Recht öffentlich
Hammer
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Kartei Details
Karten | 13 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | BWL |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 31.01.2023 / 02.02.2023 |
Lizenzierung | Keine Angabe |
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Einheit 1
Was ist eine Verfassung und weshalb braucht es im modernen Rechtsstaat eine solche?
Die Verfassung ist die rechtliche Grundordnung des Gemeinwesens. Sie bestimmt die Leitprinzipien,
nach denen politische Einheiten sich bilden und Aufgaben wahrgenommen werden sollen.
Wichtigste Aufgabe einer Verfassung ist die Bindung staatlicher Gewalt. Es gilt die Staatsgewalt zu
bändigen, ihr Grenzen aufzuzeigen und die staatliche Machtausübung damit auf eine verlässliche
Basis zu stellen. Im verfassten Zustand sind Bürger und Staatgewalt an das Recht gebunden. Die
Verfassung enthält die Grundregeln für die Herrschaftsbegründung und Herrschaftsbegrenzung in
einem politischen Gemeinwessen.
Funktionen einer Verfassung?
Legitimationsfunktion
Organisationsfunktion
Schutzfunktion
Integrationsfunktion
Stabilisierungsfunktion
Das Grundgesetz dient als Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Erläutern Sie die besondere
Autorität des Grundgesetzes in unserer Rechtsordnung anhand von zwei Beispielen.
1.Vorrang und Effektivitätsanspruch Art. 1 Abs. 3, Art. 20 Abs. 3GG
2. Absicherung des Grundgesetzes Art. 79 Abs. 2 u 3 GG
Einheit 2
Auf welchen fünf grundlegenden Staatsstrukturprinzipien beruht der Staatsaufbau der
Bundesrepublik Deutschland und wo sind diese im Grundgesetz verankert?
Verankerung in Art 20 Abs 1 -3 GG
Staatsstrukturprinzipien:
Demokratieprinzip
Republikprinzip
Bundesstaatsprinzip
Sozialstaatsprinzip
Rechtsstaatprinzip
Wählen Sie entweder das Rechtsstaatsprinzip oder das Demokratieprinzip aus und erläutern Sie
dieses anhand von Beispielen.
Auf welchen fünf grundlegenden Staatsstrukturprinzipien beruht der Staatsaufbau der
Bundesrepublik Deutschland und wo sind diese im Grundgesetz verankert?
Rechtsstaatsprinzip:
Bedeutung erschließt sich aus einer Reihe von Einzelprinzipien. Dient dem Schutz und der
Gewährleistung der Verlässlichkeit der Rechtsordnung.
Einzelprinzipien:
Normhierarchie: Rangordnung der Rechtsvorschriften 1. Völkerrecht 2. Europarecht 3.
Bundesrecht 4. Landesrecht
Gewaltenteilung: Legislative (Gesetzgebung), Exekutive (Verwaltung) und Judikative
(Rechtssprechung)
Gesetzmäßigkeit der Verwaltung: Vorrang und Vorbehalt des Gesetzes
Vertrauensschutzprinzip: Rückwirkungsverbot
Bestimmtheitsgrundsatz: Klarheit und Vorhersehbarkeit staatlichen Handelns
Rechtsschutzgarantie
Auf welchen fünf grundlegenden Staatsstrukturprinzipien beruht der Staatsaufbau der
Bundesrepublik Deutschland und wo sind diese im Grundgesetz verankert?
Demokratieprinzip:
Art 20 Abs.2 S.1 GG verlangt, dass die Ausübung staatlicher Macht durch das Volk legitimiert sein
muss; (erforderlich: ununterbrochene Legitimationskette vom Volk); Ausgestaltung der
grundgesetzlichen Ordnung als Parlamentarisch-repräsentatives Regierungssystem;
Unmittelbar übt das Volk die Staatsgewalt nur in Wahlen und Abstimmungen aus (Art. 20 Abs.2 S.2
GG);
Bedeutung von Wahlen
Darstellung der Wahlrechtsgrundsätze
Was Versteht man unter dem Bundesstaatsprinzip?
Zusammenschluss mehrerer Staaten zu einem Gesamtstaat.
Beschreiben Sie die grundgesetzliche Aufteilung von Zuständigkeit zwischen Bund und Ländern.
Vertikale Kompetenzverteilung
Bund: darf nur tätig werde, wenn ihm das Grundgesetz eine entsprechende Kompetenz zuweist
Länder: dürfen immer dann tätig werden, wenn keine dem Bund grundgesetzlich zugewiesene
Kompetenz entgegensteht.
Grundregel: Art 30 GG
„Die Ausübung der staatlichen Befugnisse und die Erfüllung der staatlichen Aufgaben ist Sache der
Länder, soweit dieses Grundgesetz keine andere Regelung trifft oder zulässt.
Beispiel für Kompetenzverteilungsregeln im GG:
Gesetzgebungszuständigkeit
Vollzug von Bundesrecht
Rechtsprechung
Bundesrecht bricht Landesrecht
Grundsatz der Bundestreue
Einheit 3
Nennen Sie die Verfassungsorgane des Bundes. Wählen Sie eines dieser Verfassungsorgane aus und
erläutern Sie dessen Zusammensetzung und Kompetenzen anhand von Beispielen.
Bundestag: demokratische legitimierte Volksvertretung -> Wahlen
1. Gesetzgebung
2. Wahlen, sog. Kreationsfunktion z.b Bundeskanzler
3. Mitwirkungs- und Zustimmungsfunktionen (Einsatz BW)
4. Parlamentsbeschlüsse
5. Kontrollfunktion (Regierung und Verwaltung)
Bundesrat: besteht aus Mitgliedern der Regierung der Länder
1. Mitwirkungsbefugnisse in anderen Vorschriften des GG
2. Mitwirkung bei der Verwaltung des Bundes und in Angelegenheiten der EU
Bundesregierung: Regierungsbildung - Koalitionsbildung
Besteht aus dem Bundeskanzler und aus den Bundesministern
1. Zentrum der exekutiven Bundesgewalt
2. Aufgabe der materiellen Staatsleitung
3. Politische Leitfunktion
Aufgaben innerhalb
Bundeskanzler:
-Kabinettsbildungsrecht: Organisations- und Personalkompetenz
-Richtlinienkompetenz: Grundlage politischer Entscheidungen
Bundesminister:
-Ressortprinzip, (Verteidigungsministerium.…)
Bundesregierung als Kollegium:
-Kabinettsprinzip
-Zahlreiche Funktionen als Kollegialorgan (Beschlüsse)
Bundespräsident: Wahl durch die Bundesversammlung
1.(Staatsoberhaupt)
2. Vertretung des Bundes
3. Begnadigungsrecht
4.Ernennung und Entlassung vom Bundesbeamten
5.Ernennung des Bundeskanzlers
6.Ernennung der Bundesminister
7. Ausfertigung der Gesetzte
8. Reservefunktion
9.Repräsentation der staatlichen Einheit
Bundesverfassungsgericht: Oberstes Verfassungsorgan ( 2 Senate mit je 8 Richtern)
1.Alle drei Funktionen der Staatsgewalt sind umfassend an die Verfassung gebunden
2.Verfassungsbestimmung
3.Uberprüfung der Notwendigkeit eines Organs
4.Hüter der Verfassung