Strafrecht Tatbestände
Lernkarten Tatbestände
Lernkarten Tatbestände
Kartei Details
Karten | 41 |
---|---|
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 05.07.2022 / 15.06.2023 |
Lizenzierung | Keine Angabe |
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Tötungsdelikte
- Geschütztes Rechtsgut
- Angriffsobjekt
- Nicht strafbare Handlung
- Strafbarkeitsgrenze
- geschütztes Rechtsgut: das menschliche Leben
- Angriffsobjekt: jeder lebende Mensch, jedes (geborene) menschliche Leben (Keine unterschiedliche Qualität von Leben. Auch Todkranker, der in 5 Minuten gestorben wäre)
- Nicht strafbar: Selbsttötung und versuchte Selbsttötung. (Strafbar ist aber u.U. die Teilnahme an der Selbsttötung eines anderen)
- Entscheidene Strafbarkeitsgrenze: Beginn und Ende des Lebens
Wann beginnt und wann endet menschliches Leben?
Beginn (im Sinne der Tötungsdelikte): Beginn der Geburt
- Bei Spontangeburt: Beginn der Geburtswehen (h.M) / Austritt mindestens eines Körperteils (a.M.)
- Bei Kaiserschnitt: Öffnung des Uterus (h.M) / Narkose (a.M.)
Ende des Lebens: Tod
- Herz-Kreislauf-Tod: irrevesibler Stillstand der Atmung und des Kreislaufs oder
- Hirntod: vollständig irreversibler zerebraler Funktionsausfall des Gehirns einschlissliech des Hirnstamms
Was sind die besonderen Qualifikationsmerkmale des Mords?
Besondere Skrupellosigkeit!
-> Muss auf Tat selbst bezogen sein, Verhalten vor und nach der Tat, Vorleben, Charakter des Täters sind nicht relevant.
Besonders verwerflicher Beweggrund: Habgier, Rache. Hass. fundamentalistische oder politische Beweggründe, Mordlust, sexuelle Befriedigung.
Besonders verwerflicher Zweck: extremer Egoismus (Elimination), Verdeckung einer Straftat, Erbmord
besonders verwerflcihe Tatausführung: ausserordentliche Grausamkeit, Heimtücke, Gift, Feuer, unbeteiligte Drittperson als Opfer
weitere indikatoren: Umsicht und Planung, besondere Kaltblütigkeit
Was sind die Priveligierungsmerkmale des Todschlags? (Definition der gesetzlichen Merkmale)
Heftige Gemütsbewegung (Affekt): akute Drucksituation mit starker Gefühlsregung, welche die Fähigkeit zur Selbstbeherrschung und i Extremfall auch die intellektuelle Fähigkeit bis hin zur Zurechnungsfähigkeit beeinträchtigt (Wut, Zorn, Eifersucht, Verzweiflung, Angst, Bestürzung
Grosse seelische Belastung: Zwangslagen, erschöpfungssituationen
- Muss unmittelbar vor oder während der Tat bestanden haben!
- Entscheidend für die Privilegierung gemäss Art. 113: Entschuldbarkeit der heftigen Gemütsbewegung bzw. der grossen seelischen Belastung
- Wichtig: nicht die Straftat selbst muss entschuldbar sein, sondern "nur" der psychisch‐seelisch Ausnahmezustand (Unterschied zu Art. 19 Abs. 1)
- Massstab: Durchschnittsperson (siehe etwa BGE 107 IV 206); Entstehung der heftigen Gemütsbewegung muss verständlich erscheinen
- die heftige Gemütsbewegung bzw. die Umstände, die dazu führen, dürfen nicht vom Täter selbstverschuldet sein
Was sind die Priveligierungsmerkmale der Tötung auf Verlangen?
Wichtig: Vorsatz (Wissen um das ernsthafte und eindringliche Verlangen des Opfers)!; Handelnd wegen dieses Verlangens
- Definition: vorsätzliche Tötung eines anderen Menschen auf dessen ernsthaftes und eindringliches Verlangen aus achtenswerten Beweggründen, namentlich Mitleid
- Vorsätzliche Verursachung des Todes eines anderen Menschen (Art. 111)
- Vorsatz: insb.: Wissen um das ernsthafte und eindringliche Verlangen des Opfers; Handeln wegen dieses Verlangens des Opfers
- "ernsthaftes und eindringliches Verlangen des Opfers" (Merkmal obj. TB)
- Zeichen für erloschenen Lebenswillen des Opfers; daher erscheint Unrecht der Tötung reduziert (= Begründung der Privilegierung)
- Eindringlich: beharrliches, sehr intensives Bitten, das auf den Täter einen eigentlichen Druck ausübt
- Ernsthaft: hinreichend urteilsfähige Person; darf nicht auf Irrtum oder Zwang beruhen und nicht einer vorübergehenden (depressiven) Verstimmung entspringen
- Achtenswerte Beweggründe (Merkmal subj. TB)
- Insb. Mitleid
- Unterscheidung zwischen Tötung auf Verlangen und Suizidhilfe: Kriterium der Tatherrschaft
- Tötung auf Verlangen: Tatherrschaft liegt beim Täter
- Suizidhilfe: Tatherrschaft liegt beim "Opfer" (= Person, die sich das Leben nehmen will)
Fahrlässigkeit: Definition
Fahrlässige herbeiführung des Taterfolgs: Pflichtwidrige Unvorsichtigkeit
-> Verstoss gegen Sorgfaltspflicht: besondere (insbesondere gesettlich geregelte Sorgfaltspflichten): z.B. SVG
-> allgemeine Grundsätze: z.B. allgemeiner Gefahrensatz (Art. 12 Abs. 3 Satz 2 StGB: Pflichtwidrig ist die Unvorsichtig-keit, wenn der Täter die Vorsicht nicht beachtet, zu der er nach den Umständen und nach seinen persönlichen Verhältnissen verpflichtet ist.)
Körperverletzung
- geschütztes Rechtsgut
- Tatobjekt
- Tathandlung
Geschütztes Rechtsgut: körperlcihe Integrität; körperliche und geistige Gesundheit
Tatobjekt: (anderer) Mensch
- von der Geburt bis zum Tod (Kriterien wie bei den Tötungsdelikten)
- Prothesen gelten als Teil des menschlichen Körpers, wenn sie mit diesem fest verbunden sind!
Tathandlung: jede Handlung, die zu einer schädigung des Körpers oder der körperlichen oder geistigen Gesundheit führt
Einfache Körperverletzung (Art. 123 Ziff. 1 Abs. 1; Grundtatbestand)
- Taterfolg
Schädigung an Körper oder Gesundheit: Allgemein: "nicht bloss harmlose Beeinträchtigung der körperlich Integrität oder des gesundheitlichen Wohlbefindens".
-> Indizien:
- Nicht bloss vorübergehende Störung des Wohlbefindes
- Schmerzen des Opfers
- Krankheitscharakter
Gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung ist bei Entstehen eines Hämatoms die Schwelle zur Körperverletzung überschritten. (Bloss eine Beule reicht wohl noch nicht aus).
-> Da Abgrenzung schwierig ist, kann bei leichtem Fall (Z.B. Hämatom) strafminderung erfolgen (In Strafzumessung)
Gesundheitsschädigung (1. Variante):
- körperliche und geistige Gesundheit
- jedes Hervorrufen, Steigern oder Verlängern eines pathologischen (= krankhaften) Zustands; Verursachung von Verletzungen oder Krankheiten
- eindeutige begriffliche Festlegung nicht möglich
Schädigung des Körpers (2. Variante):
- geringe eigenständige Bedeutung; "Auffang‐Variante"
- z.B.: Kahlscheren