Strafrechtmotiv Rechtliche Würdigung
Zum Lernen Rechtliche Würdigung
Zum Lernen Rechtliche Würdigung
Kartei Details
Karten | 16 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 15.06.2022 / 15.06.2023 |
Lizenzierung | Keine Angabe |
Weblink |
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RECHTLICHE WÜRDIGUNG - ALLGENEINES Textbaustein Anklagegrundsatz/Würdigungsvorbehalt
Das Gericht ist an den in der Anklage umschriebenen Sachverhalt gebunden, nicht aber an die darin vorgenommene rechtliche Würdigung (Art. 350 Abs. 1 StPO). Vor der Vornahme einer abweichenden rechtlichen Würdigung hat das Gericht den (anwesenden)Parteien das rechtliche Gehör zu gewähren (Art. 344 StPO).
RECHTLICHE WÜRDIGUNG - ALLGENEINES Textbaustein ohne Würdigungsvorbehalt
Eine abweichende rechtliche Würdigung hat sich das Gericht nicht vorbehalten, weshalb im Nachfolgenden lediglich die in der Anklage vorgeworfenen Delikte zu prüfen sind.
RECHTLICHE WÜRDIGUNG - ALLGENEINES Textbaustein mit Würdigungsvorbehalt
Das Gericht hat sich in der Hauptverhandlung im Sinne einer abweichenden rechtlichen Würdigung vorbehalten, den Sachverhalt unter dem Gesichtspunkt der [X] zu würdigen. Hierzu hat es den Parteien Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben (Art. 344 StPO). Somit sind auch diese Delikte nachfolgend zu prüfen.
RECHTLICHE WÜRDIGUNG - PROZESSVORAUSSETZUNGEN UND PROZESSHINDERNISSE Textbaustein Antragsdelikte
Beim [Delikt] handelt es sich um ein Antragsdelikt. Der für die Strafverfolgung erforderliche Strafantrag wurde am [Datum] von der antragsberechtigten Person form- und fristgerecht gestellt (Art. 304 Abs. 1 StPO und Art. 30 ff. StGB).
Bei juristischen Personen ist dasjenige Organ zum Strafantrag befugt, das die durch das Delikt verletzten Interessen wahrt.
RECHTLICHE WÜRDIGUNG - PROZESSVORAUSSETZUNGEN UND PROZESSHINDERNISSE Textbaustein Offizialdelikte
Beim [Delikt] handelt es sich um ein Offizialdelikt, welches von Amtes wegen verfolgt wird. Es ist somit kein Strafantrag erforderlich.
RECHTLICHE WÜRDIGUNG - PROZESSVORAUSSETZUNGEN UND PROZESSHINDERNISSE Textbaustein Verjährung (Allgemeines)
Die abstrakte Strafandrohung für das [Delikt] beträgt [normale, privilegierte oder qualifizierte Strafandrohung gemäss Gesetz]. Die Verfolgungsverjährung beträgt damit [X] Jahre (Art. 97 Abs. 1 StGB).
RECHTLICHE WÜRDIGUNG - PROZESSVORAUSSETZUNGEN UND PROZESSHINDERNISSE Textbaustein Verjährung (Verjährung nicht eingetreten)
Die Verjährung hat am [Datum der (letzten) Tathandlug bzw. letzter Tag, an dem der Täter noch hätte handeln können] begonnen und ist somit nicht eingetreten (Art. 98 StGB
RECHTLICHE WÜRDIGUNG - PROZESSVORAUSSETZUNGEN UND PROZESSHINDERNISSE Textbaustein Verjährung (Verjährung eingetreten)
Die Verfolgungsverjährung für das [Delikt] ist somit bereits eingetreten. Das Strafverfahren ist diesbezüglich in Anwendung von Art. 329 Abs. 5 StPO einzustellen.