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Sozialversicherungen (5)

BVG Teil 1, / Kap. 10

BVG Teil 1, / Kap. 10


Kartei Details

Karten 17
Sprache Deutsch
Kategorie Übrige
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 27.12.2022 / 05.01.2023
Lizenzierung Keine Angabe
Weblink
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Wer ist obligatorisch BVG versichert? 

  • AN die in einem über 3 Monate dauernden befristeten oder unbefristeten Arbeitsverhältnis sind und die einen jährlichen Mindestlohn von 22'050.-- haben
     
  • Arbeitslose, solange sie Taggelder der ALV beziehen. Diese sind über die Auffangeinrichtung dem BVG angeschlossen

Wann endet die Versicherungspficht? 

  • Entstehung Anspruch Altersleistungen
  • Unterschreiten des Mindestlohnes
  • Auflösung Arbeitsverhältnis
  • Tod oder Anspruch auf IV-Rente
  • Beendigung Anspruch auf Arbeitslosentaggelder

Wie ist der Umfang des BVG-Schutzes "aufgeteilt"?

ab 1.1 nach 17. Lebensjahr =     Tod, IV

ab 1.1 nach 24. Lebensjahr =      Alter, Tod, IV

Arbeitslose während Taggeld =   Tod, IV

Können sich Selbstständigerwerbende freiwillig versichern lassen? Wenn ja wie? 

Ja, sie haben 3 Möglichkeiten:

  • Pensionskasse ihres Personals (Angestellte)
  • Vorsorgeeinrichtung Ihres Branchenverbandes
  • Auffangeinrichtung

Wer ist nicht obligatorisch versichert?

  • AN deren AG gegenüber AHV nicht beitragspflichtig sind (ausländische Firma ohne Büro in CH)
  • Nicht erwerbstätige
  • Mit Lohn unter Mindestjahreslohn
  • mind. 70% invalid
  • Familienangehörige in landwirtschaftlichen Betrieb
  • Selbstständige
  • Befristeter Arbeitsvertrag bis 3 Monate

 

Was ist der Unterschied zwischen dem BVG-Obligatorium und dem Überobigatorium?

Obligatorium

  • Jahreslohn wird bis zu einem Maximum versichert 
  • Für alle Versicherten gleich

Überobligatorium (freiwillig)

  • Der darüberliegende Lohnanteil 
  • Verbesserte Leistungen
  • Mehr Gestaltungsmöglichkeiten (individuelle Vorsorgepläne für einzelne Personenkategorien)
  • Mindestleistungen müssen eingehalten werden

Welche Formen von Pensionskassen gibt es? 

Öffentlich-rechtliche Vorsorgeeinrichtung: Bund, Kantonen, Gemeinden

Firmeneigene Vorsorgeeinrichtung: Ausschliesslich für Personal eines einzigen Betriebs (nur für grosse oder mittlere Privatunternehmen)

Sammeleinrichtung: Von Versicherungen und Banken angebotene PK, der sich unterschliedliche Betriebe anschliessen können

Gemeindschaftseinrichtung: PK die von einem Berufsverband oder einem Verein für ihre Mitliederbetriebe angeboten wird (z. B Gastro)

 

Was ist der Unterschied zwischen Leistungs - und Beitragsprimat? 

Beitragsprimat

  • Leistungen richten sich nach Höhe der geleisteten Beiträge 
  • Um Rentenleistung zu berechnen wird angespartes Pensionskassenkapital mit Umwandlungssatz verrechnet 

Leistungsprimat (selten) 

  • Leistungen werden in % des versicherten Lohnes (abzüglich Koordinationsabzug) festgelegt (z.B 60% des Lohnes), egal wie viel in PK einbezahlt