ABU Arbeit
Syga 2023 ABZ - ABU Arbeit
Syga 2023 ABZ - ABU Arbeit
Kartei Details
Karten | 8 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Allgemeinbildung |
Stufe | Berufslehre |
Erstellt / Aktualisiert | 25.05.2023 / 08.06.2023 |
Lizenzierung | Keine Angabe |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/20230525_abu_arbeit
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Arbeitszeugnis
Arbeitgeber MUSS dies abgeben bis Ende Arbeitsverhältnis.
Inhalt: Angaben zur Person, Stellenbeschrieb, Stellenprozente. Beurteilung der Qualität der Arbeit. Beurteilung des Verhaltens. Grund für die Ausstellung des Arbeitszeugnisses (Kündigung, Wechsel der oder des Vorgesetzten, neue Funktion usw.)
Arbeitsbestätigung
Anders als das Arbeitszeugnis, gibt die Arbeitsbestätigung lediglich Auskunft über Art und Dauer eines Arbeitsverhältnisses. Trotz allem hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf diese Bestätigung.
Ferien
Hat Arbeitnehmer zugute.
Bis 20: mind. 5 Wochen
Ab 20: mind. 4 Wochen
Arbeitgeber bestimmt Zeitpunkt in Absprache mit Arbeitnehmer.
Pro Jahr mind. 2 Wochen aneinander.
Haftung
das Eintreten müssen für schuldhafte Pflichtverletzungen im Schadensfall – Verpflichtung zum Schadensersatz.
Kündigung (Fristen, versch. Arten von Kündigung)
Probezeit: 7 Tage
erstes Jahr: 1 Monat jeweils
2. bis 9. Jahr: 2 Monate auf Monats-
ab 10. Jahr: 3 Monate ende
Im Vertrag steht, ob mündlich oder schriftlich.
Gültig ab Zeitpunkt, wenn Arbeitgeber sie erhält. Am besten mit «Einschreiben»
Korrekte Angaben. Grund muss nicht angegeben werden.
Ist Arbeitnehmer krank, darf ihm nicht gekündigt werden.
Probezeit
Bei unbefristeten Arbeitsverträge ist Probezeit ein Monat. Kann auf bis 6 Monate verlängert werden.
Sie dient dazu, Arbeitnehmer auf deren Eignung für den Job zu testen.
Sperrfristen
Erkrankung und Unfall lösen je eine Sperrfrist von 90 Tagen aus, während welcher nicht gekündigt werden kann. Die Lohnfortzahlungspflicht besteht jedoch nur für 2 Monate.
Überstunden
Höchstarbeitszeit pro Woche:
45 Std. Industrie, Büro, techn. Angestellte
50 Std. alle anderen
Müssen notwendig, physisch u. psychisch tragbar sein u. Ruhezeiten eingehalten werden.
Nicht mehr als 2 Std. pro Tag.
Lohnzuschlag 25 % oder Freizeit
Unter 18: Höchstens 9 Std. pro Tag