WiSO AP
WiSo AP
WiSo AP
Lernkarteien erstellen oder kopieren
Mit einem Upgrade kannst du unlimitiert Lernkarteien erstellen oder kopieren und viele Zusatzfunktionen mehr nutzen.
Freistellungspflicht (Berufsschule, Prüfungen und Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte) - Ausstellung eines Zeugnisses - Ausbildungsmittel und Fachliteratur im Betrieb kostenlos zur Verfügung zu stellen - Sorgepflicht (charakterliche Förderung sowie Vermeidung körperlicher und sittlicher Gefährdung) - Ausbildungsziel in der vorgesehenen Zeit erreicht werden kann - selber ausbilden oder einen persönlich und fachlich geeigneten Ausbilder/in damit beauftragen - Eintragung des Ausbildungsverhältnisses bei der Kammer veranlassen
Nach dem Berufsausbildungsgesetz (BBiG) endet das Ausbildungsverhältnis - mit Bekanntgabe des Bestehens der Abschlussprüfung - Mit Ablauf der im Vertrag vereinbarten Zeit - durch Kündigung während der Probezeit - durch Kündigung aus wichtigem Grund - durch Kündigung wegen Aufgabe der Berufsausbildung oder Wechsel in einen anderen Ausbildungsberuf - durch Abschluss eines Aufhebungs-/ Auflösungsvertrages
Nach § 43 Berufsbildungsgesetz (BBiG) ist zur Abschlussprüfung zuzulassen, wer - die Ausbildungszeit zurückgelegt hat, oder wessen Ausbildungsverhältnis nicht später als zwei Monate nach dem Prüfungstermin endet, - an Zwischenprüfungen teilgenommen hat (für die Zulassung zur Abschlussprüfung spielt das Ergebnis keine Rolle), - abgezeichnete Ausbildungsnachweise vorgelegt hat und - bei der Kammer im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen ist.
Für kaufmännische Berufe ist dies die Industrie- und Handelskammer. Nach § 71 ff. Berufsbildungsgesetz (BBiG) sind das außerdem die - Handwerkskammern - Landwirtschaftskammern - Rechtsanwalts-, Patentanwalts- und Notariatskammern - Wirtschaftsprüfer- und Steuerberaterkammern - Ärzte-, Zahnärzte-, Tierärzte- und Apothekerkammern in den ihnen jeweils zugeordneten Berufen.
Nach § 1 Berufsbildungsgesetz wird unterschieden in: Die Berufsausbildung soll die berufliche Handlungsfähigkeit in einer geordneten Ausbildung vermitteln und gleichzeitig den Erwerb der erforderlichen Berufserfahrungen ermöglichen. Es handelt sich also um eine Erstausbildung im Dualen System zum Frisör, Industriekaufmann etc. Berufliche Umschulung soll zu einer anderen beruflichen Tätigkeit befähigen wie z.B. der Bäcker, der eine Umschulung zum Koch macht. Die berufliche Fortbildung soll es ermöglichen, die berufliche Handlungsfähigkeit im ausgeübten Beruf zu erhlaten und anzupassen oder zu erweitern und beruflich aufzusteigen. So macht der Malergeselle z.B. eine Meisterprüfung oder der Groß- und Außenhandelsmann eine Weiterbildung zum Personalfachkaufmann.
Von oben nach unten: EU - Grundgesetz - Gesetze - Rechtsverordungen - Tarifverträge - Betriebsvereinbarungen - individueller Arbeitsvertrag. Höherrangiges Recht geht vor. Ist eine tieferrangige Regelung für den Arbeitnehmer günstiger, so gilt diese.
Menschen müssen - gleiche Beschäftigungschancen haben auf dem Arbeitsmarkt, - gleiche Aufstiegschancen innherhalb der Firma haben und - dürfen am Arbeitsplatz nicht schikaniert oder angefeindet werden. Sie dürfen wegen ihrer - Rasse - ethnischen Herkunfts, - Geschlechts, - Religion oder Weltanschauung, - Behinderung, - Alters oder - sexuellen Identität nicht benachteiligt werden.
Anschreiben - Lebenslauf - Lichtbild (keine Pflicht) - Zeugniskopien (Schulabschluss, Studium, Ausbildung/Lehre, früherer Arbeitgeber)
Von den genannten Punkten dürfen Fragen an den Bewerber gestellt werden 1. zu seinem beruflichen Werdegang 3. zu bestehenden Wettbewerbsverbote (z.B. aus altem Arbeitsvertrag)
Testen des Mitarbeiters hinsichtlich seiner - Belastbarkeit - Sozialkompetenz - Fachkompetenz - Leistungsfähigkeit. Unkomplizierte Möglichkeit, sich wieder zu trennen (Kündigen ohne Angabe von Gründen). Nach § 622 BGB kann das Arbeitsverhältnis während einer vereinbarten Probezeit von maximal sechs Monaten mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.
a: II b: III c: I. Steuerklasse I: Unverheiratete und dauernd getrennt lebende Arbeitnehmer ohne Kinder. Steuerklasse II: Unverheiratete und dauernd getrennt lebende Arbeitnehmer mit Kinder. Steuerklasse III: Verheiratete, wenn der Ehepartner keinen Arbeitslohn bezieht oder in die Steuerklasse V eingestuft ist. Verwitwete für das Kalenderjahr, das dem Tadesjahr des Ehepartners folgt.
a: IV, b: VI, c: V Steuerklasse IV: Verheiratete, wenn der Ehepartner ebenfalls Arbeitslohn bezieht und auch in die Steuerklasse IV eingestuft ist. Steuerklasse V: Verheiratete, wenn der Ehepartner ebenfalls Arbeitslohn beziht und in die Steuerklasse III eingestuft ist. Steuerklasse VI: Steuerpflichtige, die aus mehr als einem Arbeitsverhältnis Arbeitslohn beziehen.
§ 1 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) besagt: "Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf Zahlung eines Arbeitsentgelts mindestens in Höhe des Mindestlohns durch den Arbeitgeber. Die Höhe des Mindestlohns durch den Arbeitgeber. Die Höhe des Mindestlohns beträgt seit 1. Juli 2022 10,45€. Ausnahmen gibt es u.a. für Auszubildende, Langzeitarbeitslose, Jugendliche ohne abgeschlossende Berufsausbildung sowie Ehrenamtliche.
Grundlohn(-gehalt) + Zuschläge (Überstunden etc.) + Zulagen (Schmutz etc.) + vermögenswirksame Leistungen des AG = Bruttolohn (-gehalt) - Steuern und Abgaben (LSt, KiSt) - Sozialversicherung = Nettolohn (-gehalt) - vermögenswirksame Leistungen - sonst. Abzüge (Pfändungen, Vorschüsse) = Auszahlungsbetrag
Nach § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz übernimmt der Arbeitgeber für die ersten sechs Wochen der Arbeitsunfähigkeit die Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Danach tritt für gesetzlich Versicherte die Krankenkasse des Mitarbeiters ein.
Beim Beteiligungslohn werden die Beschäftigten zusätzlich zum Lohn oder Gehalt auch noch am Erfolg des Unternehmens beteiligt. Man erhofft sich durch diesen Leistungsanreiz eine Erhöhung der Identifikation/Verbundenheit mit der Firma und steigert möglicherweise die Leistungsbereitschaft. Formen sind Kapitalbeteiligung und Gewinnbeteiligung. Beim Prämienlohn bezahlt das Unternehmen neben dem Lohn oder Gehalt zusätzlich eine Prämie für qualitative oder quantitative Mehrleistungen. Prämien werden z.B. gewährt bei Unterschreiten vorgegebener Ausschussquoten, Einhaltung von Terminen oder besonders sparsamen Verbrauch von Material oder Energie.
Beim Zeitlohn ist die im Betrieb zugebrachte Zeit maßgeblich für die Bezahlung (Stunden-, Wochen-, Monatslöhne und Gehälter). Beim Leistungslohn sind die erbrachten Mengeneinheiten maßgeblich für die Bezahlung. Dabei spricht man vom Stückgeldakkord, wenn ein bestimmter Geldbetrag je Einheit bezahlt wird und vom Stückzeitakkord wenn eine bestimmte zu bezahlende Auftragszeit je Einheit festgelegt wird.
Lohnsteuerbescheinigung über die bis zum Ausscheidungszeitpunkt abgeführte Lohn- und Kirchensteuer sowie Solidaritätszuschläge. - Einfaches oder qualifiziertes Zeugnis, aus dem auch Angaben über Verhalten und Leistung hervorgehen. - Urlaubsbescheinigung über den gewährten oder abgegoltenen Urlaub. - Sozialversicherungsausweis, sofern er beim Arbeitgeber im Original und nicht nur als Kopie vorliegt.
Das einfache Zeugnis enthält Angaben über die Art und Dauer der Beschäftigung. Ein qualifiziertes Zeugnis enthält zusätzlich Angaben über Führung, Leistung und besondere fachliche Fähigkeiten des Arbeitnehmers oder Auszubildenden. Es muss vom Arbeitsgeber/Ausbildenden auf Verlangen ausgestellt weden.
Arbeitslosenversicherung - Rentenversicherung - Krankenversicherung - Pflegeversicherung - Unfallversicherung
Volkswirtschaftliche Produktionsfaktoren: Arbeit, Boden und Kapital. Betriebswirtschaftliche Produktionsfaktoren: Ausführende Arbeit, Betriebsmittel, Werkstoffe als Elementarfaktoren und Unternehmensleitung als dispositiver Faktor
Beschaffung, Produktion und Absatz
Beschaffung: niedrige Preise durch große Mengen. Fertigung: hohe Verfügbarkeit an Materialien zur Sicherstellung der Produktion Rechnungswesen: niedrige Bestände wegen Lagerkosten Lagerwesen: kurzfristige Beschaffung in klienen Mengen, um Bestände niedrig zu halten
Dispositive (leitende) Tätigkeiten sind Planung, Organisation, Entscheidung und Kontrolle zur optimalen Kombination der Produktionsfaktoren. Ausführende Tätigkeit ist die eigentliche Ausführung einer angeordneten Aufgabe, z.B. die Montage eines Schaltschranks
Produktivität = mengemäßige Ausbringung / mengemäßiger Einsatz. Beispiel: Ein Parkettleger verlegt 30m^2 Parkett in 8 Stunden. Die Produktivität liegt bei 30m^2 / 8 Stunden = 3,75m^2/Stunde
Wirtschaftlichkeit = Ertrag / Aufwand = Leistung / Kosten. Beispiel: Ein Betrieb hat einen Gesamtumsatz von 150.000€ bei 140.000€ kosten. Die Wirtschaftlichkeitskennziffer ist folglich: 150.000€ / 140.000€ = 1,07
Eigenkapitalrentabilität = (Gewinn x100%) / Eigenkapital. Bsp: Ein Unternehmer hat ein Eigenkapital von 75.000€ ins Unternehmen eingebracht und nach Abzug aller Aufwendungen (incl. Seines Unternehmerlohnes) ein Gewinn von 15.000€ erzielt. Die Eigenkapitalrentabilität beträgt (15.000€x100%) / 75.000€ = 20%
Wirtschaftliche Güter sind Gegenstand des Wirtschaftens, da sie nur begrenzt zur Verfügung stehen. Deshalb haben sie einen Preis im Gegensatz zu den freien Gütern, die unbegrenzt und kostenlos zur Verfügung stehen. Bei den wirtschaftlichen Gütern kann es sich um materielle Güter auch Sachgüter genannt handeln, die körperlich vorhanden sind. Hierzu zählen z.B. Autos, Rohstoffe, Computer, Spielzeug, Arzneimittel etc. Immateriale Güter sind körperlich nicht vorhanden. Es handelt sich um Rechte wie Patente, Lizenzen, oder ein Besitzrecht. Zu ihnen gehören auch die Dienstleistungen z.B. eins Architekten, Arzts, Steuerberaters, Rechtsanwaltes oder einer Bank oder Vericherung
Verbrauchsgüter wie Brot, Benzin, Nägel, Getränke, Filtertüten etc. können nur einmal gebraucht werden. Gebrauchsgüter wie Autos, Kühlschränke, Computer, Möbel, Gartengeräte, Koffer etc. dagegen können mehrmals über einen längeren Zeitraum verwendet werden.
Produktionsgüter werden zur Herstellung von Gütern und Dienstleistungen benötigt, während Konsumgüter zum Verbrauch beim Endverbraucher bestimmt sind. Die Firmen-PKW eines Malerbetriebes und das Benzin im Tank sind also Produktionsgüter. Der Privat-PKW seines Gesellen und desen Benzin sind dagegen Konsumgüter.
Komplementärgüter sind sich ergänzende Produkte wie Auto und Benzin, Digitalkameras und Speicherchips, Drucker und Druckerpatronen, Zugmaschine und Anhänger etc. Substitutionsgüter sind sich ersetzende Produkte wie Butter und Margarine, Zucker und Süßstoff, E-Book und Taschenbuch etc.
Rohstoffe, wie z.B. Holz bei der Produktion eines Möbelstückes, sind Hauptbestandteile eines Produktes. Hilfsstoffe, wie z.B. Leim oder Schrauben, die das Möbelstück zusammenhalten, gehen ebenfalls ins Produkt ein, sind aber insbesondere wermäßig (nicht funktionell!) von untergeordneter Bedeutung. Betriebsstoffe, wie z.B. Heizöl oder Schmierstoffe für die Werkzeuge und Maschinen, werden bei der Herstellung verbaucht, ohne in das Produkt einzugehen.
Von unten nach oben: Existenz-/Grundbedürfnisse(Nahrung, Schlaf, Wärme), Sicherheitsorientierte Bedürfnisse (Schutz,Vorsorge, Gesundheit), Soziale Bedürfnisse (Kontakt, Liebe, Zugehörigkeit), Ich-Bedürfnisse (Status, Prestige, Anerkennung), Bedürfnis nach Selbstverwirklichung (Unabhängigkeit, Individualität)
Der Mensch hat das Bedürfnis nach Kleidung, Nahrung und Wohnung. Bedarf ist der Teil der Bedürfnisse, den er mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln, also seiner Kaufkraft, befriedigen will, indem er z.B. in einen Supermarkt zum Einkaufen geht.
Nach der Fähigkeit Bedürfnisse zu befriedigen unterscheidet man: Individualbedürfnisse sind z.B. Bedürfnisse nach ausreichender Nahrung, Kleidung, Wohung etc. Die Befriedigung wird in der Regel vom Einzelnen selber vorgenommen, sofern er das nötige Geld dazu hat und die Güter und Leistungen auch angeboten werden. Kollektivbedürfnisse werden dagegen durch eine Gruppe oder die Allgemeinheit befriedigt. Dazu gehören z.B. das Bedürfniss nach Schulbildung, Müllbeseitigung, funktionierende Verkehrsverbindungen, Wasserversorgung, Krankenversorgung etc.
Nach der Dringlichkeit, Bedürfnisse zu befriedigen, unterscheidet man: Die Befriedigung von Existenzbedürnissen ist lebensnotwendig. Es handelt sich z.B. um die Bedürfnisse nach Wohnung, Nahrung, reiner Luft, Trinkwasser etc. Die Befriedigung von Kultur- und Luxusbedürnissen erhöhen den Lebensstandard und das Lebensgefühl. Dazu gehören z.B. Bedürfnisse nach Urlaub, Kunstgenuss, hochwertige Autos, gehobener Bildung etc.
Wirtschaftliche Ziele (Gewinnerzielung, Kostendeckung, Marktversorgung) - Sicherung und Erweiterung von Marktanteilen - Beschäftigungspolitische Ziele (Sicherung des Mitarbeiterstandes) - Ökologische Ziele (Einsparung von Rohstoffen und Energie, Vermeiden von Emissionen)
Komplementäre Ziele sind sich ergänzende Ziele wie z.B. Senkung der Kapitalbindungskosten und Steigerung des Gewinnes oder Aufbau eines Images als sozialer Arbeitgeber und Flexibilisierung der Arbeitszeiten alleinerziehender Mitarbeiter. Es besteht Zielharmonie. Konkurrierende Ziele können nur schwer oder gar nicht gleichzeitig erreicht werden wie z.B. Erhöhung des Servicegrades bei gleichzeitiger Senkung des Lagerbestandes oder Umsetzung branchenüblicher Tariferhöhung bei gleichzeitiger Reduktion der Personalkosten. Es besteht ein Zielkonflikt. Indifferente Ziele beeinflussen sich gegenseitig nicht wie z.B. Erhöhung des Anteiles genormter Teile bei gleichzeitiger Einführung gleitender Arbeitszeit oder Einführung eines betrieblichen Vorschlagswesens bei gleichzeitiger Verschlankung der Organisationsstruktur. Es besteht Zielneutralität.
Als Ökonomisches oder Wirtschaftliches Prinzip bezeichnet man das Bemühen von Menschen und Unternehmen, knappe Wirtschaftsgüter sparsam einzusetzen. Beim Minimalprinzip soll ein vorgegebenes Ergebnis mit möglichst geringem Aufwand erreicht werden, z.B. wird fpr eine Dienstreise nach Hamburg die preiswerteste Fahrtmöglichkeit gewählt. Beim Maximalprinzip soll mit einem vorgegebenen Aufwand ein möglichst hohes Ergebnis erreicht werden. Es sollen z.B. 10000€ für ein Jahr auf einem Festgeldkonto angelgt werden. Der Anleger wählt die Bank mit dem höchsten Zinssatz.
Unter Outsourcing versteht man das "Auslagern" bestimmter Unternhemensbereiche (z.B. Datenverarbeitung, Inkasso von Forderungen, Kantine). Sie werden an externe Partner vergeben oder von früheren "eigenen" Leuten nun rechtlich selbstständig weitergeführt. Ziel ist in erster Linie eine Kostenreduzierung.
-
- 1 / 121
-
Lernkarten
Arbeitslosenversicherung - Rentenversicherung - Krankenversicherung - Pflegeversicherung - Unfallversicherung