Prüfungsvorbereitung ZVL 2026: R 300.1 + 300.3

Anordnungen und Übermittlung R 300.1 und 300.3

Anordnungen und Übermittlung R 300.1 und 300.3

Diese Lernkarten behandeln die Richtlinien R 300.1 und 300.3 für Lokführer und Fahrdienstleiter, insbesondere zu Kommunikation, Fahrordnungen und Sicherheitsprozessen. Sie erklären, wie Nachrichten protokollpflichtig, quittungspflichtig oder informativ übermittelt werden, welche Schlüsselbegriffe bei Meldungen zu verwenden sind und wie Sammelformulare oder Befehle korrekt zu handhaben sind. Berufsanfänger in der Verkehrslehre profitieren davon, um Abläufe bei Zugfahrten, Rangierbewegungen und Notfällen sicher zu verstehen und anzuwenden.
Karten
34
Lernende
36
Sprache
Deutsch
Kategorie
Verkehrskunde
Stufe
Berufslehre
Erstellt / Aktualisiert
13.06.2022 / 15.06.2026

Lernkarten

Anordnung + Überm. 36

 

Unter bestimmten Voraussetzungen darf die Intrastruktur die Sammelformulare verändern. Daher kann es sein, dass unsere Sammelformulare von denen der LF abweichen?

Anordnung + Überm. 35

 

Befehle, welche den Zuglauf nach einem Fahrrichtungswechsel betreffen, sind ...

Anordnung + Überm. 34

 

In der Fahrordnung sind folgende Angaben zwingend:

Anordnung + Überm. 33

 

Wer ist bei einer Umleitung nach quittungspflichtiger Verständigung für die Verständigung des Lokführer zuständig?

Anordnung + Überm. 32

 

Begriff  "Normallast"

Anordnung + Überm. 31

 

In welchem Reglement sind die Sprachgrenze / -schnittstellen geregelt?

 

Anordnung + Überm. 30

 

Was ist gemäss FDV 300.3 das Ziel des Protokollierens?

Anordnung + Überm. 29

 

Wie verhält sich der Fahrdienstleiter, wenn er eine unklare Nachricht erhält?

Anordnung + Überm. 27

 

Welche Aussagen treffen zu:

Anordnung + Überm. 28

 

Welche Aussagen zum Prozess "Quittieren" sind gemäss FDV 300.3 korrekt?

Anordnung + Überm. 26 

 

Welche Aussagen zum Prozess "Protokollieren" sind gemäss FDV 300.3 korrekt?

Anordnung + Überm. 25 

 

Darf ein Zug mit aS umgeleitet werden?

Anordnung + Überm. 24

 

An welche Stelle muss der Empfang der Transportzustimmung aS bestätigt werden?

Anordnung + Überm. 22 

 

Was bedeutet das Zeichen * links von der Verkehrszeit in der Fahrordnung?

Anordnung + Überm. 21 

 

Als fahrplanmässige Fahrten werden bezeichnet: __________(2).

Anordnung + Überm. 20 

 

Die Zugnummer kann mit entsprechenden Buchstaben ergänzt werden:

F ___________

P ___________

Y ___________

R ___________

F  fakultativ

P  Güter- bzw Dienstzug mit Personenbeförderung

Y  übrige Zeit fakultativ

R  Rangierbewegung auf die Strecke

Anordnung + Überm. 19 

 

Wird ein abgegebener Befehl nicht benötigt oder aufgehoben, ist der Lokführer __________ (1) zu verständigen.

Anordnung + Überm. 18 

 

Zur besseren Verständigung ist für die Zahl 2 die Ausprache __________(1) zu benutzen.

Anordnung + Überm. 17 

 

Rangierbewegung Strecke, Anordnung nach einem Anschlussgleis:

Anordnung + Überm. 15 

 

Vereinfachte Fahrordnung für Züge, folgende Aussagen treffen zu:

 

Anordnung + Überm. 14 

 

Buchstabierwörter: notiere das Alphabet mit der internationalen Buchstabiertabelle

A - Z (inkl Ä,Ö und Ü)

Alpha

Bravo

Charlie

Delta

Echo

Foxtrott

Golf

Hotel

India

Juliet

Kilo

Lima

Mike

November

Oscar

Papa

Quebec

Romeo

Sierra

Tango

Uniform

Victor

Whiskey

X-Ray

Yankee

Zulu

Ärger

Öse

Übel

Anordnung + Überm. 13 

 

um Irrtümern vorzubeugen, sind anstelle von Aussprechen einzelner Buchstaben folgende Möglichkeiten gegeben:

Anordnung + Überm.  12 

 

Mehrere Lokführer eines Zuges (z.B. Vorspann/Schiebedienst) sind über eine Geschwindigkeitsreduktion zu informieren:

Anordnung + Überm. 11 

Darstellung Streckentabelle: 

Für was steht die Darstellung: 

Altenhausen

bzw. 

Wiler

Anordnung + Überm. 10 

 

Folgende Wortlaute sind Schlüsselbegriffe, sie werden empfohlen, bei der Gesprächseinleitung anzuwenden:

Anordnung + Überm. 09 

 

Freihören

Bei "offenen" Leitungen von Wechselsprech- und Funksystemen ist vor dem Sprechen wiefolgt vorzugehen:

Anordnung + Überm. 08 

 

Wird ein protokollpflichtiger Befehl nicht benötigt oder aufgehoben, muss folgendermassen vorgegangen werden: 

Anordnung + Überm. 07 

 

Zeichen unter Bahnhofname bedeuten:

 

Anordnung + Überm. 06 

 

quittieren des verlangten Fahrweges am Rangierfunk, folgende Aussagen sind richtig:

Anordnung + Überm. 05 

 

Folgende Übermittlungsarten sind im 300.3 vorgesehen:

 

Anordnung + Überm. 04 

 

Mit der Anordnung von fakultativen Zügen + Extrazügen sind zusätzlich bekanntzugegeben:

 

Anordnung + Überm. 03 

 

Nachricht wird, abhängig von  ihrer Sicherheitsrelevanz übermittelt:

Anordnung + Überm. 02

 

Folgende Aussagen sind Schlüsselbegriffe und sollen bei der Gesprächseinleitung verwendet werden:

Anordnung + Überm. 01

 

Die Infrastrukturbetreiberin erstellt + aktualisiert folgende Unterlagen:

Lernen