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Strafrechtmotiv Rechtliche Würdigung

Zum Lernen Rechtliche Würdigung

Zum Lernen Rechtliche Würdigung


Kartei Details

Karten 16
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 15.06.2022 / 15.06.2023
Lizenzierung Keine Angabe
Weblink
https://card2brain.ch/box/20220615_strafrechtmotiv_rechtliche_wuerdigung
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RECHTLICHE WÜRDIGUNG - ALLGENEINES Textbaustein Anklagegrundsatz/Würdigungsvorbehalt

Das Gericht ist an den in der Anklage umschriebenen Sachverhalt gebunden, nicht aber an die darin vorgenommene rechtliche Würdigung (Art. 350 Abs. 1 StPO). Vor der Vornahme einer abweichenden rechtlichen Würdigung hat das Gericht den (anwesenden)Parteien das rechtliche Gehör zu gewähren (Art. 344 StPO).

RECHTLICHE WÜRDIGUNG - ALLGENEINES Textbaustein ohne Würdigungsvorbehalt

Eine abweichende rechtliche Würdigung hat sich das Gericht nicht vorbehalten, weshalb im Nachfolgenden lediglich die in der Anklage vorgeworfenen Delikte zu prüfen sind.

RECHTLICHE WÜRDIGUNG - ALLGENEINES Textbaustein mit Würdigungsvorbehalt

Das Gericht hat sich in der Hauptverhandlung im Sinne einer abweichenden rechtlichen Würdigung vorbehalten, den Sachverhalt unter dem Gesichtspunkt der [X] zu würdigen. Hierzu hat es den Parteien Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben (Art. 344 StPO). Somit sind auch diese Delikte nachfolgend zu prüfen.

RECHTLICHE WÜRDIGUNG - PROZESSVORAUSSETZUNGEN UND PROZESSHINDERNISSE Textbaustein Antragsdelikte

Beim [Delikt] handelt es sich um ein Antragsdelikt. Der für die Strafverfolgung erforderliche Strafantrag wurde am [Datum] von der antragsberechtigten Person form- und fristgerecht gestellt (Art. 304 Abs. 1 StPO und Art. 30 ff. StGB).

 

Bei juristischen Personen ist dasjenige Organ zum Strafantrag befugt, das die durch das Delikt verletzten Interessen wahrt. 

RECHTLICHE WÜRDIGUNG - PROZESSVORAUSSETZUNGEN UND PROZESSHINDERNISSE Textbaustein Offizialdelikte

Beim [Delikt] handelt es sich um ein Offizialdelikt, welches von Amtes wegen verfolgt wird. Es ist somit kein Strafantrag erforderlich.

RECHTLICHE WÜRDIGUNG - PROZESSVORAUSSETZUNGEN UND PROZESSHINDERNISSE Textbaustein Verjährung (Allgemeines)

Die abstrakte Strafandrohung für das [Delikt] beträgt [normale, privilegierte oder qualifizierte Strafandrohung gemäss Gesetz]. Die Verfolgungsverjährung beträgt damit [X] Jahre (Art. 97 Abs. 1 StGB).

RECHTLICHE WÜRDIGUNG - PROZESSVORAUSSETZUNGEN UND PROZESSHINDERNISSE Textbaustein Verjährung (Verjährung nicht eingetreten)

Die Verjährung hat am [Datum der (letzten) Tathandlug bzw. letzter Tag, an dem der Täter noch hätte handeln können] begonnen und ist somit nicht eingetreten (Art. 98 StGB

RECHTLICHE WÜRDIGUNG - PROZESSVORAUSSETZUNGEN UND PROZESSHINDERNISSE Textbaustein Verjährung (Verjährung eingetreten)

Die Verfolgungsverjährung für das [Delikt] ist somit bereits eingetreten. Das Strafverfahren ist diesbezüglich in Anwendung von Art. 329 Abs. 5 StPO einzustellen.