Rechnungswesen
Rechnungswesen für Wirtschaftsfachwirt
Rechnungswesen für Wirtschaftsfachwirt
Set of flashcards Details
Flashcards | 55 |
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Language | Deutsch |
Category | Finance |
Level | University |
Created / Updated | 03.09.2023 / 27.02.2025 |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/20230903_rechnungswesen
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Einzelkosten
direkt den Kostenträgern oder -stellen zurechenbare Kosten
Gemeinkosten
fallen für mehrere oder alle Produkte an (Mieten)
Kostenträger-Einzelkosten
können direkt einem Kosstenträger zugeordnet werden
z.B. Fertigungsmaterial, das sich anhand von Stücklisten genau dem einzelnen Werkstück (=Koswtenträger) zurechnen lässt
Kostenträger-Gemeinkosten
Kosten, die nicht direkt einem Artikel zugeordnet werden können, sie entstehen für alle/mehrer Artikel oder Aufträge gemeinsam
z.B. Gehälter (in der Verwaltung), Miete, Büromaterial, Werbekosten
Ziele Aufgaben des BAB
verursachungsgerechte Verteilung der Gemeinkosten
innerbetriebliche Leistungsverrechnung
Ermittlung von Gemeinkostenzuschlägssätze
Kostenkontrolle
Vorkalkulation
Im Vorhinen die Ermittlung der Verkaufspreise (z.B. zur Angebotserstellung)
basiert auf Erfahrungswerten der Vergangenheit (Normalkosten) oder auf angestrebte/erwartende zukünftige Werte (Plankosten)
Zwischenkalkulation
bei länger dauernden Aufträgen notwendig, um die Vorkalkulation an die aktuellen Entwicklungen anzupassen
Nachkalkulation
wird im Nachhinein durchgeführt
vergleicht Daten der Vor- und Zwischenkalkulation mit den tatsächlich angefallenen Werten (Istkosten)
Abweichungen können festgestellt werden und in Zukunft eine bessere Kalkulation ermöglichen
Merkmale einer Bilanz
Kontenform
Seiten der Bilanz heißen "Aktiv/Aktiva" und "Passiv/Passiva"
Aktiva zeigt die Vermögenslage des Unternehmens (Anlage- und Umlaufvermögen)
Passiva stellt Kapital-Finanzlage dar (EK und FK)
Gegenüberstellung der Mittelverwendung (Aktiva ) und Mittelherkunft (Passiva)
zeitpunktbezogen aufgestellt (Bilanzstichtag)
Über das Schlussbilanzkonto werden nur aktive und passive Bestandskonten buchhalterisch abgeschlossen
Beide Seiten der Bilanz haben den gleichen Wert: nBilanzsumme-Bilanz=Gleichgewicht der Waage
Gliederung erfolgt auf beiden Seiten vom Langfristigen zum Kurzfristigen
Merkmale der GuV
Staffelform
Unternehmensergebnis kann nach dem Gesamt- oder Umsatzverfahren ermittelt werden
zeigt Erfolgs-/Ertragslage der Gesellschaft
Gegenüberstellung von Aufwendungen und Erträgen
Ergebnis der Gegenüberstellung von Aufwendungen und Erträgen der GuV ist der Jahresüberschuss (Gewinn) bzw. Jahresfehlbetrag (Verlust)
zeitraumbezogen
nur Erfolgskonten (Aufwands- und Ertragskonten) werden buchhalterisch abgeschlossen
Handlungskostenzuschlagssatz Formel
Handlungskostenzuschlagssatz in % = Handlungskosten/ Wareneinsatz * 100
Handelskalkulation Tabelle
Listeneinkaufspreis
- Lieferantenrabatt
=Zieleinkaufspreis
-Lieferantenskonto
=Bareinkaufspreis
+Bezugskosten
=Bezugspreis
+Handlungsgemeinkosten
=Selbstkosten
+Gewinn
=Nettoverkaufspreis
+Umsatzsteuer
=Bruttoverkaufspreis
Maßnahmen zur Steigerung der Umsatzrentabilität
Durchsetzung höherer Absatzpreise am Markt
Reduzierung der Fixkosten durch Neuabschluss von günstigeren Verträgen (z.B. Mietverträge, Datlehensvertrag)
Reduzierung der variablen Kosten durch Neuverhandlung mit Lieferanten (z.B. niedrigere Einkaufskonditionen)
Erhöhung der Absatzmenge
Abschreibung Finanzbuchhaltung
Die Abschreibungen werden maximal von den Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten berechnet.
Dadurch kann - trotz der im Zeitablauf in der Regel steigenden Preise - lediglich eine nominelle Kapitalerhaltung erfolgen
Abschreibungen Kostenrechnung
Die kalkulatorische Abschreibungen werden vom wiederbeschaffungswert (abzüglich eines möglichen Liquiditätserlöses) berechnet
Damit kann zumindest tendenziell die reale Substanzerhaltung angestrebt werden
Grundsätze der ordnungsgemäßen Buchführung 6
Prinzip des systematischen Aufbaub der Buchführung: die Art der Buchführung muss systematisch und übersichtlich sein
Prinzip der Vollständigkeit und verständlichen Aufzeichnung: alle Geschäftsvorfälle müssen fortlaufend, vollständig, richtig, chronologisch, und sachlich zugeordnet gebucht werden
Belegprinzip: keine Buchung ohne Beleg
Aufbewahrung: alle Buchungsbelege 10 Jahre
Grundsatz der Klarheit: gemäß § 243 (2) HGB bestimmt formale Gestaltungs- und Gliederungskriterien einzuhalten
z.B. eindeutige Bezeichnung der Posten
Grundsatz der Wahrheit: Jahresabschluss muss inhaltlich und wertmäßig wahr und fachgerecht erstellt werden
Bewertungsrichtlinen nach § 252 HGB
Grundsatz der Bilanzidentität
Werte der Eröffnungsbilanz eines Jahres müssen mit den Werten der Schlussbilanz des Vorjahres überseinstimmen, um zu verhindern, dass unterschiedliche Wertansätze verwendet werden
Bewertungsrichtlinen nach § 252 HGB
Grundsatz der Unternehmensführung
Going-concern-Prinzip sieht vor, dass von der Fortführung des Unternehmens auszugehen ist
Bewertungsrichtlinen nach § 252 HGB
Stichtagsprinzip
Die Bewertung bezieht sich auf die am Bilanzstichtag objektiv bestehende Tatsachen
Bewertungsrichtlinen nach § 252 HGB
Grundsatz der Einzelbewertung
Alle Vermögensgegenstände und Schulden sind grundsätzlich einzeln zu bewerten
Außnahme: bei Werkstoffen sind Bewertungsvereinfachungsverfahren zugelassen
Bewertungsrichtlinen nach § 252 HGB
Vorsichtprinzip
Gewinne dürfen nur ausgewiesen werden, wenn sie tatsächlich realisiert werden
Drohende Verluste müssen ausgewiesen werden
Diese Ungleichbehandlung wird Imparitätsprinzip genannt
Bewertungsrichtlinen nach § 252 HGB
Prinzip der Periodenbezogenheit
Alle Aufwendungen und Erträge müssem dem Geschäftsjahr zugeordnet werden, in dem sie wirtschaftlich verursacht wurden
Bewertungsrichtlinen nach § 252 HGB
Prinzip der Bewertungsstetigkeit
Einmal gewähltes Bewertungsmethoden müssen grundsätzlich beibehalten werden
Bewertungsgrundsätze: Vorsichtsprinzip
Anschaffungswertprinzip
Vermögensgegenstände dürfen nur max. mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten bewertet werden
hinzuzählen Nebenkosten (Zölle, Montage, usw.), nachträgliche Anschaffungskosten (z.B. Anbau einer Anlage)
abziehen Anschaffungskostenminderungen (z.B. Rabatt und Skonto)
Bewertungsgrundsätze: Vorsichtsprinzip
strenges Niederwertprinzip
Für Vermögensgegenstände ist für den Bilanzstichtag von verschiedenen möglichen Wertansätzen (Tageswert oder Anschaffungskosten) jeweils der niedrigste Wertsatz zu wählen
Bewertungsgrundsätze: Vorsichtsprinzip
Höchstwertprinzip
Schulden sind mit dem jeweiligen Höchstwert zu bewerten
Bewertungsgrundsätze: Vorsichtsprinzip
Realisationsprinzip
Nicht realisierte Gewinne dürfen nicht ausgewiesen werden
nicht realisierte Verluste müssem aisgewiesen werden
ergibt eine ungleichgewichtige Behandlung des Vermögens und der Schulden--> Imparitätsprinzip
Inventurverfahren 5
Stichtagsinventur: wird zum Stichtag durchgeführt (bei großen Beständen gar nicht mchbar)
Ausgeweitete/zeitnahe Stichtagsinventur: 10 Tage vor oder nach dem STichtag Voraussetzung: Zu- und Abgänge müssen mengen- und wertmäßig zum Bilanzstichtaghin fortgeschrieben/zurückgerechnet werden
Verlegte Inventur: beliebiger Tag innerhalb der letzten 3 Monate vor bzw. zwei Monate nach dem Stichtag Voraussetzung: Zu- und Abgänge müssen mengen- und wertmäßig zum Bilanzstichtaghin fortgeschrieben/zurückgerechnet werden
Permanente Inventur: buchmäßig andauernd Zu und Abgänge und daraus entstehende Bestände festhalten. Um Abweichungen auszuschließen, einmal im Jahr körperliche inventur Voraussetzung: eine (EDV-basierte) Bestandskartei führen
Stichprobeninventur: mit mathematisch-statistischen Verfahren werden Bestände ausgehend von Stichproben hochgerehnet. z.B. bei großen Mengen unterschiedlicher güter (Schrauben), um den Arbeitsaufwand zu senken
Adressaten der FiBu
Finanzamt zwecks Besteuerung
Banken als Fremdkapitalgeber
Lieferanten als Gewährende von Lieferantenkrediten
Aktionäre ale EKgeber
MA (Sicherheit der Arbeitsplätze)
Öffentlichkeit (Statistik)
Hauptbücher der FiBu
Grundbuch: alle Geschäftsvorfälle fortlaufend ohne sachliche Sortierung (chronologisch) eingetragen
Hauptbuch Geschäftsvorfälle sachlich geordnet in verschiedene Konten übertragen
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