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IU - Pflegerecht

entlang der Fragen aus dem Studienbrief, der Lektionstests und der Kontrollfragen aus den Video Lectures zur Klausurvorbereitung

entlang der Fragen aus dem Studienbrief, der Lektionstests und der Kontrollfragen aus den Video Lectures zur Klausurvorbereitung

Kartei Details

Karten 238
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 05.08.2022 / 27.03.2023
Lizenzierung Keine Angabe
Weblink
https://card2brain.ch/box/20220805_pflegerecht
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Bitte beurteilen Sie, welche Aussagen richtig sind.

 

Die Pflegestärkungsgesetze …

Paloma T. ist 94 Jahre alt. Seit einem Oberschenkelhalsbruch im vergangenen Herbst ist sie bettlägerig. Um sich umzudrehen, braucht sie die Unterstützung einer Pflegekraft, die ihr bei der Lagerung behilflich ist. Alleine sitzen und stehen kann sie inzwischen nicht mehr. Berechnen Sie ihren Pflegegrad-Punktewert im Bereich Mobilität und gewichten Sie die Punkte.

Frau T. kann sich offenbar nur noch mit Hilfe umdrehen, ist also überwiegend unselbstständig (2 Punkte). Alleine sitzen kann sie nicht (3 Punkte). Da sie nicht sitzen und nicht stehen kann, kann sie sich auch nicht alleine umsetzen, innerhalb des Wohnbereichs bewegen oder gar Treppen steigen (je 3 Punkte, also 9 Punkte). Das ergibt im Bereich Mobilität 14 Punkte, gewichtet 10 Punkte.

Herzstücke des PSG II waren die Einführung eines neuen ____________________ ab 01.01.2017 und die Umwandlung eines bis dato auf drei ______________________ aufgebauten Pflegesystems in ein Modell mit ____________________ . Die Beurteilungskriterien werden nun in ____________________  unterteilt, zur Begutachtung wurde das _______________ eingeführt.

Herzstücke des PSG II waren die Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs ab 01.01.2017 und die Umwandlung eines bis dato auf drei Pflegestufen aufgebauten Pflegesystems in ein Modell mit 5 Pflegegraden. Die Beurteilungskriterien werden nun in Module unterteilt, zur Begutachtung wurde das Neue Begutachtungsassessment eingeführt.

Bitte beurteilen Sie, welche Aussagen richtig sind.

Infolge der Pflegestärkungsgesetze …

Was versteht man unter „Hilfsmitteln“ und wovon sind sie abzugrenzen?

Sachleistungen der GKV, niedergelegt in der Hilfsmittel-Richtlinie gemäß § 92 Abs. 1 S. 2 Nr. 6 SGB V (z. B. Hörgeräte, Brillengläser). Sie sind abzugrenzen von

• Arznei- und Verbandmitteln nach § 31 SGB V,

• Heilmitteln nach § 32 SGB V,

• nicht erstattungsfähigen Gebrauchsgegenständen des täglichen Lebens.

Bitte beurteilen Sie, welche Aussage richtig ist.

Was ist die „SAPV“ und wer kann sie in welchem Umfang verordnen?

SAPV ist die „Spezialisierte ambulante Palliativversorgung“. Die Leistungen der SAPV sind von einem Vertragsarzt der Krankenkasse (für maximal 30 Tage) oder einem Krankenhausarzt (für maximal sieben Tage) zu verordnen.

In welchem Verhältnis stehen Kranken- und Pflegeversicherung?

Sie stehen in einem Spannungsverhältnis, weil die (große) Krankenversicherung durch Finanzierung von Rehabilitationsmaßnahmen die (kleinen) Pflegekassen zwar entlastet. Andererseits finanziert sie nicht so viele Rehabilitationsmaßnahmen, wie das für die Pflegekassen wünschenswert wäre.