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Ordentlicher/Laufender Unterhalt

Ordentlicher/Laufender Unterhalt

Ordentlicher/Laufender Unterhalt


Kartei Details

Karten 12
Sprache Deutsch
Kategorie Berufskunde
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 26.12.2023 / 12.01.2024
Lizenzierung Keine Angabe
Weblink
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Ein Eigentümer, der seine kleine Immobilie bisher selbst bewirtschaftete, beauftragt Sie mit der kompletten Bewirtschaftung. Sie müssen die Wohnungsabnahme für eine 2,5-Zimmer-Wohnung durchführen (Wohnzimmer, 1 Schlafzimmer, 1 Badezimmer, separate Küche). Die Wohnung ist 
noch nicht wiedervermietet. Der Mieter ist am 01.04.2015 in die Wohnung eingezogen und zieht am 31.03.2020 aus. Es gab kein Übergabeprotokoll; der Eigentümer hat Ihnen aber die Rechnungen der Arbeiten übergeben, die in der Wohnung durchgeführt wurden: 

• Kompletter Neuanstrich der Decke und Wände am 01.04.2014 
• Reparatur inkl. Anstrich der Holzverkleidungen auf Verlangen des Mieters bei seinem Einzug am 01.04.2015  
• Einbau einer neuen Küche am 01.07.1998 
• Parkettboden im Wohn- und Schlafzimmer geschliffen und versiegelt am 01.10.2013 
• Der Rest ist im Originalzustand (Baujahr 1980) 

Bei der Wohnungsübernahme, die Sie durchführen, werden folgende Punkte aufgenommen: 
• Parkett Schlafzimmer: zahlreiche oberflächliche Kratzspuren. 
Schätzung der Instandsetzungskosten: CHF 1 800.00 
• Türrahmen des Schlafzimmers: Schlagspuren auf einer Höhe von 60 cm, das Holz weist tiefe Kerben auf. 
Schätzung der Instandsetzungskosten: CHF 700.00 
• Kurz vor Ihrer Ankunft ist dem Mieter bei der Schlussreinigung ein stark ätzendes Reinigungsmittel ausgelaufen. Die Chromstahl-Abdeckung der Küche wurde irreparabel beschädigt.  
Schätzung der Instandsetzungskosten: CHF 1 200.00 

Kann man dem Mieter jeweils einen Anteil der Kosten verrechnen? Wenn ja, welchen Betrag? 

  • Parkett des Schlafzimmers:
    • Nein
      • Da kein Übergabeprotokoll vorhanden ist und der Mieter nach den Arbeiten am Parkett eingezogen ist, ist es unmöglich, festzustellen, ob er für die Kratzer verantwortlich ist. 
  • Holzwerk Schlafzimmertür:
    • Ja, CHF 525.00 (15/20 nicht abgeschrieben)
      • Die Arbeiten wurden bei Einzug des Mieters in die Wohnung durchgeführt und sind nicht auf einen Mangel zurückzuführen (Schlagspuren). 
  • Chromstahl-Abdeckung der Küche:
    • Ja, CHF 156.00 (3.25/25 bzw. 39/300 Mt.nicht abgeschrieben)
      • Einbau der Küche nachweisbar. Drei Jahre und 3 Monate sind noch nicht amortisiert. 

Sie haben am 01.11.2018 das Wohnungsabnahmeprotokoll für die Wohnung von Herrn Jean Delamuraille an der Rue du Vignoble 257 in Boudry erstellt. Ihre Assistentin hat Sie vor der Wohnungsabnahme informiert, dass die Miete für den Monat Oktober 2018 in der Höhe von CHF 1'680.- brutto nicht bezahlt wurde.

Bei der Wohnungsabnahme haben Sie festgestellt, dass die folgenden Mängel durch eine übermässige Abnützung entstanden sind und die Instandsetzung vom Mieter getragen werden muss:  
- Streichen sämtlicher Wände der Wohnung 
- Abschleifen und Versiegelung des Parketts eines Zimmers 
- Filter von Dampfabzug verfettet 
Die Wohnung wurde bei Einzug des Mieters am 01.11.2013 komplett gestrichen (Wände, Decken) und der Bodenbelag wurde per Einzug ersetzt. 

Die Rechnungskosten für die Instandsetzung sind wie folgt:  
- Malerarbeiten CHF 5'600.– 
- Bodenbelagsarbeiten CHF 1'000.– 
- Materialkosten für Filter CHF 45.– 

Erstellen Sie eine nachvollziehbare Schlussabrechnung für den ausziehenden Mieter. 

  • Mietzins Oktober 2018 CHF 1'680.00 
  • Malerarbeiten, Anteil z.L. Mieter 3/8 bzw. 37,5% CHF 2'100.00 
  • Bodenbelagsarbeiten, Anteil z.L. Mieter 5/10 bwz. 50% CHF 500.00 
  • Ersatz Filter (100% kleiner Unterhalt) CHF 45.00 
  • Total zu Lasten Mieter CHF 4'325.00

Wie rechnet man eine übermässige Abnützung für folgede Malerarbeiten:

Rechnung Maler: CHF 1'000

Lebensdauer des Anstrichs: 8 Jahre

Bereits gegolten: 6 Jahre

 

Nicht amortisiert und duch den Mieter zu übernehmen: CHF 250.00

(CHF 1000/8 Jahre x2 Jahre)

Beschreiben Sie den Begriff des Mangels.

Ein Mangel am Mietobjekt liegt vor, wenn der tatsächliche Zustand der Mietsache vom vertraglich vereinbarten Zustand abweicht, d.h. wenn Eigenschaften fehlen, welche die Tauglichkeit des Mietobjektes herabsetzen.

Erläutere den schweren Mangel und zeige ein Beispiel auf.

Der schwere Mangel

Bei einem schweren Mangel liegt eine derart gravierende Einschränkung vor, dass dem Mieter das Verbleiben im Mietobjekt kaum oder gar nicht mehr zugemutet werden kann.

Beispiel:
Durch das schadhafte Dach tritt Wasser in die Wohnung ein.

Erläutere den mittleren Mangel und zeige ein Beispiel auf.

Der mittlere (untergeordneter) Mangel

Beim mittleren Mangel ist die Tauglichkeit zum vertragsgemässen Gebrauch der Mietsache vermin- dert, aber nicht derart beeinträchtigt, dass die Wohnung nicht mehr bewohnt werden kann.

Beispiel
Technische Einrichtungen wie Kühlschrank, Waschmaschine, Kochherd usw. versagen ihren Dienst.

Erläutere den kleinen Mangel und zeige ein Beispiel auf.

Der kleine Mangel (kleiner Unterhalt)


Von einem kleinen Mangel geht man aus, wenn dieser durch einfache Reinigung oder durch Aus- besserung leicht und ohne grössere Kosten behoben werden kann. Die Behebung solcher Schäden gehört zum alltäglichen Unterhalt des Mietobjekts und ist laut Art. 259 OR Sache des Mieters

Beispiel:
Ersatz Duschenschlauch / Zahnglas / Seifenschale / Backbleche

Reparaturen, welche ein spezielles Fachwissen voraussetzen, gelten als sogenannter «kleiner Unterhalt». 

Richtig oder Falsch?