Lernkarten Ang. Lokführer 0323 (G2)
Kapitel 1, 13 (G2) - Behandelt: FDV, BV P und C sowie AB I
Kapitel 1, 13 (G2) - Behandelt: FDV, BV P und C sowie AB I
Kartei Details
Karten | 82 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Berufskunde |
Stufe | Berufslehre |
Erstellt / Aktualisiert | 02.08.2023 / 01.10.2023 |
Lizenzierung | Keine Angabe |
Weblink |
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Wie werden Züge und Rangierbewegungen
auf die Strecke eingeteilt?
Die Züge sowie die Rangierbewegungen auf die Strecke werden in fahrplanmässige
Fahrten und in Extrafahrten eingeteilt.
Als fahrplanmässige Fahrten werden bezeichnet:
– regelmässige Fahrten, wenn sie täglich oder an bestimmten bezeichneten Tagen ohne besondere Anordnung verkehren
– fakultative Fahrten, wenn sie nur bei Bedarf und auf besondere Anordnung verkehren.
Was sind Extrafahrten?
Als Extrafahrten werden Fahrten bezeichnet, die auf besondere Anordnung
und nach einer besonders erstellten Fahrordnung verkehren.
Zuggattungen / Einteilung - Die Züge werden mit Rücksicht auf ihre Benützung eingeteilt in:
Die Züge werden mit Rücksicht auf ihre Benützung eingeteilt in:
– Reisezüge, die in erster Linie der Beförderung von Reisenden
dienen
– Güterzüge, die in erster Linie der Beförderung von Gütern, Tieren
und leeren Güterwagen dienen
– Dienstzüge, für dienstliche Zwecke. (z.B. Leermat, Baudienstzug)
Detail AB I 300.1 1.4
Die Züge werden eingeteilt in:
a) Reisezüge
• EuroCity-Züge
• InterCity-Züge
• InterRegio-Züge
• Schnellzüge
• RegioExpress-Züge
• S-Bahn-Züge
• RegioZüge
• Züge des Charterverkehrs
b) Güterzüge
• Ferngüterzüge
• Nahgüterzüge
• Ganzzüge
• Traktorgüterzüge
• Cargo Express-Züge / Postzüge
c) Dienstzüge der Infrastruktur
• Bauzüge
• Hilfszüge
• Überführung von Fahrzeugen (Infra)
d) Lokzüge
• der Infrastruktur
• EVU des Personenverkehrs
• EVU des Güterverkehrs
e) Probe- und Messzüge
• der Infrastruktur
• EVU des Personenverkehrs
• EVU des Güterverkehrs
f) Leermaterialzüge
• EVU des Personenverkehrs
Wer erlaubt die Benutzung der Züge?
Die Eisenbahnverkehrsunternehmen erlassen die Vorschriften über die
Benützung der Reise- und Güterzüge.
Erkläre: Nummerierung der Züge und der Rangierbewegungen auf die Strecke
Jeder Zug und jede Rangierbewegung auf die Strecke wird mit einer
Nummer bezeichnet. Für Rangierbewegungen auf die Strecke wird zusätzlich
der Buchstabe «R» hinzugefügt. Das Nummerierungsschema ist
in den Ausführungsbestimmungen der Infrastrukturbetreiberin bekannt zu
geben. Für die Nummernverwendung auf Gemeinschaftsstrecken und in
Gemeinschaftsbahnhöfen haben sich die Infrastrukturbetreiberinnen
abzusprechen.
Was ist aus der Zugnummer ersichtlich?
Bezeichnung nach Richtungen (FDV)
Züge und Rangierbewegungen auf die Strecke werden in der einen Richtung
mit geraden und in der entgegengesetzten Richtung mit ungeraden
Nummern bezeichnet. Abweichungen von diesem Grundsatz sind möglich
für Gemeinschaftsstrecken und für Züge, die über mehrere Linien
verkehren. Rangierbewegungen auf die Strecke, die in den Ausgangsbahnhof
zurückkehren, tragen in beiden Richtungen die gleiche Nummer.
(AB I - 1.4 / 2) Aus der Zugnummer ist folgendes erkennbar:
• Zuggattung (EuroCity-, InterCity-, Schnellzug usw.)
• Verkehrsbeziehung (Herkunft-Bestimmung)
• Fahrrichtung nach den internationalen Richtlinien (gerade Nummern in Richtung
West bzw. Nord), Abweichungen im internationalen Verkehr sind möglich.
Jede Zugnummer wird pro Tag nur einmal verwendet.
Wird für eine Teilstrecke eines Zuglaufes, z.B. infolge Verspätung der Stammkomposition
eine Ersatzkomposition eingesetzt, ist die Ersatzkomposition mit einer anderen
Zugnummer (Schatten- oder Extrazugnummer) anzuordnen. Damit werden
Verwechslungen zwischen Zügen mit gleicher Zugnummer vermieden.
Schattenzugnummer - wie erkennen?
Immer plus 70'000 zur normalen Zugnummer
- Ersatz wegen Ausfall, Pendelwechsel, wegen Unterbruch (z.B. Erdrutsch)