Pflegerecht
Fragen zum Pflegerecht unter Berücksichtigung des Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe in RLP (LWTG)
Fragen zum Pflegerecht unter Berücksichtigung des Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe in RLP (LWTG)
Kartei Details
Karten | 9 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Pflege |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 16.07.2023 / 17.07.2023 |
Lizenzierung | Keine Angabe |
Weblink |
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Welche Möglichkeiten bietet das Gesetz, ein Fehlverhalten einer Einrichtung zu ahnden?
§ 31 LWTG
Bei Ordnungswidrigkeiten kann eine Geldbuße zwischen 10.000 € und 25.000 € verhängt werden
Unter welchen Voraussetzungen kann die zuständige Behörde den Betrieb einer Einrichtung untersagen?
§ 28 LWTG
Die zuständige Behörde kann den Betrieb untersagen, wenn Personen trotz Verbot weiter beschäftigt werden oder wenn trotz gesetzlichem Verbot Leistungen versprochen oder gewährt werden.
Wann kann die zuständige Behörde ein Beschäftigungsverbot aussprechen?
§ 27 LWTG
Die zuständige Behörde kann ein Beschäftigungsverbot für Mitarbeiter verhängen, die die erforderliche Eignung nicht besitzen.
Wie verhält sich die zuständige Behörde bei Mängeln in einer Einrichtung?
§ 24-26 LWTG
§ 24 Die zuständige Behörde wird bei der Beseitigung von Mängeln in der Einrichtung beratend tätig unter Fristsetzung für die Mängelbeseitigung.
§ 25 Werden die Mängel nicht abgestellt, so werden schriftliche Anordnungen mit Fristsetzung erlassen.
§ 26 Bei erheblichen Mängeln kann bis zur Beseitigung der Mängel ein Aufnahmestopp verhängt werden.
Welche Forderungen stellt das Gesetz an den Träger im Hinblick auf die Transparenz?
§ 10 LWTG
Aktuellen Qualitätsbericht aushängen
Künftige Bewohner vor Vertragsabschluß auf Aushang hinweisen
Schriftliche Information bei Vertragsabschluß auf regionale Beschwerdestellen
Hinweis auf interne Beschwerdestellen
Einsicht in die Dokumentation gewähren
Beratung der Behörde §14 LWTG
die zuständige Behörde berät über Rechte und Pflichten, das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz, die Bewohnervertretung, Betreuer, Vertretungen und Bewohnerfürsprecher. Sie nimmt Beschwerden und Fragen zu Rechten und Pflichten entgegen und überprüft diese.
Welche Anforderungen werden an Einrichtungen mit umfassenden Leistungsangebot gestellt?
§ 15 LWTG
Eine dem allg. Anerkannten Stand fachlicher Erkenntnisse entsprechende Qualität des Wohnens, der Pflege, der Teilhabe, der Unterstützung und Verpflegung gewährleisten
Fachgerechte ärztliche und sonstige gesundheitliche Versorgung
Selbstbestimmte Lebensführung und Teilhabe am Leben in der Gesellschaft fördern
Pflegepläne dokumentieren und ungterschiedliche Bedarfe der Bewohner berücksichtigen
Schutz der Privatsphäre
Schutz vor Infektionen und Erstellung von Hygieneplänen
Arzneimiittelsicherheit
Mitwirkung der Bewohner sicherstellen
Notwendige Zuverlässigkeit vorweisen
Ausreichende Zahl von Beschäftigen nachweisen
Nachweis der persönlichen und fachlichen Eignung des Personals
Fortbildungsangebote
Qualitätsmanagement
Beachtung des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes
Vorsorgemöglichkeiten im Alter
Vorsorgevollmacht
Greift nur für den Fall einer Geschäftsunfähigkeit
Generalvollmacht
Gilt sofort und in jedem Fall
Patientenverfügung
Trifft Entscheidungen für eine Zeit,in der ich nicht mehr selbst entscheiden kann.
Betreuungsverfügung
Für den Fall in der Zukunft,wenn ich einen Betreuer benötige
Testament
Greift erst nach dem Tod, regelt die Erbfolge