PK


C. B.
Diese Karteikarten bieten einen umfassenden Überblick über das professionelle Urteilsvermögen im Finanzbereich, insbesondere im Kontext von Pensionskassen und Vorsorgeeinrichtungen. Sie decken Themen wie Meldungen, Unterdeckungen, technische Rückstellungen und Massnahmen zur Bewältigung finanzieller Herausforderungen ab. Die Karteikarten sind besonders nützlich für Fachleute in der Finanzbranche, die sich mit der Verwaltung und Überwachung von Vorsorgeeinrichtungen befassen, da sie wichtige Prozesse, rechtliche Vorschriften und praktische Anwendungen detailliert erklären.
Flashcards
34
Students
2
Language
German
Category
Finance
Level
Other
Created / Updated
19.08.2022 / 28.06.2024

Flashcards

Technischer Zinssatz

Der technische Zinssatz bezeichnet jenen Zinssatz, den die Pensionskasse bei der Diskontierung bzw. bei der Bestimmung des Barwertes der zukünftigen Rentenzahlungen verwendet.

Er wiederspiegelt die künftige Erwartungen an die Finanzmärkte, da das noch nicht als Rente ausbezahlte Kapital an den Finanzmärkten angelegt wird und entsprechend eine Verzinsung realisiert wird. 

Min. koordinierter Jahreslohn

CHF 3'585

Max. koordinierter Jahreslohn

CHF 60'945

BVG-Mindestzinssatz (2021/2022)

in beiden Jahren 1.0%

BVG-Mindestumwandlungssatz (2021/2022)

in beiden Jahren 6.8%

Wichtigste Aufgaben des Experten

- Empfehlung der Höhe des technischen Zinssatzes und der technischen Grundlagen

- Empfehlung der Massnahmen, die im Falle einer Unterdeckung einzuleiten sind

- periodische Prüfung ob reglementarische versicherungstechnische Bestimmungen den gesetzlichen Vorschriften entsprechen

Zulässige Vermögensanlagen nach Art. 53 BVV 2

- Bargeld

- Forderungen, die auf einen festen Geldbetrag lauten

- Immobilien, Bauten im Baurecht oder Bauland

- Aktien, PS, Genussscheine, Beteiligungen, Genossenschaftsanteile > Beteiligungen müssen an einer Börse kotiert sein oder an einem anderen geregelten, dem Publikum offen stehenden Markt gehandelt werden

- Alternative Anlagen ohne Nachschusspflichten (Hedge Funds, Rohstoffe, Private Equity etc.)

Berechnung Wertschwankungsreserve

Wertschwankungsreserve

/ versicherungstechnisch notwendiges Kapital 

(Vorsorgekapitalien + technische Rückstellungen)

= Wertschwankungsreserve in %

Inkassohilfeverordnung

- in Kraft ab 01.01.2022

- direkte Auswirkung auf Pensionskassen

- kein Bezug von Vorsorgegeldern aus 2. Säule mehr wenn Unterhaltspflichtverletzungen bestehen

- To Do's für VE: Einrichtung Prozesse und Kontrollen, Anpassung der Systeme

Prozessablauf Inkassohilfeverordnung

- Meldung Fachstelle an Stiftung, wenn Vorsorgenehmer mit Unterhaltsbeiträgen in Verzug ist

- Meldung der Stiftung bzgl. der Fälligkeit der nächsten Auszahlung sofern diese > TCHF 1

- Wartefrist von 30 Tagen nach Meldung ob Auszahlung an Betreibungsamt erfolgen muss

- ohne Rückmeldung erfolgt die Auszahlung an den Leistungsbezüger direkt

- Meldung durch die Fachstelle, wenn alle Rückstände bezahlt werden

- Medlung und wiederruf erfolgen per Einschreiben

- vorgegebenes Formular des EDI muss verwendet werden

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