NIN 2020 , Kap5.4
Erdung und Schutzleiter
Erdung und Schutzleiter
Kartei Details
Karten | 17 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Elektronik |
Stufe | Berufslehre |
Erstellt / Aktualisiert | 13.02.2023 / 07.04.2024 |
Lizenzierung | Keine Angabe |
Weblink |
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Dürfen Erdungsanlagen für Schutz und Funktionszwecke gemeinsam verwendet werden ?
NIN 5.4.2.1
-Erdungsanlagen dürfen für Schutz-und Funktionszwecke entsprechend den Anforderungen der elektrischen Anlage gemeinsam oder getrennt verwendet werden.
Die Festlegungen für Schutzzwecke haben immer Vorrang.
Anmerkung: Erdungsanlagen von Starkstromanlagen dürfen auch zur Erdung von Schwachstromanlagen und von Blitzschutzanlagen verwendet werden.
Wie kann das betriebsmässige Stromführen in leitenden Gebäudeteilen verhindert werden? (Seite 614)
5.4.2.2.1
-Das betriebsmässige Stromführen in leitenden Gebäudeteilen kann durch das konsequente Anwenden des Systems TN-S und das Erden des PEN-Leiters beim Anschlussüberstromunterbrecher verhindert werden.
Was darf als Erder verwendet werden?
NIN 5.4.2.2.3
-Fundamenterder
-Stäbe oder Rohre
-Bände oder Drähte
-Unterirdische Konstruktionsteile aus Metall die im Fundament eingebettet sind
-Bewehrung von im Erdreich eingebettetem Beton
-Andere geeignete unterirdische Konstruktionsteile
Nenne die Verlegetiefe für horizontal Banderder
NIN 5.4.2.2.4
Verlegetiefe von 70cm (Frostriegel)
Dürfen Leitungen aus Metall mit brennbaren Flüssigkeiten als Erder benützt werden?
NIN 5.4.2.2.6
-Rohrleitungen aus Metall für Wasser, brennbare Flüssigkeiten, oder Gase dürfen nicht als Erder verwendet werden.
Diese Festlegung schliesst das Einbeziehen solcher Rohre in den Potenzialausgleich mit der Haupterdungsschiene nicht aus.
Bestehende Gebäude mit bewehrten Fundamenten,Dürfen solche Fundamente als Erder verwendet werden ?
5.4.2.2.9
-Deren Bewehrungstähle mit einem Durchmesser > 8mm dürfen verwendet werden. Es sind an der Aussenwand 2 vertikale Bewehrungsstähle freizulegen.
Die niederohmige Verbindung sicherzustellen.
Nenne den Querschnitt des Erdungsleiters
5.4.2.3.1
-Min. die Hälfte des Aussenleiters ab Anschlussüberstromunterbrecher, jedoch nicht kleiner als 16mm2 Kupfer und im allgemeinen nicht grösser als 50mm2 Kupfer.