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Pflegerecht

Fragen zum Pflegerecht unter Berücksichtigung des Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe in RLP (LWTG)

Fragen zum Pflegerecht unter Berücksichtigung des Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe in RLP (LWTG)


Kartei Details

Karten 9
Sprache Deutsch
Kategorie Pflege
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 16.07.2023 / 17.07.2023
Lizenzierung Keine Angabe
Weblink
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Welche Möglichkeiten bietet das Gesetz, ein Fehlverhalten einer Einrichtung zu ahnden? 

§ 31 LWTG

Bei Ordnungswidrigkeiten kann eine Geldbuße zwischen 10.000 € und 25.000 € verhängt werden 

Unter welchen Voraussetzungen kann die zuständige Behörde den Betrieb einer Einrichtung untersagen? 

§ 28 LWTG

Die zuständige Behörde kann den Betrieb untersagen, wenn Personen trotz Verbot weiter beschäftigt werden oder wenn trotz gesetzlichem Verbot Leistungen versprochen oder gewährt werden. 

Wann kann die zuständige Behörde ein Beschäftigungsverbot aussprechen? 

§ 27 LWTG

Die zuständige Behörde kann ein Beschäftigungsverbot für Mitarbeiter verhängen, die die erforderliche Eignung nicht besitzen. 

Wie verhält sich die zuständige Behörde bei Mängeln in einer Einrichtung? 

§ 24-26 LWTG

§ 24 Die zuständige Behörde wird bei der Beseitigung von Mängeln in der Einrichtung beratend tätig unter Fristsetzung für die Mängelbeseitigung. 

§ 25 Werden die Mängel nicht abgestellt, so werden schriftliche Anordnungen mit Fristsetzung erlassen. 

§ 26 Bei erheblichen Mängeln kann bis zur Beseitigung der Mängel ein Aufnahmestopp verhängt werden. 

Welche Forderungen stellt das Gesetz an den Träger im Hinblick auf die Transparenz? 

§ 10 LWTG

  • Aktuellen Qualitätsbericht aushängen 

  • Künftige Bewohner vor Vertragsabschluß auf Aushang hinweisen 

  • Schriftliche Information bei Vertragsabschluß auf regionale Beschwerdestellen 

  • Hinweis auf interne Beschwerdestellen 

  • Einsicht in die Dokumentation gewähren 

Beratung der Behörde §14 LWTG

die zuständige Behörde berät über Rechte und Pflichten, das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz, die Bewohnervertretung, Betreuer, Vertretungen und Bewohnerfürsprecher. Sie nimmt Beschwerden und Fragen zu Rechten und Pflichten entgegen und überprüft diese.

Welche Anforderungen werden an Einrichtungen mit umfassenden Leistungsangebot gestellt? 

§ 15 LWTG

  • Eine dem allg. Anerkannten Stand fachlicher Erkenntnisse entsprechende Qualität des Wohnens, der Pflege, der Teilhabe, der Unterstützung und Verpflegung gewährleisten 

  • Fachgerechte ärztliche und sonstige gesundheitliche Versorgung 

  • Selbstbestimmte Lebensführung und Teilhabe am Leben in der Gesellschaft fördern 

  • Pflegepläne dokumentieren und ungterschiedliche Bedarfe der Bewohner berücksichtigen 

  • Schutz der Privatsphäre 

  • Schutz vor Infektionen und Erstellung von Hygieneplänen 

  • Arzneimiittelsicherheit 

  • Mitwirkung der Bewohner sicherstellen 

  • Notwendige Zuverlässigkeit vorweisen 

  • Ausreichende Zahl von Beschäftigen nachweisen 

  • Nachweis der persönlichen und fachlichen Eignung des Personals 

  • Fortbildungsangebote 

  • Qualitätsmanagement 

  • Beachtung des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes

Vorsorgemöglichkeiten im Alter

  • Vorsorgevollmacht 

Greift nur für den Fall einer Geschäftsunfähigkeit 

  • Generalvollmacht 

Gilt sofort und in jedem Fall 

  • Patientenverfügung 

Trifft Entscheidungen für eine Zeit,in der ich nicht mehr selbst entscheiden kann. 

  • Betreuungsverfügung 

Für den Fall in der Zukunft,wenn ich einen Betreuer benötige 

  • Testament 

Greift erst nach dem Tod, regelt die Erbfolge