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ABU Arbeit

Syga 2023 ABZ - ABU Arbeit

Syga 2023 ABZ - ABU Arbeit


Kartei Details

Karten 8
Sprache Deutsch
Kategorie Allgemeinbildung
Stufe Berufslehre
Erstellt / Aktualisiert 25.05.2023 / 08.06.2023
Lizenzierung Keine Angabe
Weblink
https://card2brain.ch/box/20230525_abu_arbeit
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Arbeitszeugnis

Arbeitgeber MUSS dies abgeben bis Ende Arbeitsverhältnis.

Inhalt: Angaben zur Person, Stellenbeschrieb, Stellenprozente. Beurteilung der Qualität der Arbeit. Beurteilung des Verhaltens. Grund für die Ausstellung des Arbeitszeugnisses (Kündigung, Wechsel der oder des Vorgesetzten, neue Funktion usw.)

Arbeitsbestätigung

Anders als das Arbeitszeugnis, gibt die Arbeitsbestätigung lediglich Auskunft über Art und Dauer eines Arbeitsverhältnisses. Trotz allem hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf diese Bestätigung.

Ferien

Hat Arbeitnehmer zugute.

Bis 20: mind. 5 Wochen

Ab 20: mind. 4 Wochen

Arbeitgeber bestimmt Zeitpunkt in Absprache mit Arbeitnehmer.

Pro Jahr mind. 2 Wochen aneinander.

Haftung

das Eintreten müssen für schuldhafte Pflichtverletzungen im Schadensfall – Verpflichtung zum Schadensersatz.

Kündigung (Fristen, versch. Arten von Kündigung)

Probezeit: 7 Tage

erstes Jahr: 1 Monat                        jeweils

2. bis 9. Jahr: 2 Monate                  auf Monats-

ab 10. Jahr: 3 Monate                      ende

Im Vertrag steht, ob mündlich oder schriftlich.

Gültig ab Zeitpunkt, wenn Arbeitgeber sie erhält. Am besten mit «Einschreiben»

Korrekte Angaben. Grund muss nicht angegeben werden.

Ist Arbeitnehmer krank, darf ihm nicht gekündigt werden.

Probezeit

Bei unbefristeten Arbeitsverträge ist Probezeit ein Monat. Kann auf bis 6 Monate verlängert werden.

Sie dient dazu, Arbeitnehmer auf deren Eignung für den Job zu testen.

Sperrfristen

Erkrankung und Unfall lösen je eine Sperrfrist von 90 Tagen aus, während welcher nicht gekündigt werden kann. Die Lohnfortzahlungspflicht besteht jedoch nur für 2 Monate.

Überstunden

Höchstarbeitszeit pro Woche: 

45 Std. Industrie, Büro, techn. Angestellte

50 Std. alle anderen

 

Müssen notwendig, physisch u. psychisch tragbar sein u. Ruhezeiten eingehalten werden.

Nicht mehr als 2 Std. pro Tag.

Lohnzuschlag 25 % oder Freizeit

Unter 18: Höchstens 9 Std. pro Tag