PK
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Lernkarten
Inkassohilfeverordnung
- in Kraft ab 01.01.2022
- direkte Auswirkung auf Pensionskassen
- kein Bezug von Vorsorgegeldern aus 2. Säule mehr wenn Unterhaltspflichtverletzungen bestehen
- To Do's für VE: Einrichtung Prozesse und Kontrollen, Anpassung der Systeme
Prozessablauf Inkassohilfeverordnung
- Meldung Fachstelle an Stiftung, wenn Vorsorgenehmer mit Unterhaltsbeiträgen in Verzug ist
- Meldung der Stiftung bzgl. der Fälligkeit der nächsten Auszahlung sofern diese > TCHF 1
- Wartefrist von 30 Tagen nach Meldung ob Auszahlung an Betreibungsamt erfolgen muss
- ohne Rückmeldung erfolgt die Auszahlung an den Leistungsbezüger direkt
- Meldung durch die Fachstelle, wenn alle Rückstände bezahlt werden
- Medlung und wiederruf erfolgen per Einschreiben
- vorgegebenes Formular des EDI muss verwendet werden