COGDIS-Items Erläuterungen Handout
Erklärungen zu den jeweiligen Items
Erklärungen zu den jeweiligen Items
Fichier Détails
Cartes-fiches | 9 |
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Langue | Deutsch |
Catégorie | Psychologie |
Niveau | Université |
Crée / Actualisé | 05.12.2023 / 05.12.2023 |
Lien de web |
https://card2brain.ch/box/20231205_sips_careitems
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COGDIS: B2 (D4) Eigenbeziehungstendenz
Subjektive, subklinische Erlebnisse von Beziehungserlebnissen, bei denen
der Patient das vage Gefühl hat, dass bestimmte Verhaltensweisen und
Äußerungen anderer oder Ereignisse seiner Umgebung sich auf ihn
beziehen, obwohl er sich gleichzeitig (oder unmittelbar danach) bewusst
ist, dass dies unmöglich oder unwahrscheinlich ist.
Erklärungsmodelle oder kognitive Ausformungen wie temporär bei Beziehungsideen i.S.
attenuierter Positivsymptome (APS) oder gar i.S. eines Beziehungswahns
erfolgen daher hier nicht.
Abgrenzung gegen:
• Wahn und Beziehungsideen
COGDIS: D7 (O3) Störung der Symbolerfassung
(ab 13 Jahre)
Beeinträchtigungen der Erfassung von symbolischen Beziehungen und
Sinnzusammenhängen, auch vom Kind/Jugendlichen berichtete
Phänomene im Sinne des Konkretismus: Das Kind/der Jugendliche ist
nicht mehr fähig, sich innerlich auf Abstraktes, Gedachtes einzustellen und
mit diesem zu operieren, um ein Leistungsziel zu erreichen. Ebenso kann
die Erfassung visueller Symbole, etwa von Verkehrsschildern oder von
Items in Symbolleisten am PC, gestört sein.
Dieses Basissymptom darf als einziges geprüft und unabhängig vom
Selbsterleben geratet werden! Eine Überprüfung kann ähnlich wie in der
PANSS etwa durch Sprichworttests erfolgen.
Es handelt sich hier um den Verlust einer erworbenen Fähigkeit, d.h.,
abstrakt-logisches Denken und die Erfassung von symbolischen
Beziehungen muss erworben worden sein.
Abgrenzung gegen:
• ‘Störung der rezeptiven Sprache’ (D11)
COGDIS: D8 (B1) Unfähigkeit, die Aufmerksamkeit zu spalten
Schwierigkeit, zwei oder mehreren Anforderungen, die verschiedene
Sinnesmodalitäten beanspruchen, gerecht zu werden. Die Integration von
sensorischen Stimuli von mehr als einer Sinnesmodalität, z.B. optische
und akustische Signale, kann nicht mehr bewerkstelligt werden.
So fühlen sich die Patienten z.B. nicht mehr in der Lage, einem Vortrag zuzuhören
und gleichzeitig schriftliche Notizen anzufertigen, ohne dabei den
gedanklichen Kontakt zu der Thematik des Vortrages zu verlieren, oder
beim Autofahren gleichzeitig Verkehrssignale zu beachten und eine
Unterhaltung mit dem Beifahrer zu führen. Ebenso kann die Verrichtung der
Hausarbeit bei einer gleichzeitigen Unterhaltung als unmöglich
beschrieben werden.
Nicht zu kodieren ist hier eine Minderung der psychischen
Belastungsfähigkeit gegenüber Zeitdruck oder gegenüber rasch
wechselnden unterschiedlichen Anforderungen (A4.4), die eine erschwerte
Umstellungsfähigkeit von einer Tätigkeit auf die andere beschreibt.
COGDIS: D9 (C2) Gedankeninterferenz
Hierunter fallen interferierende, eindringende, nicht zum jeweiligen
Gedankengang gehörende Bewusstseinsinhalte (Gedanken, Vorstellung,
Impulse), die selten auf externe Stimuli zurückzuführen sind und den
intendierten Gedankengang stören.
Die störend eindringenden Gedanken
sind emotional neutral und nicht affektiv besetzt.
Gedankeninterferenzen stehen in keinem bzw. sehr weitläufigen
assoziativen Zusammenhang zum intendierten Gedanken, etwa i. S. eines
‚Fadenverlierens‘.
Sie werden zudem nicht hier, sondern unter Gedankenblockierungen
kodiert, wenn in ihrer Folge der eigentlich intendierte
verloren geht.
Wiederholen sich die Inhalte der Gedankeninterferenz i.S.
eines zwangsähnlichen Perseverierens bestimmter Bewusstseinsinhalte,
so werden sie ebenfalls nicht hier kodiert.
Abgrenzung gegen:
• ‘Störung der Konzentrationsfähigkeit’ (A11)
• ‘Gedankenperseveration’ (D14)
• ‘Gedankenblockierung’ (D15)
• ‘Reizoffenheit und erhöhte Ablenkbarkeit’ (D16)
• ‘motorische Interferenz’ (D17)
COGDIS: D10 (D3) Gedankendrängen, -jagen
Zahlreiche Gedanken oder Vorstellungen unterschiedlichen Inhalts
schießen im raschen Wechsel ein und drängen sich auf, wobei der Patient
Schwierigkeiten hat, darauf Einfluss zu nehmen, das Auftauchen und
Verschwinden immer wieder neuer Bewusstseinsinhalte zu unterdrücken
oder steuern.
Die einzelnen Gedanken betreffen unterschiedliche Themen,
sind in sich somit mehr oder weniger zusammenhangslos und lösen sich
jeweils in rascher Folge auf.
Wie alle anderen Basissymptome auch verbleibt ein Gedankendrängen
zumeist im Subjektiven, kann zumeist durch vermehrte Anstrengung,
Konzentration ausgeglichen werden und ist nicht - etwa i.S. einer
Assoziationslockerung - im Gespräch sichtbar.
Abgrenzung gegen:
• ‘Gedankenperseveration’ (D14)
COGDIS: D11 (C4) Störung der rezeptiven Sprache
Störung der Erfassung von bekannten, dem Patienten geläufigen Worten,
Wortfolgen und/oder Sätzen beim Lesen oder Hören, die in ihrer Bedeutung
nicht erkannt oder nur mit Mühen oder unvollständig aufgefasst und
verstanden werden.
Manchmal versuchen die Patienten, durch langsames, wiederholtes und
lautes Lesen oder auch durch Reduzierung des Lesens die Störung zu
kompensieren. Eine Störung der zwischenmenschlichen Kommunikation
kann ebenfalls auf der Störung der rezeptiven Sprache beruhen.
Hier erfolgt keine Kodierung, wenn etwa Konzentrationsstörungen
alleiniger Grund für die Störung sind und die kognitive Verarbeitung des
semantisch verstandenen Gehörten oder Gelesenen behindern oder wenn
die Störung nur in einem speziellen Anforderungsbereich, wie z.B. beim
Lesen anspruchsvoller Fachlektüre oder wissenschaftlicher Artikel,
angegeben wird.
Abgrenzung gegen:
• ‘Störung der Konzentrationsfähigkeit’ (A11)
• visuelle oder akustische Wahrnehmungsstörungen (B3-B6, O1, O3)
• Gedächtnisprobleme (A12, D4, D5, D6)
COGDIS: D12 (C5) Störung der expressiven Sprache
Selbst wahrgenommene Einschränkung des sprachlichen Ausdrucksvermögens
mit defizitärer Aktualisierung passender Worte. Der Patient registriert beim eigenen
Sprechen, dass Wortauswahl, sprachliche Präzision und Wortflüssigkeit
beeinträchtigt sind.
Das richtige Wort steht nicht sofort oder zum Teil nur vage und
unpräzise zur Verfügung.
Bei starker Ausprägung der Störung kann es zu einem
Vorbei- oder Danebenreden kommen, das dann auch für den Untersucher als nicht
treffende sprachliche Äußerung bemerkbar wird. Oft wird eine Kompensation der
Störung versucht, indem z.B. Gespräche vermieden, Redewendungen wiederholt
oder Floskeln trainiert werden.
Die Störung der expressiven Sprache kann zu einer Sprachverarmung führen, die
aber hier - im Unterschied etwa zum Negativsymptom 'Sprachverarmung' etwa der
SANS - vom Patienten selbst erlebt und geschildert wird.
Abgrenzung gegen:
• ‘Störung des In-Erscheinung-Tretens’ (A8)
• ‘Störung der rezeptiven Sprache’ (D11)
• Beobachtete abschweifende oder vage Sprache
• Sprachverarmung
• Vermeidende Persönlichkeitsstörung oder Soziale Phobie
• Epilepsibedingte Aphasie und elektiver Mutismus (Landau-Kleffner syndrome)
COGDIS: D15 (C3) Gedankenblockierungen (ab 13 Jahre)
Selbst wahrgenommene Blockierung des jeweiligen Gedankenganges, die
auch als plötzliche eintretende Gedankenleere, als Gedankenabbrechen
oder Gedankenabreißen sowie “Fadenverlieren” beschrieben wird.
Die Störungen kann entweder rein subjektiv oder auch subjektiv und
gleichzeitig im Interview zu beobachten sein. Hierunter fallen:
1. Reine Blockierung ohne Interferenz eines neuen, anderen Gedankens;
der alte Gedanke bricht plötzlich und vollständig ab, ohne dass ein
neuer Gedanke an seine Stelle tritt.
2. Reines 'Fading' als Variante der reinen Blockierung: Der ursprüngliche
Gedanke schwindet allmählich, ohne dass ein neuer Gedanken
interferiert. Zum Teil wird der Gedanke nicht kontinuierlich schwächer,
sondern erscheint mal schwächer, mal stärker, um letztendlich
vollständig zu entgleiten.
3. 'Fading' und Gedankeninterferenz simultan: Alte und neue Gedanken
bestehen nebeneinander, wobei der neue mehr und mehr in den
Vordergrund tritt während der alte in den Hintergrund rückt.
4. Gedankenblockierung und Gedankeninterferenz sukzessiv:
Vollständiges und plötzliches Abreißen des alten Gedankens und
gleichzeitiges Auftreten eines oder mehrerer neuer Gedanken, die
interferieren und möglicherweise persistieren.
5. “Fadenverlieren”, das keinem der Subtypen 1 bis 4 zugeordnet werden
kann. Das Fadenverlieren bedeutet auch dann, wenn es durch
Gedankeninterferenz bedingt oder mit Gedankeninterferenz verbunden
ist, eine Blockierung bzw. Unterbrechung des aktuellen, intendierten
Gedankenganges.
Eine Differenzierung zwischen Gedankeninterferenz und -blockierung ist
oft unmöglich, wenn der Patient von einem Verlust des roten Fadens oder
Fadenverlieren spricht. In solchen Fällen wird die Beschwerdeschilderung
hier kodiert.
Abgrenzung gegen:
• ‘Störung der Konzentrationsfähigkeit’ (A11)
• ‘Gedankeninterferenz’ (D9)
• ‘motorische Blockierungen’ (D18)
COGDIS: O2 (O7) Fesselung durch Wahrnehmungsdetails
Ein beliebiges, alltägliches Wahrnehmungsdetail tritt auffällig hervor,
erscheint irgendwie von dem Rest der Umgebung isoliert und fesselt – für
Sekunden, seltener Minuten - die Aufmerksamkeit, den Blick des
Kindes/des Jugendlichen, obwohl es/er dies gar nicht möchte.
Der Blick ist nur schwer und mit Mühe abzuwenden oder wieder auf andere Aspekte zu
lenken. Eine intellektuelle Auseinandersetzung mit dem ‚bannenden‘,
‚fesselnden‘ Wahrnehmungsdetail findet nicht statt.
Abgrenzung gegen:
• ‘Derealisation’ (B7)
• ‘Reizoffenheit und erhöhte Ablenkbarkeit’ (D16)
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