finanzinstrument

Amortisation (bei unter-pari Kauf) / Aufwertung (bei über-pari Kauf) = Zinsertrag - Coupon => Der Buchwert erhöht/verringert sich um diesen Betrag

FVOCI 

-> Grundsätzliches zum Buchungs-Vorgehen

1. Kauf wird gebucht

2. Aufwertung / Abwertung auf AC Wert

3. Korrektur vom AC-Buchwert auf Fair Value Kurs über OCI NBWR

Hedge Arten (2)

- Fair Value Hedge = Absicherung des Wertes vom Grundgeschäft mittels Sicherungsinstrument. => Absicherungserfolg wird in die ER gebucht

- Cash Flow Hedge = Absicherung der zukünftigen Geldflüsse => Absicherungserfolgt wird im EK gebucht.

Rückstellung

-> IFRS / FER Standard

IAS 37

FER 23

Rückstellung: Ansatzkriterien (FER und IFRS identisch) und Beurteilung

IAS 37

1. Gegenwärtige Verpflichtung

2. Erwartung für Ressourcenabfluss

3. Verlässliche Schätzung

=> Verbot der Aufwandrückstellung

=> RS werden zu jedem Bilanzstichtag geprüft und gegebenenfalls angepasst

Rückstellungen: IFRS Bewertung (Determinanten)

IAS 37

1. Bestmögliche Schätzung = Risiken und Unsicherheiten sind zu berücksichtigen.

2. Barwert der Rückstellung = Expected Value = Wenn Zinseffekt wesentlich ist = Abdiskontieren

3. Erträge aus Veräusserung sind nicht zu berücksichtigen

4. Erwartete Erstattungen (z.B. durch Versicherungen) schmälern RS-Betrag nicht, sondern sind ggf. zu aktivieren.

Rückstellungen nach FER

-> Spezielles

FER 23

Aussicht auf Verluste = Keine RS-Tatbestand
Verminderung zukünftiger Erträge oder Margen = Kein RS-Tatbestand
Verbot der Aufwandsrückstellung (z.B. Aufwendung für Sponsoring in Zukunft)
- Auch möglich: Ansammlungs-Rückstellung oder Bildung Rückstellung über Erhöhung Anlagevermögen gemäss FER 23 Beispiele
- Wenn Zinseffekt wesentlich = Diskontierung des Barwerts

Restrukturierung

-> IFRS Voraussetzungen und FER

IAS 37

Es braucht:
- formaler Restrukturierungsplan: Detaillierter Plan, mit allen Angaben (betroffene Mitarbeiter, Segmente, Standorte, Ausgaben, Zeitpunkt etc.)
- es muss bereits vor Bilanzsstichtag umgesetzt sein, respektive im Unternehmen offiziell angekündigt

FER 23 Beispiel 8

Eventualverbindlichkeiten / Eventualforderungen

-> IFRS, FER, OR

Eventualverbindlichkeiten
1. Verpflichtung ungewiss und Abfluss Ressourcen nicht wahrscheinlich und Höhe kann nicht verlässlich genug geschätzt werden.
=> IFRS: IAS 37 Offenlegung im Anhang
=> FER: FER 5 Ausserbilanzgeschäfte = Offenlegung im Anhang
=> OR: OR 959c Ziff. 10: Angabe im Anhang für Eventualverbindlichkeiten

Eventualforderungen
Aktivum, unwahrscheinlich und unsicher
=> IFRS: IAS 37 Offenlegung im Anhang
=> FER und OR: Keine Behandlung von Eventualforderungen (OR Art. 959c Ziff. 10 und FER 5 behandeln nur Eventualverbindlichkeiten)

Pensionsverpflichtungen und Leistungen an Arbeitnehmer

-> Standards IFRS und FER

IAS 19

FER 16

Beitragsorientierter (Defined Contribution Plan) vs. Leistungsorientierter Plan (Defined Benefit Plan)

-> Unterschiede

Beitragsorientiert:
- UN verpflichtet zur Zahlung fester Beiträge
- Pensionsanspruch ggü. Pensionsfonds
- Arbeitgeber keine weiteren Verpflichtungen als den festen Betrag
- Endleistung ist nicht garantiert
- Investitions- und Versicherungstechnische Risiko liegt beim Arbeitnehmer.

Leistungsorientiert:
- Unternehmen ist verpflichtet Finanzielle Mittel anzusammeln und zum Pensionszeitpunkt auszuzahlen
- Pensionsanspruch an Unternehmen
- Pensionsleistung richtet sich nach der festgelegten Vereinbarung (abhängig von Lohn / Dienstalter)
- Investitions- und Versicherungstechnische Risiko liegt beim Arbeitgeber.

Für Zwecke IAS 19 klassifizieren CH 2. Säule Pläne (nach CH = Beitragsprimat) als leistungsorientiert.

Vorsorgeverpflichtungen nach FER

-> Standard, Orientierung, Abbildung

 - Anwendung von FER 16

- Bilanzierung richtet sich nach Jahresrechnung der VE, welche nach FER 26 erstellt wurde.

- Arbeitgeberreserven von VE sind beim bilanzierenden Unternehmen zu aktivieren und separat auszuweisen (AGBR sind wertzuberichtigen, falls das Unternehmen beabsichtigt auf deren Verwendung zu verzichten)

- Bilanzierung je nach finanzieller Situation der PK.
1. Unterdeckung = Wirtschaftliche Verpflichtung beim Unternehmen = Bildung einer Rückstellung, wenn Wertschwankungsreserve aufgebraucht ist.
2. Überdeckung = Zukünftiger Wirtschaftlicher Nutzen beim Unternehmen (z.B. Beitragssenkungen) = Aktivierung von Aktiven aus VE
3. Deckungsgrad = 100% = Keine Bilanzierung der Vorsorgeverpflichtung

=> Aus einer Deckungslücke nach FER 16 resultiert in den meisten Fällen eine noch grössere Deckungslücke nach IAS 19 => Grund: Statische Berechnung nach FER 26 vs. dynamische Berechnung nach IAS 19

 

IFRS Leistungsorientierte Pläne

-> Standard, Grundsätzliches

Berechnung: Methode der laufenden Einmalprämien im Rahmen des Anwartschaftsbarwertverfahren

- Versicherungsmathematische Verfahren => Aktuarielle Erfolge kommen ins OCI mit Annahmen:
a) Lohnentwicklung, Rentenindexierung, Fluktuationsrate, Zinssatz, Inflation

Fälle, wann nach IAS 19 Nettoschuld und wann Nettovermögenswert

Nettoschuld = Barwert Vorsorgeverpflichtung > Planvermögen

Nettovermögenswert = Barwert Vorsorgeverpflichtung < Planvermögen

IAS 19: Elemente im Pensionsaufwand

Laufender Dienstzeitaufwand + Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand
- Arbeitnehmerbeiträge
+ Zinsaufwand Verpflichtung
- Zinsertrag Planvermögen
+ Neubewertungen (OCI)
- Versicherungsmathematische Gewinne / + Verluste

Eigenkapital

-> Relevante IFRS Standards / FER

IAS 32: Präsentation Finanzinstrumente

IAS 33: Ergebnis per Share

FER 24: Eigenkapital und Transaktionen mit Aktionären

Aktienrückkauf

-> Gründe

- EPS künstlich steigern
- überschüssige Liquidität abführen
- Leverage Effekt (Verhältnis GK / EK steigern)
- Kurspflege: Künstliche Knappheit = Nachfrage schaffen
- Verbesserung EK-Rendite
- Zum Zweck von Mitarbeiterbeteiligungsplänen

Eigene Aktien

-> Bewertung

- IFRS / FER / OR = Bewertung zu Anschaffungskosten und als Minusposten im EK (Ausnahme IFRS Nennwertmethode: Aufteilung AK, KER und Gewinnreserven falls Aufpreis)

- Keine Folgebewertung

- Mehr- / Mindereinnahmen = Erfolgsneutral

Eigene Aktien

-> Bestimmungen im OR

OR 659

- Maximal 10% vom AK, oder 20% bei Escape-Clause (Übertragbarkeitsbeschränkung, vinkulierung). Anteil von über 10% muss innert 2 Jahren veräussert oder für Kapitalherabsetzung vernichtet werden.
=> Obergrenzen dienen dem Aktionärs- und nicht dem Gläubigerschutz

- Es müssen frei verwendbare Ressourcen vorhanden sein.

- Eigene Aktien = Ausschüttungssperre & Stimmrecht ruht (Dividenden sind aber berechtigt).

- Falls Tochter Aktien der Mutter hält = Mutter muss eine Reserve für eigene Aktien zeigen.

- Offenlegung im Anhang

Kauf eigene Aktien ->Verbuchung:

OR / FER / IFRS (2 Methoden)

OR / FER = Anschaffungskostenmethode: Eigene Aktien / FlüMi

IFRS:
A) Anschaffungskostenmethode: Eigene Aktien / FlüMi
B) Nennwertmethode:
1. AK / FlüMi = Nennwert
2. altes Agio ausbuchen: KER / FlüMi = Alter Emissionspreis - Nennwert
3. Aufpreis: Gewinnreserven / FlüMi

Ergebnis pro Aktie

-> Standard + Formel für unverwässertes Ergebnis

IAS 33

Formel Unverwässert: Periodenergebnis / durschnittlich ausstehende Aktien, 
wobei "Ausstehende Aktien" = Ausgegebene Aktien - eigene Aktien + emittierte Aktien + Ausgeübte Optionen in Anzahl Aktien

EIgenkapitalnachweis

-> Standard FER / IFRS

IAS 1 verlangt einen EK-Nachweis direkt in EK-Veränderungsrechnung oder im Anhang

FER 24

Inhalt: Überleitungsrechnungsrechnung von AB zu EB und Periodenergebnis

Share-based payment

-> Standard IFRS

IFRS 2

IFRS Share based payment

-> Ausübungsbedingungen Formen

IFRS 2

Vesting Conditions =
1. Dienstbedingung
2. Leistungsbedingung (Kapitalmarktbezogen und nicht kapitalmarktbezogen)

IFRS Share based payment

-> Unterschied Echte vs. Virtuelle

Echte EK-Instrumente: Anteilsbasierte Vergütung mit Ausgleich durch EK-Instrumene = Equity-settled = Empfänger hat Anspruch auf EK = kein unmittelbarer Cash Abfluss

Virtuelle EK-Instrumente: Anteilsbasierte Vergütung mit Ausgleich durch Cash = cash-settled = Empfänger hat Anspruch auf FK = unmittelbarer Cash Abfluss.

=> Virtuelle EK-Instrumente tangieren Eigentümerstruktur nicht = Keine Verwässerung
=> Ergebnisvolatilität bei Virtuellen Optionen ist höher

Anteilsbasierte Vergütungen nach OR

Nach OR ist Verbuchung wie IFRS/FER über EK nicht erlaubt!

Grundsatz: Differenz zwischen Kaufpreis eigener Aktien und dem bezahlten Preis vom Mitarbeiter im Personalaufwand

Alternativ auch zweiteilig:
1. Differenz eigener Aktien Verkehrswert und Ausübungspreis im Personalaufwand
2. Verbleibende Differenz zwischen Verkehrswert und Einkaufspreis: Ausweis gemäss Rechnungslegungs-Grundsatz für Veräusserung eigener Aktien

IFRS: Echte vs. Virtuelle Optionen

-> Verfall und Ausübungsbedingungen nicht erfüllt

Echte Optionen:
1. Verfall = Keine Rückbuchung erlaubt
2. Ausübungsbedingungen nicht erfüllt = Rückbuchung (KER / Personalaufwand oder anderer betrieblicher Erfolg)

Virtuelle Optionen:
1. Verfall = Rückbuchung (RS / Personalaufwand oder anderer betrieblicher Erfolg)
2. Ausübungsbedingungen nicht erfüllt = Rückbuchung (RS / Personalaufwand oder anderer betrieblicher Erfolg)

IFRS: Echte Optionen

-> Bewertung, Personalaufwand

Bewertung zum Fair Value:
- Fair Value wird am Grant Date fixiert und auch Mitarbeitererwartung

- Bei Gewährung keine Buchung, aber Fixierung FV

- Während Dienstzeit: Personalaufwand aufteilen über Kapitalreserven

- Ausübung: FlüMi und AK resp. KER Erhöhung (Umtauschverhältnis ist zu berücksichtigen)
- Verfall von echten Aktienoptionen = Keine Buchung
- Ausübungsbedingung wird nicht erfüllt = kumulierten PA über Kapitalreserven auflösen

IFRS: Virtuelle Optionen

-> Bewertung, Personalaufwand

Bewertung zum Fair Value: Fair Value wird zu jedem Bilanzstichtag aktualisiert.

- Bei Gewährung keine Buchung

- Während Dienstzeit: Personalaufwand aufteilen über Rückstellung

- Ausübung: 1. Aufbrauchen von RS und 2. Auflösung des Restbetrags der RS über Personalaufwand oder anderen betrieblichen Ertrag.
- Verfall von virtuellen Aktienoptionen = kumulierten PA über Rückstellung auflösen
- Ausübungsbedingung wird nicht erfüllt = kumulierten PA über Rückstellung auflösen

Anteilsbasierte Vergütung im FER

FER 31.3 nur für kotierte Unternehmen (ansonsten keine Detaillierten Bestimmungen wie IFRS):

1. Personalaufwand über Erdienungszeitraum erfassen und zusätzlich als EK zu erfassen (PA / KER)
2. Bei Equity-settled (echten Optionen) = Keine Folgebewertung

+ Offenlegungsvorschriften: Vertragsbedingungen, Ausübung, Anzahl gewährter Instrumente, Form des Ausgleiches

Unternehmenszusammenschlüsse

-> Standard IFRS, Unternehmenserwerb vs. Erwerb von Vermögenswerten

IFRS 3

Unternehmenserwerb = Goodwill JA ; Ansatz Werte zum Fair Value (PPA) ; Transaktionskosten als Aufwand ; Latente Steuern sind anzusetzen ; Bedingte Kaufpreisanpassungen sind zum Fair Value einzubeziehen und über ER folgezubewerten

Erwerb von Vermögenswerten = Goodwill ensteht NICHT ; Ansatz Werte zu Anschaffungskosten ; Transaktionskosten sind zu aktivieren ; Latente Steuern als initial recognition exemption nicht anzusetzen  ; Bedingte Kaufpreisanpassungen sind zum Fair Value einzubeziehen und Wahlrecht ob Folgebewertung über Anpassung Anschaffungswert oder über ER

Purchase Price Allocation

-> IFRS, Pflicht, Regelungen, Latente Steuern + Steuersatz

IFRS 3

Pflicht: Neubewertung aller Aktiven und Schulden der Tochter zum Erwerbszeitpunkt + Erfassung zum Fair Value

- Immaterielle Werte (auch erworbene) anzusetzen zum Fair Value, falls aktivierungsfähig (identifizierbar und separierbar vertraglich/gesetzlich)

- Aufwertung aller Vermögenswerte zum Fair Value, falls aktivierungsfähig

- Latente Steuern sind anzusetzen, solange sie steuerlich anerkannt sind + Relevanter Steuersatz = Vorsteuersatz vom gekauften Unternehmen)

- Eventualverbindlichkeiten müssen angesetzt werden & Eventualforderungen dürfen nicht

- Kein Ansatz von Know-How, wenn dieses nicht kontrolliert wird.

- Leasingverträge sind anzusetzen (falls kein Small ticket Leasing oder unter 12 Mnt. Laufzeit)

=> Akquisitions-Kosten sind nicht zu aktivieren, sonder im Aufwand zu erfassen.

Purchase Price Allocation

-> FER

Keine spezifischen Regelungen (nur in FER 30.9 die Erwerbsmethode)

- FER 30.14: Neubewertung der Aktiven und Schulden per Erwerbszeitpunkt
- Für nicht erfasste Vermögenswerte = Wahlrecht = stetig anzuwenden
- Aktivierung von Akquisitionskosten ist möglich, sofern stetig angewendet und im Anhang offengelegt.

Konsolidierungsmethoden nach FER / IFRS

-> Tochterunternehmen, Gemeinschaftliche Vereinbarungen (Joint Operation, Joint Venture), Assoziiertes Unternehmen, Sonstiges Unternehmen

- Tochterunternehmen: Beherrschung
IFRS 10 und FER 30 = Vollkonsolidierung,

- Gemeinschaftliche Vereinbarungen: 50% Stimmen
FER: Wahlrecht: Quotenkonsolidierung oder Equity-Methode
IFRS: Joint Operation = Zeilenkonsolidierung; Joint Venture = IAS 28 Equity Methode 

- Assoziiertes Unternehmen: 20% - 50%
FER und IAS 28 = Equity Methode

-Sonstiges Unternehmen: Stimmen < 20%
FER = Anschaffungskosten oder aktueller Wert
IFRS 9 Finanzanlagen

Study