Stand 2018


M. H.
Diese Lernkarten bieten einen Überblick über die Kontrollperioden für verschiedene Anlagen und Räume nach der NIV (Niederspannungsinstallationsverordnung) und richtet sich an Elektrofachkräfte und Techniker in der Elektrotechnik. Sie behandeln die unterschiedlichen Prüfintervalle für Anlagen wie Rechenzentren, Photovoltaikanlagen, Mobilfunkanlagen, Wohnbauten, Gewerberäume, Netzbetreiber, Schiffe und Campingplätze, sowie Militäranlagen und Bundesanlagen. Die Karteikarten erklären, wann welche Anlagen unabhängig oder akkreditiert geprüft werden müssen, etwa alle 1, 3, 5, 10 oder 20 Jahre, und sind besonders nützlich für die Vorbereitung auf Prüfungen oder die tägliche Arbeit im Bereich der Elektroinstallation.
Karten
34
Lernende
1
Sprache
Deutsch
Kategorie
Elektrotechnik
Stufe
Mittelschule
Erstellt / Aktualisiert
29.07.2024 / 08.09.2024

Lernkarten

Bundesanlagen

- Rohrleitungsanlagen unter Bundeaufsicht

1 Jahr

akkreditiert

Militäranlagen

- klassifizierte unterirdische Munitionslager
- klassifizierte unteriridische Tanklager

1 Jahr

(akkreditiert)

 

Militäranlagen

- Kasernen

5 Jahre

(unabhängig)

Militäranlagen

- Zeughäuser
- Zivilschutzanlagen

10 Jahre 

(unabhängig)

Militäranlagen

- Zivischutzanlagen mit EEA oder NEMP Schutz

10 Jahre

(akkreditiert)

Nationalstrassen

5 Jahre

(akkreditier)

Schiffe und Campingplätze

- Sport- und Vergnügungsboote 

10 Jahre 

(unabhängig)

Schiffe und Campingplätze

- Schiffe für gewerblichen Personen- und Warentransport

10 Jahre 

(akkreditiert)

Schiffe und Campingplätze

- Campingplätze und Bootsanlagestellen

5 Jahre

(unabhängig)

Netzbetreiber und Netze

- Wasserkraftwerke
- Unterwerke
- Inselnetze mit eigener Energieerzeugung

10 Jahre 

(unabhängig)

Netzbetreiber und Netze

- Staumauern
- Kernkraftwerke

5 Jahre

(unabhängig)

Netzbetreiber und Netze

- Trafostationen (gem. StV)

5 Jahre

(Kontrolle durch Netzelektriker StV

Eingeschränkte Bewiliiligung

- Betriebselektrikerbewilligung (NIV. Art. 13)

1 Jahr

(akkreditiert)

Eingeschränkte Bewiliiligung

- Installationen an besonderen Anlagen (NIV. Art. 14)
- Anschlussbewilligung (NIV Art. 15)

5 Jahre

(akkreditiert)

Baustellen und Märkte

1 Jahr

(unabhängig)

Gewerberäume

- Betriebsräume Industrie und Grossgewerbe
- Korrosive Räume
- Labor und Prüffelder
- Ladestationen für die Elektromobilität im öffentlichen Raum

5 Jahre

(unabhängig)

Gewerberäume

- HS Anlagen aus NS gespiesen (exkl. Neonbeleuchtung/nicht med. Röntgen)

10 Jahre

(akkreditiert)

Gewerberäume

- Feuergefährliche gewerbliche Räume, nasse gewerblich genutzte Räume
- Gewerbliche Werkstätten, andere Reparaturwerkstätten

10 Jahre

(unabhängig)

Räume mit grosser Personenbelegung

- Kino, Theater, Dancing, Bühnen, Alters- und Kinderheime, Asylunterkünfte, SPitäler, PEnsionen, Ferienheime, Gaststätten, Restaurants und Hotel
- Kidnergärten, Schulhäsuer und Hochschulen
- Wasrenhäuser und Baumärkte (>1200m²)
- Messehallen
- Bistros, Take-Away, Cafés (<1200m²/ <300 Personen)
- Gefängnisse

5 Jahre 

(Unabhängig)

Räume mit grosser Perosnenbelegung

- Kirchen, Versammlungsstätten, Museen
- Büro, Banken, Versicherungen, Verkaufslokale, Kioske

10 Jahre

(unabhängige)

Diverse Anlagen

- Sprengstoff und Pyrotechnische Räume mit Fabrikation oder Lagerung
- Bergwerke

1 Jahr 

(akkreditiert)

Diverse Anlagen

- Hallen- und Freibäder, Kläreanlagen, Abwasserpumpwerke
- Untertagbauten, Tunnel, Kavernen
- Beschneiungsanlagen, Skilifte stationär
- Installationen mit Nullung Sch. 3

5 Jahre 

(unabhängig)

Diverse Anlagen

- Skilifte temporär

1 Jahr

(unabhängig)

Diverse Anlagen

- Inselnetze EEA, Pumpstationen, Reservoir Trinkwasser, Vergnügungsschiffe

10 Jahre

(unabhängig)

EX-Zonen

- 0 und 1, 20 und 21

3 Jahre

(akkreditiert)

EX-Zonen

- 2 und 22, von Tankanlagen

5 Jahre 

(akkreditiert)

EX-Zonen

- 0 und 1 in Tankstellen, Fahrzeugreperaturwerkstätten
- 2 und 22

3 Jahre

(unabhängig)

Landwirtschaft und Gartenbau

- Wohngebäude

20 Jahre

Landwirtschaft und Gartenbau

- Stall und Scheune

10 Jahre

(unabhängig)

Wohnbauten

20 Jahre

(unabhängig)

Mobilfunkanlagen

- auf HS-Masten

5 Jahre

(akkreditiert)

Mobilfunkanlagen

- auf Gebäuden

10 Jahre

(unabhängig)

Photovoltaik-Anlagen

wie zugehöriges Haus

Rechenzentrum

5 Jahre

(unabhängig)

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