Lernkarten Ang. Lokführer 0323 (G2)
Kapitel 6 (G2) - Behandelt: FDV ...
Kapitel 6 (G2) - Behandelt: FDV ...
Kartei Details
Karten | 78 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Berufskunde |
Stufe | Berufslehre |
Erstellt / Aktualisiert | 08.08.2023 / 19.12.2023 |
Weblink |
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Fahrverhalten erklären bei Halteort unmittelbar vor einem Hindernis oder unmittelbar
vor einem Halt zeigenden Signal
Bei der Fahrt
– gegen ein Halt zeigendes Signal
– in ein Kopfgleis
– in ein besetztes oder beschränkt ausnützbares Gleis
– gegen offene Barrieren
ist die Geschwindigkeit des Zuges mit einer mässigen Bremsung rechtzeitig zu vermindern, so dass zum Anhalten oder im Notfall die Bremswirkung noch verstärkt werden kann.
Die elektrische Bremse darf bei der Fahrt in ein Kopfgleis nur verwendet werden, wenn deren Wirkung bei Ausfall der Fahrleitungsspannung durch andere Bremsmittel automatisch kompensiert wird.
Für Triebzüge gelten die entsprechenden Betriebsvorschriften des Eisenbahnverkehrsunternehmens.
Gültigkeit der Zustimmung zur Fahrt ?
... z.B. vorzeitig abgebremst beim Haltsignal im Bhf?
Die erteilte Zustimmung zur Fahrt gilt
– bei Aussensignalisierung
– auf der Strecke bis zum nächst folgenden Hauptsignal
– im Bahnhof bis der Zug angehalten hat. Liegt keine Zustimmung zur Fahrt in den nächsten Abschnitt vor, darf der Lokführer den Zug nur mit quittungspflichtiger Zustimmung des Fahrdienstleiters bewegen
Die Infrastrukturbetreiberin regelt das Vorgehen, wenn für Züge innerhalb des gleichen Abschnittes mehr als ein Halt angeordnet ist.
– im Bereich der Führerstandsignalisierung bis zum Ende der CAB-Fahrerlaubnis.
Bedarfshalt - Wie weiss ich, dass ich anhalten muss?
Ein Bedarfshalt wird in der Fahrordnung gekennzeichnet.
Der Lokführer hat einen Zug mit Bedarfshalt anzuhalten, wenn
– das Signal für Bedarfshalt eingeschaltet ist oder
– erkennbar ist, dass Reisende einsteigen wollen oder
– im Zug die Haltanforderungstaste gedrückt wird oder
– bei ihm ein Halt verlangt wird.
Bei Annäherung an eine Haltestelle oder einen Bahnhof hat der Lokführer eines Zuges mit Bedarfshalt die Geschwindigkeit aufgrund der örtlichen und aktuellen Verhältnisse sowie der vorhandenen Bremsmittel zu vermindern. Die Geschwindigkeitsreduktion ist so zu bemessen, dass der Zug nötigenfalls rechtzeitig und an der vorgesehenen Stelle anhalten kann.
Das Eisenbahnverkehrsunternehmen kann bei Bedarf die maximal zulässige Annäherungsgeschwindigkeit in den Ausführungsbestimmungen vorgeben.
BV P: Es ist anzuhalten, wenn
• Der Halt im Fahrzeug oder in der Haltestelle angefordert wurde
• Fahrzeuge ohne oder mit defekten Fahrgastinformationssystemen eingereiht sind
• Fahrzeuge ohne oder mit defekter Haltanforderung eingereiht sind
• der Zug vorzeitig verkehrt
Hinweis - Darauf achten, dass die Haltzeit vorbei ist - sonst sowieso anhalten und Zeit abwarten.
Defekte Lautsprecherdurchsagen - was ist zu machen?
BV P 6.3.1
Bei fehlendem oder defektem FIS sind die Halteorte gemäss Streckentabelle durch das Lokpersonal in der jeweiligen Sprache der Region und in Schriftsprache mit ganzem Namen anzusagen.
Hinweis: Bei Bedarfshalt MUSS bei defektem FIS angehalten werden, auch wenn wir den Haltort ansagen.
Wann werden die Türen freigegeben? BV P 6.4.2
Die Türen sind unmittelbar nach dem Halt freizugeben. In Bahnhöfen ohne schienenfreie Zugänge darf der zweit einfahrende Zug die Türen erst öffnen, wenn der Gegenzug abgefahren ist.
Einfahrt in ein besetztes Gleis - wie werden wir darüber verständigt?
Eine Einfahrt in ein besetztes Gleis wird am betreffenden Hauptsignal mit
dem Besetztsignal signalisiert oder in der Streckentabelle, in der
Fahrordnung oder protokollpflichtig mit dem Befehl 5 oder im Bereich
der Führerstandsignalisierung mit der Betriebsart «On Sight» angeordnet.
Was sind die Bedingungen für eine Einfahrt in ein besetztes Gleis bei Aussensignalisierung?
Bei der Geschwindigkeitsschwelle darf die Geschwindigkeit höchstens 40 km/h betragen. Ab Bremswegentfernung nach der Geschwindigkeitsschwelle ist mit Fahrt auf Sicht zu fahren.
Fahrzeuge dürfen frühestens in Bremswegentfernung ab der Geschwindigkeitsschwelle aufgestellt sein. Die entsprechenden Mindestwerte sind in den Ausführungsbestimmungen der Infrastrukturbetreiberin festzulegen.
Hinweis AB I: Fahrzeuge dürfen frühestens 200 m ab der Geschwindigkeitsschwelle aufgestellt
sein. (Abweichung: Wo auf Grund besonderer örtlicher Verhältnisse spezielle Merkpunkte oder abweichende Werte gelten, sind diese in der I-30121 aufgeführt.)
Hinweis AB I: Die Bedeutung des Besetztsignals gilt bis zum nächsten Hauptsignal; befindet sich zwischen dem Besetztsignal und dem nächsten Hauptsignal ein Wiederholungssignal, darf der Lokführer den Zug nicht beschleunigen, sondern er muss weiterhin mit einem Hindernis rechnen. Diese Bestimmung gilt unabhängig des am Wiederholungssignal angezeigten Signalbegriffs.
Belegung am Ende eines Kopfgleises - was gilt es zu beachten?
AB I
Normalfall
Kopfgleise dürfen am Ende auf einem Abschnitt von 60 m mit Fahrzeugen belegt
sein, ohne dass dies als Einfahrt in ein besetztes Gleis gilt.
Abweichungen
Kopfgleise, die am Ende des Abschnitts auf mehr als 60 m mit Fahrzeugen belegt
sein dürfen, werden in der I-30121 mit den abweichenden Werten aufgeführt.
FDV: Kopfbahnhöfe und einzelne Kopfgleise
Kopfbahnhöfe oder einzelne Kopfgleise in einem Bahnhof mit durchgehenden
Gleisen werden in der Streckentabelle gekennzeichnet.
Bei einzelnen Kopfgleisen darf die Angabe entfallen, wenn die Einfahrt
mit Fahrbegriff Kurze Fahrt signalisiert wird (z.B. Thun), oder der Gleisabschluss mit
einem roten Licht gekennzeichnet ist und dieses in annähernd gleicher
Lage zu den übrigen Ausfahrsignalen liegt.
In der Streckentabelle gekennzeichnete Kopfgleise von normaler Länge
dürfen am Ende auf einer bestimmten Länge mit Fahrzeugen belegt sein,
ohne dass dies als Einfahrt in ein besetztes Gleis gilt. Diese Gleise sind in
den Ausführungsbestimmungen der Infrastrukturbetreiberin zu bezeichnen.
Besetzte Einfahrt - Direktes Anfahren: Mit was dürfen wir / Wann dürfen wir?
FDV: Züge dürfen ohne Halt direkt an Fahrzeuge anfahren.
BV P:
Zugelassenes Rollmaterial (mit allem somit)
• Pendelzüge mit höchstens 32 Achsen
• Pendelzüge mit EP-Bremse
• Triebzüge mit EP-Bremse
• allein fahrende Triebfahrzeuge
Betriebliche Bedingungen für das Anfahren ohne Halt:
• nach eindeutiger Aufforderung (z.B. Personalsignalisierung - sonst überprüfen, ob gesichert) oder
• bei Fahrzeugen mit automatischer Kupplung, gemäss Arbeitseinteilung oder vorgängiger Verständigung, sofern das stehende Fahrzeug in der Parkstellung und kuppelbereit ist.
Hinweis BV P - z.B. Mutz und Mika :
Halte Ort unmittelbar vor einem Hindernis
Bei Fahrt gegen ein Hindernis ist der Bremshebel zu verwenden.
Der Fahr- / Bremshebel muss dabei in der Nullstellung stehen, damit eine rein Pneumatische Bremse wirkt.
Kupplungsfahrt
Bei der Fahrt gegen das zu kuppelnde Fahrzeug (< 40km/h) ist der Bremshebel zu verwenden. Für eine rein pneumatische Bremse muss der Fahr- / Bremshebel dabei in der Nullstellung stehen.
Kurz vor dem Ankuppeln ist der Modus «Kupplungsfahrt» anzuwenden.
Was ist ein beschränkt ausnützbares Gleis?
Ein beschränkt ausnützbares Gleis kann ohne Einschränkung bis zum normalen, jedoch nicht bis zum spätesten Halteort befahren werden.
Als Einfahrt in ein beschränkt ausnützbares Gleis gilt:
– Einfahrt gegen ein Stumpengleis bzw. Stumpengleissignal
– Einfahrt gegen ein Halt zeigendes Zwergsignal
– Einfahrt in ein Gleis, das höchstens bis zum Sicherheitszeichen der ersten falsch stehenden Weiche befahren werden darf.
Beschränkt ausnützbare Gleise sind in der Streckentabelle gekennzeichnet.
Das Zeichen für beschränkt ausnützbares Gleis hat keine Bedeutung, wenn der Lokführer feststellen kann, dass das Ausfahrsignal für den einfahrenden Zug Fahrt zeigt.
Was gilt bei der Einfahrt in einen Bahnhof ohne schienenfreie Zugänge?
Die nachfolgenden Vorschriften sind für Einfahrten in Bahnhöfe ohne schienenfreie Zugänge anzuwenden. Sie gelten nicht, wenn die Zugänge, welche durch die Reisenden überschritten werden können, mit Schranken ausgerüstet sind.
Grundsatz bei mehreren Zügen
Sind ein oder mehrere Züge mit Personenbeförderung beteiligt und ist der erst einfahrende Zug ein Zug mit Personenbeförderung, muss dieser das dem Bahnhofgebäude näher liegende Hauptgleis befahren.
Wenn nach Einfahrt eines Zuges mit Personenbeförderung der nächste Zug ein dem Bahnhofgebäude näher liegendes Hauptgleis benützt, müssen die Lokführer der beteiligten Züge entsprechend verständigt werden.
Gleichzeitige Einfahrt
Ist bei gleichzeitiger Einfahrt ein Zug mit Personenbeförderung beteiligt, müssen die Lokführer der beteiligten Züge entsprechend verständigt werden.
Massnahme bei örtlich nicht besetztem Bahnhof
Befährt ein Zug ein dem Bahnhofgebäude näher liegendes Hauptgleis als das durch Züge mit Personenbeförderung und vorgeschriebenem Halt mehrheitlich benutzte Gleis, ist der Lokführer entsprechend zu verständigen. Wenn ein Zug in einem Bahnhof mit Perrons bis zum normalen Halteort
keine Zugänge befährt, welche durch die Reisenden überschritten werden, darf auf die Verständigung verzichtet werden.
Verständigung und Einfahrt
Die Lokführer werden wie folgt verständigt:
– mit dem Signal für Einfahrt in einen Bahnhof ohne schienenfreie Zugänge oder
– mit einer Kennzeichnung in der Streckentabelle oder
– quittungspflichtig durch den Fahrdienstleiter. Die Einfahrsignale dürfen erst nach der Verständigung auf Fahrt gestellt werden.
Diese Züge haben vom Anfang des Perrons bis
– der Zug angehalten hat oder
– die Zugspitze das Ende des Perrons erreicht hat
mit Fahrt auf Sicht und höchstens mit 20 km/h zu fahren. Ist kein Perron vorhanden, gilt der Bereich zwischen den Sicherheitszeichen der Ein- und der Ausfahrweiche.
Was gilt es bei offenen Bahnübergangsanlagen vor dem Ausfahrsignal zu beachten?
Einfahrten gegen offene Bahnübergangsanlagen vor dem Ausfahrsignal
sind nur zulässig, wenn das Gleis ohne Einschränkung bis zum vorgesehenen
normalen Halteort befahren werden kann.
Ein haltender Zug hat am normalen Halteort, spätestens aber vor der
offenen Bahnübergangsanlage anzuhalten.
Bahnhöfe, in welchen Einfahrten gegen offene Bahnübergangsanlagen
möglich sind, sind in der Streckentabelle gekennzeichnet. Diese Kennzeichnung
hat auch zu erfolgen, wenn sich die Bahnübergangsanlage
nach einer Gruppensignal-Halttafel befindet.
Das Zeichen für offene Bahnübergangsanlagen vor dem Ausfahrsignal
hat keine Bedeutung, wenn der Lokführer feststellen kann, dass das
Ausfahrsignal für den einfahrenden Zug Fahrt zeigt.
Wie bremst man, wenn man in einen Kopfbahnhof einfahrt?
- Bremsprüfung vor Halt (Wirkung).
- Grundsätzlich so, dass wir Bremsung verstärken können.
- Eher nicht mit elektrischer Bremse - sondern EP! (Ausser 465 - weil mechanisch so schwach)
Wie erfolgt die Zustimmung zur Fahrt bei Gruppensignalen?
Sind Gruppensignale mit einer Zusatzsignalisierung ausgerüstet, ist diese
zusätzlich zur Zustimmung zur Fahrt zu beachten. Als Zusatzsignalisierung
werden Gruppensignal-Halttafeln mit Fahrtstellungsmelder oder mit
Fahrbegrifftafeln, Zwergsignale, Gleisnummernsignale oder Hinweispfeile
Gruppensignal verwendet.
Steht die Zugspitze bei einem Halt zeigenden Gruppensignal zwischen
der Gruppensignal-Halttafel und dem Gruppensignal, verständigt der
Lokführer den Fahrdienstleiter über den Standort quittungspflichtig. Das
weitere Vorgehen richtet sich nach den Bestimmungen für Gruppensignale
ohne Zusatzsignalisierung.
Wo ist der späteste Halteort bei einem Gruppensignal?
Bei einem Halt zeigenden Gruppensignal haben Züge spätestens anzuhalten:
– vor dem Gruppensignal, wenn dieses vor der Ausfahrweiche steht. Befindet sich das dem Halt zeigenden Gruppensignal zugehörige Halt zeigende Zwergsignal unmittelbar vor dem betreffenden Gruppensignal, ist vor dem Halt zeigenden Zwergsignal anzuhalten
– vor dem Sicherheitszeichen der Ausfahrweiche, wenn das Gruppensignal nach dem Sicherheitszeichen der Ausfahrweiche steht
– vor der Gruppensignal-Halttafel. Der Abschnitt zwischen der Gruppensignal-Halttafel und dem Sicherheitszeichen der folgenden von der Wurzel aus befahrenen Weiche muss frei sein.
Die Weiche auf der Ausfahrseite darf sich in beliebiger Stellung befinden.
Was kann mit der Abfahrverhinderung vermieden werden?
Mit der Abfahrverhinderung kann vermieden werden, dass ein Zug bei
der Abfahrt trotz Halt zeigendem Signal den Gefahrenpunkt erreicht. Die
Zugbeeinflussung erfolgt mittels einer Balisengruppe oder einer Schleife.
Je nach Methode wird der Zug bereits beim Anfahren oder erst beim
Überfahren der Balisen abgebremst. Ein optisches und/oder akustisches
Signal kann vorausgehen, dem eine Zwangsbremsung folgt.
Was braucht jeder Zug beim losfahren?
Eine Zustimmung zur Fahrt
Was gilt bei der Abfahrt im Zugausgangs- oder Wendebahnhof ohne infrastrukturseitige Geschwindigkeitsüberwachung?
Bei der Abfahrt im Zugausgangs- oder Wendebahnhof ohne infrastrukturseitige Geschwindigkeitsüberwachung
(z.B. ZUB-Anzeige 8 8 8 8 oder - 40 - ) beträgt in
diesen Bahnhöfen die vmax 40 km/h bis zum Beginn der Überwachung durch ZUB/ETM-M oder bis die Zugspitze das nächste Zugsignal erreicht hat.
ETCS Level 1 - Startende Züge: Wann darf der LF die Betriebsart «Staff Responsible» (SR) erst bestätigen?
Der Lokführer darf die Betriebsart «Staff Responsible» (SR) erst bestätigen, wenn die Zustimmung zur Fahrt am entsprechenden Signal ersichtlich ist oder eine Zustimmung gemäss R 300.6, Ziffer 3.6.1 vorliegt.
Bis zum Wechsel auf (LS) gilt Fahrt auf Sicht!
Der Wechsel von ETCS Level 1 «Staff Responsible» (SR) in die Betriebsart «Limited
Supervision» (LS) erfolgt in der Regel nach der Vorbeifahrt am ersten Zugsignal oder
bei den dem Zugsignal vorgelagerten Balisen. Ist das Zugsignal nicht mit Balisen ausgerüstet oder die Balisen befinden sich nicht beim zugehörigen Zugsignal, erfolgt der Wechsel nach «Limited Supervision» (LS) erst nach der Vorbeifahrt am nächstfolgenden Zugsignal, bzw. bei den dem Zugsignal zugehörigen Balisen.
Die Zustimmung zur Fahrt bei Fahrt zeigendem Gruppensignal gilt bei folgender Zusatzsignalisierung:
– Gruppensignal-Halttafel mit beleuchtetem Fahrtstellungsmelder oder
– Gruppensignal-Halttafel mit Fahrbegrifftafel. Der Fahrbegriff des Gruppensignals und derjenige der Fahrbegrifftafel müssen übereinstimmen oder
– Fahrt zeigendes Zwergsignal oder
– dem zugehörigen Gleis entsprechend beleuchtetes Gleisnummernsignal oder
– dem zugehörigen Gleis entsprechend beleuchteter Hinweispfeil Gruppensignal.
In Anlagen mit Zwergsignalen und Fahrtstellungsmeldern muss das Zwergsignal Fahrt zeigen und der Fahrtstellungsmelder beleuchtet sein.
Wird die Zustimmung zur Fahrt am Vorsignal festgestellt, dürfen Lokführer von Zügen ohne vorgeschriebenen Halt auf die Beachtung derGruppensignal-Zusatzsignalisierung verzichten.
Wann darf ich bei einem Gruppensignal mit Zwergsignal abfahren?
Der Lokführer hat sich vor der Abfahrt zu vergewissern, dass zwischen der Zugspitze und dem Gruppensignal alle seinem Gleis zugeordneten
Zwergsignale Fahrt zeigen. Befinden sich zwischen der Zugspitze und dem nächsten Zwergsignal unbelegte Weichen oder Kreuzungen, ist am
rückliegenden Zwergsignal dessen Fahrtstellung zu überprüfen.
Der Lokführer hat mit dem Fahrdienstleiter Kontakt aufzunehmen, wenn diese Kontrolle nicht durchgeführt werden kann. Die Kontaktaufnahme
darf unterbleiben, wenn der Fahrtstellungsmelder beleuchtet ist oder eine Abfahrerlaubnis mittels ortsfestem Signal für Abfahrerlaubnis für das
betreffende Gleis vorliegt.
Wie erfolgt die Abfahrt bei einem Gruppensignal ohne Zusatzsignalisierung?
Stehen in einem örtlich besetzten Bahnhof mehrere Züge zur Abfahrt bereit, hat der Fahrdienstleiter vor dem auf Fahrt stellen des Gruppensignals die Lokführer derjenigen Züge, die nicht abfahren dürfen, darüber quittungspflichtig zu verständigen. Diese Verständigung ist auch erforderlich, bevor ein Gruppensignal für einen durchfahrenden Zug auf Fahrt gestellt wird.
WICHTIG: Hat der Lokführer im Bahnhof keine Sicht auf das nächst folgende Hauptsignal, benötigt er eine Bestätigung, dass die Zustimmung zur Fahrtvorliegt.
Als Bestätigung gilt:
– die Zustimmung zur Fahrt ist am Wiederholungssignal ersichtlich oder
– der Fahrtstellungsmelder ist beleuchtet oder
– die Zugspitze befindet sich nach dem Ausfahrsignal und
– der Lokführer konnte die Zustimmung zur Fahrt vorgängig am Ausfahrsignal feststellen und dessen Fahrbegriff signalisierte nicht Kurze Fahrt und
– der Lokführer ist an keinem Warnung zeigenden Zugsignal vorbeigefahren oder
– die mit signalabhängigen Mitteln (z. B ortsfeste Signale oder SMS-Systeme) erteilte Abfahrerlaubnis liegt vor.
Liegt keine dieser Bestätigungen vor, benötigt der Lokführer eine quittungspflichtige
Bestätigung des Fahrdienstleiters, dass die Zustimmung
zur Fahrt vorliegt. Nötigenfalls verlangt der Lokführer diese Bestätigung beim Fahrdienstleiter.
WICHTIG: Höchstgeschwindigkeit bei einer Zustimmung zur Fahrt ohne Sicht auf das Hauptsignal im Bahnhof ...
Liegt
– die mit signalabhängigen Mitteln (z. B. ortsfeste Signale oder SMS-Systeme) erteilte Abfahrerlaubnis oder
– die quittungspflichtige Bestätigung des Fahrdienstleiters
vor, beträgt die Höchstgeschwindigkeit 40 km/h und am nächsten Hauptsignal ist Halt zu erwarten.
Ist der Fahrtstellungsmelder beleuchtet, beträgt die Höchstgeschwindigkeit 40 km/h.
Ist die Zustimmung zur Fahrt am Wiederholungssignal ersichtlich bzw. wurde sie am rückliegenden Ausfahrsignal festgestellt, richtet sich die Höchstgeschwindigkeit nach dem angezeigten bzw. dem zuvor festgestellten Signalbegriff.
Liegen mehrere Bestätigungen vor, darf die am wenigsten einschränkende Bestimmung angewendet werden.
AB I: 6.3 ziff 4 - Notfall Ersatz für SBB:
Fahrt mittels automatisch generiertem SMS mit dem Wortlaut «…(Bhf-
Abk.) …(Zugnummer) …(Abfahrtszeit) Gleis… Abfahrt möglich» mitgeteilt werden.
Der Zugbegleiter erteilt dem Lokführer die Abfahrerlaubnis mittels Weiterleitung des
generierten SMS mit dem Wortlaut «…(Bhf-Abk.) Zug …(Zugnummer) …abfahren».
Der Lokführer quittiert das SMS nicht.
Die SMS werden dreisprachig übermittelt. Beispiel:
«BDF: Zug 02027 abfahren / train 02027 depart / treno 02027 partire».
Wo gemäss Streckentabelle die Abfahrerlaubnis mittels «sms» möglich ist, ist diese
Abfahrerlaubnismethode zu verwenden. Die ortsfesten Einrichtungen für die Abfahrerlaubnis
dürfen auf Bahnhöfen mit SMS-Abfahrerlaubnis nicht mehr verwendet werden,
auch wenn sie noch vorhanden sind.
Abfahrt auf Grund der ZUB-Anzeige erlaubt ohne Sicht auf das Hauptsignal im Bahnhof
Der Lokführer darf abfahren, wenn das ZUB-Display eine der folgenden Anzeigen aufweist:
(AB I 6.3 - 5.1)
• I I I I
• - - - -
• z.B. 60 - Eine Geschwindigkeitsvorgabe (ausser Anzeige «40» nach Befreiung mit dem Freigabeschalter oder wegen fehlenden Zugdaten!). Die vmax beträgt 40 km/h und am nächsten Hauptsignal ist Halt zu erwarten.
Was gilt bei der Abfahrt auf einer Haltestelle ohne Sicht auf das Hauptsignal?
Hat der Lokführer auf einer Haltestelle keine Sicht auf das Hauptsignal und sind die übrigen Bedingungen für die Abfahrt erfüllt, darf er abfahren. Dabei ist der rückliegend angezeigte Signalbegriff mitzuberücksichtigen.
Grundsatz zur Abfahrt eines Zuges?
Sind die Bedingungen für die Abfahrt eines Zuges erfüllt, ist die Fahrt zu beginnen oder nach einem Halt fortzusetzen.
(Bedingungen zur Abfahrt) Der Lokführer darf beim Vorliegen der Zustimmung zur Fahrt erst abfahren, wenn
– die Zugvorbereitung abgeschlossen ist
– die Türen geschlossen sind
und sofern erforderlich
– die kundendienstliche Bereitschaft erstellt ist
– die Abfahrerlaubnis erteilt ist.
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