NIV 1 Semester Projektleiter elektro installation
Allgemeine fragen ausbder Niv nach dem elektrizitätsgesetz
Allgemeine fragen ausbder Niv nach dem elektrizitätsgesetz
Set of flashcards Details
Flashcards | 13 |
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Language | Deutsch |
Category | Electrical Engineering |
Level | Secondary School |
Created / Updated | 18.02.2023 / 08.12.2023 |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/20230218_niv_1_semester_projektleiter_elektro_installation
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wo gilt die NIV nicht?
a.) Elektrische Anlagen nach der Eisenbahnverordnung
b.)die elektrischen Anlagen von Seilbahnen nach der Seilbahnverordnung
C. die Beleuchtung von Strassen und öffentlichen Plätzen
Art.1.5 Die NIV gilt nicht für:
Elektrische Anlagen nach der Eisenbahnverordnung
El. anlagen von Seilbahnen
Die Beleuchtung von öffentlichen Strassen und Plätzen
Art.3 Grundlegende Anforderungen an die Sicherheit:
Elektrische Installationen müssen nach den anerkannten Regeln der Technik erstellt, geändert, in Stand gehalten und kontrolliert werden. Sie dürfen bei bestimmungsgemässem und möglichst auch bei voraussehbarem unsachgemässem Betrieb oder Gebrauch sowie in voraussehbaren Störungsfällen weder Personen noch Sachen oder Tiere gefährden.
Was ist nach Art.6 zwingend notwendig um El. Installationen zu ertsellen, ändern oder in Stand zu halten, oder elektrische Erzeugnisse an elektrischen Installationen fest anzuschliessen oder solche Anschlüsse unterbricht, ändert oder in Stand stellt.
Wer elektrische Installationen erstellt, ändert oder in Stand stellt und wer elektrische Erzeugnisse an elektrische Installationen fest anschliesst oder solche Anschlüsse un-serbricht, ändert oder in Stand stellt,Dieser braucht eine Installationsbewilligung des Inspektorates.
was ist nötig damit Betriebe nach Art.9 eine allg. Instbewilligung erhalten
Betriebe erhalten die allgemeine Installationsbewilligung, wenn:
a.) sie eine fachkundige Person beschäftigen, die in den Betrieb so eingegliedert ist, dass sie die technische Aufsicht über die Installationsarbeiten wirksam ausüben kann (fachkundiger Leiter);
b.) der Ausbildungsstand der fachkundigen Person und der in der Installationsbe-willigung aufgeführten Personen dem neuesten Stand der Technik entspricht und deren Weiterbildung gewährleistet ist
c.) sie Gewähr bieten, dass sie die Vorschriften dieser Verordnung einhalten.
wofür gibt es eingeschränkte Installationsbewilligungen?
Das Inspektorat kann eingeschränkte Installationsbewilligungen erteilen:
a. für Arbeiten an betriebseigenen Installationen (Art. 13)
b. für installationsarbeiten an besonderen Anlagen (Art. 14); z.B Pv-Anlage
C. für den Anschluss von elektrischen Erzeugnissen (Art. 15):
Gültigkeit der Installationsbewilligung Art.18
Wo und wielange ist die Installationsbewilligung Gültig und wann erlisch diese?
I Die Installationsbewilligung ist unbefristet und nicht übertragbar. Sie gilt für die ganze Schweiz.
2 Verlässt der fachkundige Leiter oder, bei eingeschränkten Installationsbewilligun-gen, die Person, welche die für die Erteilung der Bewilligung verlangten Fachkenntnisse besitzt, den Betrieb, so erlischt die Installationsbewilligung für diesen Betrieb.35
unter welchen umständen darf an El Anlagen gearbeitet werden (Arbeitssicherheit)
Art.22
Art. 22
Arbeitssicherheit
1 Arbeiten an elektrischen Installationen dürfen in der Regel nur ausgeführt werden, wenn diese nicht unter Spannung stehen. Der betreffende Teil der Installation ist vor
Beginn der Arbeit:
a.) abzutrennen;
b.) gegen Wiedereinschaltung zu sichern;
C.) auf Spannungsfreiheit zu prüfen;
d.) zu erden und kurzzuschliessen, wenn die Gefahr von Spannungsübertragun-gen oder Rückeinspeisungen besteht;
e. gegen benachbarte, unter Spannung verbliebene Teile abzudecken.
2 An elektrischen Installationen, die unter Spannung stehen, dürfen nur Elektroinstallateure EFZ oder Personen mit einer gleichwertigen Ausbildung arbeiten. Sie müssen für solche Arbeiten entsprechend den neuesten Erkenntnissen speziell ausgebildet und ausgerüstet sein.38
3 Für Arbeiten an elektrischen Installationen, die unter Spannung stehen, sind immer zwei Personen einzusetzen.
Was für Kontrollorgane werden unterschieden
1 Kontrollorgane sind:
a. die unabhängigen Kontrollorgane; (Betrieb Mit K-Nr.)
b. die akkreditierten Inspektionsstellen
C. die Netzbetreiberinnen; (EW)
d.) das Inspektorat. (ESTI)
Anforderung an den Sicheheitsnachweis SINA Art.37
6+2 Antworten
Der Sicherheitsnachweis muss mindestens die folgenden Angaben enthalten:
a.) Adresse der Installation und des Eigentümers;
b. Beschreibung der Installation einschliesslich angewendeter Normen und allfälliger Besonderheiten;
c.Kontrollperiode
d. Name und Adresse des Installateurs;
e.) Ergebnisse der betriebsinternen Schlusskontrolle nach Artikel 24;
f. Name und Adresse des Inhabers der Kontrollbewilligung und Ergebnis seiner Kontrolle
2 Der Sicherheitsnachweis muss unterzeichnet werden:
a.) von den Personen, welche die Kontrolle durchgeführt haben; und
b. von einer der kontrollberechtigten Personen, welche in der Installationsbewilligung aufgeführt sind.
Wo Liegt die Grenze des Niederspannungsverteilnetzes und der elektrischen Installation?
Grenzstelle zwischen der Anschlussleitung des Niederspannungsverteilnetzes und der elektrischen Installation sind die Eingangsklemmen am Anschlussüberstromunterbrecher.
Pflichten des Eigentümers einer elektrischen Installation
1 Der Eigentümer sorgt dafür, dass die elektrischen Installationen ständig den Anforderungen der Artikel 3 und 4 entsprechen. Er muss auf Verlangen den entsprechenden Sicherheitsnachweis erbringen.
2 Er hat zu diesem Zweck die technischen Unterlagen der Installation (z. B. Installa- tionsschema, Installationspläne, Betriebsanleitungen usw.), die ihm vom Anlagenersteller oder Elektroplaner1 ausgehändigt werden müssen, während ihrer ganzen Le- bensdauer und die Grundlagen für den Sicherheitsnachweis nach Artikel 37 während mindestens einer Kontrollperiode gemäss Anhang aufzubewahren.
3 Er muss Mängel unverzüglich beheben lassen.
4 Wer eine elektrische Installation, die im Eigentum eines Dritten steht, unmittelbar betreibt und nutzt, muss festgestellte Mängel dem Eigentümer bzw. dessen Vertreter nach Massgabe der Regelung seines Nutzungsrechtes unverzüglich melden und deren Behebung veranlassen.
Unter welchen Umständen Bekommt ein Betrieb die allg. Installationsbestätigung
a. sie eine fachkundige Person beschäftigen, die in den Betrieb so eingegliedert ist, dass sie die technische Aufsicht über die Installationsarbeiten wirksam ausüben kann (fachkundiger Leiter);
b. der Ausbildungsstand der fachkundigen Person und der in der Installationsbe- willigung aufgeführten Personen dem neuesten Stand der Technik entspricht und deren Weiterbildung gewährleistet ist; und
c. sie Gewähr bieten, dass sie die Vorschriften dieser Verordnung einhalten.
Zweigniederlassungen von Betrieben nach Absatz 1 brauchen keine eigene allge- meine Installationsbewilligung. Sie müssen aber wie der Betrieb die Anforderungen nach Absatz 1 erfüllen.
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